Schon gewusst?
Bayern hat dem Grundgesetz nie zugestimmt
18.05.2014, 10:21 Uhr | Christina Kühnel, t-online.de
Im Freistaat Bayern macht man die Dinge schon mal ganz gerne anders als im Rest von Deutschland. Das zeigte sich auch im Jahr 1949. Denn damals ging es darum, das Grundgesetz zu ratifizieren, wozu die einzelnen Bundesländer darüber abstimmen mussten. Ein einziges Land stimmte dagegen: Bayern. Dort wurde das Grundgesetz abgelehnt.
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Grundgesetz gilt trotzdem in Bayern
Allerdings hatte die Ablehnung der ursprünglich nicht als dauerhaften Verfassung gedachten Gesetzesordnung praktisch keine Folgen. Denn um das Grundgesetz zu ratifizieren, bedurfte sie der Annahme durch zwei Drittel der Bundesländer. Und da alle Länder außer Bayern dafür stimmten, wurde die notwendige Mehrheit problemlos erreicht. Im Freistaat gab es extra eine gesonderte Abstimmung darüber, dass man das Grundgesetz in Falle einer solchen Mehrheit auch akzeptieren werde.
"Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen", erklärte der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard damals.
Aus diesem Grund gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. Mai 1949 auch in Bayern, auch wenn der Freistaat ihm bis heute niemals offiziell zugestimmt hat.
Quelle: T-Online
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