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Mittwoch, 2. September 2020

Rubikon - Die Reichstags-Sturm-Inszenierung

Dienstag, 01. September 2020, 17:00 Uhr
Innensenator Geisel war informiert und verwickelt.
von Ulrich Gellermann

Die Kundgebung am 29. August 2020 vor dem Reichstag, die nichts mit der Aktion der GG-Verteidiger zu tun hatte, war bei den Berliner Behörden angemeldet. Die Anmelder kamen aus dem Kreis der „Reichsbürger“. Das wusste zumindest das Amt für Verfassungsschutz. Das Amt weiß auch, dass die Reichsbürger gern Waffen sammeln. Das Amt ermittelt auch gegen diese Bürger wegen Terrorismus. Das Amt weiß ebenfalls, dass am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd, Bayern, ein Beamter des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Nordbayern von einem Anhänger der Reichsbürgerbewegung erschossen und drei weitere Beamte angeschossen wurden.
Bannmeile am Reichstag nicht durchgesetzt

Das alles wusste mit Sicherheit auch der Berliner Innensenator
Andreas Geisel. Bekannt war ihm auch, dass es am Reichstag eine Bannmeile gibt. Die garantiert das „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“. Dort sind Versammlungen unter freiem Himmel klar und eindeutig grundsätzlich verboten. Darauf weist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ausdrücklich hin. Und doch hat die Geisel-Behörde den Reichsbürgern eine Genehmigung in der Bannmeile erteilt, beziehungsweise keine Vorkehrungen gegen den „Sturm auf den Reichstag“ getroffen.
Von einer Fahndung, einer Vernehmung oder einer Anklage ist nichts bekannt
Auf einem der kursierenden Videos ist eine Frau an der Reichstagstreppe zu erkennen, die zum Sturm auf den Bundestag aufruft. Die Frau ist den Behörden bekannt. Sie kommt aus der Eifel. Von einer Fahndung, einer Vernehmung oder gar einer Anklage ist bisher aber nichts bekannt. Hat einer der Journalisten, die mit dem „Sturm auf den Reichstag“ die Verteidiger des Grundgesetzes in die rechtsradikale Ecke stellen, bisher den Senator nach dem Verbleib der Frau gefragt? Nein. Hat einer dieser Journalisten mal gefragt, warum ausgerechnet einer Gruppierung, der das Bundeskriminalamt „terroristische Aktionen“ zutraut, in der Bannmeile rund um den Reichstag ungehindert eine Genehmigung zu einer Kundgebung erteilt wird? Nein.
Wo war die Bundestagspolizei?
Senator Geisel hatte vor der Großkundgebung für das Grundgesetz steif und fest behauptet, an der Aktion würden Reichsbürger teilnehmen. Man hatte ihn also vorher informiert. Wer? Die Reichsbürger selbst? Die zuständigen Dienste? Und wenn Geisel das alles schon vorher wusste, warum hat der dann die Aktion der Reichsbürger, die sich ja brav angemeldet hatten, nicht verhindert? Ganz sicher hat Geisel ein Ziel erreicht: Die völlig friedliche Aktion der GG-Verteidiger mit brauner Soße zu bekleckern. Und doch bleiben Fragen, die selbst der regierungstreueste Journalist stellen müsste: Wer hat in der Polizeiführung dafür gesorgt, dass der Eingang zum Reichstag von nur drei (3) Polizisten gesichert wurde? Wo war die Bundestagspolizei? Die besteht aus 180 Personen, selbst wenn die Hälfte davon zufällig gerade dienstfrei hatte, wo war der Rest, mit dem man die paar Reichsbürger die Treppe hätte runterfegen können?
Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Rechtsradikalen ist bekannt
Spätestens seit dem Terror des NSU ist die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Rechtsradikalen aller Art bekannt. Da die Ermittlungen gegen den Dienst für 120 Jahre gestoppt wurden, da der Prozess rund um den NSU mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat, muss man von einer stabilen Verbindung zwischen Staatsapparat und Rechtsradikalen ausgehen. Wer die Reichsbürger an ihrem „Sturm auf den Reichstag“ nicht gehindert hat, der ist in ihn verwickelt. Die für Geisel und andere nützliche Inszenierung ist ein Anschlag auf die Demokratie.

Ursprünglich verboten war die GG-Demo der Querdenker. Das Gericht hob das Verbot auf. Die Reichsbürger-Aktion hätte wegen des „Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ (Bannmeile) jederzeit separat verboten werden können.


Redaktionelle Anmerkung: Der Artikel erschien zuerst in der Rationalgalerie.


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Ulrich Gellermann Ulrich Gellermann, Jahrgang 1945, ist Journalist und Filmemacher. Er hat als Creative Director gearbeitet. Weitere Informationen unter www.rationalgalerie.de.
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.

Der Artikel ist erschienen bei :Rubikon-News

Freitag, 22. Juni 2018

Satire vor Gericht - Das beginnende Ende der Meinungsfreiheit?

Thema: Satire

Satire vor Gericht

Die Strafverfolgung des Journalisten Ulrich Gellermann offenbart den zunehmend autoritären Umgang mit abweichenden Meinungen.
von Klaus-Jürgen Bruder

Wer Satiriker vor Gericht zerrt, weil er sich von einer Kritik angeblich „beleidigt“ fühlt, erreicht nicht immer eine Veruteilung des Gegners. Er erreicht aber zumindest eines: dass sich unter kritischen Geistern ein Klima der Angst breit macht und dass im schlimmsten Fall eine Vorzensur im Hirn des Schreibenden stattfindet. Der Süddeutsche Zeitung hat gegen Ulrich Gellermann die „Methode Erdogan“ angewandt. Dass dieser Prozess überhaupt stattfindet, ist ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Ulrich Gellermann ist Herausgeber und Redakteur des Online-Magazins Rationalgalerie , das sich kritisch mit der deutschen Gesellschaft auseinandersetzt. 1968 gehörte Gellermann zu den Mitgründern des Düsseldorfer „Republikanischen Centrum“. Als Herausgeber verantwortete er das Buch „Armut in der Bundesrepublik“ im Verlag Pahl-Rugenstein. Seit 1990 drehte er gemeinsam mit Angelika Kettelhack Portrait- und Dokumentar-Filme für TV-Sender.

Die Süddeutsche Zeitung geht gegen Ulrich Gellermann nun juristisch vor, weil er in der von ihm herausgegebenen Website Rationalgalerie am 12. Januar 2017 einen Kommentar veröffentlicht hatte, in dem ein Artikel derselben kritisch beleuchtet wird: Am 15. Juni 2018 sollte er, auf Antrag der Süddeutschen, wegen „Beleidigung“ vor ein Münchner Gericht. Vor dem Münchner Amtsgericht ist sie damit in erster Instanz erstmal erfolgreich gewesen: Das Gericht verurteilte den Beklagten Uli Gellermann zu 30 Tagessätzen á 30 Euro.
Man sollte meinen, die Zeiten seien längst vorbei, dass die Autoren satirischer Beiträge mit einer Klage rechnen müssen.
Aber nein! Ganz offensichtlich nicht, wenn Journalisten auf einen satirischen Beitrag mit einer Anklage wegen „Beleidigung“ reagieren. Aber das ist tatsächlich so geschehen mit Ulrich Gellermanns Kommentar zu dem Artikel von Hubert Wetzel „Hätte Putin Trump in der Hand - wegen eines heiklen Videos?“ in der Süddeutschen Zeitung vom 12. Januar 2017.

„Satire darf alles!“, hatte Kurt Tucholsky behauptet – vor inzwischen knapp 100 Jahren! Tucholsky wurde besonders eifrig zitiert, als es darum gegangen war, „Charlie Hebdo“ gegen die Mörder seiner Karikaturisten und Satiriker zu verteidigen – als ob es einer solchen Verteidigung bedurft hätte, denn Mord ist in keinem Fall zu rechtfertigen.

Wenn also heute Tucholsky doch wieder gilt, und Satire alles dürfe, könnte die Süddeutsche einwenden, dass deshalb noch lange nicht „alles“ Satire sei, was den Redakteuren und Herausgebern der Süddeutsche nicht gefällt.

Fraglos klingen Begriffe wie „postfaktisches Arschloch“ oder „Schmierblatt-Sau“ „beleidigend“, erkennt der Autor des satirischen Beitrags an. Aber dennoch sei dies keine Beleidigung. Vielmehr handle es sich um Satire, denn: „gemeint ist nicht der Redakteur, gemeint ist eine Methode, die den Leser und dessen Intelligenz beleidigt.“

Also ist zu vermuten, dass diese Unterscheidung für die Zeitung, für die der Journalist geschrieben hat, zu hoch ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Chefredakteure der Süddeutschen wissen sehr wohl, dass der vor den Kadi gezerrte Text die Methode auseinander nimmt, mit der dem Leser eine Meinung so dargereicht wird, dass er sie ohne weitere Nachfrage annehmen kann, denn es ist ja die Methode ihrer Wahl.
Genau das ist also das Delikt des Satire-Schreibers: Er hat die Methode auseinander genommen, derer sich die Kriegstreiber und Brunnenvergifter bedienen.
Weil Ulrich Gellermann die Methode der Schreiber der Süddeutschen entlarvt, können sie nicht auf Unterlassung der Entlarvung klagen. Deshalb fokussieren sie sich auf die Beleidigung eines Arschlochs, der nichts weiter getan, als die in der Süddeutschen geforderte und von ihr bezahlte Arbeit zu verrichten. Deshalb tun sie so, als wüssten sie nicht zwischen Methode und Person zu unterscheiden, die sich dieser Methode bedient.

Es ist jedoch untrügliches Zeichen für die Treffsicherheit seiner Analyse(n), dass die Süddeutsche Uli Gellermann dafür wegen „Beleidigung“ vor Gericht ziehen will.

Man kann nur noch konstatieren: So hat man sich wohl den Untergang der Produktionsweise „wie wir sie kennen“ vorzustellen, als Produktion von Fake und Verleumdung, rücksichtslose Verfolgung von Aufklärung und Widerstand, als Hölle der Verblendung voller Lüge, Hinterhalt, Rachsucht und Häme.

Klaus-Jürgen Bruder, Prof. Dr., studierte Psychologie, Soziologie und Politik in Würzburg und Heidelberg und lehrte an der Freien Universität Berlin. Er gilt als einer der profiliertesten Vertreter einer explizit gesellschaftskritischen Psychologie und ist erster Vorsitzender der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP).

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https://www.rubikon.news/artikel/satire-vor-gericht