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Sonntag, 31. März 2019

Deutschland ist ein Rechtstaat sagt man ,,,

... aber viele Behörden wissen das anscheinend nicht.

Am 1. Mai 2008 trat das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz in Kraft, die letzte Änderung am 1. September 2012. Näheres findet man hier bei Wikipedia.

Wie die "Westfalenpost" am 30.03.2019 in einem Artikel schreibt, hat sich ein Verbraucher mit den Fragen:
- Wie ordentlich ist der Lidl an meiner Ecke geführt?
- Wie sauber der Imbissstand?
im niedersächsischen Königslutter an die zuständige Behörde für Lebensmittelkontrollen im Landkreis Helmstedt gewandt. Doch für die Herausgabe der amtlichen Untersuchungsergebnisse verlangte die Behörde von ihm eine Gebühr von 1.757 Euro für den Discounter und 1.092,50 Euro für den Kiosk. Das Amt begründet dies mit der „Komplexität Ihres Anliegens“ und einem Bearbeitungsaufwand von „wohl mindestens 24 bzw. 15 Stunden“.

In einem anderen Fall interessierte sich eine Frau dafür, ob zwei Cafés und eine Bäckerei im nordrheinwestfälischen Velbert hygienisch einwandfrei arbeiten. Die Behörde verweigerte die Aussage jedoch und behauptete, die Fragende sei gar nicht an „Sinn und Zweck der Auskunftserteilung“ interessiert.

Um dieser Behördenpraxis etwas entgegen zu setzen, die Verbraucher zu unterstützen und für mehr Transparenz zu sorgen, hat Foodwatch zusammen mit der gemeinnützigen Plattform FragDenStaat.de zu Jahresbeginn das Onlineportal „Topf Secret" gegründet. Über die Webseite kann jeder eine Online-Anfrage zu Hygienekontrollen über Restaurants oder Lebensmittelbetriebe stellen. Die Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt.

Die Frage: "Wie sauber ist mein Lieblingsrestaurant?" wurde von Verbrauchern über „Topf Secret" schon 20.000 mal zu Lebensmittelkontrollen gestellt. Manche Ämter verweigern die Auskunft.

„Mehrere Behörden versuchen, die Herausgabe von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollén zu verhindern, obwohl sie per Gesetz zur Antwort verpflichtet sind“, sagte der Foodwatch-Experte Oliver Huizinga der WP-Redaktion. Das sei ein „Angriff auf Informationsrechte“. Und nicht nur das: Statt einen Einblick in die Akten zu geben, drohten sogar „einige Ämter den Fragenden mit Kosten, schüchtern sie ein“.

Mithilfe dieser Plattform können alle Konsumenten ihre Rechte nach dem Verbraucherinfornationsgesetz (V IG) besser nutzen. Denn jeder Bürger hat das Recht, alle amtlichen Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen der vergangenen fünf Jahre einzusehen. Und diese können informativ sein: Denn seit Jahren wird knapp jeder vierte Betrieb, der von den Behörden kontrolliert Wird, beanstandet doch der Name nur selten bekannt gegeben.

Das Angebot von Foodwatch kommt entsprechend gut an: 13.000 Verbraucher haben innerhalb von knapp drei Monaten schon 20.000 Anfragen gestellt. Für die Überwachungsämter ist das Prozedere jedoch neu. Nicht alle reagieren kooperativ. So verlangte beispielsweise das zuständige Amt in Hamburg-Harburg von einem Verbraucher eine Kopie des Personalausweises, um den Antrag bearbeiten zu können, berichtet Foodwatch.

Doch Foodwatch-Experte Huizinga stellt klar: „Die Menschen haben ein Recht auf Informationen zur Lebensmittelüberwachung.“ Bürger müssten sich nicht ausweisen, könnten Anträge formlos, per Telefon oder E-Mail stellen, müssten ihr Infonnationsbegehren auch nicht begründen. Dass Behörden auch anders agierten, hätten zum Beispiel Karlsruhe, Ulm oder München gezeigt, so Huizinga. Schon wenige Stunden nachdem „Topf Secret“ online gestellt war, hatte das Ordnungs- und Gewerbeamt eine Anfrage zu einer McDonald’s-Filiale in München-Pasing beantwortet. Das Ergebnis: keine Beanstandungen.

Quelle: Westfalenpost 30.03.2019

Montag, 20. März 2017

Umweltinstitut - Neue Bienengifte: Wir verklagen das BVL ++ Glyphosat: ECHA ignoriert Krebsgefahr


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Neue Bienengifte: Wir verklagen das BVL

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

im vergangenen Jahr wollte Landwirtschaftsminister Schmidt das Verbot für drei bienengefährliche Pestizide lockern. Das konnten wir verhindern, doch jetzt droht neue Gefahr für die fleißigen Honigsammler: Die EU-Kommission hat neue, hochwirksame Insektengifte zugelassen. Sulfoxaflor, Cyantraniliprol und Flupyradifuron sollen zum Einsatz kommen, wo ältere Gifte nicht mehr wirken oder verboten wurden.

Bevor die neuen Wirkstoffe auf die Äcker kommen, muss auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Pestizide genehmigen. Doch das Amt hüllt sich in Schweigen: Auch auf mehrfache Nachfrage hin will man uns nicht einmal sagen, ob überhaupt an der Genehmigung gearbeitet wird. Die Begründung: Schon die Information, ob ein Genehmigungsantrag vorliegt, sei Geschäftsgeheimnis der Firmen, die die Mittel herstellen.

Durch die Geheimniskrämerei des BVL ist es uns unmöglich, der Behörde als unabhängiges Institut auf die Finger zu schauen. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, das BVL auf Herausgabe der Information zu verklagen. Die Zerstörung der Ökosysteme betrifft uns alle – deshalb sollten auch alle wissen dürfen, ob die Behörden an der Zulassung von Pestiziden arbeiten. Wir werden deshalb erstmalig in einem Grundsatzverfahren klären lassen, ob das BVL das Vorliegen von Anträgen einfach zum Geschäftsgeheimnis erklären kann.

Mit unserer Klage müssen wir uns auf ein langwieriges Verfahren einstellen. Deshalb bitten wir Sie jetzt um Ihre Mithilfe: Werden Sie heute Fördermitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit für die Bienen langfristig. Wir bedanken uns bei Ihnen mit einem passenden Geschenk: Sie bekommen zwei Gläser feinsten Honig aus einer bayerischen Imkerei.


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Glyphosat: ECHA ignoriert Krebsgefahr

Am Mittwoch gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekannt, dass der Unkrautvernichter Glyphosat ihrer Einschätzung nach „nicht krebserregend“ ist. Die Beurteilung der ECHA steht damit im Widerspruch zum Ergebnis der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einstuft.

Die ECHA begründet ihre Bewertung mit Studien, die auf den ersten Blick Entwarnung hinsichtlich der Gefährlichkeit von Glyphosat geben. Doch dabei handelt es sich um Studien, die von der Industrie selbst durchgeführt wurden und die nicht einmal allgemein zugänglich sind. Das Urteil der ECHA ist somit für uns nicht nachprüfbar. Zudem besteht der Verdacht, dass vermeintlich unabhängige Studien zu Glyphosat durch den Hersteller Monsanto beeinflusst wurden. Das geht aus jetzt öffentlich gewordenen internen E-Mails von Monsanto-Mitarbeitern hervor.

Zahlreiche Studien liefern Belege für die Gefährlichkeit von Glyphosat für Mensch und Umwelt. Deshalb muss der Stoff aus dem Verkehr gezogen werden. Unveröffentlichte Industrie-Studien dürfen nicht länger als Grundlage für eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos dienen.

Mehr dazu in unserer aktuellen Meldung.


Mit herzlichen Grüßen, Ihr
Harald Nestler
Harald Nestler
Vorstand

Honig ums Maul...
...schmieren möchten wir Ihnen mit echtem deutschen Bienenhonig von einem kleinen Imker aus Oberbayern. Als Dank für Ihre dauerhafte Unterstützung als Fördermitglied erhalten Sie von uns ein Glas Blütenhonig sowie ein Glas Sommertracht. Herzlichen Dank und guten Appetit! Oder Sie wählen eine unserer weiteren attraktiven Prämien!
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Sa, 25. März
10:00-18:00 Uhr
im EineWeltHaus München, Schwanthalerstr. 80
Erstmalig findet in München die 7. Temelín-Konferenz statt. Dabei wird es nicht nur um die unsicheren Schweißnähte von Temelíns Block 1 gehen, sondern auch um AKW-Neubaupläne und Laufzeitverlängerungen beim tschechischen AKW Dukovany. Weiter stehen auch die umstrittenen Subventionen für AKW-Neubauten Hinkley Point C in Großbritannien und Paks 2 in Ungarn auf der Tagesordnung. Anmeldung: brigitte.artmann@gruene-fichtelgebirge.de


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