Sonntag, 13. Oktober 2019

NRW will Kreuz- und Kopftuchverbot

Deutschland ist ein freies Land.
hieß es einmal.

Stimmt das nicht mehr, ist Deutschland kein freies Land mehr, darf hier nicht mehr jeder glauben was er will?

Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung plant ein „Justizneutralitätsgesetz“ und will Beamten und Beschäftigten des Justizpersonals vorschreiben, bei Verhandlungen weder Kopftuch noch Kippa oder sichtbare christliche Kreuze tragen zu dürfen.

In schriftlichen Stellungnahmen haben sich sowohl Rechtswissenschaftler als auch die beiden christlichen Kirchen bereits geäußert und erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition angemeldet.

Wie lautet nochmal Artikel 4 unseres Grundgesetzes?
  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Und weshalb versuchen immer wieder staatliche Organe in die Grundrechte einzugreifen?
Geht es denen tatsächlich um das Wohl des Volkes oder um Wählerstimmen für ihre Partei und Kontrolle der Bürger?

Ist denn die Rechtsfindung in Deutschland der Willkür und religiösen Orientierung der Justizbeschäftigten unterworfen oder orientieren sich die Organe der Rechtsprechung an Gesetzen?
Warum sollte ein Justiz-Angestellter mit Kippa oder Kreuz den Anschein der Voreingenommenheit erwecken?
Kann irgendwer anhand von Glaubenssymbolen zweifelsfrei die Gesinnung erkennen?

Man wird den Verdacht nicht los, dass bestimmte Kreise von einem Trieb beherrscht werden, mit immer mehr Verboten und Vorschriften Gesetze auszuhebeln zu wollen um die Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben.

Wundern wir uns, dass Verfassungsrechtler und Kirchen gegen das geplante Gesetz Sturm laufen? Wohl kaum.

Quelle: WP vom 02.10.2019

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