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Dienstag, 14. April 2020

Beate Bahner - Es wird immer grotesker

14.04.2020 08:00 Uhr:

Es wird immer grotesker in diesem Land


Die Rechtsanwältin Beate Bahner wurde am Ostersonntag 19.30 Uhr festgenommen, polizeilich schwer misshandelt und im Hochsicherheitsgefängnis, Ableger Psychiatrie Heidelberg für 24 Stunden festgehalten. Jetzt bis auf weiteres gefangen genommen in der geschlossenen neuen „Isolierstation“ der Psychiatrie Heidelberg nach ihrer Bereitschaft, dort mundschutz zu tragen. Diese Station ist eigentlich für Depressionspatienten und ist völlig leer. Ein richterlicher Beschluss oder ein Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren liegt nicht vor.


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https://waltersiegrist.ch
https://waltersiegrist.ch/AUD-20200413-WA0016.mp3
https://soundcloud.com/user-948040119/ra-beate-bahner-verhaftet


Donnerstag, 14. August 2014

Gericht spricht Gustl Mollath frei und er erhält eine Entschädigung

Thema: Recht in Deutschland
T-Online
Kein Freispruch "ohne Wenn und Aber"

14.08.2014, 10:49 Uhr | dpa, t-online.de Der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath ist vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Zusätzlich erhält der 57-Jährige wegen der mehr als sieben Jahre dauernden Unterbringung eine finanzielle Entschädigung.

Dennoch war es für Mollath ein Freispruch zweiter Klasse: Das Gericht sprach ihn teilweise schuldig. Man sei nämlich davon überzeugt, so die Richter, dass der Angeklagte seine Ehefrau im August 2001 geschlagen, getreten, gewürgt und ihr in den Unterarm gebissen habe.

Zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei. Mollath selbst und sein Anwalt hatten dagegen einen Freispruch "ohne Wenn und Aber" angestrebt.

Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei: Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.

Staatsanwalt trotz Freispruchs erfolgreich

Dass es einen Freispruch für Mollath geben würde, hatte bereits festgestanden, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.

Mit Spannung war aber erwartet worden, ob das Gericht ihn wegen der Körperverletzung seiner Ex-Frau für schuldig erklärt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Einschätzung des Gerichts, dass Mollath ein Gewalttäter ist, stellt definitiv einen Erfolg für die Ankläger dar.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.


Kommentare aus dem T-Online-Forum

hpklimbim
Der Fall hat in mehrfacher Hinsicht Symbolwert für dieses Land - beschreibt er doch Zustände in einer Bananenrepublik. Und die amtlich gewillkürte Wertlosigkeit des einzelnen Bürgers. Und wer garantiert für das gleiche Strafmaß für die Täter?

Hans3934
glückwunsch gustl, jetzt kauf dir die politiker der csu den du deine wegsperrung verdankst

umyvadlo
ich denke ihm hätte es besser gefallen das seine Peiniger samt Merk bestraft werden. die Entschädigung wiegt sein Leid nicht auf 20€ am Tag ist sowieso ein Hohn und Spott

Tiro
auch in totalitären staaten werden unliebsamme personen in die psychiatrie gesteckt....hier spielte sogar vom finanzamt bis zur bayrischen justizministerin alles mit...

juergen_goetz
Ich empfinde dieses Urteil als lange ausstehende Gerechtigkeit und freue mich sehr für Gustl Mollath. Gespannt bin ich, ob nun den verursachenden Personen in Politik, Banken, Gerichten und Medizin auch ihre gerechte Strafe widerfährt. Wohl eher nicht....

moselaner2541
Ich würde mir mehr solche Freisprüche wünschen, bei denen Personen gezielt fertig gemacht werden sollen. Ich wünsche mir aber vor allem solch mutige Richter, die sich nicht verleiten lassen, auf Grund von Gutachten und dubiösen Zeugen Urteile zu fällen.

ehemals-betroffener
und wann tritt die frühere csu-justizministerin merk endlich ihre verdiente strafe in der psycho an?? nach deren aussagen im november letzten jahres bestand KEINERLEI grund, den fall mollath neu zu verhandeln - hätte sie gesagt den fall "amigos" wäre die richtung klar gewesen - aber könig horst hat dieses weiberl ja nach brüssel entsorgt damit die hier nicht mehr präsent ist

nowhereman
Wie kommen hier einige dazu Herrn Mollath "schuldig" zu sprechen? Ich kenne den Herrn nicht persönlich und kann und werde mir kein Urteil über seine Person erlauben. Was aber danach geschah mit Verwicklungen bis in die Politik durch Wegsperren eines Unbequemen ist einer der grössten Skandale in dieser unseren Bananen-Republik- und nur das ist Fakt

diagnosticoreal
Wie hätte es zu einem Freispruch erster Klasse kommen können? Es ist schon ein Wunder dass es zu einem zweiter Klasse gekommen ist. Ohne Druck der Öffentlichkeit wäre selbst dieses Urteil nicht zustande gekommen. Wie kann ein Richter einem Kollegen in das Zeugnis schreiben, dass er seine Arbeit nicht gemacht hat, gar beeinflusst worden ist oder schlimmeres. Siehe das Verhalten des damaligen Justizministeriums und das zögerliche Verhalten der danach zuständigen Justizministerin.

8tung
Es ist mehr als bezeichnend, dass sich die "Geschädigte" auch in diesem Verfahren nicht äußern wollte. Wer seine - angeblich - schweren Verletzungen erst dann zur Anzeige bringt, wenn es einem nutzen könnte, der hat wohl mehr zu verbergen als zu offenbaren. Und wenn Gutachter mittels Ferndiagnosen auf Zuruf ein Gutachten erstellen, dass jemand vielleicht zeitlebens in der Psychiatrie verschwinden lässt, dann ist ein Freispruch zweiter Klasse und eine Entschädigung wohl kaum als angemessen oder gerecht einzustufen.


Freitag, 6. September 2013

Gustl Mollath erfolgreich mit Verfassungsbeschwerde

Thema: Justizopfer
Der sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat nun mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Urteile des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg unzureichend begründet gewesen seien und zudem die Freiheitsrechte Mollaths verletzten.

Der seit Jahren in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath verlässt das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth mit seiner selbstgezogenen Topfpflanze. (Quelle: dpa)

Der 56 Jahre alte Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Sie seien schließlich Grundlage eines "tiefgreifenden Eingriffs" in das Freiheitsrecht Mollaths.

"Leichtfertigkeit" und "stupender Starrsinn"

In einer ersten Reaktion übte Mollaths Anwalt scharfe Kritik an der bayerischen Justiz sowie an Ministerin Beate Merk (CSU). Die Richter in Bayern hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten", sagte Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack.

Das jetzige Urteil sei auch eine "Ohrfeige" für Merk, sagte der Anwalt: Die Politikerin habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. Sie habe verfassungsblind und inhuman Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert.

Mangelhafte Arbeit der Gerichte

Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügten nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen."

Mollath war 2006 wegen Angriffen auf seine Ex-Frau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte die Taten jedoch stets bestritten. In dem Verfahren hatte er auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner bei der HypoVereinsbank als Bankberaterin arbeitenden Frau in Millionenhöhe berichtet, was das Gericht als paranoid bewertete. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmten.

2011 hatte dann das Landgericht Bayreuth die Verlängerung der Unterbringung mit der Begründung angeordnet, es sei zu erwarten, dass Mollath in Freiheit weitere Straftaten begehen werde. Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich dieser Einschätzung an.
 
Karlsruhe rügte nun, dass beide Gerichte keine Gründe dafür genannt hätten, warum Mollath weiterhin gefährlich sei. Zudem hätten sie Umstände, die Mollath entlasten, nicht berücksichtigt.
Mollath war im August diesen Jahres aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf freien Fuß gesetzt worden. Auslöser waren Zweifel an einem für die Unterbringung mitentscheidenden Attest.
05.09.2013, 13:39 Uhr | AFP, dpa


Kommentare


Moralo

Eine mehr als deftige Klatsche für die beteiligten Gerichte - und nicht nur diese, sondern auch den politisch Verantwortlichen. Die Wahlen kommen! Und Lob fürs BVG, funktioniert ja doch noch.


poet-man

.... und WO bitte bleiben die Gerichtsverfahren gegen jene Mitglieder der Justiz, die diese Ungerechtigkeiten verbrochen haben ???? Die wird es wahrscheinlich nie geben, weil die Sperren jemanden ein und gehen dann ihrerseits am Freitag ins Wochenende. Ende im Gelände


Michael_1

habe mich seit einiger Zeit mit diesem Fall befasst und frage mich, ob so etwas überall in Deutschland passieren kann oder ist das ein Spezi-Problem, also verursacht durch den bayrischen Filz


ZAOJB

Beschämend ist das ganze schon. Herr Mollath sagt die Wahrheit und wird unschuldig weggesperrt. Die Nales führt sich im Bundestag auf wie, naja ganz sauber war die sowieso noch nie, eine Geistesabwesende und darf sich frei bewegen. Nur gut das die einen Fahrer hat. Stellt euch vor, die bekommt solche Anfälle auf der Straße.
Darum, sperrt die weg.


Mittwoch, 7. August 2013

Gustl Mollath wieder in Freiheit

Thema: Einer der größten Justizskandale in Bayern

Zwei Buchstaben retten Gustl Mollath schreibt t-online:
und
Sieben Jahre wurde Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Nach einer spektakulären Wende in der Justizposse ist der 56-Jährige nun frei. Zu verdanken hat Mollath dies zwei kleinen Buchstaben.


Gustl Mollath wieder in Freiheit - mit einer selbstgezüchteten Dattel-Orange (Quelle: dpa)
Das Strafverfahren gegen Mollath wird wieder aufgenommen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) beschlossen. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen den mutmaßlich gemeingefährlichen Nürnberger aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate sieht "den Rechtsstaat in Bayern wiederhergestellt".

Attest als "unechte Urkunde"

Mit dieser Entscheidung hob der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Das OLG stützte sich auf ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen geschiedene Frau die tätlichen Angriffe ihres Manns belegen wollte. Dieses Attest sei als "unechte Urkunde" zu werten, urteilte das OLG. Demnach stammte das Attest zwar von einem approbierten Arzt. Es habe aber nur den Namen der Praxisinhaberin genannt, so dass der Eindruck entstanden sei, es handle sich in dem Befund um deren Meinung.

Buchstaben waren im Original nicht zu erkennen

Chronologie: Der Fall Mollath (Quelle: dpa)Der unterzeichnende Arzt, der Sohn ihrer Hausärztin, der als Weiterbildungsassistent in der Praxis beschäftigt war, habe zwar "i.V." für in Vertretung geschrieben. Dies aber so klein, dass es im Original nicht zu erkennen gewesen sei. Wegen der Bedeutung des Attests seien Auswirkungen für das Urteil des Jahres 2006 nicht auszuschließen.
Der Fall Mollath hatte über Bayern hinaus für heftige Empörung gesorgt, Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war zeitweise politisch schwer unter Druck geraten. Ende 2012 hatte sie dann selbst einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters angeordnet.

Ude: "Justizalptraum beendet"

Merk erklärte nach dem jüngsten Urteil: "Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben." Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden, sagte er.
Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude betonte: "Damit wird ein langjähriger bayerischer Justizalptraum beendet, der das Ansehen der Justiz beschädigt und viel Unbehagen und Misstrauen aufgetürmt hatte."

Mollath wittert ein Komplott

Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen haben soll.

Der 56-Jährige bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Justizopfer. Außerdem glaubt er, dass der ganze Fall ein Komplott gegen ihn ist, nachdem er Schwarzgeldgeschäfte seiner als Bankberaterin bei der HypoVereinsbank tätigen Frau in Millionenhöhe aufgedeckt und sie angezeigt habe. Gerade diese Ausführungen trugen zu seiner Einweisung bei: unter dem Vorwurf, einer paranoiden Gedankenwelt zu folgen. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen Gustl Mollaths im Kern stimmen.
Quelle: dpa, AFP


Kommentare


Mollaths Verteidiger Gerhard Strate sieht "den Rechtsstaat in Bayern wiederhergestellt"

Werter Herr Verteidiger, das wäre aber sehr einfach! Man hat ein Bauernopfer gefunden um "Gesichter zu wahren", mehr ist das nicht!

Und Herr Ude, so schnell wird kein "langjähriger bayerischer Justizalptraum beendet". Das Ansehen der Justiz ist immer noch beschädigt und viel Unbehagen und Misstrauen gibt es immer noch in der Bevölkerung.
Der ganze verlogene Misthaufen stinkt immer noch zu Himmel, und die Verantwortlichen laufen immer noch frei rum. Da muss aufgeräumt werden!
Die Spezl, die sich auf Kosten eines Wehrlosen bereichert und schadfrei gehalten haben gehören in die Psychiatrie, die sind gemeingefährlich!

Wann trifft es den Nächsten?
Es könnte ja auch mal wieder ein Steuerfahnder sein. So wie die vorgehen, kann es jeden treffen.

Ist es in Bayern tatsächlich so, dass man straffrei ganze Politiker-Familien vom Steuerzahler bezahlen lassen kann und dafür nur CSU-Mitglied und in der Landesregierung sein muss?

Darf man in Bayern im betrunkenen Zustand einen Menschen totfahren und wird dann trotzdem noch Verkehrsminister?

Dass die Bayern eine seltsame Art zur Auslegung der Gesetze haben ist nicht neu und spätestens seit 1924 bekannt, als ein wegen eines Putsches zu fünf Jahren Festungshaft verurteilter Österreicher bereits nach achteinhalb Monaten entlassen wurde. Hitler habe sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten selbstlosen Willen ausgezeichnet",so das Gericht bei seiner Rechtsbeugung des Republikschutzgesetzes, das in § 9 die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer bindend vorsah.

Wenn der bayerische Innenminister sagt: „Wenn das Landgericht eine andere Rechtsaufassung als die bayerische Landesregierung hat, dann müssen doch die Gesetze geändert werden", so höhrt sich das schon wie Berlusconi an.

Wenn man aber für die angeblichen Straftaten eines Herrn Mollath schon sieben Jahre in die Psychiatrie kommt, wie lange müssten dann die gesamte bayerische Landesregierung und die Spezl aus ihrem Umfeld einsitzen?

Herr Mollath ist wohl kein CSU Mitglied?

Ich bin mal gespannt, ob die Richter so dreist sind, die Entschädigung dem Steuerzahler überlassen und seine Frau kommt ungeschoren davon. In Bayern scheint nichts unmöglich zu sein.

Ach Frau Beate Merk, in der Psychiatrie ist ein Platz frei geworden ...

Lesen Sie (hier), was in Deutschlands anderem Freistaat so abgeht ...
Rechtsbeugung scheint eine Spezialität unserer Freistaaten zu sein, besonders weil immer auch Insider betroffen sind. Gar nicht auszudenken was war, als es noch kein Internet gab und diese Damen und Herren machen konnten was sie wollten ohne kontrolliert werden zu können. Wieviele mögen damals wohl für ihr Stillschweigen beide Hände aufgehalten haben?



Barthagame schrieb:
@Kassandra, selbst wenn er seine Alte verkloppt hätte und Reifen zerstochen hätte, dafür geht man doch normalerweise nicht in Klapse, noch nicht mal in den Bau, sondern kriegt eine Geldstrafe, oder?! Und so was nennt sich Rechtsstaat. Wenn das in Russland passiert wäre, wäre die Jaucheeimer nicht groß genug, die man hätte ausgießen wollen.


Franzhermann schrieb:
Wir kennen ja nicht die Details im Fall Mollath, eine objektive Bewertung ist daher nicht möglich. Doch der Umstand, lediglich aufgrund eines Gutachtens jahrelang in der "Klapse" weggesperrt werden zu können, sollte zu denken geben. Gruselig, sich vorzustellen, aufgrund von Intrigen -von welcher Seite auch immer- sich plötzlich in der Psychiatrie wiederzufinden. Und nicht mehr rauszukommen...


cz284 schrieb:
Diese zwei Buchstaben sind wohl eher das Feigenblatt der bayerischen Justiz. Die Öffentlichkeit war's, die den Druck gemacht hat!


Incredible schrieb:
Die Verantwortlichen dürfen nicht ungeschoren davonkommen, man tut jetzt wieder so, als sei alles in Ordnung!!! Auch die Aussagen von Mollaths Exfrau und deren Verflechtung mit schwarzen Finanzgeschäften müssen geprüft werden, und zwar eindringlich!! Man hört gar nichts mehr von dieser Dame. Hier werden hoffentlich einige das Flattern bekommen! Ich bin mal gespannt, ob die Justiz die Stirn hat, evtl. berechtigte Schadensersatzzahlungen an Mollath dem Steuerzahler aufzubürden.


Montag, 5. August 2013

Generalbundesanwalt ergreift Partei für Gustl Mollath

Thema: Deutsche Justiz

Die Chancen von Gustl Mollath auf eine baldige Freilassung stehen gut. Denn kurz vor der Entscheidung in Karlsruhe hat nun auch Generalbundesanwalt Range der bayerischen Justiz schwere Fehler bescheinigt.



Gustl Mollath kann nach sieben Jahren in der Psychiatrie nun auf eine baldige Freilassung hoffen. (Screenshot)
Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie.

Nun erhält er Unterstützung von Generalbundesanwalt Harald Range, der den Unterbringungsbeschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg für „unzureichend“ erklärt hat.

In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht sagt Range, das OLG habe „nicht ausreichend belegt und konkretisiert“, warum von Mollath angeblich weiter Gefahr ausgehe.
So sei etwa der Umstand, dass Mollath eine Therapie und die Einnahme von Medikamenten ablehne, noch kein Beleg für seine anhaltende Gefährlichkeit, zitiert die SZ aus der 25-seitigen Stellungnahme des Generalbundesanwalts.

Mollath, der Schwarzgeldvorwürfe gegen die Hypo-Vereinsbank erhoben hatte, sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Im schuldunfähigen Zustand soll er seine Ehefrau verprügelt und die Autoreifen von Widersachern zerstochen haben. Seine Unterbringung wurde jährlich vom Landgericht Bayreuth und am 26. August 2011 auch vom OLG Bamberg bestätigt. Gegen diese Entscheidungen hat nun auch der Generalbundesanwalt erhebliche Einwände geäußert.

In Karlsruhe steht das Bundesverfassungsgericht kurz vor einer Entscheidung über Mollaths Verfassungsbeschwerde gegen seine Zwangseinweisung in die Psychiatrie. „Dass der Generalbundesanwalt die Verfassungsbeschwerde ebenfalls als begründet ansieht, spricht für sich“, sagte sein Anwalt Michael Kleine-Cosack. Mollath werde seit sieben Jahren von den Gerichten in seinen Freiheitsrechten verletzt.

Das bayerische Justizministerium hingegen bestreitet auch weiterhin eine Verletzung von Freiheitsrechten. Und auch der Generalbundesanwalt habe diese Frage gerade nicht beantwortet, sondern vielmehr erklärt, das müsse erst noch durch die zuständigen Fachgerichte geschehen.

Im Juni wurde bekannt, dass in München eine Medizin-Professorin von der Polizei ausspioniert und gestellt wurde, weil sie sich auf Twitter nachdenklich zum Fall Gustl Mollath geäußert hatte (mehr hier).

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN


Kommentar


Siggi40.de sagt:

„Es existiert in Deutschland eine grundrechtsverachtende Parallelwelt, eine Unterwelt“, schreibt Herr Prantl von der Süddeutschen. Das kommt der Sache schon ziemlich nahe!

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim:
“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos”.

Buchautor und Journalist Jürgen Roth:
“Politiker haben massive Interessensverflechtungen mit der Organisierten Kriminalität und unterbinden oder blockieren gezielte Ermittlungen”.

Die Alternative: “Wenn Du Frieden willst, bereite Dich zum Krieg vor” (ein lateinisches Sprichwort). Wer Wind sät wird Sturm ernten. Das große Zittern vor dem Bumerang-Effekt!
“Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger”. Thomas Jefferson (1743-1826), einer der Gründerväter der USA

Mahatma Gandhi: “Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat”.

Berthold Brecht: “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht”.

“Nicht wer zuerst die Waffen ergreift ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt”. Niccolò Machiavelli
Die Politik fürchtet den bewaffneten, rechtstreuen Bürger mehr als die Organisierte Kriminalität.

Prof. Dr. K.A. Schachtschneider: “Es wird Zeit zum Widerstand”
“Jeder Deutsche hat das Recht und sogar die sittliche Pflicht, diese Ordnung zu verteidigen gegen den, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.”

Der Schutz von straffällig gewordenen Justizbeamten genießt in diesem Lande schon wieder einmal allerhöchste Priorität. Das höchste aller Verfassungsorgane – nämlich wir – also das Volk – von dem laut Verfassung – alle – Macht auszugehen hat – wird kurzerhand zum rechtlosen Niemand erklärt, der in der juristischen Praxis der Bundesrepublik Deutschland über – keinerlei einklagbare Rechte mehr verfügt.

Albert Einstein: „Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun, sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen“.

+++ Das kann man ändern. Und zwar schneller, als es diesem Pack lieb ist +++

Für das nächste Nürnberger Militärtribunal benötigen wir nicht unbedingt die Unterstützung der Alliierten (unserer Besatzer), wo dieses Pack höchstens noch zwischen Kugel oder Strick entscheiden kann.
Auch muss ein solches Tribunal nicht unbedingt in Nürnberg stattfinden. Genauso gut kann es jede Straßenecke sein, jede Ampelkreuzung, im Pkw, in der Wohnung, in der Garage, am Arbeitsplatz, bzw. auf dem Weg dahin, im Urlaub, beim Wochenendausflug … usw.



demokratischer_beobachter sagt:

Natürlich geht von diesem Mann eine Gefahr aus…
allerdings nicht für Euch oder mich, sondern für die bayrische Landesregierung
und den dortigen Sumpf !!!



Alex sagt:

Einige Antworten hier sind schon sehr erstaunlich. Man stellt richtigerweise fest, daß wir täglich von der Politik massiv belogen und betrogen werden. Aber gleichzeitig glaubt man diesem Lügenpack auch die Geschichten, welche sie für den Zeitraum vor 1945 dem Volk ebenfalls auftischen!

Der Deutsche ist verloren, wenn er nicht die Lügen über diese Zeit vor 1945 erkennt. “Unsere” Regierung belügt uns nämlich seit 1945 bis heute und ein Fall Mollath wäre im Zeitraum 1933 bis 1945 NICHT möglich gewesen!

1938 wurde das Waffengesetz für das Volk stark gelockert. Jeder Deutsche, welcher sich nicht als Staatsfeind zu erkennen gegeben hatte, konnte sich problemlos bewaffnen.
Die damalige Regierung musste vor dem bewaffneten Volk keine Angst haben und musste nicht in gepanzerten Limousinen sich dem entwaffneten Volk zeigen. Ein offenes Cabrio und besonders langsame Fahrweise genügten der Sicherheit vollauf. Ansonsten hätte beim Händeschütteln und Blumenüberreichen vielleicht ein Arm abgerissen werden können.

Das Desaster, welches die Regierungen vor 1933 hinterließen, wurde plangemäß und termingerecht beseitigt. Nach nur 4 Jahren standen bereits 6 Millionen Arbeitslose wieder in Lohn und Brot und das Land erblühte und das Volk war glücklich. Selbst im Ausland wurde dies mit ungläubigem Erstaunen zur Kenntnis genommen.

1945 hat man die Gefängnisse geöffnet und gemeine kriminelle Verbrecher freigelassen und in höchste politische Ämter gehievt. Konrad Adenauer war wegen Griffs in die Kölner Stadtkasse verurteilt gewesen und war deshalb als erster Bundeskanzler besonders qualifiziert.

Es dürfte wohl einleuchtend sein, dass ein solches korruptes Lumpenpack immer weitere Lumpen nach sich zieht. Und deshalb haben die Lumpen Mollath weggesperrt.

Eines Tages werdet Ihr Heulen, wenn Ihr erkannt habt, wie sehr Ihr Euren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern Unrecht angetan habt!

Das Gegenteil von dem, was die Lumpen Euch erzählen, kommt der Wahrheit schon sehr nahe.



Renate Schmitt sagt:

Nur 55.000 Einwohner von Banana Republica Doofland haben die Petition bisher unterschrieben. Wieviel Eingeborene gibt es tatsächlich? Wer interessiert sich für ein Einzelschicksal? Wenige. Armes Land, armes Volk, Hauptsache das bayrische Bier schmeckt gut und die CSU gewinnt wieder, gelle? Ich kann nur noch Abscheu für die Mehrzahl dieser “Kreaturen” empfinden, die nur von der Wand bis zur Tapete denken. Aber Hauptsache, das C für Chaos, pardon “christlich” steckt im Parteinamen…

Pfui Teufel!!! Alle Beteiligten hier in diesem Prozess, die Recht gebeugt und gelogen haben, was nachweislich der Fall ist, sind für mich der letzte Abschaum, die Bezeichnung “Mensch” haben sie nicht verdient!



Herle King sagt:

Endlich! Ich warte schon seit Monaten darauf,
das DWN mal den Fall Mollath bearbeitet.
Ich denke, das ist derzeit ungeheuerlichste Justiz-Skandal
- dieser Fall zeigt, in was für einem erbärmlichen Zustand
die Rechtsstaatlichkeit hier in Schland angekommen ist!

Der Fall Mollath
- In den Mühlen der Justiz Frontal 21 ZDF 30.07.13
http://www.youtube.com/watch?v=8SbLuKiC030

https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath
Der hessischer Steuerfahnder Schmenger, der von Vorgesetzten gemobbt wurde, und ebenfalls der Zwangspsychiatrie ausgesetzt war, über die Methoden und Hintergründe solcher Verfahren sowie auch spezielle Details über zum Fall Gustl Mollath:

stoersender.tv exklusiv: neuer HVB-Skandal
- Rudolf Schmenger im Interview – Episode 9
http://www.youtube.com/watch?v=jMoHQy-CPwI


ps
Wann kommt in den DWN etwas über
Ralph Boes oder Inge Hannemann !?
Ralph Boes: Öffentliche Verbrennung der
Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters Berlin-Wedding
http://www.youtube.com/watch?v=Gd6ZOB-51H0