Donnerstag, 24. Oktober 2019

Bundesrechnungshof hat schwere Bedenken gegen Klimapaket


Die Förderungsregeln des Klimapakets würden laut dem Bundesrechnungshof einseitig Besserverdiener und große Gesellschaften bevorzugen.

Der Bundesrechnungshof hat offenbar schwere Bedenken gegen Kerninstrumente des Klimapakets der großen Koalition. Die Rechnungsprüfer warnen nach „Spiegel“-Informationen davor, dass die geplanten Steuerermäßigungen für die energetische Gebäudesanierung „vor allem gutverdienende Steuerpflichtige“ begünstigten.

„Steuerpflichtige mit Renteneinkünften sowie mit geringen oder mittleren Einkommen können sie hingegen nicht oder nur teilweise nutzen“, zitierte das Magazin am Mittwoch aus einem elfseitigen Bericht der Behörde an den Finanzausschuss des Bundestags.

In dem Gesetz, das am Mittwochmorgen das Bundeskabinett passiert hatte, ist geregelt, dass die Gebäudedämmung oder die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizungsanlage steuerlich abschreibbar sind. Verbraucherschutzverbände hatten bereits gewarnt, dass dadurch etwa Rentner, die ein Haus besitzen, kaum profitieren, zumal ihnen häufig das Geld für den Kauf etwa einer Wärmepumpe anstelle ihrer alten Ölheizung fehle.

Nachweispflichten werden die Leute erheblich belasten

Diese Sorgen teilt der Bundesrechnungshof ausdrücklich. Zudem warnen die Beamten davor, dass „erhebliche Vollzugsprobleme“ absehbar seien, berichtete der „Spiegel“ weiter. Die vorgesehenen Nachweispflichten bedeuteten einen zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten. „Doppelförderungen“ seien „nicht auszuschließen“, weil der Finanzverwaltung Informationen fehlten.

Die Rechnungsprüfer schlagen in ihrem Bericht an den Bundestags-Finanzausschuss deshalb vor, eine „direkte und einkommensunabhängige Förderung zu prüfen, die gewährleistet, dass Wohnungseigentümer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Förderung profitieren können“, zitierte der „Spiegel“.

Ähnlich negativ fällt das Urteil der Rechnungsprüfer demnach bei der Mobilitätsprämie aus, die für rund 250.000 Bürger gelten soll, die die Pendlerpauschale wegen zu geringer Einkünfte nicht bei der Steuer geltend machen können. Der Rechnungshof würdige die soziale Absicht der Regierung, warne aber auch hier vor der Umsetzung in der Finanzverwaltung.

Der für dieses Ziel auf Ebene der Verwaltung notwendige Aufwand könnte „außer Verhältnis zum finanziellen Entlastungsvolumen von 40 Millionen Euro stehen“, schreiben die Beamten dem „Spiegel“-Bericht zufolge. Denn die Begünstigten seien „in den Finanzämtern bislang überhaupt nicht steuerlich geführt“, sie müssten neu erfasst werden, um eine Auszahlung der Prämie zu ermöglichen.(afp)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

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