FDP kritisiert GroKo für Griff in die Staatskasse zu eigenen Gunsten
Die FDP kritisiert die GroKo für den Griff in die Staatskasse zu eigenen Gunsten. Wer sich ungerechtfertigt bediene, "gefährdet unsere Ordnung in gleichem Maße wie die, die es von rechts und links außen angreifen," betont Stefan Ruppert.
Die FDP kritisiert die GroKo für einen angeblichen Griff in die Staatskasse zu eigenen Gunsten, beispielsweise bei der Wahlkampfkostenerstattung oder bei Mitarbeiterpauschalen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Demokraten, Stefan Ruppert, schreibt in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe):
„Wer sich aber auf der anderen Seite ungerechtfertigt bedient, gefährdet unsere Ordnung in gleichem Maße wie die, die es von rechts und links außen angreifen. Die deutsche Parteien- und Fraktionsfinanzierung lebt von der klugen Selbstbeschränkung.“
Schon 2015 hätten CDU/CSU und SPD die Wahlkampfkostenerstattung deutlich erhöht. „Die Saat war gelegt, geerntet wurde sie als man im Juni 2018 in einem Eilverfahren zusätzlich die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung deutlich anhob.“
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Begründung für eine außerordentliche Anhebung „unterblieb fast völlig“, weshalb die FDP mit anderen Oppositionsfraktionen dagegen in Karlsruhe klagt. Nach dem „ersten Streich bei den Parteifinanzen“ folgte demnach der zweite bei der Fraktionsfinanzierung. Dem Gesetz folgend macht Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hierzu einen jährlichen Erhöhungsvorschlag.
„Wer sich aber auf der anderen Seite ungerechtfertigt bedient, gefährdet unsere Ordnung in gleichem Maße wie die, die es von rechts und links außen angreifen. Die deutsche Parteien- und Fraktionsfinanzierung lebt von der klugen Selbstbeschränkung.“
Schon 2015 hätten CDU/CSU und SPD die Wahlkampfkostenerstattung deutlich erhöht. „Die Saat war gelegt, geerntet wurde sie als man im Juni 2018 in einem Eilverfahren zusätzlich die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung deutlich anhob.“
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Begründung für eine außerordentliche Anhebung „unterblieb fast völlig“, weshalb die FDP mit anderen Oppositionsfraktionen dagegen in Karlsruhe klagt. Nach dem „ersten Streich bei den Parteifinanzen“ folgte demnach der zweite bei der Fraktionsfinanzierung. Dem Gesetz folgend macht Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hierzu einen jährlichen Erhöhungsvorschlag.
Die von ihm vorgeschlagene Erhöhung um etwas mehr als zwei Prozent reichte der Großen Koalition aber bei weitem nicht. Auf den letzten Metern der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Koalition eine zusätzliche Erhöhung um 3,3 Millionen Euro auf einen Gesamtbetrag von 115,2 Millionen Euro“, schreibt Ruppert in der FAZ.Schließlich erhöhten CDU/CSU und SPD die jedem Abgeordneten zur Verfügung stehende Pauschale zur Beschäftigung eigener Mitarbeiter sukzessive von monatlich 15.798 Euro in 2013 auf nunmehr 22.201 Euro seit dem 1. April 2019 – eine Steigerung von mehr als 40 Prozent.
Die Summe dieser Maßnahmen kompensierte die erlittenen Wahlniederlage der Union von 41,5 Prozent 2013 auf das seit 1949 schlechteste Wahlergebnis von 32,9 2017 und der SPD von den bereits mäßigen 25,7 Prozent 2013 auf das historische Tief von 20,5 Prozent 2017 zu relevanten Teilen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP.Vor diesem Hintergrund erscheine auch die zögerliche Haltung der SPD und die weitgehende Blockade von CDU/CSU bei den Initiativen zur Verkleinerung des Bundestages in einem anderen Licht. „So machte die Union anders als alle anderen Fraktionen lediglich Vorschläge, die ihren eigene Anteil an Abgeordneten im Verhältnis zulasten Anderer vergrößert hätte. Auch hier gilt, dass größer werdende Parlamente den Effekt demokratischer Niederlagen deutlich abfedern. Nun mag man einwenden, dass doch alle Parteien im Parlament von den Änderungen profitieren. Dies ist richtig, notwendig werden sie dadurch aber nicht.“ (dts)
Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de
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