Samstag, 30. November 2019

Ein ehemaliger Zeit-Soldat legt Verfassungsbeschwerde ein


Ein ehemaliger Zeit-Soldat legt vorm BVG Verfassungsbeschwerde ein
wegen Handschlagverweigerung war er entlassen worden

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass ein aus der Bundeswehr entlassener Zeitsoldat, der sich geweigert hatte, Frauen die Hand zu geben, am Freitag in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Der Mann fühle sich in seiner Religionsfreiheit verletzt.
Bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte die Entlassung des Soldaten im Oktober als rechtmäßig bestätigt (Az.: 10 A 11109/19). Seine Einstellung widerspreche der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung von Mann und Frau.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beruht die Entlassung aus der Bundeswehr nicht, wie vom Kläger dargestellt, auf der "Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens".
Es gäbe zwar keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere.

Das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil hatte das Gericht abgelehnt.

Quelle: WP 29.11.2019

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