Donnerstag, 28. November 2019


„Meine Schwester wurde von ihrem Ehemann getötet. Ohne dass dieser zur Rechenschaft gezogen wurde.“ In Deutschland werden Femizide oft nicht als Mord eingestuft. Die Verbrecher kommen damit ungestraft davon. Nach dem Tod seiner Schwester fordert Petitionsstarter Hubertus Gerechtigkeit und setzt sich für die Aufnahme der Straftat Femizid in das StGB ein. unterstützen Sie ihn?

Aufnahme der Straftat Femizid in das STGB
Hubertus Sander hat diese Petition an Christine Lambrecht, Dr. Franziska Giffey, Petitionsausschuss des Bundestages, Bundesrat gestartet und hat nun 790 Unterstützer*innen
Unterschreiben Sie bitte diese Petition
Meine Schwester Franziska ist von ihrem Ehemann getötet worden. Ohne dass dieser zur Rechenschaft gezogen wurde. Der Fall ging durch die Medien, zuletzt in der Sendung „Hallo Deutschland" im ZDF (1.Mai 2019) und in" RTL Life" (2.Nov.2019). Deutschland – die Welt – kennt meine lebensfrohe, musikalische Schwester als die anonyme „Fassleiche“. Sie ist eine von jährlich hunderten deutschen Frauen die ihrem Partner zum Opfer fallen. Wir sind eine von den Opferfamilien die nie Ruhe finden werden, weil die Gesetzgebung unseres „Rechtsstaats“ den perfekten Mord unterstützt.
Wir können und wollen das nicht länger akzeptieren. Deswegen setzen wir uns für die Änderung des Strafgesetzes ein: Liebe Frau Christine Lambrecht, Femizid ist Mord und gehört als solcher in das StGB!
In unserem Fall wurde die Polizei trotz vorliegender Verdachtsmomente nicht tätig, und die Staatsanwaltschaft hat von Beginn der Ermittlungen an bis zum „Abschluss“ des Ermittlungsverfahrens die Tat als Totschlag eingestuft. Deswegen ist es zur Verjährung gekommen. Oder: zu einem perfekten Verbrechen. Der Täter wird für das von ihm begangene Verbrechen von unserem Rechtsstaat nicht zur Verantwortung gezogen, d.h. das begangene Unrecht wird nicht durch eine rechtsstaatliche Strafe geheilt/gesühnt. 
Die Entscheidung des Staatsanwaltes die Tat von Anfang an als Totschlag anzusehen steht im starken Gegensatz zu den neuesten Forschungsergebnissen im Feld Partnergewalt und Femizid. Die britische Kriminologin Jane Monckton Smith hat in ihrer Forschung bewiesen, dass diese Taten auch wenn sie oft spontan wirken – und somit als Taten der Leidenschaft „abgetan“ werden – in der absoluten Mehrzahl der Fälle mit erheblichem Aufwand geplant und mit bewusster Entschlossenheit durchgeführt werden.
Die heutige Situation insbesondere was Gewalt gegen und die (nahezu tägliche) Tötung von Frauen durch Partner/Ex-Partner angeht bedarf dringend einer neuen Sicht und Handlungsweise von Polizei/Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen wir neue Regelungen im Strafrecht: nämlich den Mord an einer Frau als Femizid zu benennen und zu bestrafen. Wie kann man von Gleichberechtigung sprechen, wenn Femizid nicht als solcher bezeichnet und geahndet wird, sondern leicht als Beziehungstat/Totschlag abgetan wird? Die Tötung einer Frau muss grundsätzlich als Femizid, also Mord eingestuft werden. Heute werden diese Taten oft als Totschlag (d.h. weniger schweres Tötungsdelikt) abgetan - offensichtlich werden heute Frauen als weniger Wert gesehen. Einstufung als Totschlag ermöglicht, dass der Täter durch Verjährung sogar straffrei und die Tat ungesühnt bleibt.
Das jetzige Strafrecht und seine Handhabung durch die Justiz gibt der Gewalt gegen Frauen nicht das nötige Gewicht, ist unfair und frauenfeindlich!
Tötet ein Mann seine Frau indem er offen zuschlägt/zusticht wird die Tat in der Masse der Fälle als spontan (Totschlag) abgetan, und er kommt glimpflich davon. In der umgekehrten Situation (eigentlich Notwehr) ist die Frau meistens schwächer und kann deshalb nicht "offen" handeln; das Mordmerkmal Heimtücke wird festgestellt, sie erhält lebenslänglich.
Wenn wir etwas für die Frauen in unserem Land tun wollen, mehr Gleichberechtigung für sie erreichen und die Gewalt gegen Frauen endlich ernst nehmen wollen, muss eine entsprechende Änderung des Strafrechts geschehen: Femizid ist Mord und gehört als solcher in das StGB.  
Vielen Dank,
Hubertus
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