Sonntag, 31. März 2019

Deutschland ist ein Rechtstaat sagt man ,,,

... aber viele Behörden wissen das anscheinend nicht.

Am 1. Mai 2008 trat das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz in Kraft, die letzte Änderung am 1. September 2012. Näheres findet man hier bei Wikipedia.

Wie die "Westfalenpost" am 30.03.2019 in einem Artikel schreibt, hat sich ein Verbraucher mit den Fragen:
- Wie ordentlich ist der Lidl an meiner Ecke geführt?
- Wie sauber der Imbissstand?
im niedersächsischen Königslutter an die zuständige Behörde für Lebensmittelkontrollen im Landkreis Helmstedt gewandt. Doch für die Herausgabe der amtlichen Untersuchungsergebnisse verlangte die Behörde von ihm eine Gebühr von 1.757 Euro für den Discounter und 1.092,50 Euro für den Kiosk. Das Amt begründet dies mit der „Komplexität Ihres Anliegens“ und einem Bearbeitungsaufwand von „wohl mindestens 24 bzw. 15 Stunden“.

In einem anderen Fall interessierte sich eine Frau dafür, ob zwei Cafés und eine Bäckerei im nordrheinwestfälischen Velbert hygienisch einwandfrei arbeiten. Die Behörde verweigerte die Aussage jedoch und behauptete, die Fragende sei gar nicht an „Sinn und Zweck der Auskunftserteilung“ interessiert.

Um dieser Behördenpraxis etwas entgegen zu setzen, die Verbraucher zu unterstützen und für mehr Transparenz zu sorgen, hat Foodwatch zusammen mit der gemeinnützigen Plattform FragDenStaat.de zu Jahresbeginn das Onlineportal „Topf Secret" gegründet. Über die Webseite kann jeder eine Online-Anfrage zu Hygienekontrollen über Restaurants oder Lebensmittelbetriebe stellen. Die Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt.

Die Frage: "Wie sauber ist mein Lieblingsrestaurant?" wurde von Verbrauchern über „Topf Secret" schon 20.000 mal zu Lebensmittelkontrollen gestellt. Manche Ämter verweigern die Auskunft.

„Mehrere Behörden versuchen, die Herausgabe von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollén zu verhindern, obwohl sie per Gesetz zur Antwort verpflichtet sind“, sagte der Foodwatch-Experte Oliver Huizinga der WP-Redaktion. Das sei ein „Angriff auf Informationsrechte“. Und nicht nur das: Statt einen Einblick in die Akten zu geben, drohten sogar „einige Ämter den Fragenden mit Kosten, schüchtern sie ein“.

Mithilfe dieser Plattform können alle Konsumenten ihre Rechte nach dem Verbraucherinfornationsgesetz (V IG) besser nutzen. Denn jeder Bürger hat das Recht, alle amtlichen Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen der vergangenen fünf Jahre einzusehen. Und diese können informativ sein: Denn seit Jahren wird knapp jeder vierte Betrieb, der von den Behörden kontrolliert Wird, beanstandet doch der Name nur selten bekannt gegeben.

Das Angebot von Foodwatch kommt entsprechend gut an: 13.000 Verbraucher haben innerhalb von knapp drei Monaten schon 20.000 Anfragen gestellt. Für die Überwachungsämter ist das Prozedere jedoch neu. Nicht alle reagieren kooperativ. So verlangte beispielsweise das zuständige Amt in Hamburg-Harburg von einem Verbraucher eine Kopie des Personalausweises, um den Antrag bearbeiten zu können, berichtet Foodwatch.

Doch Foodwatch-Experte Huizinga stellt klar: „Die Menschen haben ein Recht auf Informationen zur Lebensmittelüberwachung.“ Bürger müssten sich nicht ausweisen, könnten Anträge formlos, per Telefon oder E-Mail stellen, müssten ihr Infonnationsbegehren auch nicht begründen. Dass Behörden auch anders agierten, hätten zum Beispiel Karlsruhe, Ulm oder München gezeigt, so Huizinga. Schon wenige Stunden nachdem „Topf Secret“ online gestellt war, hatte das Ordnungs- und Gewerbeamt eine Anfrage zu einer McDonald’s-Filiale in München-Pasing beantwortet. Das Ergebnis: keine Beanstandungen.

Quelle: Westfalenpost 30.03.2019

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