Sonntag, 18. August 2013

Ist unser Wahlrecht immer noch verfassungswidrig?

Thema: Wahlgesetz
Gedanken zur Bundestagswahl 2013 am 22.September

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2012 war das Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig, also ungültig.

Müsste dann nicht auch die durch ein ungültiges Gesetz zustande gekommene Regierung ungültig sein? Und alle die von ihr verabschiedeten Gesetze?


So sah es 2009 lange vor der Wahl schon aus
Foto: tabuthemen.com
Geht man durch die Strassen der Republik und weiss dass in einem Monat Bundestagswahl ist, kann man das gar nicht glauben. Irgendwas ist anders als in den anderen Wahljahren.

Waren früher die Straßen bereits Monate vor der Wahl vollgepflastert mit Wahlplakaten, reiste eine heißlufterzeugende Freiheitsstatue durchs Land und predigte ununterbrochen von Steuersenkung, so kommt einem der Wahlkampf 2013 wie Totenstille vor.

Ist denn jetzt nach der Änderung das Wahlgesetz verfassungskonform? Wenn nicht, wie soll man mit der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2013 umgehen?
Hat das Bundesverfassungsgericht schon Stellung zur Änderung bezogen?

Die Unmittelbarkeit des Wählerwillens war bei dem vom BVG für verfassungswidrig erklärtem Wahlgesetz durch die Überhangmandate verzerrt.
Außerdem konnte es zu einem negativen Ergebnis kommen, bei dem eine Partei zwar mehr Stimmen, jedoch weniger Sitze im Parlament erhält.

... und jetzt?

t-online am 08.11.2012

Neues Wahlrecht bläht Bundestag auf
Bald über 670 Abgeordnete?

Die Bundestagswahl im kommenden Jahr scheint gegen juristische Anfechtungen gesichert. Nach monatelangem Ringen um ein neues Wahlrecht einigten sich alle Fraktionen außer der Linken grundsätzlich auf ein Modell, bei dem sämtliche Überhangmandate ausgeglichen werden. Die CDU/CSU-Fraktion rechnet mit einer endgültige Einigung in der kommenden Woche. Für die SPD sprach Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann von einem großen Fortschritt: "Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen."

Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Juli zentrale Teile des von Union und FDP durchgesetzten Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter monierten insbesondere die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten und forderten bereits für die nächste Bundestagswahl eine Neuregelung.

Die Augsburger Allgemeine schreibt am 14. August 2013:

Welche Folgen hat die Neuregelung für die Größe des Bundestages?

Nach Angaben des Bundeswahlleiters würden aus dem Wahlergebnis von 2009 nach dem neuen Wahlrecht 671 Abgeordnete resultieren. In den beiden Legislaturperioden zwischen 1994 und 2002 fanden schon einmal ähnlich viele Abgeordnete im Plenarsaal Platz. Allerdings gibt es auch Szenarien, wonach die Zahl der Abgeordneten auf bis zu 800 steigen könnte. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. Mit Umbauplänen will sich die Bundestagsverwaltung jedenfalls wenn nötig erst nach dem Wahltag befassen. (AZ/afp)



Wollte das BVG damit wohl bezwecken, dass ein Land mit 80 Mio. Einwohnern sich ein Parlament leistet mit bis zu 800 Politikerdarstellern?

Die größe Demokratie der Welt, Indien mit über 1,2 Milliarden Einwohnern, kommt mit 545 Abgeordneten aus.

Selbst die "Freunde" unserer Regierungsdarsteller jenseits des Atlantiks verwalten mit 435 Abgeordneten 312 Millionen Einwohner.

Was sagt uns das über den Größenwahn der politischen Kaste in Deutschland?

Sie leben gefangen in ihrer eigenen Welt, fernab jeder Realität! Eine der wenigen Verbindungen zur normalen Welt ist die Bankverbindung für die monatliche Diätenzahlung aus Steuermitteln. Dass diese Verbindung gut funktioniert, darauf liegt ihr Hauptaugenmerk, alles Andere ist nachrangig.


angeregt durch einen Link von Klaus nach:
http://conrebbi.wordpress.com/
16. August 2013
Wahlrecht verfassungswidrig ~ Alle BRD-Gesetze nichtig

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen

Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe