Donnerstag, 17. September 2020

Rubikon - Ausschuss im Ausnahmezustand

Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages
folgt unterhalb des Rubikon-Artikels


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wollte sich Klarheit über die Covid-19-Pandemie verschaffen — und scheiterte auf ganzer Linie.
von Tilo Gräser

Noch immer gilt die im März vom Bundestag beschlossene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Die FDP-Fraktion will, dass der Ausnahmezustand aufgehoben wird. Sie begründet das mit der inzwischen entspannten Lage der Covid-19-Pandemie hierzulande. Doch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages warnten Mediziner, dass es wieder schlimmer werden könne. Den Ton gab dabei der Virologe Christian Drosten vor. Doch nicht alle der eingeladenen Experten stimmten in den Chor mit ein. Sie machten auf die sozialen und rechtlichen Folgen der Anti-Corona-Maßnahmen aufmerksam. Das schloss die verfassungsrechtlichen Probleme ein, die sich ergeben, wenn Regierung und Behörden das Parlament entmachten. Es war keine Sternstunde des bundesdeutschen Parlamentarismus.


Führende Vertreter von Fachverbänden im Gesundheitswesen
wollen nicht, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ in Kürze wieder aufgehoben wird. Das erklärten sie am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit. Anlass war ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 17. Juni dieses Jahres. Die Liberalen wollen, dass diese Lage für beendet erklärt wird und notwendige Anti-Corona-Maßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage fortgesetzt werden. Dazu hat die FDP-Fraktion ebenfalls im Juni bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Doch die Verbandsvertreter halten das für zu früh, wie sie sagten. Dagegen sprachen sich mehrere Rechtsexperten dafür aus, angesichts der gesunkenen Zahlen zur Covid-19-Pandemie die rechtliche Lage zu prüfen und zu verändern.

Noch immer gilt die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, die der Bundestag am 25. März dieses Jahres festgestellt hat. Das ist die Grundlage dafür, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wurde. Damit wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, mit Verordnungen und Rechtsvorschriften in das gesellschaftliche Leben und die Grundrechte der Bundesbürger einzugreifen. Das wiederum dient angeblich dem Schutz vor dem Virus Sars-Cov 2 und der von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelösten Krankheit Covid-19. Nur der Bundestag kann feststellen, dass diese Lage beendet ist.

Ignorierte Erkenntnisse


Das ist bisher nicht geschehen, auch wenn alle relevanten bundesdeutschen Zahlen zur Covid-19-Pandemie so tief gesunken sind, dass das möglich wäre. Das hat selbst die Bild-Zeitung unlängst bemerkt und am Montag darauf aufmerksam gemacht. Das Blatt zeigte mit vier Grafiken unter anderem, dass der Anteil der positiven Testergebnisse ebenso seit Langem deutlich niedrig ist wie auch die Zahler derer, die als Tote „im Zusammenhang mit Covid-19“ gezählt werden. „Der Anteil der schweren Corona-Fälle sinkt immer weiter“, war auf Seite 3 der Bild zu lesen.

Trotz des Anstieges der Infektionen sinke die Zahl der Patienten auf Intensivstationen und liege derzeit bei 235 bundesweit. Zuletzt meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 20 bis 30 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 pro Woche. Die Bild-Zeitung dazu: „In den vergangenen Jahren starben in Deutschland im Juli jede Woche circa 16.000 Menschen. Statistisch ist die Sterblichkeit durch Corona derzeit nicht signifikant.“
Die gesunkenen Zahlen dürften „nicht falsch“ verstanden werden, erklärte als Erster in der Anhörung der Virologe Christian Drosten. Er warnte wieder vor einer „zweiten Welle“ im Herbst und behauptete, die Situation habe sich nicht grundlegend verändert.
Die niedrigen Zahlen seit Wochen seien Ergebnis des Lockdowns im Frühjahr, behauptete der Virologe. Belege dafür blieb er schuldig. Hilfsweise verwies er auf die steigenden gemeldeten Zahlen in Ländern wie Frankreich, Spanien und Großbritannien. Das drohe auch der Bundesrepublik „mit großer Wahrscheinlichkeit“, behauptete er.

Wie in vielen seiner öffentlichen Auftritte widersprach sich Drosten in seinen Aussagen, beispielsweise als er sich zu den „Alltagsmasken“ äußerte. Es sei nicht bekannt, ob die Masken zu den sinkenden Zahlen wie denen der positiven Testergebnisse beigetragen hätten. Das gilt nach seinen Worten auch für die sinkende Zahl der schweren Covid-19-Fälle. Die positiven Testergebnisse werden von Politik und Medien irreführend als „Infektionszahlen“ oder „Fallzahlen“ öffentlich verbreitet.

Nichtsdestotrotz findet Drosten die „Alltagsmasken“ weiter wichtig und will nicht, dass die Pflicht, sie zu tragen, beendet wird. Niemand in der Anhörung griff auf, dass der Virologe selbst den Nutzen der „Mund-Nasen-Bedeckung“ anzweifelte: Er bemerkte, es gebe Länder, so in Asien, in denen „von Anfang an durchgängig Maske getragen“ wurden und trotzdem sei es dort zu großen Ausbrüchen gekommen.

Unbeirrter Drosten


Davon unbeirrt sprach sich Drosten dagegen aus, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben. Damit war er Stichwortgeber für viele der anderen Experten und Verbandsvertreter, die der Ausschuss eingeladen hatte. Sie gaben zumeist wieder, was in den vorher eingereichten Stellungnahmen ihrer Verbände und Organisationen nachgelesen werden kann.
Das ging so weit, dass Intensivmediziner Uwe Janssens forderte, den Ausnahmezustand beizubehalten, trotz „der stabilen Situation“. Er hält das für notwendig, weil es im Herbst wie jedes Jahr wieder mehr Erkältungen samt Influenza sowie andere Viruserkrankungen wie die durch Noroviren geben wird.
„Wir müssen in den nächsten Monaten wirklich in Hab-Acht-Stellung sein“, so Janssens. Er ist Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIV). „Unsere große Sorge ist, dass man jetzt nachlässt, was die Ausbreitung der Infektionen betrifft.“ Deshalb sei weiter „Abstand, Mund-Nase-Schutz, Händehygiene an letzter Stelle“ notwendig, weil diese Maßnahmen den Medizinern „den Rücken frei halten“ würden. Nur so könne ein neuer Lockdown verhindert werden, machte der Intensivmediziner aus Eschweiler auf Panikmodus.
Nicht anders war es von Bernhard Bornhofen, Leiter des Gesundheitsamtes in Offenbach, zu hören. Er forderte, die mit der „epidemischen Lage“ begründeten Maßnahmen nicht zu beenden. Ebenso stimmte Gernot Kiefer vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen der Drosten-Forderung zu. „Angesichts der Risikolage, wie sie nach wie vor besteht“, behauptete Kiefer, sei es „nicht angemessen“, dem FDP-Antrag zu folgen.

Die HNO-Ärztin Ellen Lundershausen will ebenfalls, dass die Lage nicht verändert wird, wie sie erklärte. Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer sagte: „Wir können froh sein über das, was wir in den letzten Monaten erreicht haben.“ Das solle „nicht leichtfertig“ aufs Spiel gesetzt werden, forderte sie.

Wie Drosten und die anderen Verbandsvertreter ließ Lundershausen sich dabei nicht von der Tatsache irritieren, dass Covid-19-Infektionen nur etwa ein Prozent der Bevölkerung betreffen. „99 Prozent der Menschen sind nicht von der Infektion betroffen, sondern von den Maßnahmen.“ Daran erinnerte Ansgar Gerhardus von der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH) am Ende der Anhörung.

Deutliche Zweifel


 In der Veranstaltung waren zumindest von Sozialmedizinern wie Ansgar Gerhardus und Matthias Schrappe sowie von Rechtsexperten deutliche Zweifel zu hören. Sie machten darauf aufmerksam, dass nicht nur aufgrund der rechtlichen Folgen zu fragen ist, ob die Anti-Corona-Maßnahmen weiterhin sinnvoll sind. Solche Zweifel äußerten die anwesenden Abgeordneten des Ausschusses selbst nicht, bis auf die AfD-Vertreter.

Kritik am Vorgehen der Politik äußerte in der Anhörung unter anderem der Internist Matthias Schrappe. Er machte darauf aufmerksam, dass im Fall Covid-19 viele vorher bereits bekannte Regeln zum Umgang mit einer Epidemie nicht beachtet worden seien. Grundsätzliche Kritik sei angebracht, weil grundlegendes Wissen aus der Infektionswissenschaft nicht beachtet worden sei, das „lange schon bekannt“ sei.

„Die Gesellschaft muss lernen, mit dieser Infektion zu leben“, so Schrappe. Dazu gebe es keine Alternative, weshalb zielgruppenorientierte Prävention notwendig sei statt Maßnahmen, die die gesamte Gesellschaft lahmlegen. Darauf hatte der Mediziner gemeinsam mit anderen Experten bereits in mehreren Thesenpapieren aufmerksam gemacht, die auf seiner Webseite zu finden sind.

In seiner schriftlichen Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss stellte Schrappe fest:

„Bei der bisherigen Bewältigung der Epidemie sind zahlreiche Fehler zu verzeichnen, die man durch eine breitere wissenschaftlich-fachliche Beratung, zum Beispiel durch Ökonomen, Juristen, Pädagogen, Psychologen (wegen der psychischen Folgen, zum Beispiel der Vereinsamung), Pflegewissenschaftler, Soziologen, Politologen hätte vermeiden können. Soweit man diese Perspektiven als „Public Health“-Perspektive zusammenfasst, kann man klar konstatieren: Diese Perspektive wurde nicht abgefragt und blieb daher weitestgehend ungenutzt.“

Deshalb unterstütze er unter anderem den Vorschlag aus der Fraktion der Bündnisgrünen, einen bundesweiten Pandemie-Rat zu gründen, der die Perspektiven in solchen Fällen erweitern soll.

Rechtliche Bedenken


Er beurteile die Lage „nicht wesentlich anders als die medizinischen Sachverständigen“, sagte der Jurist Franz Knieps. Er ist Vorstand des BKK-Dachverbandes der betrieblichen Krankenversicherungen. Es müsse beachtet werden, was mit der „epidemischen Lage“ ausgelöst wird, betonte Knieps. Dazu gehöre, dass der Parlamentsvorbehalt teilweise aufgehoben wurde. Nur der öffentliche Druck habe verhindert, dass nicht alles per Verordnung und Anordnung durchgesetzt wurde. Die Gewaltenteilung — ein Grundelement eines demokratischen Rechtsstaates — sei „zumindest in Einzelphasen mal etwas zerrieben“ worden.

Der Verbandsvertreter verwies ebenso auf die Grundrechtseinschränkungen durch die politisch verordneten Maßnahmen. Die Einschränkungen seien wie die anderen Rechtsfolgen zu prüfen, ob sie heute noch angemessen seien. Auf die verfassungsrechtlichen Probleme der epidemischen Lage machte der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen gegenüber den Abgeordneten aufmerksam. Er widersprach dem Vorwurf, der FDP-Antrag verharmlose die Lage. Derzeit gebe es angesichts der aktuellen Daten keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr, anders als im März, so Kingreen. Die Möglichkeit laut Robert Koch-Institut, (RKI), dass sich das „jederzeit“ wieder ändern könne, rechtfertige nicht, die „epidemische Lage“ aufrecht zu erhalten.

„Man kann keine rechtswidrigen Beschlüsse in der unsicheren Erwartung aufrechterhalten, dass sie vielleicht irgendwann rechtmäßig werden“, erklärte der Rechtswissenschaftler den Bundestagsabgeordneten. Er habe den Eindruck, dass die Epidemie mit der „epidemischen Lage“ gleichgesetzt werde. Aus Kingreens Sicht folgt das der Vorstellung, die vom Bundestag beschlossene Lage sei erst vorbei, wenn die Epidemie ende. Doch die sei auch nicht am 31. März 2021 zu Ende — bis zu diesem Tag soll nach dem bisherigen Beschluss die „epidemische Lage“ dauern.

Kingreen warnte vor der „Gefahr der Verstetigung“, dass diese Lage bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2021 fortgesetzt werden kann. Er sehe außerdem „ganz erhebliche Probleme“, sagte er auf eine Frage, ob die Ermächtigungsanordnungen des BMG mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe bereits etwa 1.000 Vorschriften, die das Ministerium unter Jens Spahn (CDU) ändern könne, obwohl über sie das Parlament entscheide. „Das ist ein ganz erheblicher Freibrief und schwächt vor allen Dingen die Opposition im Deutschen Bundestag.“ Diese werde dadurch von der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Corona-Krise weitgehend ausgeschlossen. Es gehe nicht nur um die demokratische Legitimation, sondern ebenso darum, dass nicht mehr sicher sei, welches Gesetz aufgrund einer Rechtsverordnung teilweise ausgehebelt werde.

Fataler Eindruck


Kingreen warnte vor dem „fatalen Eindruck“ eines Ausnahmezustandes, der nicht in den von der Verfassung vorgegebenen Formen und Verfahren bewältigt werden könne. Der Rechtswissenschaftler gehörte zu den wenigen klar kritischen Stimmen unter den Experten, die den Mitgliedern des Gesundheitsausschuss via Videokonferenz Auskunft gaben.
Die Aufzeichnung der Anhörung kann auf der Webseite des Ausschusses nachgesehen werden. Dort soll es in Kürze auch ein Wortprotokoll zum Nachlesen geben.


Auf mich machte der Gesundheitsausschuss mit seiner Anhörung weniger den Eindruck, dass es ihm darum geht, die Tatsachen und Fakten zur gegenwärtigen Lage herauszufinden. Stattdessen schienen die Positionen der Fraktionen schon vorher klar. Die Experten sollten anscheinend nur die verschiedenen Sichten bestätigen. Dazu trägt bei, dass zum einen die Fragezeiten nach der Stärke der jeweiligen Fraktion bemessen werden. So sind die Regierungsparteien der Großen Koalition, die hinter dem Beschluss zur „epidemischen Lage“ stehen, im Vorteil. Zum anderen kann jede Fraktion jeweils Experten zu einer Anhörung einladen. Die stehen verständlicherweise zu der jeweiligen Position und haben zumeist daran mitgewirkt beziehungsweise beraten die entsprechende Fraktion.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat mit der Anhörung nicht das geleistet, was notwendig wäre: Aufklärung über die tatsächliche aktuelle Situation in der ausgerufenen Covid-19-Pandemie sowie über deren Folgen.
So scheint klar, dass der FDP-Antrag, die „epidemische Lange von nationaler Tragweite“ aufzuheben, demnächst von einer Bundestagsmehrheit abgelehnt wird.

Gerade die Mitglieder des Bundestages müssten sich für das einsetzen, was zum Beispiel der unabhängige Corona-Untersuchungsausschuss mit seinen begrenzten Möglichkeiten leistet: Untersuchen, warum die Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen zum Teil an den Parlamenten vorbei verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten. Und wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet fördern. Doch das scheint die gewählten „Volksvertreter“ wenig zu interessieren.

Fehlende Evidenz


Das gilt anscheinend ebenso für die aktuellen Erkenntnisse des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin (EbM) zu Covid-19:

„Es gibt insgesamt noch sehr wenig belastbare Evidenz, weder zu Covid-19 selbst noch zur Effektivität der derzeit ergriffenen Maßnahmen, aber es ist nicht auszuschließen, dass die trotz weitgehend fehlender Evidenz ergriffenen Maßnahmen inzwischen größeren Schaden anrichten könnten als das Virus selbst.“ Jegliche Maßnahmen sollten aus Sicht des Netzwerkes entsprechend wissenschaftlich begleitet werden, „um den Nutzen und Schaden beziehungsweise das Verhältnis von Nutzen und Schaden zu dokumentieren. Es werden insbesondere randomisierte Studien dringend benötigt, um die politischen Entscheidungen angemessen zu stützen.“

Weiter heißt es: „Der momentan zu verzeichnende Anstieg an Test-Positiven ohne gleichzeitige Zunahme von Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen und Todesfällen rechtfertigt derzeit keine einschneidenden Maßnahmen, sofern diese nicht durch hochwertige Forschung vorab geprüft oder parallel begleitet sind.“ Die EbM-Mediziner fordern von den Medien auch, „die irreführenden Meldungen von Absolutzahlen ohne Bezugsgröße“ zu beenden.

Gerade auf diese irreführenden Zahlen beriefen sich im Gesundheitsschuss des Bundestages wiederholt die Verbandsvertreter, wenn sie forderten, die „epidemische Lage“ beizubehalten. Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), widersprach ihnen am Donnerstag im Ausschuss nicht grundsätzlich. Am Freitag scherte er aber deutlich aus dem gemeinsamen Chor aus und sagte: „Man kann den Panikmodus ausschalten. Die Zahlen geben Anlass, Corona-Maßnahmen zu überdenken, ohne leichtsinnig zu werden.“ Das sagte er gegenüber dem Magazin Business Insider aus dem Springer-Konzern.

Gassen forderte gegenüber dem Magazin, sich nicht zu sehr am R-Wert oder den Infektionszahlen zu orientieren. „Alles dreht sich immer um die Zahlen, doch niemand kann sie so richtig gut interpretieren.“ Entscheidend sei, wie gefährlich das Virus sei und dass Risikogruppen geschützt werden. „Man muss jedoch nicht gleich panisch werden, wenn ein ansonsten gesunder Mensch Corona bekommt“, so der KBV-Vorsitzende. Solche Hinweise verhallten am Mittwoch im Bundestagsausschuss — der damit immerhin ein Spiegel des aktuellen Zustands der Gesellschaft war. Und so setzten die Abgeordneten ordnungsgemäß ihre „Mund-Nase-Bedeckungen“ vors Gesicht, als die Anhörung beendet war.


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Tilo Gräser Tilo Gräser, Jahrgang 1965, ist als Redakteur und Korrespondent für RIA Novosti Deutschland/Sputniknews tätig. Der Diplom-Journalist arbeitete zuvor für verschiedene Medien und als Pressesprecher. Seine Schwerpunkte sind Politik, Soziales und Geschichte.
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.


Der Artikel ist erschienen bei :Rubikon-News



Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages
Mediziner: Feststellung einer nationalen epidemischen Lage nicht aufheben

Mediziner wenden sich gegen eine vorzeitige Aufhebung der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Harald Weinberg (Die Linke) am Mittwoch, 9. September 2020, zu einem Gesetzentwurf (19/20042) und einem Antrag (19/20046) sowie einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20565) argumentierten die Verbandsvertreter, die Infektionszahlen seien zuletzt wieder gestiegen und rechtfertigten den Ausnahmezustand. Juristen gaben allerdings zu bedenken, dass die mit dem Feststellungsbeschluss einhergehenden Befugnisse für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfassungsrechtlich bedenklich seien. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.
Epidemische Lage von nationaler Tragweite seit 25. März
Der Bundestag hatte am 25. März 2020 offiziell eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz gehen weitreichende Befugnisse für das BMG in Form von Rechtsverordnungen und Anordnungen einher. Das Parlament kann die Feststellung der epidemischen Lage aufheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Ferner sind die Ausnahmeregelungen nach Paragraf 55 im Infektionsschutzgesetz bis Ende März 2021 befristet.
Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) besteht die epidemische Lage fort, sodass die bereits getroffenen Maßnahmen erhalten und gegebenenfalls neue Maßnahmen getroffen werden müssten. Es sei nicht zielführend, die Feststellung aufzuheben und gesetzlich zu regeln, welche Maßnahmen dennoch fortbestehen sollten. Stattdessen sollten die einzelnen Maßnahmen fortlaufend überprüft und eventuell angepasst werden.
„Nach wie vor große Gefährdung“
Auch die Gesellschaft für Virologie (GfV) will keine Entwarnung geben. Es bestehe immer noch eine große Gefährdung, zumal sich das Virus zunehmend in der Fläche verbreite. Wahrscheinlich nähmen die Fallzahlen mit der kälteren Jahreszeit zu. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nach wie vor nicht ausgeschlossen. Auch die Laborkapazitäten und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) könnten schnell an ihre Kapazitätsgrenzen kommen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, eine Aufhebung der epidemischen Lage wäre verfrüht. Eine Rückkehr zur Normalsituation in den Kliniken sei noch nicht möglich. Die zuletzt wieder steigenden Neuinfektionen gäben Anlass zur Sorge, zumal nun bald die Grippesaison beginne. Die pandemische Lage könne sich jederzeit schnell ändern, in dem Fall sollte das BMG die Möglichkeit haben, rasch die nötigen Entscheidungen in Form von Verordnungen und Anordnungen zu treffen.
Besorgt über steigende Fallzahlen
Der Rechtsexperte Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg räumte ein, die zuletzt wieder steigenden Fallzahlen seien besorgniserregend, gleichwohl könne von einer systemischen Gefahr nicht mehr gesprochen werden. Die Feststellung der epidemischen Notlage löse zudem ein verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht aus. Die Ermächtigung des BMG, in Rechtsverordnungen Ausnahmen und Abweichungen von nicht näher eingegrenzten Parlamentsgesetzen vorzusehen, sei verfassungswidrig, erklärte Kingreen.

Die Blankovollmacht umfasse weit mehr als 1.000 Vorschriften, gab der Rechtsexperte zu bedenken. Die Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive schwäche vor allem die Opposition, die so von der Krisengesetzgebung ausgeschlossen werde. Es werde der fatale Eindruck eines Ausnahmezustandes erzeugt, der nicht in den üblichen, von der Verfassung vorgegebenen Formen und Verfahren bewältigt werden könne.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion will die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Fraktion (19/20042).

Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.

Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden.
Antrag der FDP
Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage lägen nicht mehr vor, heißt es auch in einem Antrag der Fraktion (19/20046). Laut Gesetz hebe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlägen. Daraus ergebe sich die Pflicht des Parlaments, die Voraussetzungen der Feststellung regelmäßig zu überprüfen.

Die Gefahr einer Destabilisierung des Gesundheitssystems bestehe nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen. Die Infektionszahlen seien insgesamt drastisch zurückgegangen.
Antrag der Grünen
In der Anhörung ging es auch um einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20565) mit der Forderung nach einem wissenschaftlichen Pandemierat. Um wirksam und differenziert auf ein Wiederansteigen der Infektionszahlen reagieren zu können und die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie gering zu halten, brauche es eine koordinierte interdisziplinäre Strategie, heißt es in einem Antrag. Mehrere Sachverständige begrüßten die Idee im Grundsatz.

Ein unabhängiger Pandemierat könne die Versachlichung befördern und die Transparenz der Debatte rund um die getroffenen Maßnahmen stärken, argumentiert die Fraktion. Der Pandemierat könne dabei helfen, differenzierte Präventionsstrategien zu entwickeln. (pk/09.09.2020)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände und Institutionen:
  • Akkreditierte Labore in der Medizin e. V. (ALM)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom)
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V. (DGI)
  • Deutsche Gesellschaft für Public Health e. V. (DGPH)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
  • Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutscher Richterbund (DRB)
  • Gesellschaft für Virologie e. V.
  • GKV-Spitzenverband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Nationale Akademie der Wissenschaften – Leopoldina
Einzelsachverständige:
  • Prof. Dr. Christian Drosten, Charité Berlin
  • Prof. Dr. jur. habil Michael Elicker, Universität des Saarlandes
  • Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg
  • Franz Knieps, BKK-Dachverband
  • Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg

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