Samstag, 29. März 2014

Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Thema: deutsche Staatsangehörigkeit

Wohl die meisten von uns glaubten bisher, wer einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzt, in dem unter Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen ist, ist Deutscher.

Weit gefehlt.
Was auf den ersten Blick ausschaut wie ein schlechter Witz, ist keiner.
Hier habe ich mehr erfahren:

Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Beschreibung

Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. dessen Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, welche beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.

Lesen Sie bitte (hier) weiter.

Was soll man denn davon halten?
Ich glaubte erst, das handhabt man nur noch in der ehemaligen "Hauptstadt der Bewegung" so. Aber nein, das gilt das auch für den Rest der Republik?
    Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.[1] Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.
Wikipedia

Seltsam ist das schon, jetzt immer noch, nach mehr als achtzig Jahren, oder?

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe