Politikparadox-Blog vom 26.08.2013
Ehrlich gesagt habe ich nicht mit einer Antwort gerechnet.
Aber, wie versprochen, hier die Antwort auf meine Email vom 26.08.2013:
Sehr geehrter Herr Dietrich, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. August 2013 zu den Themen Pressefreiheit und Wahlrecht an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in deren Auftrag wir Ihnen gern antworten. Sie beziehen sich in Ihrer Zuschrift auf ein Diskussionsforum des NDR. Bitte haben Sie zunächst Verständnis, dass wir seitens der Parlamentsfraktion aus grundsätzlichen Erwägungen Medieninhalte weder kommentieren noch dazu Stellung nehmen. Aufgrund der in Deutschland herrschenden Pressefreiheit können die Medien ihre Inhalte frei bestimmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb auf die Medieninhalte keinerlei Einfluss. Die Politik nimmt auch keinen Einfluss auf die Veröffentlichung bzw. teilweise Veröffentlichung von Blog-Beiträgen in Diskussionsforen. Fragen hierzu richten Sie daher bitte unmittelbar an die entsprechende Blog-Moderation bzw. an die ARD. Erlauben Sie uns bitte gleichwohl folgende Bemerkungen zum Thema Wahlrecht: Beim Wahlrecht hat das Bundesverfassungsgericht – wie Sie sicherlich wissen - Änderungen gefordert; diese muss der Deutsche Bundestag umsetzen. Erlauben Sie uns, Ihnen den Gesamtzusammenhang in den Grundzügen zu erläutern: Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist eine Kombination aus Elementen der Direktwahl und der Verhältniswahl. Man spricht hier von einer „personalisierten Verhältniswahl“. Diese wurde schon in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland entwickelt, um die politischen Strömungen des Volkes möglichst genau im Deutschen Bundestag abzubilden. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch kleinere Parteien gute Wahlchancen haben. Auf dem Wahlzettel zeigt sich die personalisierte Verhältniswahl durch die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme entsenden Sie den Kandidaten Ihrer Wahl direkt in den Deutschen Bundestag. Mit der Zweitstimme bestimmen Sie das Verhältnis der politischen Kräfte im Deutschen Bundestag. Eine detaillierte Erläuterung dazu finden Sie hier: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/bundestagswahlen/62524/personalisierte-verhaeltniswahl Alle Kandidaten, die in den einzelnen Wahlkreisen direkt gewählt werden, erwerben damit automatisch einen Sitz im Deutschen Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die auf eine Partei entfällt, wird durch die Zahl der Zweitstimmen ermittelt. Wenn nun eine Partei in einem Bundesland mehr Direktstimmen erwirbt als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht, entstehen Überhangmandate. Detaillierte Erläuterungen dazu finden Sie hier: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/bundestagswahlen/62541/ueberhangmandate Beachten Sie hier insbesondere die Ausführungen zum so genannten „negativen Stimmengewicht“. Diese Besonderheit konnte bisher bei der Übertragung der Wahlergebnisse aus Erststimmen und Zweitstimmen in Bundestagssitze eintreten. Hierbei wird ein spezielles mathematisches, recht kompliziertes Berechnungsverfahren eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag aufgetragen, das Wahlrecht so zu gestalten, dass ein negatives Stimmengewicht nicht eintritt. Das Gericht bejaht Überhangmandate, verlangt aber die Begrenzung auf 15 (ohne Ausgleich). Die unionsgeführte Koalition hatte 2011 eine Änderung des Wahlsystems beschlossen, die ohne eine Vergrößerung des Deutschen Bundestags realisierbar gewesen wäre. Diese Lösung hat das Bundesverfassungsgericht verworfen. Ferner verlangt das Gericht eine Änderung des Wahlsystems im Konsens von Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Alle Fraktionen haben sich jetzt auf ein so genanntes Ausgleichsmodell verständigt. Hierbei werden die Überhangmandate durch „Ausgleichsmandate“ ausgeglichen, damit das Verhältnis der politischen Kräfte insgesamt gewahrt bleibt. Dadurch kann es - je nach Zahl der Überhangmandate - zu einer Vergrößerung des Deutschen Bundestages im Vergleich zur Größe in der aktuellen, 17. Wahlperiode kommen. Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Union eine Vergrößerung des Deutschen Bundestages nicht beabsichtigte und dafür 2011 auch eine Lösung hatte. Da das Bundesverfassungsgericht diese Lösung verworfen hat, bleibt nur der jetzt eingeschlagene Weg. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder MdB, hat aber in einem Interview mit der ARD angekündigt, dass in der 18. Wahlperiode über die Größe der Wahlkreise zu sprechen sein wird. Die Niederschrift des Interviews senden wir Ihnen als PDF-Dokument. Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages fand am 14.01.2013 eine Anhörung zur Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den Ergebnissen haben sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, und der stellvertretende Vorsitzende, Günter Krings MdB, in einer Pressemitteilung geäußert. Einzelheiten können Sie nachstehendem Link entnehmen: Mit freundlichen Grüßen Team Bürgerinformation
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soweit die Email – und dies Interview mit Volker Kauder war als PDF angehängt:
Leider kann man direkt keine PDF-Datei im Blog anzeigen, deshalb musste ich ein Bildschirmfoto hierhinstellen Interessierte können die PDF (hier) runterladen.
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