Samstag, 23. August 2014

Bayern hat dem Grundgesetz nie zugestimmt

Thema: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - aber nicht für Bayern?
Schon gewusst?
Bayern hat dem Grundgesetz nie zugestimmt

18.05.2014, 10:21 Uhr | Christina Kühnel, t-online.de
Im Freistaat Bayern macht man die Dinge schon mal ganz gerne anders als im Rest von Deutschland. Das zeigte sich auch im Jahr 1949. Denn damals ging es darum, das Grundgesetz zu ratifizieren, wozu die einzelnen Bundesländer darüber abstimmen mussten. Ein einziges Land stimmte dagegen: Bayern. Dort wurde das Grundgesetz abgelehnt.

Der Freistaat Bayern lehnte 1949 das Grundgesetz ab. (Quelle: imago/Roland Mühlanger)
Mehr als vierzehn Stunden währte die Debatte im Bayerischen Landtag in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949. Danach stand das Ergebnis fest: 101 von 180 Abgeordneten stimmten gegen das Grundgesetz. Verantwortlich für diese Entscheidung war die CSU, die über eine Mehrheit im Landtag verfügte und das Grundgesetz ablehnte, weil sie befürchtete, dass der Bund zu viel Einfluss auf Landesebene haben würde.

Grundgesetz gilt trotzdem in Bayern

Allerdings hatte die Ablehnung der ursprünglich nicht als dauerhaften Verfassung gedachten Gesetzesordnung praktisch keine Folgen. Denn um das Grundgesetz zu ratifizieren, bedurfte sie der Annahme durch zwei Drittel der Bundesländer. Und da alle Länder außer Bayern dafür stimmten, wurde die notwendige Mehrheit problemlos erreicht. Im Freistaat gab es extra eine gesonderte Abstimmung darüber, dass man das Grundgesetz in Falle einer solchen Mehrheit auch akzeptieren werde.

"Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen", erklärte der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard damals.

Aus diesem Grund gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. Mai 1949 auch in Bayern, auch wenn der Freistaat ihm bis heute niemals offiziell zugestimmt hat.
Quelle: T-Online

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