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Mittwoch, 12. August 2020

Klinikskandal in Großbritannien: Vater will Tochter retten und wird am Bett verhaftet

Ein Video schockiert die Menschen in Großbritannien. Es zeigt einen Vater, der am Bett seiner todkranken Tochter brutal festgenommen wird. Der Mann protestierte gegen die Entscheidung der Ärzte, das Mädchen von den lebenserhaltenden Maßnahmen zu trennen.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 19. August 2019 in einem Krankenhaus in Nordengland. Erst vor kurzem aber haben die Eltern des Mädchens, Rashid und Aliya Abbasi, einen Gerichtsprozess gewonnen, um das Video von der Festnahme veröffentlichen zu dürfen.

Rashid Abbasi, ein ausgebildeter Lungenfacharzt, wurde von vier Polizeibeamten gewaltsam festgenommen und in Handschellen weggeführt, nachdem er sich geweigert hatte, seine sechsjährige Tochter Zainab zu verlassen. Zainab, die an der seltenen, unheilbaren genetischen Niemann-Pick-Krankheit litt, war zu diesem Zeitpunkt schwer krank. Ihre Ärzte hatten die Eltern informiert, dass sie beschlossen hatten, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen und das Mädchen sterben zu lassen.


Das Ehepaar war schockiert von dieser Nachricht. Dies habe "eine völlige Kehrtwende" gegenüber dem Versprechen einer "maximalen Versorgung" dargestellt, das ihnen gegeben worden sei, behaupten die Eltern des Mädchens. "Das war ein feststehendes Todesurteil für die Kleine", sagte Rashid

Die Versuche der Eltern, an die Ärzte zu appellieren, indem sie darauf hinwiesen, dass das Mädchen bereits zweimal ohne Beatmungsgerät atmen konnte und dies möglicherweise wieder tun könnte, wurden ignoriert. Trotz des medizinischen Fachwissens der Mutter von Zainab, die ebenfalls eine ausgebildete Ärztin ist. Da sich die Eltern weigerten, ihr Kind allein zu lassen, wurde die Polizei an das Bett des kleinen Mädchens gerufen.

Das mit einer Körperkamera aufgenommene Video zeigt, wie die Hand des Vaters mit einem Metallgerät von der Hand seiner Tochter getrennt wird. Danach legt ein Polizist dem Mann Handschellen an und seine Beine werden fixiert. Aliya Abbasi wurde von hinten gepackt und zu Boden geschlagen, als sie sich dagegen wehrte, von ihrem Kind weggezogen zu werden.

"Weil ich dies infrage stellte und versuchte, das Leben meiner Tochter zu schützen, wurde ich wie ein Krimineller und wie ein Tier behandelt. Das war brutal und inakzeptabel. Aber wir möchten betonen, dass es die Ärzte und das Krankenhaus waren, die die Situation eskalieren ließen und die Polizei unnötigerweise involvierten", so der Vater.
Ich habe wie jeder Vater reagiert, der unter Trauer leidet, aber ich wusste auch anhand meiner beruflichen Fachkenntnisse, dass meine Tochter absichtlich nicht die Behandlung erhielt, die sie zum Leben brauchte.
Das Mädchen starb im September 2019, weniger als einen Monat nach der albtraumhaften Szene im Krankenhaus. Aliya sagte, das Ehepaar und ihre drei Söhne fühlten sich noch immer, "als hätte das Licht und die Seele" das Haus verlassen.
Wir sind noch in tiefer Trauer. Aber wir haben keine andere Wahl, als die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was geschehen ist, und um Gerechtigkeit für unsere Tochter zu kämpfen.
Das Ehepaar will die Ärzte wegen Fahrlässigkeit verklagen.

Ein Sprecher des Krankenhauses besteht jedoch darauf, dass man während des gesamten Zeitraums im besten Interesse von Zainab gehandelt habe. "Wenn es Meinungsverschiedenheiten über die klinische Versorgung gibt, tun wir alles, was wir können, um zuzuhören, zu verstehen und in dieser sehr schwierigen und heiklen Situation Unterstützung zu geben."

"In sehr seltenen Fällen, wenn die Sicherheit eines der von uns betreuten Patienten, von Angehörigen, Besuchern oder unseres Personals gefährdet ist – oder die Durchführung von Pflege und Behandlung behindert oder beeinträchtigt wird – ist es notwendig, dass wir unser Sicherheitspersonal oder die Polizei um Hilfe bitten", hieß es weiter.




Quelle: RT-Deutsch

Samstag, 9. November 2019

Rubicon dokumentiert: - Strafvereitelung im Amt


Verdrehte Tatsachen, erfundene Geschichten, abstruse Deutungen, Missachtung aller Experten: Rubikon dokumentiert, wie Behörden den wahrscheinlichen Mord an Oury Jalloh vertuschen.
von Susan Bonath

Im Mordfall Oury Jalloh hat das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2019 den Antrag von Jallohs Bruder auf Klageerzwingung abgewiesen. Die Akte ist damit geschlossen. Sein Beschluss spiegelt erschütternd wider, mit welcher Dreistigkeit Landes- und Bundesbehörden seit fast anderthalb Jahrzehnten mutmaßliche Mörder in Uniform decken. Selbst Gutachten von Experten werden einfach ignoriert.

Tatort Polizeirevier Dessau

Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle in weniger als einer halben Stunde bis zur Unkenntlichkeit. Er war an Händen und Füßen rücklings auf einer feuerfest umhüllten Matratze angekettet. Noch vor der ersten Tatortuntersuchung hatten sich Polizei, Justiz und Politik auf ein Szenario festgelegt: Selbstmord.

Gegenteilige Beweismittel verschwanden damals in Serie, darunter das Polizeijournal, ein Fahrtenbuch, die Matratzenkaufbelege und vieles mehr. Eine Handfessel entsorgte der Hausmeister „auf Befehl von oben“ im Müll. Doch die Ermittler hatten ein Problem: Am Tatort ließ sich nichts finden, mit dem sich der Flüchtling aus Sierra Leone hätte anzünden können.

Drei Tage nach dem Todesfall präsentierte die Polizei schließlich ein verschmortes Feuerzeug. Angeblich sei es aus einer Asservatentüte mit Brandschutt gefallen. Siebeneinhalb Jahre unterließ man es, selbiges auf Spuren zu untersuchen. Das geschah erst auf Druck der Nebenklage vor dem Landgericht Magdeburg. Dort kam 2012 heraus: Das Feuerzeug kann nicht am Brandgeschehen beteiligt gewesen sein. Es war nie in der Zelle.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh — gegründet 2005 von Freunden des Opfers und Mitgliedern der Black Community — begann selbst zu ermitteln. Zehntausende Euro Spenden sammelte sie mühsam zusammen, um selbst Gutachten in Auftrag zu geben. Sie trieb den langjährigen Chefermittler, den ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann aus Dessau, vor sich her. In ihrem Auftrag fand 2016 der erste Brandversuch statt, der die Ursache des Feuers in den Fokus rückte. Acht Experten der Medizin, Brandforensik und Chemie wurden sich schließlich einig: Selbstmord war es wohl nicht.

Doch Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad entzog Bittmann daraufhin das Verfahren. Auch der Generalbundesanwalt lehnte es ab zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte es wenige Wochen später, im Oktober 2017, ein. Ein gutes Jahr später wies Konrad eine Beschwerde der Hinterbliebenen ab.

Nun scheiterte auch Jallohs Bruder, Mamadou Saliou Dialloh, mit seinem Antrag auf Klageerzwingung vor dem OLG — obwohl die Initiative zwischenzeitlich weitere Beweise geliefert hatte. So bescheinigt ein neues, von ihr finanziertes Gutachten, erstellt von Professor Boris Bodelle, Radiologe und Rechtsmediziner an der Frankfurter Universitätsklinik: Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Das OLG deutete es einfach um.

Die Autorin dokumentiert im Folgenden, wie Staatsanwälte und Richter rechtsmedizinische und brandsachverständige Ergebnisse missachten und handfeste Indizien unter den Teppich kehren.

Die Mär von der Selbstverletzung

Für sein Gutachten wertete der Radiologe Bodelle computertomographische Bilder des Toten aus dem Jahr 2005 aus. Diese waren ihrerseits nur zustande gekommen, weil die Initiative schon damals eine zweite Obduktion finanziert hatte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Dessau einen Antrag der Hinterbliebenen verweigert, die Leiche überhaupt röntgen zu lassen.

Bodelle kommt in seinem fachradiologischen Gutachten zu folgenden Schlüssen: Jallohs Nasenbein und die Nasenscheidewand waren gebrochen. Die Fraktur setze sich linksseitig über das Siebbein in die Hinterwand der Stirnhöhle fort, so der Mediziner. Er spricht von einem „Bruchsystem“ des vorderen Schädels.

Außerdem erkannte Bodelle Hinweise auf einen Bruch der sechsten und elften Rippe. Ersterer war für ihn nicht hundertprozentig zu diagnostizieren, weil die Bilddateien „nur eine eingeschränkte Aussage zulassen“. Im zweiten Fall ließen sich jedoch „Zeichen einer drei Zentimeter langen Fraktur nachweisen“, führte er aus.

Bild 1: Auszug aus dem radiologischen Fachgutachten von Prof. Dr. Dr. Boris Bodelle vom Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Universitätsklinikums Frankfurt am Main vom 2. Oktober 2019
Nur der Nasenbeinbruch ist bereits seit 2005 bekannt. Damals wollten die Mediziner allerdings nicht ausschließen, dass dieser nach Jallohs Tod, etwa beim Transport der Leiche, entstanden sein könnte. Der Staatsanwaltschaft genügte das, um dem nicht nachzugehen. Zumal Polizei und Staatsanwaltschaft schon 2005 die Geschichte in die Welt getragen hatten, Jalloh habe bei der Festnahme seinen Kopf gegen eine Tischplatte im Revier geschlagen und sich wohl selbst verletzt.

Bodelle wandte nun eine neue Methode an, um die Röntge-Bilder auszuwerten, die damals nicht zum Einsatz kam. Dabei kam er zu einem anderen Schluss: Das Bruchsystem vom Nasenbein bis zur Schädelvorderwand sowie der Bruch der elften Rippe rechtsseitig ließen „auf die Einwirkung äußerlicher Gewalt schließen“. So zeige das Weichteilgewebe um die Brüche herum Veränderungen wie Schwellungen und Einblutungen, die nach dem Tod nicht mehr hätten entstehen können. Daraus ergebe sich, „dass die Verletzungen vor Todeseintritt erfolgt sind“, so Bodelle.

Bild 2: Auszug aus dem radiologischen Fachgutachten von Prof. Dr. Dr. Boris Bodelle)

Doch die Richter beim OLG ignorierten die Fachkompetenz des Rechtsmediziners. Ihre Begründung: Bodelle habe die Sektion nicht selbst durchgeführt, sondern nur Röntgen> Bild er aus dem Jahr 2005 ausgewertet. Sie wiederholten die nie bewiesene Behauptung der Selbstverletzung Jallohs vor seiner Fesselung auf der Pritsche in der gefliesten Schlichtzelle. Auch der damalige Revierarzt Andreas Blodau, der bis heute in Dessau praktiziert, entdeckte damals keine Verletzungen und erklärte Jalloh für gewahrsamstauglich.

Schließlich gibt das OLG Bodelles Gutachten völlig falsch wieder. Auf die Schädelbrüche geht es nicht weiter ein. Der von Bodelle diagnostizierte Bruch der elften Rippe stehe gar nicht fest und sei „nicht bewiesen“, so die Richter, obgleich sich das in der Expertise ganz anders liest. Dann fabulieren sie: Im Übrigen sei eine gebrochene Rippe, die „bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei“ entstanden sein könne, „kein nachvollziehbares Motiv für einen Verdeckungsmord“.

Bild 3: Auszug aus dem Beschluss des OLG Naumburg, Sachsen-Anhalt, zur Abweisung des Antrags auf Klageerzwingung von Mamadou Saliou Diallo im Fall Oury Jalloh vom 23. Oktober 2019)

Die Mär vom Selbstmord-Feuerzeug

Wie schon weiter oben angerissen, soll laut Version der Polizei drei Tage nach dem Brand ein verschmorter Feuerzeugrest aus einer Asservatentüte mit Brandschutt gefallen sein. Den habe man am Tatort wohl übersehen, weil er zwischen Leiche und Matratze gelegen habe, von wo der Schutt stammte.

Was fehlt, ist eine Dokumentation der Auffindesituation, also eine Routinearbeit für jeden Kriminalbeamten. Nachgewiesen ist nur ein Telefonanruf vom Nachmittag des 10. Januar 2005, bei dem Tatortermittler Uwe H. seinem Kollegen Reimar K. mitteilte, dass ein Feuerzeug aufgetaucht sei.

All das schluckte die Staatsanwaltschaft. Sie hielt es nicht einmal für nötig, das Utensil auf Spuren zu untersuchen. Erst auf massiven Druck der Nebenklage ordnete Claudia Methling, Vorsitzende Richterin am Magdeburger Landgericht (LG), im Frühjahr 2012 an, dies nachzuholen.

Das LG prozessierte damals übrigens gegen den Dienstgruppenleiter Andreas S. auf Anordnung des Bundesgerichtshofes (BGH), nachdem ein erster Prozess in Dessau nach zwei Jahren mit einem Freispruch für ihn und seinen Kollegen Hans-Ulrich M. ausgegangen war. Es ging dort aber nicht um die Brandursache, sondern lediglich darum, ob S. seine Aufsichtspflicht verletzt haben könne. Das LG verurteilte ihn Ende 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro.

Was die Textilsachverständige des LKA Sachsen-Anhalt, Jana Schmechtig, bei ihrer Analyse herausfand, ist bedenklich: Im Feuerzeug waren zahlreiche Textilfasern eingeschmolzen. Jedoch waren sie allesamt nicht identisch mit dem Material in der Zelle, also dem Matratzenfüllstoff oder der Kleidung des Opfers. Das sei unmöglich, wenn es auf der Matratze und sogar unter der Leiche gelegen haben soll, meinen Experten dazu.

Bild 4: Auszug aus dem Behördengutachten des LKA Sachsen-Anhalt für das Landgericht Magdeburg vom 20. Juni 2012 — Gutachterin Jana Schmechtig

Dieses Ergebnis vom Juli 2012 aber juckt die sachsen-anhaltische Justiz nicht: Erst ignorierte es das Landgericht Magdeburg, dann die Staatsanwaltschaft Halle, die das Verfahren aus Dessau zugetragen bekommen und rasch eingestellt hatte, und am Ende auch Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad. Letzterer bestätigte im November 2018 die Einstellung.

In Konrads Prüfbericht, den er den Medien hat zukommen lassen, klammert er sich an alten, längst widerlegten Pseudoargumenten fest. So beharrte Generalstaatsanwalt Konrad einfach weiter darauf, dass die Polizei entweder dieses Feuerzeug bei Jalloh übersehen habe, obgleich die Beamten ihn mehrfach durchsucht und sogar die Hosentaschen nach außen gestülpt hatten — dazu später mehr. Oder ein Beamter müsse das Utensil verloren haben, und Jalloh habe dieses dann klammheimlich — mit eng an Wand und Boden gefesselten Händen wohlgemerkt — an sich genommen und versteckt.


Bild 5 und 6: Auszüge aus dem Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zum Einstellungsbeschluss vom November 2018, den die Behörde an die Medien versandt hat.)

Das OLG fabuliert unterdessen in seiner Klageabweisung, man wisse eben nicht, wie die fremden Fasern in und an den Feuerzeugrest gelangt seien. Das sei aber kein Beleg dafür, dass es nicht in der Zelle lag. Mehr noch: Oury Jalloh könne sogar ein weiteres Feuerzeug bei sich gehabt haben, das man nur nicht gefunden habe.


Bild 7 und 8: Auszug aus dem Beschluss des OLG vom 23. Oktober 2019, mit dem es den Antrag auf Klageerzwingung von Jallohs Bruder abgewiesen hat.)

Die Mär vom selbstgelegten Superbrand

Nach der Feuerzeuganalyse finanzierte die Initiative erstmals selbst ein Gutachten, das sich mit der Ursache des Zellenbrandes befasste. Der beauftragte Sachverständige Maksim Smirnou simulierte 2013 das Brandgeschehen in einem Nachbau der originalen Schlichtzelle. Sein Fazit: Das Feuer hätte in diesem winzigen Raum mit einer feuerfest umhüllten Matratze und einem menschlichen Körper als einziger Brandlast ohne Brandbeschleuniger in so kurzer Zeit unter keinen Umständen derart wüten können.

Der Dessauer Chefermittler, Oberstaatsanwalt Bittmann, kam nicht drumherum, selbst einen ergebnisoffenen Versuch durchführen zu lassen. Bis 2016 zögerte er dies hinaus. Vier Brandexperten kamen dann zu einem ähnlichen Ergebnis wie Smirnou: Ohne Brandbeschleuniger sei das Tatort-Bild nicht erklärbar.

Zwei Rechtsmediziner erklärten zudem, Jalloh müsse beim Ausbruch des Feuers bereits bewusstlos gewesen sein. Das beweise sein nicht erhöhter Adrenalinspiegel. Zudem habe er kein Kohlenmonoxid und Blut sowie kaum Ruß in den Atemwegen gehabt. Der Tod müsse demnach binnen Sekunden durch ein explosionsartiges Entflammen vor seinem Gesicht und einem folgenden Inhalationsschock eingetreten sein.

Der Chemiker hielt auch eine postmortale Verbrennung Jallohs — etwa zum Zweck des Vertuschens weiterer Straftaten — für denkbar. So hätten die winzigen Rußpartikel auch bei der Sektion der Leiche in die Atemwege gelangen können. Dazu folgende Anmerkung der Autorin: Es ist noch nicht einmal sicher, ob Rußpartikel in den Atemwegen waren. So hatten bereits 2015 weitere Sachverständige herausgefunden, dass ein Foto der Speiseröhre in den Akten fälschlicherweise als Luftröhre betitelt worden war.

In seinem Vermerk vom 4. April 2017, worin Bittmann seinen Mordverdacht begründet hatte, würdigte er die Aussagen der Sachverständigen wie folgt:



Bild 9, 10 und 11: Auszug aus dem Vermerk Bittmanns, mit dem er einen Mordverdacht gegen mehrere Polizisten begründete, woraufhin der Generalstaatsanwalt ihm das Verfahren entzog.)

Auf die Ergebnisse der Brandexperten, wonach ein Brandbeschleuniger zwingend nötig war, um ein derart drastisches Ergebnis zu erzielen, geht das OLG in seinem Beschluss nicht ein. Stattdessen erklärt es die Expertise des Sachverständigen Maksim Smirnou mal eben für unbrauchbar. So habe dieser einen anderen Matratzentyp verwendet als am Tatort vorhanden war. Allerdings: Welcher Matratzentyp genau am Tatort gewesen war, weiß auch das OLG nicht, denn die Kaufbelege für Matratzen hatte die Polizei rechtzeitig vernichtet.

Bild 12: Auszug aus dem OLG-Beschluss vom 23. Oktober 2019 — Ablehnung des Antrags auf Klageerzwingung.

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärte die Sachverständigen quasi alle zu Quacksalbern. Er beharrte darauf, Jalloh müsse den Brand selbst gelegt haben. Das sei möglich, weil er die unbrennbare Hülle der Matratze aufgerissen haben könne, auch mit einer eng an die Wand gefesselten Hand, fabulierte er. Wohl habe er die Hülle dafür mit dem angeblich vorhandenen Feuerzeug weich geschmort.


Bild 13 und 14: Auszug aus dem Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom November 2018 zur Einstellung des Verfahrens.

Die Mär vom fehlenden Verdacht

Dass die Initiative und die Autorin unabhängig voneinander bei ihren eigenen Ermittlungen auf zwei Beamte namens Udo Sch. und Hans-Ulrich M. als mögliche Täter gestoßen sind, ist das Resultat gravierender Indizien. M. und Sch. hatten Jalloh festgenommen, mit Gewalt ins Polizeiauto gezerrt und im Gewahrsam auf die Matratze fixiert. Lange behaupteten beide, danach auf Streife, später in der Kantine, aber nicht mehr am Tatort gewesen zu sein. Das stellte sich im Verlauf der beiden Prozesse als Lüge heraus.

Zuerst berichtete die stellvertretende Dienstgruppenleiterin Beate H. von einer undokumentierten Zellenkontrolle, die sie über die Gegensprechanlage zum Gewahrsamstrakt wahrgenommen habe — und zwar gegen 11.30 Uhr, eine halbe Stunde vor dem Brandausbruch. Deshalb habe sie kurz darauf mit dem inzwischen verstorbenen Beamten Hartmut S. dort nachgesehen, aber angeblich niemanden mehr angetroffen. Alles sei ruhig gewesen, beteuerte H.

Kurz darauf sagte der Polizist Torsten B. im Zeugenstand aus, er habe „den Uli“ — gemeint war Hans-Ulrich M. — gegen 11.30 Uhr gesucht, um mit ihm in die Kantine mittagessen zu gehen. Angetroffen habe er ihn zusammen mit Udo Sch. in der Zelle. Jalloh habe ruhig und bewegungslos — aber angeblich wach und völlig unverletzt — dagelegen. Er sei beschäftigt, habe M. seinen Kollegen B. abgewimmelt und angegeben, man durchsuche den Gefesselten noch einmal. B. sagte aus, die Hosentaschen Jallohs seien nach außen gestülpt gewesen. Ein Feuerzeug konnte er dort also nicht versteckt haben. Das Landgericht Magdeburg dokumentierte diesen Hergang in seinem Urteil von 2012 wie folgt:

Bild 15: Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13. Dezember 2012.

Dass Udo Sch. und Hans-Ulrich M. bezüglich ihres Alibis (Kantine) gelogen haben müssen, konstatierte zwar schon das Magdeburger Gericht. Nur belangt wurden beide dafür nie. Das OLG spann nun eine eigene Story zugunsten der Polizisten. B. könne sich auch geirrt haben. Vielleicht habe er mit M. zu einem viel früheren Zeitpunkt ein zweites Frühstück einnehmen wollen, führten die Richter sinngemäß aus. Und weil dies eben nicht auszuschließen sei und sich auch die Beamtin H. geirrt haben könne beim Wahrnehmen der „Schließgeräusche“, „deutet vieles darauf hin, dass um 11.30 Uhr keine Kontrolle stattgefunden hat“.

Bild 16: Auszug aus dem OLG-Beschluss vom 23. Oktober

Die Mär vom fehlenden Motiv

Alle, die je mit den „Ermittlungen“ im Fall Jalloh beschäftigt waren, haben immer wieder auch die gravierendsten Gegenbeweise mit einer These abgebügelt: Die Polizeibeamten hätten gar kein Motiv gehabt. Ex-Oberstaatsanwalt Bittmann war der erste, der 2017 davon abwich, wenn vielleicht auch nur aus dem Grund, um später im Ruhestand nicht wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden zu können.

In seinem Vermerk — mit dem er eigentlich den Generalbundesanwalt in Karlsruhe einschalten wollte, das Verfahren aber dann entzogen bekam — begründete er seinen Verdacht der vorsätzlichen Tötung und schweren Brandstiftung sogar ausführlich und nannte ein plausibles Motiv: Verdeckung weiterer Straftaten und Verhinderung neuer Ermittlungen zu zwei vorangegangenen ungeklärten Todesfällen im Revier.


Bild 17 und 18: Auszug aus dem Vermerk Bittmanns vom 4. April 2017

Die anderen beiden Todesfälle, die Bittmann anspricht, wurden ebenfalls nie aufgeklärt.

Hans-Jürgen Rose wurde am Morgen des 8. Dezember 1997 aus dem Dessauer Gewahrsam entlassen. Wenig später fand man ihn unweit des Reviers mit schwersten inneren Verletzungen, darunter gebrochene Wirbel und Rippen, einem Lungen- und Nierenriss. Die Rechtsmediziner gaben an, das Verletzungsmuster auf dem Rücken des Toten wirke am ehesten wie von Polizeischlagstöcken verursacht. Die Ermittler analysierten an einer Säule des Reviers großflächig Spuren von Roses DNA, Kampfspuren außerhalb des Reviers gab es keine.

Mario Bichtemann lag am 29. Oktober 2002 schwer verletzt auf einem Gehweg. Anstatt einen Krankenwagen zu rufen, brachten ihn die Polizeibeamten aufs Revier und sperrten ihn in eine Zelle. Dort fand ihn tags darauf Dienstgruppenleiter Andreas Sch. tot. Der Arzt diagnostizierte einen Schädelbasisbruch, vier Rippenbrüche und zahlreiche Hämatome. Zuvor hatte ihn der Revierarzt Andreas Blodau für gewahrsamstauglich erklärt.

Im Fall Jalloh indes beharren Generalstaatsanwalt und Oberlandesrichter weiter auf einem angeblich fehlenden Motiv. So schreibt ersterer in seinem Prüfbericht zur endgültigen Einstellung des Verfahrens, es sei „nicht im Ansatz ein Motiv ersichtlich“. Zumal Jallohs Verhalten zwar renitent, aber „nicht derart herausstechend negativ“ gewesen sei, als „dass es ein Tötungsdelikt begründen könnte“.

Bild 19: Auszug aus dem Prüfvermerk des Generalstaatsanwalts zur Verfahrenseinstellung.

Für das OLG war sogar eine „Betroffenheit“ diverser involvierter Polizeibeamter nach der Tat der ultimative Beweis dafür, dass es weder Absprachen noch irgendeinen Vorsatz gegeben haben könne. Die stellvertretende Dienstgruppenleiter Beate H. soll etwa „erschüttert“ gewesen sein, ihr Vorgesetzter Andreas Sch. gar „niedergeschlagen, apathisch, völlig durch den Wind beziehungsweise völlig aufgelöst“.


Bild 20 und 21: Auszug aus dem OLG-Beschluss vom 23. Oktober 2019 — Ablehnung Klageerzwingung.

Die Mär von ordentlichen Ermittlungen

Seitens der Justiz und Politik wird immerfort behauptet, es sei jahrelang ordentlich ermittelt und alles restlos ausermittelt worden. Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter habe man nicht gefunden. Das Gegenteil davon dürfte bereits widerlegt sein. Der ehemalige Dessauer Oberstaatsanwalt Bittmann hielt noch einmal schwarz auf weiß in einem Vermerk fest: Keines der Brandgutachten vor dem Versuch im August 2016 habe sich mit der Brandursache befasst

Bild 22: Auszug aus Bittmanns Vermerk vom 4. April 2017

Es ist offenkundig: Die Justiz in Sachsen-Anhalt und sogar auf Bundesebene weigert sich seit 2005, objektiven Indizien nachzugehen. Es ist geradezu dreist, wie Richter, Staatsanwälte und auch Politiker im Landtag als Laien gestandene Experten der Brandforensik, Chemie und Rechtsmedizin praktisch zu Dummköpfen erklären und ihre Expertisen auf abenteuerliche Weise umdeuten. Der Rechtsmediziner Gerold Kauert — einer der von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter — hatte sich sogar entgegen aller Vorgaben seiner Auftraggeber an die Öffentlichkeit gewagt. So stellte er 2017 im ARD-Magazin Monitor klar, dass die Selbstmordthese laut Sachverständigengremium „nicht zu halten“ sei.

Fazit: Die offenkundig mit Absicht ungeklärt gebliebenen Todesfälle im Dessauer Polizeirevier Jalloh, Bichtemann und Rose bescheinigen zahlreichen staatlichen Behörden den gemeinschaftlichen Schutz mutmaßlicher Mörder in Uniform — just Strafvereitelung im Amt.


Susan Bonath
Susan Bonath, geboren in der DDR, arbeitet seit 2004 als freie Journalistin und berichtet seit 2010 für die junge Welt. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem Kapitalismuskritik, Arbeit und Soziales. Sie lebt in Sachsen-Anhalt.

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Der Beitrag erschien bei Rubicon.news

Sonntag, 13. Oktober 2019

NRW will Kreuz- und Kopftuchverbot

Deutschland ist ein freies Land.
hieß es einmal.

Stimmt das nicht mehr, ist Deutschland kein freies Land mehr, darf hier nicht mehr jeder glauben was er will?

Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung plant ein „Justizneutralitätsgesetz“ und will Beamten und Beschäftigten des Justizpersonals vorschreiben, bei Verhandlungen weder Kopftuch noch Kippa oder sichtbare christliche Kreuze tragen zu dürfen.

In schriftlichen Stellungnahmen haben sich sowohl Rechtswissenschaftler als auch die beiden christlichen Kirchen bereits geäußert und erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition angemeldet.

Wie lautet nochmal Artikel 4 unseres Grundgesetzes?
  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Und weshalb versuchen immer wieder staatliche Organe in die Grundrechte einzugreifen?
Geht es denen tatsächlich um das Wohl des Volkes oder um Wählerstimmen für ihre Partei und Kontrolle der Bürger?

Ist denn die Rechtsfindung in Deutschland der Willkür und religiösen Orientierung der Justizbeschäftigten unterworfen oder orientieren sich die Organe der Rechtsprechung an Gesetzen?
Warum sollte ein Justiz-Angestellter mit Kippa oder Kreuz den Anschein der Voreingenommenheit erwecken?
Kann irgendwer anhand von Glaubenssymbolen zweifelsfrei die Gesinnung erkennen?

Man wird den Verdacht nicht los, dass bestimmte Kreise von einem Trieb beherrscht werden, mit immer mehr Verboten und Vorschriften Gesetze auszuhebeln zu wollen um die Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben.

Wundern wir uns, dass Verfassungsrechtler und Kirchen gegen das geplante Gesetz Sturm laufen? Wohl kaum.

Quelle: WP vom 02.10.2019

Mittwoch, 19. Dezember 2018

Rechtsgutachten bewertet EU-Verteidigungsfonds als illegal

Thema: EU-Verteidigungsfonds

Bundespressekonferenz
Rechtsgutachten bewertet EU-Verteidigungsfonds als illegal: Merkel-Sprecher ist das ziemlich egal...

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung für die Einrichtung des "Europäischen Verteidigungsfonds" (EVD) vorgestellt: Mindestens 13 Milliarden Euro sollen ab 2021 für die Entwicklung neuer Waffensysteme wie die Euro-Drohne, ein Kampfjet der nächsten Generation sowie ein neuer deutsch-französischer Kampfpanzer bereit gestellt werden. Die EU-Mitgliedsländer haben dem Vorhaben "in seiner partiellen allgemeinen Ausrichtung" bereits zugestimmt.

Doch es gibt ein Problem: Der Lissabon-Vertrag verbietet in Artikel 41 die Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Projekte aus dem EU-Haushalt. Die Rechtswidrigkeit des EVD bestätigt nun auch ein Rechtsgutachten, welches der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano im Auftrag der Linksfraktion für das EU-Parlament verfasst hat. Laut Fischer-Lescano verstößt der Verteidigungsfonds gegen EU-Recht. Der Jurist spricht von einem "Versuch des offenen Rechtsbruchs" durch die EU-Kommission. Zudem greife die Kommission mit ihrer Verordnung auch auf "unzulässige Art" in das Mitspracherecht des Bundestages ein.

RT fragte auf der Bundespressekonferenz nach der rechtlichen Einschätzung der Bundesregierung zum Europäischen Verteidigungsfonds. Doch der Sprecher des Verteidigungsministeriums zeigte sich völlig unbeeindruckt von dem Rechtsgutachten und dem im Lissaboner EU-Vertrag festgelegten Verbot einer Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Projekte aus dem Gemeinschaftshaushalt: Mehr auf unserer Webseite: https://deutsch.rt.com/
RT Deutsch nimmt die Herausforderung an, die etablierte deutsche Medienlandschaft aufzurütteln und mit einer alternativen Berichterstattung etablierte Meinungen zu hinterfragen. Wir zeigen und schreiben das, was sonst verschwiegen oder weggeschnitten wird. RT - Der fehlende Part.


Kategorie Nachrichten & Politik

Kommentare

yinG Yang
Wem oder was dient dieser Stuss überhaupt noch? Arbeits-/Anwesenheitsnachweis?

na nu
Wenn die Bundesregierung eines kann, dann ist es Rechtsbruch, aber diese dummen Vasallen vorne können nichts!!


Mittwoch, 18. April 2018

„Erziehungsgedanken“ in Deutschland wichtiger als Strafe für Kriminelle

Thema: Justiz

Täterjustiz:
2 Jahre auf Bewährung für Überfall auf Berliner Joggerin

"Die Befindlichkeiten des Täters werden höher bewertet als die des Opfers", erklärt Ulrike Trebesius, Mitglied des EU-Parlaments zum aktuellen Urteil zu dem Überfall auf eine Berliner Joggerin.

Vor einem Jahr wurde in Berlin eine Joggerin brutal überfallen, sie erlitt einen Kieferbruch. Nun wurde das Urteil gesprochen: 2 Jahre auf Bewährung für den zur Tatzeit 17-jährigen Görkem A, der mit einem Ziegelstein noch weiter auf den Kopf der Frau einschlug, als sie bereits am Boden lag.

Begründet wurde das milde Urteil mit dem „Erziehungsgedanken“, der im Vordergrund stünde. Ein fatales Signal gerade an Frauen, Urteile wie dieses werden potentielle Täter sicherlich nicht abschrecken.



Am Sonntagabend, 19. März 2017 wurde eine 40-jährige Joggerin Opfer eines brutalen Überfalls. Als die Frau gegen 21.35 Uhr auf dem Hauptweg im Mauerpark in Berlin-Prenzlauer Berg unterwegs war, griff ein Mann sie von hinten an und schlug der Frau mit einem Ziegelstein auf den Kopf, die hier am Wegesrand lose herumliegen. Auch als das Opfer zu Boden ging, schlug der Täter weiter mit dem Ziegelstein auf die 40-Jährige ein und trat ihr gegen den Kopf und die Schultern.

Dabei zerrte er an ihrer Jacke und erbeutete sie schließlich, wie die „B.Z.“ berichtet. Die blutverschmierte Frau konnte sich losreißen und rettete sich in die nahe Gleimstraße. Während ihrer Flucht sieht sie, wie der Fremde die Taschen der Jacke durchwühlte und ihr Smartphone findet.

Die schwer verletzte Joggerin musste im Krankenhaus operiert werden. Sie erlitt einen Kieferbruch und mehrere Brüche an den Händen.


Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Sonntag, 10. April 2016

Justiz in Deutschland - Beispiel für einen Rechtstaat?

Thema: Justiz in Deutschland
Man kann kaum glauben, was sich so alles "im Namen des Volkes" abspielt.

Liebe Leser,
heute erreichte mich diese Email aus Baden-Württemberg:

09.04.2016
von adikretschmann@web.de
Betreff: Zur Kenntnisnahme

Guten Tag,
es war ein purer Zufall, der mich zu Ihnen führte. Ich möchte Ihnen meinen Fall anvertrauen, damit Sie sich auch ein Bild von einen wahren Leben machen können. Es geht natürlich um eine Rechtsangelegenheit, die mittlerweile alle Instanzzüge ausschöpfte. Wenn man es so haben möchte, dann sprechen wir tatsächlich über einen Vorfall, in dem skandalöse Facetten der hiesigen Justiz allzu deutlich offenbart wurden.

Mag schon sein, dass man solche Umstände mittlerweile als selbstverständlich hinnehmen muss, jedoch weigere ich mich das zu verstehen. Es liegt mir fern, mich einer Charakterlosigkeit zu unterwerfen.
Aussagen von juristischen Personen, die in meiner Angelegenheit für Klarheit sorgen, stehen genauso zur Ansicht. Zur Kenntnisnahme dient zudem die Korrespondenz zwischen meiner Person und dem Justizministerium BW.
Es ist zwar inhaltlich ein emotionelles Schreiben, das vielleicht einen Bericht entspricht, jedoch Phasenweise wird der Sachverhalt auch etwas konkreter dargestellt. Das Antwort schreiben besagt eigentlich den Zustand, dem wir, die zu unrecht Verfolgten, ausnahmslos willkürlich ausgesetzt sind. Zudem bezeichne ich das Antwortschreiben als "Realität" fern.
Ich habe schlafende Hunde geweckt, ohne dass ich es vorhatte. Es heißt, ich solle ausnahmslos alles hinnehmen, da mein Fall sowieso niemals Publik gemacht wird. Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob ich nur eine Person bin, die einfach nur Dissident ist, oder jemand, der für sein Recht alles tun muss, weil man ihm das so beigebracht habe.

Ich habe die demokratische Ordnung auf eine ganz kranke Weise kennen gelernt. Jedoch als Steigerung bezeichne ich die Schweigsamkeit und die Ignoranz, wenn es um Tatsachen geht.

Zugegeben, meine Korrespondenz an das Justizministerium BW beinhaltet mehrere Seiten, jedoch besagt es weitem nicht auch den wahren, den unhaltbaren Zustand, in dem sich meine Familie gegenwärtig befindet, sondern ich spreche für unzählige Andere, die ein ähnliches Schicksal erleiden müssen.
Trotz offenkundiger Rechtsbeugung, habe ich keine Möglichkeit etwas dagegen auszurichten. Wenn aber in unserem Rechtssystem derartig gravierende Missstände herrschen, wäre es krank zu behaupten, dass in der politische Szene situierte Verhältnisse den Ablauf bestimmen. Ob Sie mir, wie auch anderen weiterhelfen können, die Antwort liegt bei Ihnen. Für eine weitere Publikation, welcher Art auch immer, oder Veröffentlichung, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Falls meine E-Mail eine behördliche, oder eine System-gebundene Stelle erreicht, dann sollten sich die teils Charakterlosen, oder die Ahnungslosen, Gedanken darüber machen, wem Sie tatsächlich dienen und was Sie tatsächlich anrichten.

Mit freundliche Grüßen
Adi Kretschmann

Nachfolgend drei Briefe:
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Donnerstag, 14. August 2014

Gericht spricht Gustl Mollath frei und er erhält eine Entschädigung

Thema: Recht in Deutschland
T-Online
Kein Freispruch "ohne Wenn und Aber"

14.08.2014, 10:49 Uhr | dpa, t-online.de Der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath ist vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Zusätzlich erhält der 57-Jährige wegen der mehr als sieben Jahre dauernden Unterbringung eine finanzielle Entschädigung.

Dennoch war es für Mollath ein Freispruch zweiter Klasse: Das Gericht sprach ihn teilweise schuldig. Man sei nämlich davon überzeugt, so die Richter, dass der Angeklagte seine Ehefrau im August 2001 geschlagen, getreten, gewürgt und ihr in den Unterarm gebissen habe.

Zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei. Mollath selbst und sein Anwalt hatten dagegen einen Freispruch "ohne Wenn und Aber" angestrebt.

Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei: Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.

Staatsanwalt trotz Freispruchs erfolgreich

Dass es einen Freispruch für Mollath geben würde, hatte bereits festgestanden, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.

Mit Spannung war aber erwartet worden, ob das Gericht ihn wegen der Körperverletzung seiner Ex-Frau für schuldig erklärt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Einschätzung des Gerichts, dass Mollath ein Gewalttäter ist, stellt definitiv einen Erfolg für die Ankläger dar.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.


Kommentare aus dem T-Online-Forum

hpklimbim
Der Fall hat in mehrfacher Hinsicht Symbolwert für dieses Land - beschreibt er doch Zustände in einer Bananenrepublik. Und die amtlich gewillkürte Wertlosigkeit des einzelnen Bürgers. Und wer garantiert für das gleiche Strafmaß für die Täter?

Hans3934
glückwunsch gustl, jetzt kauf dir die politiker der csu den du deine wegsperrung verdankst

umyvadlo
ich denke ihm hätte es besser gefallen das seine Peiniger samt Merk bestraft werden. die Entschädigung wiegt sein Leid nicht auf 20€ am Tag ist sowieso ein Hohn und Spott

Tiro
auch in totalitären staaten werden unliebsamme personen in die psychiatrie gesteckt....hier spielte sogar vom finanzamt bis zur bayrischen justizministerin alles mit...

juergen_goetz
Ich empfinde dieses Urteil als lange ausstehende Gerechtigkeit und freue mich sehr für Gustl Mollath. Gespannt bin ich, ob nun den verursachenden Personen in Politik, Banken, Gerichten und Medizin auch ihre gerechte Strafe widerfährt. Wohl eher nicht....

moselaner2541
Ich würde mir mehr solche Freisprüche wünschen, bei denen Personen gezielt fertig gemacht werden sollen. Ich wünsche mir aber vor allem solch mutige Richter, die sich nicht verleiten lassen, auf Grund von Gutachten und dubiösen Zeugen Urteile zu fällen.

ehemals-betroffener
und wann tritt die frühere csu-justizministerin merk endlich ihre verdiente strafe in der psycho an?? nach deren aussagen im november letzten jahres bestand KEINERLEI grund, den fall mollath neu zu verhandeln - hätte sie gesagt den fall "amigos" wäre die richtung klar gewesen - aber könig horst hat dieses weiberl ja nach brüssel entsorgt damit die hier nicht mehr präsent ist

nowhereman
Wie kommen hier einige dazu Herrn Mollath "schuldig" zu sprechen? Ich kenne den Herrn nicht persönlich und kann und werde mir kein Urteil über seine Person erlauben. Was aber danach geschah mit Verwicklungen bis in die Politik durch Wegsperren eines Unbequemen ist einer der grössten Skandale in dieser unseren Bananen-Republik- und nur das ist Fakt

diagnosticoreal
Wie hätte es zu einem Freispruch erster Klasse kommen können? Es ist schon ein Wunder dass es zu einem zweiter Klasse gekommen ist. Ohne Druck der Öffentlichkeit wäre selbst dieses Urteil nicht zustande gekommen. Wie kann ein Richter einem Kollegen in das Zeugnis schreiben, dass er seine Arbeit nicht gemacht hat, gar beeinflusst worden ist oder schlimmeres. Siehe das Verhalten des damaligen Justizministeriums und das zögerliche Verhalten der danach zuständigen Justizministerin.

8tung
Es ist mehr als bezeichnend, dass sich die "Geschädigte" auch in diesem Verfahren nicht äußern wollte. Wer seine - angeblich - schweren Verletzungen erst dann zur Anzeige bringt, wenn es einem nutzen könnte, der hat wohl mehr zu verbergen als zu offenbaren. Und wenn Gutachter mittels Ferndiagnosen auf Zuruf ein Gutachten erstellen, dass jemand vielleicht zeitlebens in der Psychiatrie verschwinden lässt, dann ist ein Freispruch zweiter Klasse und eine Entschädigung wohl kaum als angemessen oder gerecht einzustufen.


Mittwoch, 16. April 2014

Vom Opfer zum Täter - diese Iranerin soll hingerichtet werden

T-Online.de berichtet:

Online-Petition gegen Todesurteil

16.04.2014, 12:43 Uhr | LS, T-Online.de
Im Iran droht der 26-jährigen Reyhaneh Jabbari die Hinrichtung, weil sie sich gegen eine versuchte Vergewaltigung zur Wehr setzte und ihren Peiniger dabei tödlich verletzte. Seit fünf Jahren sitzt sie in der Todeszelle. Laut Amnesty International ist das Todesurteil jetzt an die Vollstreckungsbehörde in Teheran übergeben worden. Damit kann die Hinrichtung jederzeit vollzogen werden. Jabbari soll gehängt werden.


Reyhaneh Jabbari (Quelle: Facebook)
Doch Amnesty International und der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, Ahmed Shaheed, gehen aber davon aus, dass es Unregelmäßigkeiten in dem Verfahren gegen Jabbari gab, weil es sich bei dem Vergewaltiger um einen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter handelt.

Daneben appellieren die Unterzeichner einer Online-Petition auf der Plattform "AWAAZ" an die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton, UN-Generalsekretär Ban Ki Moon und Ahmad Shaheed. Sie sollen die junge Iranerin retten, indem sie Druck auf das Regime in Teheran ausüben, damit der Fall neu verhandelt wird.

zur Unterschriftsseite bitte hier klicken

Notwehr gegen versuchte Vergewaltigung

Der zur Tatzeit 19-jährigen Dekorateurin wurde ein beruflicher Auftrag zum Verhängnis. Ein Arzt namens Morteza Abdolali Sarbandi beauftragte Reyhaneh Jabbari im Juli 2007 damit, sein Büro umzugestalten. Am 7. Juli 2007 holte Sarbandi Jabbari ab, fuhr mit ihr aber nicht in sein Büro, sondern in seine Wohnung. Dort soll er die junge Frau aufgefordert haben, ihr Kopftuch abzunehmen, was im Iran gegen das Gesetz verstößt.

Bei der anschließenden versuchten Vergewaltigung, setzte sich Reyhaneh Jabbari zur Wehr und stach dem Arzt in Notwehr mehrmals mit einem Messer in die Schulter. Danach flüchtete sie. Sarbandi verblutete.

Wegen vorsätzlichen Mordes zum Tode verurteilt

Nach ihrer Verhaftung verbrachte Jabbari im Teheraner Evin-Gefängnis ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie zwei Monate in Einzelhaft. Zum Prozess kam es erst zwei Jahre später. Trotz anfänglicher Aussichten auf einen Freispruch, wurde Reyhaneh Jabbari, nachdem man den Richter austauschte, wegen vorsätzlichen Mordes zum Tode verurteilt. Und das, obwohl in der Wohnung des Arztes Kondome und ein Getränk mit Betäubungsmittel gefunden wurden.

Die einzige Hoffnung für Reyhaneh Jabbari ist jetzt noch, dass die Familie des Toten auf die Vollstreckung des Urteils verzichtet. Nach iranischem Recht ist das gegen Zahlung eines Bußgeldes möglich.

Zahl der Hinrichtungen im Iran steigt

Im Iran kann die Todesstrafe für Mord, Drogendelikte, "politische Vergehen", Prostitution, Ehebruch und Verstöße gegen Moral und Gotteslästerung verhängt werden. Als Hinrichtungsarten sind Erhängen, Enthauptung, Erschießen und Steinigung üblich.

2013 wurden mehr als 600 Menschen im Iran hingerichtet, davon 430 nach der Wahl des neuen Präsidenten Hassan Rohanis am 14. Juni. Allein im Januar 2014 wurden über 70 Menschen im Iran hingerichtet.



Mittwoch, 18. September 2013

Umfrage: Mehrheit der Deutschen will Macht aus Brüssel zurück

Thema: EU

Die Mehrheit der Deutschen will, dass Brüssel Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückgibt. Damit sprechen die Bürger den Parteien im Bundestag ihr Misstrauen aus. Eine Umfrage hat außerdem ergeben, dass die Bundesbank deutlich an Autorität verloren hat.

Diesen EU-Herren trauen die Deutschen nicht über den Weg: Ratspräsident Herman van Rompuy, Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Parlamentspräsident Martin Schulz. (Foto: Consilium)

Das EU-Parlament und die EU-Kommission sind die beiden Institutionen, denen die Deutschen am wenigsten vertrauen. Am meisten Vertrauen genießt das Bundesverfassungsgericht. Die Deutsche Bundesbank hingegen hat deutlich an Zuspruch verloren.
 
Weniger als ein Drittel der Deutschen vertraut dem EU-Parlament und der EU-Kommission, so eine aktuelle Umfrage von YouGov im Auftrag von Open Europe. Auch die EZB genießt nur das Vertrauen von 38 Prozent der deutschen Wähler.
 
Deutlich fällt auch das Urteil der Deutschen zur Dezentralisierung in der EU aus. So sagen 50 Prozent der Deutschen, dass der nächste Bundeskanzler sich dafür einsetzen sollte, Macht von der EU-Ebene zurückzuholen auf die nationale, regionale oder lokale Ebene. Nur 26 Prozent lehnen eine solche Rückübertragung von Zuständigkeiten aus Brüssel ab.
 
60 Prozent sagten, der Bundestag sollte mehr Macht erhalten, um EU-Gesetze blockieren können. 58 Prozent sagten, Subventionen in der Landwirtschaft sollten nur auf der nationalen Ebene vergeben werden. 64 Prozent wollen die deutschen Beiträge zum EU-Budget senken. Sechs von zehn deutschen Wählern sagen jeweils, dass Gesetze zu Justiz, Datenschutz und Umweltschutz auf nationaler Ebene gemacht werden sollten.
 
Die Ansicht der Deutschen steht in krassem Widerspruch zu den Ansichten der sie vertretenden Politiker. Die Unions-Abgeordneten wollen mehrheitlich eine weitere Abgabe von Souveränität an die EU und haben sich noch in allen entsprechenden Abstimmungen Kanzlerin Angela Merkel angeschlossen (hier).
 
Auch die Abgeordneten der FDP (hier) wollen mehr Macht für Brüssel, ebenso die SPD-Abgeordneten (hier). Auch die Grünen sind treue Diener des EU-Systems (hier). Die Linken sind als einzige Fraktion im Bundestag konsequent gegen die als Euro-Rettung getarnte europäische Banken-Rettung. Ihr politisches Modell ist jedoch das vom Superstaat in Europa (hier).
 
Die einzige Partei, die sich für den Deutschen Bundestag bewirbt und in der Europa-Politik grundsätzlich andere Positionen vertritt als die etablierten Parteien, ist die Alternative für Deutschland (mehr hier).

Das Vertrauen (blau) der Deutschen in die EU-Institutionen ist sehr gering. (Grafik: Open Europe)

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN



Kommentare


Wer wundert sich denn wirklich, dass den Dreien keiner traut? Wer kennt die denn schon?
Außerdem, was kommt denn von der EU außer idiotische Vorschriften und Gesetze, Bevormundungen und Gängeleien?
Reichlich Subventionen an die, deren Lobbyisten mit Geldkoffern den EU-Behörden die Türen einrennen.
Euro und Europa sind mittlerweile für viele Reizwörter und unsere Kanzlerin, nein alle Regierungsdarsteller, tun alles dafür, das das so bleibt.
Obige Grafik sagt doch alles. Weniger als 50% trauen der Bundesregierung, noch weniger den EU-Einrichtungen.



Mike aus Rosenheim sagt:
Die einzige Partei, die sich für den Deutschen Bundestag bewirbt und in der Europa-Politik grundsätzlich andere Positionen vertritt als die etablierten Parteien, ist die Alternative für Deutschland.
Hoffentlich wird dann beim Auszählen der Stimmzettel nicht getrickst, um doch noch auf das “richtige” Ergebnis zu kommen


Nilpferd sagt:
Wenn die Mehrheit das wirklich wollte, würde sie die “Volksparteien” entmachten. Die Mehrheit will das nicht. Die Mehrheit der Deutschen ist uninteressiert und strohdoof, so wie es für den Pöbel generell zutrifft. Die werden Merkel & co. wiederwählen und damit das Grab ihrer Kinder und Enkel schaufeln.


ja aber... sagt:
Hallo,
Vertrauen kann nicht befohlen werden. Aber für unsere Politiker und unsere “große Volkskanzlerin” ist Vertrauen alternativlos. Natürlich nur von den Bürgern zu ihrer Politik,
den eine Regierungschefin, die den möglichen Einsatz der Bundeswehr gegen eigene Bürger gut heißt hat kein Vertrauen in die Bürger.
Zwar haben wohl viele Bürger auch kein Vertrauen in das Parlament (nicht nur in die Regierung), aber das ist alternativlos nur ein Kommunikationsproblem…. Stimmt´s ??
Andererseits ist ein “zurückdrehen der EU-Schraube” leicht möglich. Da in der EU die abgeschossenen Verträge eine Wertigkeit von nassem Klopapier haben bräuchte sich eine neue und andere deutsche Regierung auch nicht daran halten. Die Verträge z.B. zum ESM werden für nichtig erklärt und fertig… alternativlos.
schönen Gruß


Selbstdenker sagt:
Die AfD erhält innerhalb von 48 Std. 430.000 Euro Spendengelder und 1 Million Abrufe bei Youtube!
Die “Geldbombe” hat eingeschlagen!
http://www.mmnews.de/index.php/politik/14951-afd-online-rekorde
Deshalb ist es absolut verständlich, dass die Nervosität bei den Politikdarstellern von Tag zu Tag größer wird, wie gestern Abend bei Günter Jauch.
Heute bei BILD: “Warum sind alle so nervös?”, allerdings nur in der Print-Ausgabe.
Bei BILD.de nicht mehr verfügbar
Doch!
http://www.bild.de/politik/inland/wahlkampf/wilde-bruellerei-bei-jauch-32420474.bild.html


Cuibono sagt:
Wenn man googelt und eingibt:
Wilde Brüllerei im TV Warum sind alle so nervös
kommt man ins Online Archiv.
Sehr interessant ist das dortige CSU Gerücht:
“Und in der CSU kursiert ein neues Gerücht: Der vor Kraft strotzende Partei-Chef Horst Seehofer könnte den Streit um die Pkw-Maut als Vorwand nutzen, um bei einer möglichen großen Koalition „auszusteigen“. Dann käme es zum Bruch der Fraktionsgemeinschaft mit der CDU, die dann mit der SPD allein regieren müsste”.
Da sieht nach Widerstand der Bayern aus, sollte es am Sonntag eine andere Machtoption für die Union geben als die große Koalition, zB mit der AfD.



Samstag, 7. September 2013

Freiheit für Debra Milke in Sicht - bahnt sich ein Justizskandal in den USA an?

Thema: Die Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Justiz

Freiheit für Debra Milke in Sicht
So ist ein Bericht der gedruckten Westfalenpost vom 07.09.2013 überschrieben

Die 49-jährige gebürtige Berlinerin darf die Todeszelle in den Vereinigten Staaten nach 23 Jahren auf Kaution verlassen
Von Dirk Hautkopp

Washington. Vor 15 Jahren hatte Debra Milke bereits ihre Henkersmahlzeit ausgesucht und angefangen zu beten. Ihre Exekution per Giftspritze stand unmittelbar bevor. Seit gestern ist für die inzwischen grauhaarig gewordene, gebürtige Berlinerin, die seit über 25 Jahren im US-Bundesstaat Arizona wegen eines Mordes hinter Gittern sitzt, den sie nicht begangen haben will, die Freiheit zum Greifen nahe.
Zumindest vorübergehend. Richterin Rosa Mroz in Maricopa County bei Phoenix hat die Freilassung der 49-fährigen gegen eine Kaution von 250.000 Dollar angeordnet.

Debra Milke wurde wegen Mordes an ihrem Sohn zum Tode verurteilt. Ein höchst umstrittenes Urteil, das sogar als "Schande" gewertet wurde Foto: Keystone
Bis zu einem neuen Prozess, der in wenigen Wochen stattfinden soll. Ob sich Debra Milke dann endgültig von den Mühlsteinen der amerikanischen Justiz befreien kann, ist noch ungewiss.

Der Fall: Weil sie zwei Männer damit beauftragt haben soll, am 2. Dezember 1989 ihren damals vier Jahre alten Sohn Christopher in der Wüste bei Phönix zu erschießen, verurteile eine Jury am 12. Oktober 1990 die damals 25-jährige wegen Mordes, Verschwörung sowie Kindesentführung und miss-brauchs zum Tode.

Obwohl Milke unablässig ihre Unschuld beteuerte.

Obwohl die geständigen und ebenfalls seither im Todestrakt sitzenden Täter James Styers und Roger Scott laut Gerichtsakten niemals (wie von der Anklage ins Feld geführt) behauptet hatten, Milke habe sie zum Mord angestiftet, um so an die 50.000 Dollar wertvolle Lebensversicherung des Kindes zu gelangen.

Obwohl der allein mit den Ermittlungen befasste Polizeikommissar Armando Saldate weder Tonband-Protokolle und Notizen noch eine schriftliche Beglaubigung beibrachte für das angebliche Geständnis der Mutter. Sie soll ihren Sohn, so Saldate, anstatt zu einer Fahrt zum Weihnachtsmann in einem Einkaufszentrum zur Hinrichtung freigegeben haben.

Bis zum vergangenen Frühjahr saß die in Berlin geborene Tochter eines amerikanischen GI's und einer deutschen Mutter, die nur die US-Staatsbürgerschaft besitzt, unter der Registriernummer 83533 im Staatsgefängnis von Perryville/Arizona. Die meiste Zeit davon in Einzelhaft.

Dann machte Alex Kozinski, Richter am Bundesberufungsgericht für den 9. Distrikt in San Francisco, dem nicht nur von Prominenten wie Richard von Weizsäcker, Alfred Biolek, Uschi Glas oder Günther Jauch als Justizskandal bezeichneten Fall ein Ende.
Das Todesurteil wurde aufgehoben. Milke habe das Gegenteil von einem ,,fairen Prozess" erhalten stellte Kozinski fest. Womit allerdings nicht automatisch die Beendigung des Freiheitsentzugs verbunden war. Denn im stramm republikanisch geführten Südstaat Arizona ist die Justiz-Spitze bis heute überzeugt, dass Milke schuldig ist. Nähere Gründe? Unbekannt.

Generalstaatsanwalt Tom Horn kündigte sejnerzeit im Fernsehen wütend an, er selbst werde dafür sorgen, dass die "skandalöse Entscheidung" des Gerichts in Kalifornien aufgehoben werde. Zur Erinnerung: Richter Kozinski hatte das Urteil als "Schande" für die Behörden in Arizona klassifiziert: "Kein zivilisiertes ]ustizsystem darf sich auf solche fragwürdigen Beweismittel stützen, wenn es darum geht, einen Menschen zum Tode zu verurteilen."

Die Breitseite war allein auf Armando Saldate gemünzt. Erst nach dem Urteilsspruch gegen Milke erfuhren die Geschworenen, die sich mangels Altemativen restlos auf die Angaben des Ermittlers verlassen hatten, mit wem sie da zutun hatten.

Saldate hatte mehrfach unter Eid gelogen. Beschuldigten-Rechte massiv verletzt. Gefangene misshandelt, Geständnisse frei erfunden und so Unschuldige hinter Gitter gebracht. Das ungeheuer belastende Material hatten Milkes Verteidiger durch ein akribisches Aktenstudium in den Archiven zusammenstellen lassen.

Man will keine Schuld eingestehen

Aus 'The Arizona Republic'
Lokalzeitung

Was nach Recherchen der Lokalzeitung "The Arizona Republic" Staatsanwalt Vince Imbordino aber nicht davon abhält, Saldate demnächst emeut in den Zeugenstand zu rufen. "Es ist ein Politikum", kommentieren Lokal-Journalisten, "man will keine Schuld eingestehen."

Der heute als Rentner bei Phoenix lebende ehemalige Staatsdiener hatte Milke im ersten Prozess so beschrieben: "schuldig wie die Hölle und das Böse".


In den USA wurden 1343 Todesurteile vollstreckt

Weltweit wird die Todesstrafe laut Amnesty International noch in 58 Ländern vollstreckt, darunter neben China oder Nordkorea auch in den USA.

Seit der Oberste Gerichtshof die Strafe 1976 wieder zugelassen hat, wurden in den USA 1343 Todesurteile voltstreckt, in 13 Fällen waren Frauen betroffen.

Kommentare

Kommt uns das alles nicht irgenwie bekannt vor?
Gustl Mollath? - na klingelts? Natürlich nicht Todeszelle, aber Klappsmühle!
Bestimmt hat sich mancher beteiligte Steuerhinterzieher heimlich gewünscht er möge auf Nimmerwiedersehen verschwinden.

Aber auch bei den Freunden unserer Regierung ist sowas möglich?

Das Problem bei denen mit Justizirrtümern bei Todesurteilen aber ist: Die sind meist endgültig. Da kann dann keiner sagen: "Entschuldigung, wir haben uns vertan, der Steuerzahler wird aber für unsere Bequemlichkeit, Arroganz und Vorverurteilung aufkommen und sie entschädigen."

Hat schon mal jemand öffentlich aufgelistet, bei wievielen Unschuldigen Todesurteile vollstreckt wurden?
Dann wird es aber höchste Zeit
Dass ein "Dorfsherriff" auch mal was zu entscheiden haben will, mal wichtig genommen werden will, er sich deshalb seine eigene Gerechtigkeit zusammenbastelt und dem Gericht die Hucke voll lügt, ist schon schlimm genug.

Dass das Gericht diesen bekannten Lügner in einem Prozess, in dem es um Leben oder Tod für den Angeklagten geht, überhaupt als wichtigen Zeugen aussagen lässt und seinen Aussagen auch noch ohne jeden Zweifel folgt, die Geschworenen aber über seine früheren Eskapaden im Unklaren lässt, das ist der eigentliche Skandal.

Spiegel-online: Carlos DeLunas Hinrichtung: Giftspritze für einen Unschuldigen
Süddeutsche.de "Texas tötet einen Unschuldigen"

Financial Times Deutschland: Tödlicher Justizirrtum

Zum ersten Mal in der Geschichte der US-Justiz ist der Beweis erbracht, dass ein Unschuldiger hingerichtet wurde.




Dienstag, 6. August 2013

Was ist eigentlich mit dem Sachsensumpf? Eine unendliche Geschichte?

Thema: Deutsche Justiz
Aus der Reihe: Über was in Deutschland gar nicht gerne berichtet wird.

So einfach ist es in Deutschland aus Opfern Täter zu machen - Man muss nur die "richtigen" Leute kennen und in den "richtigen" Kreisen verkehren.
Also nichts Besonderes, so wie in jeder anderen Bananenrepublik auch.

Kinderschänder: Interview mit Sachsensumpf-Opfer Mandy Kopp



Veröffentlicht am 27.07.2013

COMPACT Talk im August. Zu Gast: Mandy Kopp (Opfer des Sachsensumpf)

Was Mandy Kopp als Minderjährige erlebte, kann man sich kaum vorstellen. Gefangengehalten und zur Prostitution zu gezwungen. Heute steht Mandy Kopp selbst vor Gericht wegen Verleumdung. Ihr Vergehen: Sie hatte damalige Täter identifiziert. Darunter Immobilienmakler, Juristen, ja sogar Richter und Anwälte sollen unter den Tätern gewesen sein.

Unglaublich, aber wahr. Die damaligen Opfer werden zu Tätern gemacht, während die wirklichen Täter von höchster Ebene aus geschützt werden.

COMPACT heißt "Mut zur Wahrheit" - Haben auch Sie Mut zum Abo und unterstützen Soe COMPACT: http://abo.compact-magazin.com



Kommentare


Ist das die unabhängige deutsche Justiz, an die so viele geglaubt haben?
Sind das die gleichen Staatsanwälte, die bei anderen Gewalttätern gnadenlos Anklage erheben? Die bei Ermittlungen im Sachsensumpf, bei denen es gegen Kollegen, Richter und Politiker geht aber keine Gelegenheit zu verzögern auslassen?

Sind wir in Deutschland schon wieder soweit dass einer gewissen Clique von Geld- und Machtbesessenen jede Perversheit ermöglicht wird und anschließend willige Lakeien bereitstehen, das Geschehene zu verschleiern und Opfer, die sich wehren, auch noch anzuklagen?


wonderfalg
So etwas lässt den Zuseher ziemlich sprachlos zurück. Wieviel mehr Kraft und Leidensdruck bedurfte es für das Opfer ihre Stimme zu erheben?

Eine Gesellschaft, die Kinderschänder schützt, ist absolut verachtenswert. Es macht traurig und zornig zugleich, dass wir in genau so einer Gesellschaft leben.

BeuteKunst
Man sollte die Namen der Täter und ihre Wohnorte auf jedenfall öffentlich machen, auch wenn das Verboten ist. Sie sind der Abschaum der Gesellschaft und gehören öffentlich geächtet. Von mir aus könnte man die alle um das Landgericht Dresden dekorativ an die Laternen hängen.

champmerle
man muss sich vorstellen, dass diese perversen kinderficker die politik und justiz mitgestalten. das schlimme daran ist, es ist in belgien nicht anders und in österreich übrigens auch nicht. in dresden müsste so etwas wie ein "weißer marsch" organisiert werden, wie 1996 in belgien. wenn das land sachsen nicht in der lage ist, endlich durchzugreifen und den sumpf auszutrocknen, haben diese grotesken politikdarsteller abzutreten.

SyphaOne
Das ist kein deutsches Problem. Es wird systematisch in jedem Land betrieben.

Memmo72
Was sollen die Eltern in Thailand sagen ? Scheiss Deutsche.

StargateFan540
Weil in der DDR niemand getraut hat was zu sagen. Und in der BRD, wenn man da einmal was gutes zur Strafe gegen Kinderschänder fordert, dann setzen sich gleich Menschenrechtler, Datenschützer und und und gegen das Vorhaben ein.

HeimiHaimi
kurz nach der Wende und die Freier waren hohe Staatsmänner und Konzernlobbyisten? Straffreiheit für die Täter? So ein Scheiss kann auch nur in der BRD passieren. In der DDR hätten solch Kinderficker das Tageslicht nie mehr zu Gesicht bekommen. Dafür hätte die Justiz gesorgt.

Radagis2
Hans Meiser soll auch was bezüglich Kindermißbrauchsring aufgedeckt haben, kein Sender usw, zeigte Interesse daran und seit dem scheint er auch weg vom Fenster zu sein. An Goyimkinder darf man sich ja vergehen, zählen eh nicht als Menschen gelle.

Radagis2
Ich wusste noch gar nicht, dass es in Schlesien, Ostpreußen, Sudetenland die Stasi gab und mit dem was heute abläuft war die Stasi noch harmlos. Und du glaubst daran, dass die Behörden im anderen Teil anders wären, und was war zum Beispiel damals in Belgien und auch anderswo, auch Stasiostbehörden? Nur mal zu Info Kinderschänder hatten in der SBZ ein sehr schweren Stand, die hatten keinen Rattenschwanz an Betreuungsindustrie für die Täter.

Didi Mumubaer
Hi Marby, da glaube ich wiederum auch nicht dran. Denn wenn die Akten an den richtigen Stellen lagern, dann sind die Missgeburten Zeit ihres erbärmlichen nutzlosen Lebens erpressbar. Und glaub´ mal, die müssen und werden sich nützlich machen. Strafen die unseres Erachtens lächerlich erscheinen, sind auch nicht grundlos lächerlich. Und wir bekommen doch gar nicht mit, ob die Täter in Wirklichkeit wirklich einsitzen. Man spricht u a auch von Rekrutierungen der etwas anderen Art. Ein Teufelskreis!!

Didi Mumubaer
Sehe ich auch so- und denke dass Gesindel flächendeckend gleichermaßen verteilt ist. Mir geht die ganze Ossi/Wessi-Scheiße mittlerweile einfach nur noch auf den Senkel, denn niemand sucht es sich aus, wo er/sie geboren wird.