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Mittwoch, 28. Februar 2024

Correctiv gibt vor Gericht zu: Alles frei erfunden!

Correctiv gibt vor Gericht zu: Alles frei erfunden!

veröffentlicht bei Youtube von Vermietertagebuch Alexander Raue am 26.02.2024

Jetzt ist die Katze aus dem Sack und Correctiv musste selber zugeben, dass die Recherche um das geheime AfD-Treffen in Potsdam komplett frei erfunden ist. Sie mussten zugeben, dass die ganzen Äußerungen wie Zum Beispiel das Ausweisungen von deutschen Staatsbürgern komplett gelogen und von Correctiv frei erfunden sind! Damit ist der größte Medien-Skandal der letzten Jahrzehnte perfekt und das ganze Correctiv-Team wird im Gefängnis landen.

Kommentare

@detlefkaczmarek9668
Endlich kommt es ans Tageslicht, ohne wenn und aber!!! Hoffentlich erkennen nun viele Menschen was sich hier in diesem Land abspielt !!!
@BlueTigerReal
Wer kein Mainstream Schaf ist, wusste von Anfang an, dass es Fake war!
@user-ql3fh7km4u
in Absprache mit dem kurzen Olaf.
@helgawiezorek9137
Ich finde es unverschämt,das berichten die Medien nicht ,die müssten sich doch öffentlich entschuldigen
@WattsonBeats
Die Aufräumarbeiten für die AfD wird groß sein.

Mittwoch, 3. April 2019

Jan Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik

Thema: Satirie

Erdogan-Schmähgedicht
Jan Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik

Nach seiner Schmähkritik von 2016 hatte die Kanzlerin das Gedicht als «bewusst verletzend» bezeichnet. Später bereute sie die Aussage. Böhmermann zog dennoch vor Gericht.

Der deutsche Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer kritischen Einschätzung seines «Schmähgedichts» auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Formal richtet sich die Klage gegen das Kanzleramt. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet.

Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht «Schmähkritik» in seiner Fernsehsendung 2016 einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Merkel nannte das Gedicht damals «bewusst verletzend», wie Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als Fehler. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.

Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf «ehrverletzende» Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann wiederum will das Urteil anfechten.

mit freundlicher Genehmigung von 20min.ch

Freitag, 22. Juni 2018

Satire vor Gericht - Das beginnende Ende der Meinungsfreiheit?

Thema: Satire

Satire vor Gericht

Die Strafverfolgung des Journalisten Ulrich Gellermann offenbart den zunehmend autoritären Umgang mit abweichenden Meinungen.
von Klaus-Jürgen Bruder

Wer Satiriker vor Gericht zerrt, weil er sich von einer Kritik angeblich „beleidigt“ fühlt, erreicht nicht immer eine Veruteilung des Gegners. Er erreicht aber zumindest eines: dass sich unter kritischen Geistern ein Klima der Angst breit macht und dass im schlimmsten Fall eine Vorzensur im Hirn des Schreibenden stattfindet. Der Süddeutsche Zeitung hat gegen Ulrich Gellermann die „Methode Erdogan“ angewandt. Dass dieser Prozess überhaupt stattfindet, ist ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Ulrich Gellermann ist Herausgeber und Redakteur des Online-Magazins Rationalgalerie , das sich kritisch mit der deutschen Gesellschaft auseinandersetzt. 1968 gehörte Gellermann zu den Mitgründern des Düsseldorfer „Republikanischen Centrum“. Als Herausgeber verantwortete er das Buch „Armut in der Bundesrepublik“ im Verlag Pahl-Rugenstein. Seit 1990 drehte er gemeinsam mit Angelika Kettelhack Portrait- und Dokumentar-Filme für TV-Sender.

Die Süddeutsche Zeitung geht gegen Ulrich Gellermann nun juristisch vor, weil er in der von ihm herausgegebenen Website Rationalgalerie am 12. Januar 2017 einen Kommentar veröffentlicht hatte, in dem ein Artikel derselben kritisch beleuchtet wird: Am 15. Juni 2018 sollte er, auf Antrag der Süddeutschen, wegen „Beleidigung“ vor ein Münchner Gericht. Vor dem Münchner Amtsgericht ist sie damit in erster Instanz erstmal erfolgreich gewesen: Das Gericht verurteilte den Beklagten Uli Gellermann zu 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Man sollte meinen, die Zeiten seien längst vorbei, dass die Autoren satirischer Beiträge mit einer Klage rechnen müssen.
Aber nein! Ganz offensichtlich nicht, wenn Journalisten auf einen satirischen Beitrag mit einer Anklage wegen „Beleidigung“ reagieren. Aber das ist tatsächlich so geschehen mit Ulrich Gellermanns Kommentar zu dem Artikel von Hubert Wetzel „Hätte Putin Trump in der Hand - wegen eines heiklen Videos?“ in der Süddeutschen Zeitung vom 12. Januar 2017.

„Satire darf alles!“, hatte Kurt Tucholsky behauptet – vor inzwischen knapp 100 Jahren! Tucholsky wurde besonders eifrig zitiert, als es darum gegangen war, „Charlie Hebdo“ gegen die Mörder seiner Karikaturisten und Satiriker zu verteidigen – als ob es einer solchen Verteidigung bedurft hätte, denn Mord ist in keinem Fall zu rechtfertigen.

Wenn also heute Tucholsky doch wieder gilt, und Satire alles dürfe, könnte die Süddeutsche einwenden, dass deshalb noch lange nicht „alles“ Satire sei, was den Redakteuren und Herausgebern der Süddeutsche nicht gefällt.

Fraglos klingen Begriffe wie „postfaktisches Arschloch“ oder „Schmierblatt-Sau“ „beleidigend“, erkennt der Autor des satirischen Beitrags an. Aber dennoch sei dies keine Beleidigung. Vielmehr handle es sich um Satire, denn: „gemeint ist nicht der Redakteur, gemeint ist eine Methode, die den Leser und dessen Intelligenz beleidigt.“

Also ist zu vermuten, dass diese Unterscheidung für die Zeitung, für die der Journalist geschrieben hat, zu hoch ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Chefredakteure der Süddeutschen wissen sehr wohl, dass der vor den Kadi gezerrte Text die Methode auseinander nimmt, mit der dem Leser eine Meinung so dargereicht wird, dass er sie ohne weitere Nachfrage annehmen kann, denn es ist ja die Methode ihrer Wahl.
Genau das ist also das Delikt des Satire-Schreibers: Er hat die Methode auseinander genommen, derer sich die Kriegstreiber und Brunnenvergifter bedienen.
Weil Ulrich Gellermann die Methode der Schreiber der Süddeutschen entlarvt, können sie nicht auf Unterlassung der Entlarvung klagen. Deshalb fokussieren sie sich auf die Beleidigung eines Arschlochs, der nichts weiter getan, als die in der Süddeutschen geforderte und von ihr bezahlte Arbeit zu verrichten. Deshalb tun sie so, als wüssten sie nicht zwischen Methode und Person zu unterscheiden, die sich dieser Methode bedient.

Es ist jedoch untrügliches Zeichen für die Treffsicherheit seiner Analyse(n), dass die Süddeutsche Uli Gellermann dafür wegen „Beleidigung“ vor Gericht ziehen will.

Man kann nur noch konstatieren: So hat man sich wohl den Untergang der Produktionsweise „wie wir sie kennen“ vorzustellen, als Produktion von Fake und Verleumdung, rücksichtslose Verfolgung von Aufklärung und Widerstand, als Hölle der Verblendung voller Lüge, Hinterhalt, Rachsucht und Häme.

Klaus-Jürgen Bruder, Prof. Dr., studierte Psychologie, Soziologie und Politik in Würzburg und Heidelberg und lehrte an der Freien Universität Berlin. Er gilt als einer der profiliertesten Vertreter einer explizit gesellschaftskritischen Psychologie und ist erster Vorsitzender der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP).

Creative Commons LizenzvertragDieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.
Erschienen bei:
https://www.rubikon.news/artikel/satire-vor-gericht

Mittwoch, 28. Juni 2017

Weil Schüler nicht am Moscheebesuch teilnahm, müssen Eltern vor Gericht

Thema: Politik

Deutscher Schüler nahm nicht am Besuch einer Moschee teil –
Eltern müssen jetzt vor Gericht

Die Eltern, die ihren 13-jährigen Sohn nicht am Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts teilnehmen ließen, müssen vor Gericht. Sie hatten einen vorangegangenen Bußgeldbescheid abgelehnt.

Die Eltern, die ihren 13-jährigen Sohn nicht am Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts teilnehmen ließen, müssen vor Gericht, berichtet die „SHZ“.

Beide Elternteile hatten im letzten Jahr einen Bußgeldbscheid von jeweils 150 Euro abgelehnt, weil sie die Ansicht vertraten, „niemand kann gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden“.

Den Bußgeldbescheid lehnten sie ebenfalls mit der Begründung ab, sie gehörten keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes.

Der Fall sorgte letztes Jahr für Aufsehen. Die Schulleitung des Gymnsiums Kronwerk im schleswig-holsteinischen Rendsburg hatte nach Angaben des Rechtsanwalts der Eltern auf die Schulpflicht verwiesen, worauf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern eingeleitet wurde.

Die Lehrerin der damaligen siebten Klasse hatte im Rahmen des Geographieunterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ den Moschee-Besuch geplant. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und damit als Ordnungswidrigkeit.

Moschee stand unter Verfassungsschutz

Das Gotteshaus stand vor einigen Jahren noch im Fokus des Verfassungsschutzes, wie SHZ weiter berichtet. Der Vater soll damals vorgeschlagen haben, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses soll von der Schule abgelehnt worden sein.

Rektorin Renate Fritzsche sagte laut SHZ, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ Das wurde auch vom Ministerium bestätigt: Mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Geographie-Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, so der Behördensprecher. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.

Der Anwalt der Familie plädiert für eine Freisprechung der Eltern, denn es handele sich eher um eine „sonstige Veranstaltung“ als um Unterricht. Weiter schreibt der Jurist in seiner Stellungnahme, dass wegen einer Vielzahl islamistisch motivierter Gewalttaten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken wollten, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Auch deshalb sei das „Säumnis“ nicht sanktionsbewehrt.

Wie die SHZ weiter schreibt, gehört die Rendsburger Moschee zur Milli-Görüs-Bewegung (IGMG). Das Bundesamt für Verfassungsschutz bescheinigt ihr in Teilen eine extremistische und antisemitische Zielsetzung. Generalsekretär war bis 2015 Mustafa Yeneroglu, einer der eifrigsten Erdogan-Propagandisten. Heute sitzt er für die AKP im türkischen Parlament.

Heute werde die Moschee aber nicht mehr als verfassungsfeindlich angesehen und nicht mehr beobachtet. Das habe der Verfassungsschutz bestätigt.

Im Nachgang habe die Rektorin der Schule noch einmal darauf hingewiesen, dass alle, deren Kinder aus weltanschaulichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, gleich behandelt würden. Auch jene, die aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, würden angezeigt.

Der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, gehört offenbar der Bürgerbewegung „Pax Europa“ an, die über eine „schleichende Islamisierung Europas“ aufklären will. Laut SHZ engagiert er sich vor allem gegen den Bau neuer Moscheen in Deutschland. (mcd)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Sonntag, 12. Februar 2017

Böhmermann bekommt Maulkorb vom Gericht

Thema: Armes Deutschland

Erdogan triumphiert
Richter legen Böhmermann Maulkorb an

Strittige Passagen der Schmähkritik am türkischen Präsidenten Erdogan darf Jan Böhmermann weiterhin nicht wiederholen. Der Satiriker will das Urteil anfechten.

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab heute einer Klage Erdogans damit in Teilen statt.

Böhmermann will das Urteil anfechten. «Wie bereits angekündigt, werden wir gegen dieses Urteil Berufung einlegen», erklärte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz. Das Hamburger Landgericht habe die Kunstfreiheit bei seinem Beschluss erneut «nicht hinreichend berücksichtigt».

Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht heute. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten.

Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Kontroverse um Genehmigung der Ermittlungen

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Erdogan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass das Gedicht nicht mehr öffentlich vorgetragen werden darf. Dagegen wehrte sich Böhmermann.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte. (sep/afp)

Mit freundlicher Genehmigung von 20min.ch

Kommentare

Cartman1993
hmm interessantes Phenomen
Wenn einer sich über Trump lustig macht, dann wird das von der gefühlten Mehrheit verurteilt, aber bei Erdogan ist das anders. Wieso ist das so

Patrick
Was ist bloss los mit der Welt
Irgendwas läuft vollkommen verkehrt auf dieser Welt. Trump kann nicht mal im eigenen Land regieren, einer wie Erdogan aber gleich auf der ganzen Welt.

Luc de luc
freie Meinungsäusserung
Er darf nicht. Wir dürfen. Dann machen wir das

YouBetterInfo
Satire satire
Ich bin immernoch der Meinung das Satire keine Grenzen kennt.

BMW-Sepp
Triumphiert nicht
Ob hier Erdogan "triumphiert" möchte ich sehr stark bezweifeln. Er wird nur nicht ganz so schlimm gedisst, wäre die richtige Aussage.

Soso
Online
Sie können verbieten was sie wollen das Gedicht ist online , egal was passiert das wird er nimmer los da kann er klagen wie er will

Samstag, 3. September 2016

"Mitgefühl ist kein Verbrechen" in Kanada steht eine Frau deshalb vor Gericht

Thema: Mitgefühl

"Mitgefühl ist kein Verbrechen"
Weil sie durstigen Schweinen Wasser gab, steht eine Frau in Kanada nun vor Gericht

Mit dem Hashtag #PigTrial und der Petition "Compassion Isn't a Crime" rufen Tierrechtsaktivisten derzeit im Netz zur Solidarität mit Anita Krajnc auf. Die Kanadierin wurde verhaftet, nachdem sie Schweinen in einem Tiertransporter zu trinken gab.


Im kanadischen Ontario steht derzeit eine Tierrechtsaktivistin vor Gericht. Ihr Vergehen: Sie hat Schweinen Wasser gegeben. Der Vorfall ereignete sich an einem heißen Tag im Juni 2015. Mit einigen Gleichgesinnten nähert sich Anita Krajnc einem Tiertransporter auf dem Weg zum Schlachthof. An einer Ampel geben die Aktivisten den durstigen Schweinen Wasser. Doch der Fahrer steigt aus und beginnt eine Konfrontation.

Anita Krajnc wird verhaftet, der Farmer erstattet Anzeige. Ursprünglich drohten ihr zehn Jahre Haft, nun fordert die Staatsanwaltschaft sechs Monate sowie 5000 Dollar Geldstrafe. Krajnc ist Aktivistin bei der Tierrechtsorganisation "Toronto Pig Save". Diese fordert Schweine nicht als Sachen und Eigentum zu behandeln, sondern als Individuen mit Rechten.

Mit dem Hashtag #PigTrial und der Petition "Compassion Isn't a Crime" , zu deutsch "Mitgefühl ist kein Verbrechen", rufen Unterstützer zu Solidarität mit Anita Krajnc auf. Mehr als 170.000 haben die Petition bislang unterschrieben.
Quelle: Focus.de

Hier können auch Sie Ihrem Protest Ausdruck verleihen: TorontoPigsave


Donnerstag, 14. August 2014

Gericht spricht Gustl Mollath frei und er erhält eine Entschädigung

Thema: Recht in Deutschland
T-Online
Kein Freispruch "ohne Wenn und Aber"

14.08.2014, 10:49 Uhr | dpa, t-online.de Der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath ist vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Zusätzlich erhält der 57-Jährige wegen der mehr als sieben Jahre dauernden Unterbringung eine finanzielle Entschädigung.

Dennoch war es für Mollath ein Freispruch zweiter Klasse: Das Gericht sprach ihn teilweise schuldig. Man sei nämlich davon überzeugt, so die Richter, dass der Angeklagte seine Ehefrau im August 2001 geschlagen, getreten, gewürgt und ihr in den Unterarm gebissen habe.

Zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei. Mollath selbst und sein Anwalt hatten dagegen einen Freispruch "ohne Wenn und Aber" angestrebt.

Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei: Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.

Staatsanwalt trotz Freispruchs erfolgreich

Dass es einen Freispruch für Mollath geben würde, hatte bereits festgestanden, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.

Mit Spannung war aber erwartet worden, ob das Gericht ihn wegen der Körperverletzung seiner Ex-Frau für schuldig erklärt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Einschätzung des Gerichts, dass Mollath ein Gewalttäter ist, stellt definitiv einen Erfolg für die Ankläger dar.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.


Kommentare aus dem T-Online-Forum

hpklimbim
Der Fall hat in mehrfacher Hinsicht Symbolwert für dieses Land - beschreibt er doch Zustände in einer Bananenrepublik. Und die amtlich gewillkürte Wertlosigkeit des einzelnen Bürgers. Und wer garantiert für das gleiche Strafmaß für die Täter?

Hans3934
glückwunsch gustl, jetzt kauf dir die politiker der csu den du deine wegsperrung verdankst

umyvadlo
ich denke ihm hätte es besser gefallen das seine Peiniger samt Merk bestraft werden. die Entschädigung wiegt sein Leid nicht auf 20€ am Tag ist sowieso ein Hohn und Spott

Tiro
auch in totalitären staaten werden unliebsamme personen in die psychiatrie gesteckt....hier spielte sogar vom finanzamt bis zur bayrischen justizministerin alles mit...

juergen_goetz
Ich empfinde dieses Urteil als lange ausstehende Gerechtigkeit und freue mich sehr für Gustl Mollath. Gespannt bin ich, ob nun den verursachenden Personen in Politik, Banken, Gerichten und Medizin auch ihre gerechte Strafe widerfährt. Wohl eher nicht....

moselaner2541
Ich würde mir mehr solche Freisprüche wünschen, bei denen Personen gezielt fertig gemacht werden sollen. Ich wünsche mir aber vor allem solch mutige Richter, die sich nicht verleiten lassen, auf Grund von Gutachten und dubiösen Zeugen Urteile zu fällen.

ehemals-betroffener
und wann tritt die frühere csu-justizministerin merk endlich ihre verdiente strafe in der psycho an?? nach deren aussagen im november letzten jahres bestand KEINERLEI grund, den fall mollath neu zu verhandeln - hätte sie gesagt den fall "amigos" wäre die richtung klar gewesen - aber könig horst hat dieses weiberl ja nach brüssel entsorgt damit die hier nicht mehr präsent ist

nowhereman
Wie kommen hier einige dazu Herrn Mollath "schuldig" zu sprechen? Ich kenne den Herrn nicht persönlich und kann und werde mir kein Urteil über seine Person erlauben. Was aber danach geschah mit Verwicklungen bis in die Politik durch Wegsperren eines Unbequemen ist einer der grössten Skandale in dieser unseren Bananen-Republik- und nur das ist Fakt

diagnosticoreal
Wie hätte es zu einem Freispruch erster Klasse kommen können? Es ist schon ein Wunder dass es zu einem zweiter Klasse gekommen ist. Ohne Druck der Öffentlichkeit wäre selbst dieses Urteil nicht zustande gekommen. Wie kann ein Richter einem Kollegen in das Zeugnis schreiben, dass er seine Arbeit nicht gemacht hat, gar beeinflusst worden ist oder schlimmeres. Siehe das Verhalten des damaligen Justizministeriums und das zögerliche Verhalten der danach zuständigen Justizministerin.

8tung
Es ist mehr als bezeichnend, dass sich die "Geschädigte" auch in diesem Verfahren nicht äußern wollte. Wer seine - angeblich - schweren Verletzungen erst dann zur Anzeige bringt, wenn es einem nutzen könnte, der hat wohl mehr zu verbergen als zu offenbaren. Und wenn Gutachter mittels Ferndiagnosen auf Zuruf ein Gutachten erstellen, dass jemand vielleicht zeitlebens in der Psychiatrie verschwinden lässt, dann ist ein Freispruch zweiter Klasse und eine Entschädigung wohl kaum als angemessen oder gerecht einzustufen.


Dienstag, 6. August 2013

Gustl Mollath: Fall für Transparency International

Thema: Ein Skandal ohne Gleichen
und ausgerechnet im blau/weißem Zentrum der Familienversorgung und Vetternwirtschaft ...
Ich sehe schwarz für Ihre Wiederwahl Frau Justizministerin Merk...
Fragen Sie Herrn Schlötterer! (siehe weiter unten)

Gustl Mollath sitzt seit 7 Jahren in einer Psychatrischen Klinik. Wahrscheinlich hat ihm das seine Frau eingebrockt, die glaubhaft machen konnte, dass er an einer psychischen Störung leide und ein gemeingefährlicher Verbrecher sei. Mittlerweile ist klar, in dem Verfahren um Gustl Mollath wurden viele Fehler begangen. Trotzdem blockt das Oberlandesgericht Regensburg eine Neuaufnahme des Verfahrens ab. Transparency International hat sich nun auch mit dem Fall beschäftigt. Unsere Korrespondentin Daniela Hannemann sprach mit Edda Müller, der Vorsitzenden von Transparency International Deutschland.


Foto: Flickr.com/JG-NF/cc-by 2.0
Frau Müller, in einem anderen Interview für die STIMME RUSSLANDS erwähnten Sie, dass Sie sich neben der Korruption nun auch für Menschenrechte einsetzen wollen. In diesem Zusammenhang haben Sie sich auch an der Vergabe des Whistleblower Preises an Edward Snowden beteiligt. Nun setzen Sie sich auch mit dem Fall Gustl Mollat auseinander. In welcher Weise und warum?

"Ich glaube, dass der Fall Gustl Mollath in Deutschland gerade viele Menschen beschäftigt, so uns auch. Man hat den Eindruck, dass hier ein Mensch unschuldig in die Psychatrie gebracht worden ist inzwischen gibt es auch verschiedene Bemühungen das Verfahren noch mal aufzurollen, aber das ist zunächst noch einmal abgeblockt worden vom Oberlandesgericht in Regensburg. Es geht also hier um ein allgemein uns alle beschäftigendes Problem."

Gustl Mollath erhob einen Vorwurf gegen die Banken noch vor der Krise – damals klangen diese Vorwürfe einfach nur verrückt und ungeheuerlich – heute hat sich viele Bewahrheitet, warum sitzt Mollath noch immer, und man hat eine Wiedervorlage des Verfahrens abgelehnt?

"Also hier ist in der Tat sind her zwei Dinge durcheinander gebracht worden auf der einen Seite ging es hier um eine Beziehungskrise von Herrn Mollath und seiner Frau, die bei der Bayrischen Hypovereinsbank beschäftigt war. Und zweitens um den Vorwurf von Herrn Mollath, dass hier illegetime Geschäfte gemacht wurden, Gelder an der Steuer vorbei in die Schweiz gebracht wurden. Man hat damals bei dem Prozess, dieses als ein Hirngespinst von Mollath abgetan. Später ist dann herausgekommen, dass seine Vorwürfe völlig berechtigt waren und insofern wird auch jetzt von der Bayrischen Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgeschlagen, das zuständige Gericht hat das aber noch einmal abgelehnt."

Und mit welcher Begründung, wissen Sie das?

"Also man hat eingestanden, dass die bisherigen Urteile fehlerhaft waren, gleichzeitig konnte man aber sagen, man könne dennoch diesen Prozess nicht wieder aufgreifen, da man den Richter, der diesen Prozess geführt hat, der Rechtsbeugung erst überführen müsse. Und außerdem scheint diese Tat der Rechtsbeugung verjährt zu sein was jeden gerecht denkenden Menschen empören muss, dass hier ein Prinzip an oberste Stelle gerückt ist und nicht das Schicksal eines Menschen, der hier zu unrecht in der Psychatrie sitzt."
Daniela Hannemann

gefunden bei: Radio Stimme Russlands


Lesen Sie (hier)
»Beate Merk als Justizministerin untragbar«

Berlin (nd). Der Buchautor und Verwaltungsjurist Wilhelm Schlötterer hat im Fall des in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath schwere Vorwürfe gegen die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erhoben. Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath abzulehnen, sei von langer Hand vorbereitet worden, sagte Schlötterer im nd-Interview.
leider nur gegen Registrierung sichtbar. Aber (hier) steht auch was.
Kommentar



Werte Frau Beate Merk,
Ihre Art der Interpretation eines Gerichtsurteils durfte ich schon in einer ARD-Sendung bewundern, als sie auf gezielte Fragen der Journalistin den Urteilstext um einen Teilsatz ergänzten, der dort gar nicht stand.
Schon da habe ich mich gefragt, wie eine Frau mit einer derartigen Phantasie einen so verantwortungsvollen Posten bekleiden kann.
Doch dann fiel mir ein: es ist ja in Bayern!

Auch für Sie scheint das Internet, wie für viele Politikerdarsteller/innen, #Neuland zu sein.

Haben Sie gar nicht gemerkt, dass die Zeiten vorbei sind, als man noch, speziell in Bayern, alles so schön vertuschen konnte ohne dass es sofort das halbe Land erfuhr?
Als jeder, der einen kennt, dessen Bekannter einen von "ganz oben" kennt, so gut wie vor Verfolgung geschützt war?
Dieser Skandal beschädigt nicht nur auf die CSU sondern auch Parteichef Seehofer. Der hätte Sie längst rauswerfen müssen.


Mittwoch, 8. Mai 2013

Drohung mit Beugehaft wirkt: Online-Portal gibt Nutzer-Daten preis

Justiz
Deutsche Wirtschafts Nachrichten
Veröffentlicht: 06.05.13, 14:15  |  Aktualisiert: 06.05.13, 14:54 

Ein Gericht in Duisburg hat einem Mitarbeiter eines Online-Bewertungsportals mit Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzers verrät. Die Drohung wirkte: Das Portal rückt die Anmelde-Daten des Nutzers heraus. Das Gefängnis wäre ein zu hoher Preis gewesen.

Der Westen am 03.05.2013
image
über eine Ärztin geschrieben hat, muss ein Mann aus Duisburg in Beugehaft. Der 33-Jährige arbeitet für ein Bewertungsportal über Kliniken. Er hat Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Duisburger Landgerichts eingelegt.

ab hier wieder DWN
In diesem WAZ-Bericht erschien Rasmus Meyer noch als Held. Am Ende konnte er dem Druck der Justiz nicht standhalten: Aus Angst vor dem Gefängnis kooperiert er mit den Behörden und übergibt ihnen die Daten eines Users seiner Plattform.
Das Landgericht Duisburg kann einen Erfolg vermelden: Es hatte einem Online-Mitarbeiter eines Portals für Klinik-Bewertungen mit einer Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzer herausrückt. Dieser Nutzer soll sich diffamierend über eine Ärztin geäußert haben. Die Aussicht auf eine Woche Knast hat den Mitarbeiter nun dazu gebracht, den Namen des Nutzers preiszugeben. Diesem wirft die Staatsanwaltschaft üble Nachrede vor.
Weil ein Nutzer der Seite Klinikbewertungen.de einen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft diffamierenden Kommentar über eine Ärztin hinterlassen hat, wird Online-Mitarbeiter Rasmus Meyer nun die Daten des Nutzers dem Gericht übermitteln. „Ich soll mich beugen“, sagte Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Eine Ärztin hatte zuvor gegen Meyer geklagt und Recht bekommen. Weil Meyer sich jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weigerte er sich zunächst, die Identität des Kommentators preiszugeben.

Daraufhin hat das Landgericht Duisburg den Beschluss gefasst, Meyer müsse für fünf Tage ins Gefängnis, berichtet die WAZ. „Das werde ich nicht machen“, sagte Meyer. „In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, die Daten des Users, die wir besitzen, preiszugeben“, sagt Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
In den meisten Foren müssen sich User mit einer Emailadresse und einem Nutzernamen anmelden. Welche Daten die Redaktion darüber hinaus dem Landgericht Duisburg zur Verfügung stellt, wollte Meyer nicht sagen.

„Wir werden danach wieder Einspruch einlegen und hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht des Falls annimmt.“
Einer der entscheidenden Punkte für das Urteil ist die Feststellung, dass es sich bei den Mitarbeitern des Portals nicht um Redakteure handelt. Die User können auf dem Portal selbstständig Kommentare einstellen. Das Portal wirkt in der Tat eher wie ein typisches Konsumenten-Portal. Die Tatsache, dass die Seite Bilder und Texte verwendet, macht sie noch nicht automatisch zu einem journalistischen Angebot. Auch fehlen ihr die typische Elemente eines Blogs oder anderer Formen von Journalismus.

In Fällen mit klassischen Medien haben Gerichte den Redakteuren ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden. Bei der Augsburger Allgemeinen gab es einen Fall, indem die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl die Herausgabe von Nutzerdaten erzwang. Bislang gibt es zu dem Thema keine höchstrichterliche Entscheidung.

Die Beugehaft ist ein starkes Druckmittel. Denn die „Beugehaft kann auch wiederholt verhängt werden, wenn der Zeuge bei seiner Aussageverweigerung bleibt“, sagt Joachim Busch, stellvertretender Pressesprecher beim Amtsgericht Duisburg.
Das Höchstmaß betrage theoretisch sechs Monate. Die Vollstreckung der Beugehaft liegt derzeit in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Dortmund. Eine gängige Praxis scheint das Vorgehen gegen den Redakteur jedoch nicht zu sein: „Ich habe so etwas noch nicht erlebt“, sagte Busch. „Das ist eher selten.“

Tatsächlich ist festzuhalten: Der Druck wirkt. Es ist für einfache Mitarbeiter eines Online-Portals verständlicher Weise eine schreckliche Vorstellung, ins Gefängnis gehen zu müssen. Man kann ihnen nicht verdenken, dass sie dem Druck nachgaben, weil die Strafe einer Beugehaft in keinem Verhältnis zu dem steht, was sie machen.
Die Behörden können nach der spektakulären Hausdurchsuchung kürzlich bei einer Bloggerin wegen eines Scherzes in Dortmund (hier) damit einen weiteren Meilenstein verbuchen, wenn es um die Kontrolle des Internet geht. Die Bürger sollen dazu erzogen werden, sich kritische Äußerungen zweimal zu überlegen.
Im Bereich von tatsächlichen Straftatbeständen ist darin nichts Anstößiges zu finden.
Allerdings zeigt der Fall auch, dass der Traum von der freien Meinungsäußerung im Internet bald zu Ende sein dürfte: Denn es ist für den Gesetzgeber ein Leichtes, die Vorgaben so zu ändern, dass auch die unter freie Rede fallende Kritik strenger reguliert wird. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist heute schon ein sehr schwammiger. Er kann eng oder weit ausgelegt werden. Erfahrungsgemäß sind Tendenzen der Einschränkung der Meinungsfreiheit dann in der Politik festzustellen, wenn herrschende Systeme um den Erhalt ihrer Macht kämpfen.
Besonders auffällig ist, dass die Behörden die Zeit und das Personal finden, sich mit solchen Fällen zu beschäftigen.
Wenn dagegen Milliarden der Steuerzahler verschwendet oder verzockt werden, findet sich keine Behörde der Welt, die solchen Taten nachgehen möchte. Auch das Verschweigen von Spendern wie seinerzeit von Bundeskanzler Helmut Kohl ist für die privilegierte Klasse der Politiker kein Problem – er wurde nie mit Beugehaft bedroht.
Der Vorteil dieses Systems liegt auf der Hand: Diejenigen, die die Gesetze machen, brauchen sich nicht daran zu halten. Es ist verständlich, wenn die, die von der Lage in hohem Maße profitieren, mit allen Mitteln für den Erhalt des Systems kämpfen.

mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN

Der Westen am 14.02.2013
http://www.derwesten.de/region/gericht-verfuegt-beugehaft-gegen-online-journalist-id7618674.html

Der Westen am 18.02.2013
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-droht-beugehaft-wenn-er-den-namen-eines-users-nicht-verraet-aimp-id7630514.html

Einige Kommentare

6. Mai 2013 um 17:03
Tommy Rasmussen sagt:
“Die Bürger sollen dazu erzogen werden, sich kritische Äußerungen zweimal zu überlegen” :
Joseph Mengele und das “Monarch-Programm”
Die amerikanischen Geheimdienste schmuggelten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter dem Codenamen „Operation Paperclip” deutsche Wissenschaftler in die Vereinigten Staaten. Das „Monarch-Programm” wurde zu Beginn der 50er Jahre mit Unterstützung der höchsten Stufen des CIA, der U.S. Airforce, der U.S. Navy und Army eingeleitet. Die 4 Hauptprogrammierer, die alle Aktivitäten überwachten, waren bekannt unter den Namen Dr. Green (Dr. Joseph Mengele), Dr. White (Dr. Ewen Cameron), Dr. Black (Dr. Ed Hummel) und Dr. Blue (Dr. Heinrich Müller).
Es ist wichtig zu wissen, dass die Gedankenkontrolle AUCH auf den Illuminaten angewendet wird. Die Programmierten Illuminaten führen selbst alle neuen Programmierungen durch. Es funktioniert ähnlich wie die Teilung der Atome hei einer nuklearen Reaktion – sie läuft von selbst weiter!
Die Folter des Monarch-Programms wird einfach angesehen als eine Art von Schule, um menschliche Talente zu entwickeln. Diejenigen, die programmiert werden, sollen lediglich nach dem bestimmten „Plan” funktionieren und einem bestimmten System untergeordnet sein. Die Illuminati-Sklaven werden nicht nur als Attentäter oder Spione, sondern ebenfalls in den höchsten Reihen der Regierungen, Kirchen, in religiösen Organisationen, im Bereich der Wissenschaft und Erziehung, den Finanzen und Massenmedien und vielen anderen Organisationen eingesetzt, denn beim Einsatz normaler Personen würde es immer Leute geben, die nicht im Griff zu behalten sind.
Die „Monarch-Gedankenkontrolle” teilt die Psyche eines Menschen in verschiedene Persönlichkeiten! (= Alters). Jedem „Alter” wird von den Programmierern ein bestimmter Code gegeben. Dieser kann bei Bedarf ausgelöst werden. Es gibt sehr viele verschiedene „Alters”:
Delta-Modelle sind Sklaven, deren einzige Aufgabe die Ermordung von Menschen darstellt. John F. Kennedy und sein Bruder,
Marilyn Monroe, Martin Luther King und viele andere Menschen wurden alle von „Delta”-Attentätern ermordet!.
Einen weiteren „Alter”, der für Spionage und Erpressungen verwendet wird, kennt man unter dem Namen „Beta” (Sex-Sklave). Minister oder politische Führer werden oftmals mit „Betas” in Kontakt gebracht, die diese bei Bedarf dann erpressen können.
Die Gedankenkontrolle, die auf Trauma basiert, werden in der Regel bei Kindern unter 6 Jahren durchgeführt, solange sie noch beeinflussbar sind. Durch ein traumatisches Erlebnis erschafft sich der menschliche Geist „Wände” eines Gedächtnisschwundes um dieses Erlebnis herum.
Ein bewährtes Mittel ist, das Kind durch eine Frühgeburt zur Welt zu bringen. In der Regel wird ein solches Kind auf natürlichem Wege bereits traumatisiert sein. Eine vorgezogene Geburt wird aus dem Kind eine Kämpfernatur machen oder sterben lassen.
Über die nächsten 18 Monate nach der Frühgeburt wird der Programmierer zum Kind in sehr liebevollen Tönen sprechen. Dadurch wird auf eine natürliche Weise eine Bindung zwischen dem Kind und seinem Programmierer aufgebaut. Die Spaltung des Geistes erfolgt dann, wenn das Kind mit zwei unvereinbaren gegensätzlichen Meinungen seines Programmierers konfrontiert wird.
Nachdem das Kind mit Liebe überschüttet wurde, wird alles Gute und Schöne nun von ihm entrissen. Das Kind wird in einen Käfig gesperrt und durch Elektroschocks gefoltert. Das Kind muss Hunger leiden und wird kalt und nackt gehalten. Wenn dieses Kind nach all diesen Leiden dann endlich wieder seinen geliebten Meister sieht (in der Regel nach 42 bis 72 Stunden der Pein), dann ist es sehr aufgeregt. Es scheint, dass nun Hilfe da ist. Zu diesem Zeitpunkt aber zeigt der Programmierer seine scheußlichste Seite, und das Kind muss nun, um mit dieser Sache fertigzuwerden, eine andere Persönlichkeit erschaffen.
Die ursprüngliche oder hauptsächliche Folter, um das Gedächtnis des Kindes für immer zu teilen, wurde für die meisten Kinder in Kalifornien auf einem Luftwaffen-Stützpunkt in einer großen Flugzeug-Halle mit tausende von kleinen Käfigen durchgeführt.
Die tausenden von Käfigen die von der Decke bis zum Boden platziert waren und in denen sich kleine Kinder befanden, waren so dass die Kinder, die sich in diesen Käfigen befanden, jederzeit Elektroschocks bekommen konnten. Diese Käfige wurden „Woodpecker Grids” genannt.
Vergewaltigungen stellen auch ein beliebtes Trauma dar. Die Vergewaltigungen werden so brutal wie nur möglich vollzogen, damit diese Erinnerung traumatisch wird. Des weiteren wurden bei der Programmierung Drogen eingesetzt.

[obiger Ausschnitt beginnt auf Seite 49 der PDF-Datei des folgenden Links:]
http://totoweise.files.wordpress.com/2011/09/13-satanischen-blutlinien.pdf

04.03.2012 – Verbleib von 200 Kindern aus Babyklappen ungeklärt
http://www.derwesten.de/nachrichten/verbleib-von-200-kindern-aus-babyklappen-ungeklaert-id6427417.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/anonyme-geburten-wirbel-um-babyklappen-1.1300024

04.03.2012 – Wussten Sie, dass mehr als 2.100 Kinder pro Jahr in Deutschland für immer verschwinden?
http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&threadID=7294

öffentlicher Videobrief von Janett Seemann an Angela Merkel

Die ARD-Sendung Kontraste vom 28.06.2007
Thomas de Maizière - Vertuschung von Kinderschändung

Das Thema scheint ein ganz heisses Eisen zu sein

29.03.2010 – KINDERSCHÄNDUNG und “Jugendamt”



Der Link wurde deshalb entfernt →









noch ein Link entfernt, deshalb:
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6. Mai 2013 um 18:20

Spendenaffäre sagt:
Wie war es seinerzeit bei H. Kohl? Er wollte nicht aussagen wer in der Spendenaffäre der CDU gespendet hatte. Wenn ich mich recht erinnere, wurde er nicht in Beugehaft genommen. Soviel zum Thema “Gleichheit vor dem Gesetz”, bzw. ein weiterer Beweis, wie korrupt die Justiz sein kann, wenn es den Richtigen trifft.

Man kann bald nur noch mit dem Kopf schütteln wenn man sowas liest, manche "Rechtschaffenden" sind sich wirklich zu Nichts zu schade

Hier bitte die Petition unterschreiben