Thema: Recht in Deutschland
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Kein Freispruch "ohne Wenn und Aber"
14.08.2014, 10:49 Uhr | dpa, t-online.de
Der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath ist vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Zusätzlich erhält der 57-Jährige wegen der mehr als sieben Jahre dauernden Unterbringung eine finanzielle Entschädigung.
Dennoch war es für Mollath ein Freispruch zweiter Klasse: Das Gericht sprach ihn teilweise schuldig. Man sei nämlich davon überzeugt, so die Richter, dass der Angeklagte seine Ehefrau im August 2001 geschlagen, getreten, gewürgt und ihr in den Unterarm gebissen habe.
Zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig
Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei. Mollath selbst und sein Anwalt hatten dagegen einen Freispruch "ohne Wenn und Aber" angestrebt.
Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei: Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.
Staatsanwalt trotz Freispruchs erfolgreich
Dass es einen Freispruch für Mollath geben würde, hatte bereits festgestanden, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.
Mit Spannung war aber erwartet worden, ob das Gericht ihn wegen der Körperverletzung seiner Ex-Frau für schuldig erklärt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Einschätzung des Gerichts, dass Mollath ein Gewalttäter ist, stellt definitiv einen Erfolg für die Ankläger dar.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.
Kommentare aus dem T-Online-Forum
hpklimbim
Der Fall hat in mehrfacher Hinsicht Symbolwert für dieses Land - beschreibt er doch Zustände in einer Bananenrepublik. Und die amtlich gewillkürte Wertlosigkeit des einzelnen Bürgers. Und wer garantiert für das gleiche Strafmaß für die Täter?
Hans3934
glückwunsch gustl, jetzt kauf dir die politiker der csu den du deine wegsperrung verdankst
umyvadlo
ich denke ihm hätte es besser gefallen das seine Peiniger samt Merk bestraft werden. die Entschädigung wiegt sein Leid nicht auf 20€ am Tag ist sowieso ein Hohn und Spott
Tiro
auch in totalitären staaten werden unliebsamme personen in die psychiatrie gesteckt....hier spielte sogar vom finanzamt bis zur bayrischen justizministerin alles mit...
juergen_goetz
Ich empfinde dieses Urteil als lange ausstehende Gerechtigkeit und freue mich sehr für Gustl Mollath. Gespannt bin ich, ob nun den verursachenden Personen in Politik, Banken, Gerichten und Medizin auch ihre gerechte Strafe widerfährt. Wohl eher nicht....
moselaner2541
Ich würde mir mehr solche Freisprüche wünschen, bei denen Personen gezielt fertig gemacht werden sollen. Ich wünsche mir aber vor allem solch mutige Richter, die sich nicht verleiten lassen, auf Grund von Gutachten und dubiösen Zeugen Urteile zu fällen.
ehemals-betroffener
und wann tritt die frühere csu-justizministerin merk endlich ihre verdiente strafe in der psycho an?? nach deren aussagen im november letzten jahres bestand KEINERLEI grund, den fall mollath neu zu verhandeln - hätte sie gesagt den fall "amigos" wäre die richtung klar gewesen - aber könig horst hat dieses weiberl ja nach brüssel entsorgt damit die hier nicht mehr präsent ist
nowhereman
Wie kommen hier einige dazu Herrn Mollath "schuldig" zu sprechen? Ich kenne den Herrn nicht persönlich und kann und werde mir kein Urteil über seine Person erlauben. Was aber danach geschah mit Verwicklungen bis in die Politik durch Wegsperren eines Unbequemen ist einer der grössten Skandale in dieser unseren Bananen-Republik- und nur das ist Fakt
diagnosticoreal
Wie hätte es zu einem Freispruch erster Klasse kommen können? Es ist schon ein Wunder dass es zu einem zweiter Klasse gekommen ist. Ohne Druck der Öffentlichkeit wäre selbst dieses Urteil nicht zustande gekommen. Wie kann ein Richter einem Kollegen in das Zeugnis schreiben, dass er seine Arbeit nicht gemacht hat, gar beeinflusst worden ist oder schlimmeres. Siehe das Verhalten des damaligen Justizministeriums und das zögerliche Verhalten der danach zuständigen Justizministerin.
8tung
Es ist mehr als bezeichnend, dass sich die "Geschädigte" auch in diesem Verfahren nicht äußern wollte. Wer seine - angeblich - schweren Verletzungen erst dann zur Anzeige bringt, wenn es einem nutzen könnte, der hat wohl mehr zu verbergen als zu offenbaren. Und wenn Gutachter mittels Ferndiagnosen auf Zuruf ein Gutachten erstellen, dass jemand vielleicht zeitlebens in der Psychiatrie verschwinden lässt, dann ist ein Freispruch zweiter Klasse und eine Entschädigung wohl kaum als angemessen oder gerecht einzustufen.
Donnerstag, 14. August 2014
Gericht spricht Gustl Mollath frei und er erhält eine Entschädigung
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