Ich bin sauer. Müde. Man kämpft auf hilflosem Posten. Wir leben seit einem Jahr in Pandemie. Und die Ärmsten der Armen werden weiter vergessen. Wir HartzIV Empfänger*innen und Menschen in Grundsicherung werden nicht geschützt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Die
Mutationen vergrößern die Gefahr einer Infektion. Ob beim Arzt, im
Supermarkt, in Apotheken, im Bürgeramt oder in der Straßenbahn – ich
benötige mehrere Masken um mich und andere Menschen, wie zum Beispiel
Risikopatienten, schützen zu können.
Zehn FFP2 Masken wurden vor Kurzem an HartzIV Empfänger*innen wie mich versendet – einmalig. Für Kinder im Haushalt wurden keine verschickt - als Alleinerziehende bekam ich keine Masken für die Kinder dazu.
Dass das langfristig niemals ausreicht, um uns sicher schützen zu
können, wurde nun sogar in einem Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom
11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER) dargelegt. Das Gericht in Karlsruhe entschied: die Kosten für FFP2 Masken soll zukünftig das Jobcenter übernehmen.
Davon sehe ich und viele andere wieder: Nichts.
Viele Betroffene erstellen nun Anträge auf Epidemie-bedingten unabweisbaren Hygienebedarf. Leider lehnen nun die Jobcenter alle Anträge ab,
mit der Begründung, dass bis 06.März 2021 ein Anspruch besteht auf
einmalig 10 Kostenlose Masken nach §1 Abs 1 und § 2
Schutzmaskenverordnung.
Was denn nun? Masken für alle, oder doch nicht?
Im
Regelsatz für ALG II Empfänger*innen sind monatlich 17 Euro für
Gesundheitsfürsorge vorgesehen. Das dies schon nicht viel ist, sollte
verständlich sein. Eine FFP2 Maske kostet zudem im günstigsten Fall
momentan ca. 1 Euro. Nasenspray, Kopfschmerztabletten oder ein
Blasenpflaster kann sich dann niemand mehr leisten. Wir sind für unsere Sicherheit und Gesundheit auf diese Zusicherung angewiesen. Wir”, das sind nicht wenige.
Nach
der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger:innen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II).
All diese Menschen werden vergessen!
Sie werden weiter stigmatisiert, abgestraft und finanziell in weitere
Not getrieben. Es ist ein Armutszeugnis für den Staat, dass wir
Menschen, die eh schon gebeutelt sind, wieder für ihr Recht auf Teilhabe
betteln müssen.
Der Kammerbeschluß des SG Karlsruhe gehört umgesetzt! Bundesweit! Und zwar rückwirkend seit Pandemiebeginn.
Jetzt!
Der Regelsatz ist meiner Meinung nach sowieso zu HOCH !!!!!!
AntwortenLöschenMeine Tochter bekommt BAFÖG, und das ist wesentlich weniger als ALG 2.
Wo ist die Gerechtigkeit?
Eine FFP 2 Maske kostet 80 ct????