Freitag, 2. April 2021

Wie sieht es denn über Ostern in Hamburg und Berlin aus?

Wie sieht es denn über Ostern in Hamburg und Berlin aus?
Der Hamburger Senat verordnet seinen Bürgern zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgehverbot

Hamburg
Der Hamburger Senat hat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen.

Ab Karfreitag sollen Bürger zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben, wenn sie keinen triftigen Grund haben, ihre Wohnung zu verlassen, so hörte man von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittwoch.

Lieferdienste dürfen aber auch danach noch Essen ausliefern. "Körperliche Bewegung" sei außerhalb der eigenen Unterkunft allein weiterhin erlaubt. Auch für den Arbeitsweg und Notfälle gebe es Ausnahmen.



und Berlin?
Was die Norddeutschen können, das können die Hauptstädter unter der Führung eines ehemaligen SED-Genossen natürlich schon lange, und so machen sie aus Berlin ein Open-Air Gefängnis


Der Senat hat sich auf schärfere Kontaktbeschränkungen ab Karfreitag geeinigt. Das teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD früher SED) der Presse nach einer Senatssitzung mit.

So dürfen ab Karfreitag 21 Uhr nur noch Mitglieder aus einem Haushalt gemeinsam unterwegs sein. Danach sind Treffen weder drinnen noch draußen erlaubt.

Also dürfen sich Berliner zunächst zwischen 21 und 5 Uhr nur noch alleine oder zu zweit draußen aufhalten. Tagsüber bleibt es über Ostern bei den bisherigen Regelungen mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. In beiden Fällen werden Kinder nicht mitgezählt. Verschärft werden soll es nach Ostern, also ab dem 6. April. Dann werden die Regeln noch weiter verschärft, und zwar dürfen sich dann nur noch Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person treffen. Diese Kontaktbeschränkung gilt sowohl für drinnen als auch für draußen.

Ab 21 Uhr ist es dann also nur noch Mitgliedern aus einem Haushalt erlaubt gemeinsam unterwegs zu sein. Zusammenkünfte sind ab dieser Uhrzeit weder drinnen noch draußen erlaubt.

Für Michael Müller ist das natürlich nichts Neues. Er kennt diese Art der Zwangsverordnung noch aus seiner Vergangenheit, obwohl sich damals der Staatsratsvorsitzende vieles von dem, was sich heutige Politmarionetten erlauben, nicht anzuordnen gewagt hat.

Selbstverständlich dienen diese Einschränkungen der Grundrechte nur dem Wohl und der Gesundheit der Bevölkerung und haben mit politischen Zwangs- und Dressur- Maßnahmen nicht das Geringste zu tun

Quellennachweis:
ndr.de Hamburg
rbb24.de Berlin

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