Sonntag, 27. Oktober 2019

Wem gehören eigentlich die Zentralbanken?


Die Europäische Zentralbank ist doch ganz klar Eigentum der staatlichen Nationalbanken der Mitgliedsstaaten und ist keinem privaten Anteilseigner zu Gewinnausschüttungen verpflichtet.

Ist das wirklich so?

Was ist mit der italienischen Zentralbank, die sich, genau wie die US-amerikanische "Federal Reserve", komplett in privater Hand befindet und ihren Anteilseignern zu Gewinnausschüttungen verpflichtet ist? Besitzen die Aktionäre der italienischen Zentralbank über den Umweg doch Anteile an der EZB?
Sind sie dadurch doch indirekt an der EZB beteiligt und profitieren von deren Gewinnen, die an die italienische Zentralbank transferiert werden?

Wie eine Studie des englischen Blogs "BankUnderground" ergab, befinden sich heutzutage die meisten Zentralbanken in staatlichem Besitz, doch es gibt auch noch Beteiligung von privaten Aktionären auf unterschiedliche Art. Das betrifft etwa die USA, dir Schweiz und auch Japan. Die Studie der britischen Zentralbanker unterscheidet die Zentralbanken danach, ob sie sich im Besitz von Regierungen, von privaten Banken oder von anderen privaten Aktionären, also von Unternehmen oder Einzelpersonen, befinden.
  • Ganz im Besitz von Privatbanken: USA, Italien
  • Im Besitz von Privatbanken und anderen Privataktionären: Südafrika, Griechenland
  • Im Besitz von Privatbanken und dem Staat: San Marino
  • Im Besitz von Privatunternehmen und dem Staat: Japan, Belgien
  • Im Besitz von Privatunternehmen, anderen Privataktionären und dem Staat: Schweiz Türkei
  • Ganz im Besitz des Staates: die meisten anderen Zentralbanken
Die Beteiligungsmodelle der neun in der Übersicht aufgeführten Zentralbanken sind sehr unterschiedlich. Obwohl die Zentralbanken Japans, San Marinos und der Türkei einige private Anteilseigner haben, ist der Mehrheitsaktionär immer noch der Staat. In Belgien und der Schweiz hält der Staat rund die Hälfte der Aktien. In einigen Fällen, wie bei der US-Notenbank, wird der an die Aktionäre gezahlte Betrag so festgelegt, dass die Dividende einer Kuponzahlung auf eine Anleihe sehr ähnlich ist. In anderen Fällen, wie in der Türkei, ist die Vergütung nach Ermessen, obwohl sie auch hier begrenzt ist.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie unterscheiden sich Zentralbanken mit privaten Aktionären im Hinblick auf Rentabilität und Höhe der Gewinnausschüttungen an die Aktionäre nicht von Zentralbanken, die sich ganz im Staatsbesitz befinden.

Daher sagen auch die britischen Zentralbanker in ihrer Untersuchung, dass die Eigentumsverhältnisse einer Zentralbank allein keine Rolle spielen. "Heute haben alle Zentralbanken, unabhängig davon, ob sie sich zu 100 Prozent im Besitz des Staates befinden oder ob sie sich im Besitz von privaten Unternehmen befinden, Mandate, die auf gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen beruhen. Eine wirklich privatwirtschaftliche Zentralbank ohne implizite oder explizite Staatsgarantien, die einzig und allein Gewinne für ihre Aktionäre anstrebte, würde sich wahrscheinlich anders verhalten als die derzeitigen Zentralbanken, die ihr Ziel darin sehen, das öffentliche Wohl zu fördern."

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

» der Kommentar des Blogschreibers «

Auf jeden Fall scheinen die britischen Zentralbanker, die diese Untersuchung durchgeführt haben, sehr viel Humor zu haben.
Besser wäre eine Untersuchung gewesen, zu welchen neuen Besitzern die Milliardensummen von den Steuerzahlern für die "Bankenrettung" gewechselt sind. Nach einer alten Weisheit heisst es doch: "Geld verschwindet nicht, es hat immer nur ein Anderer".
Ob es nach Veröffentlichung der Studie dann immer noch heissen würde dass: "die derzeitigen Zentralbanken, die ihr Ziel darin sehen, das öffentliche Wohl zu fördern", oder ob es ergänzt würde um: "ehrlich und der Allgemeinheit verpflichtet, wie nun mal alle Banker und Anteilseigner sind und sich fühlen?"
Mir kommen die Tränen vor Lachen.

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