Meine Schwester Franziska ist von ihrem Ehemann getötet worden. Ohne dass dieser zur Rechenschaft gezogen wurde.
Der Fall ging durch die Medien, zuletzt in der Sendung „Hallo
Deutschland" im ZDF (1.Mai 2019) und in" RTL Life" (2.Nov.2019).
Deutschland – die Welt – kennt meine lebensfrohe, musikalische Schwester
als die anonyme „Fassleiche“. Sie ist eine von jährlich hunderten
deutschen Frauen die ihrem Partner zum Opfer fallen. Wir sind eine von
den Opferfamilien die nie Ruhe finden werden, weil die Gesetzgebung
unseres „Rechtsstaats“ den perfekten Mord unterstützt.
Wir
können und wollen das nicht länger akzeptieren. Deswegen setzen wir uns
für die Änderung des Strafgesetzes ein: Liebe Frau Christine Lambrecht,
Femizid ist Mord und gehört als solcher in das StGB!
In
unserem Fall wurde die Polizei trotz vorliegender Verdachtsmomente
nicht tätig, und die Staatsanwaltschaft hat von Beginn der Ermittlungen
an bis zum „Abschluss“ des Ermittlungsverfahrens die Tat als Totschlag
eingestuft. Deswegen ist es zur Verjährung gekommen. Oder: zu einem
perfekten Verbrechen. Der Täter wird für das von ihm begangene
Verbrechen von unserem Rechtsstaat nicht zur Verantwortung gezogen, d.h.
das begangene Unrecht wird nicht durch eine rechtsstaatliche Strafe
geheilt/gesühnt.
Die Entscheidung des Staatsanwaltes die
Tat von Anfang an als Totschlag anzusehen steht im starken Gegensatz zu
den neuesten Forschungsergebnissen im Feld Partnergewalt und Femizid.
Die britische Kriminologin Jane Monckton Smith hat in ihrer Forschung
bewiesen, dass diese Taten auch wenn sie oft spontan wirken – und somit
als Taten der Leidenschaft „abgetan“ werden – in der absoluten Mehrzahl der Fälle mit erheblichem Aufwand geplant und mit bewusster Entschlossenheit durchgeführt werden.
Die
heutige Situation insbesondere was Gewalt gegen und die (nahezu
tägliche) Tötung von Frauen durch Partner/Ex-Partner angeht bedarf
dringend einer neuen Sicht und Handlungsweise von
Polizei/Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen wir neue Regelungen im
Strafrecht: nämlich den Mord an einer Frau als Femizid zu benennen und
zu bestrafen. Wie kann man von Gleichberechtigung sprechen, wenn
Femizid nicht als solcher bezeichnet und geahndet wird, sondern leicht
als Beziehungstat/Totschlag abgetan wird? Die Tötung einer Frau muss
grundsätzlich als Femizid, also Mord eingestuft werden. Heute
werden diese Taten oft als Totschlag (d.h. weniger schweres
Tötungsdelikt) abgetan - offensichtlich werden heute Frauen als weniger
Wert gesehen. Einstufung als Totschlag ermöglicht, dass der Täter durch
Verjährung sogar straffrei und die Tat ungesühnt bleibt.
Das
jetzige Strafrecht und seine Handhabung durch die Justiz gibt der
Gewalt gegen Frauen nicht das nötige Gewicht, ist unfair und
frauenfeindlich!
Tötet ein Mann seine Frau indem er offen
zuschlägt/zusticht wird die Tat in der Masse der Fälle als spontan
(Totschlag) abgetan, und er kommt glimpflich davon. In der umgekehrten
Situation (eigentlich Notwehr) ist die Frau meistens schwächer und kann
deshalb nicht "offen" handeln; das Mordmerkmal Heimtücke wird
festgestellt, sie erhält lebenslänglich.
Wenn wir etwas für die
Frauen in unserem Land tun wollen, mehr Gleichberechtigung für sie
erreichen und die Gewalt gegen Frauen endlich ernst nehmen wollen, muss
eine entsprechende Änderung des Strafrechts geschehen: Femizid ist Mord und gehört als solcher in das StGB.
Vielen Dank,
Hubertus
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