Obduktionen als verpflichtende Maßnahme bei Epidemien vom 09.04.2020
Bis heute verhindern die Pandemieerfinder das, was bei einer echten Pandemie unabdingbar ist, um herauszufinden, woran die „Coronatoten“ gestorben sind und welche Behandlung die bestmögliche ist, um die Bevölkerung mit bestmöglicher Behandlung zu schützen: Obduktionen.
Bitte hier mitzeichnen
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert:
Valide Entscheidungsgrundlagen schaffen: Corona-Obduktionen gesetzlich verankern. Diese Petition fordert den Bundestag dazu auf, Obduktionen als verbindliche Maßnahme für alle Epidemien im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit die Gefährlichkeit solcher Krankheiten in kürzester Zeit bestimmt und die angemessenen politischen Entscheidungen getroffen werden können.
Begründung
Alle Maßnahmen in der Corona-Krise basieren auf Annahmen. Noch immer fehlen valide Daten und Beweise, um die tatsächliche Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 zu bestimmen. Der einzige Weg, um belastbare Daten in Bezug auf die tatsächlichen Todesursachen der mit SARS Cov2 infizierten Toten zu ermitteln, ist die Obduktion. Die alles entscheidende gesundheitspolitische Frage ist, ob die mit COVID-19 in Verbindung gebrachten Toten AN oder MIT SARS Cov2-Infektion starben.
In der „Corona-Krise“ wurden bereits verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft gesetzt. Millionen Kinder erleiden psychische Schäden durch die erzwungene Isolation. Großeltern werden isoliert. Unzählige berufliche Existenzen und Unternehmen treiben Richtung Insolvenz. Der Schuldenberg der öffentlichen Haushalte explodiert. Ausgangsbeschränkungen werden mit erheblichen Strafen durchgesetzt. Gewalt in der Familie, Vereinsamung, Depressionen und daraus resultierende zunehmende Suizide nehmen zu. Und für das alles gibt es keine belastbare Entscheidungsgrundlage, sondern sowohl unter den Bürgern als auch unter den Experten ganz im Gegenteil massive Zweifel. Auch die Gesamt-Todeszahlen von 24 europäischen Länder im „EuroMOMO Mortality monitoring in Europe“ zeigt keine über die Grippewellen hinausgehende Corona-Pandemie.
Das RKI lehnt Obduktionen unklarer Todesfälle mit der Begründung ab, die Gefahr einer Infektion sei für die Pathologen zu groß. Dem widerspricht jeder Pathologe. Mit Schutzkleidung und Atemmasken (zur Not in luftdichten Anzügen) Tote zu obduzieren, gehört bei Vergiftungen, Verseuchungen und Verstrahlungen zur normalen Tätigkeit von Pathologen.
Nicht nur die Bundestagsabgeordneten müssen ein Interesse an belastbaren Beweisen hinsichtlich der wahren Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 haben. Darüber hinaus sind zwei Gruppen interessiert:
Alle, die bezweifeln, dass es überhaupt Tote durch SARS Cov2 gibt, und die ein sofortiges Ende aller Maßnahmen fordern, sowie alle, die von der Gefahr von SARS Cov2 überzeugt sind. Beweisen die Obduktionen die Gefahr, sind alle Kritiker widerlegt.
Nur eine Gruppe kann nicht an Beweisen durch Obduktionen interessiert sein: Profiteure der Angst. Siehe hierzu die Arte/NDR Dokumentation „Profiteure der Angst“ von 2009 anlässlich der maßlos überschätzten Schweinegrippe.
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Bis heute verhindern die Pandemieerfinder das, was bei einer echten Pandemie unabdingbar ist, um herauszufinden, woran die „Coronatoten“ gestorben sind und welche Behandlung die bestmögliche ist, um die Bevölkerung mit bestmöglicher Behandlung zu schützen: Obduktionen.
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert:
Valide Entscheidungsgrundlagen schaffen: Corona-Obduktionen gesetzlich verankern. Diese Petition fordert den Bundestag dazu auf, Obduktionen als verbindliche Maßnahme für alle Epidemien im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit die Gefährlichkeit solcher Krankheiten in kürzester Zeit bestimmt und die angemessenen politischen Entscheidungen getroffen werden können.
Begründung
Alle Maßnahmen in der Corona-Krise basieren auf Annahmen. Noch immer fehlen valide Daten und Beweise, um die tatsächliche Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 zu bestimmen. Der einzige Weg, um belastbare Daten in Bezug auf die tatsächlichen Todesursachen der mit SARS Cov2 infizierten Toten zu ermitteln, ist die Obduktion. Die alles entscheidende gesundheitspolitische Frage ist, ob die mit COVID-19 in Verbindung gebrachten Toten AN oder MIT SARS Cov2-Infektion starben.
In der „Corona-Krise“ wurden bereits verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft gesetzt. Millionen Kinder erleiden psychische Schäden durch die erzwungene Isolation. Großeltern werden isoliert. Unzählige berufliche Existenzen und Unternehmen treiben Richtung Insolvenz. Der Schuldenberg der öffentlichen Haushalte explodiert. Ausgangsbeschränkungen werden mit erheblichen Strafen durchgesetzt. Gewalt in der Familie, Vereinsamung, Depressionen und daraus resultierende zunehmende Suizide nehmen zu. Und für das alles gibt es keine belastbare Entscheidungsgrundlage, sondern sowohl unter den Bürgern als auch unter den Experten ganz im Gegenteil massive Zweifel. Auch die Gesamt-Todeszahlen von 24 europäischen Länder im „EuroMOMO Mortality monitoring in Europe“ zeigt keine über die Grippewellen hinausgehende Corona-Pandemie.
Das RKI lehnt Obduktionen unklarer Todesfälle mit der Begründung ab, die Gefahr einer Infektion sei für die Pathologen zu groß. Dem widerspricht jeder Pathologe. Mit Schutzkleidung und Atemmasken (zur Not in luftdichten Anzügen) Tote zu obduzieren, gehört bei Vergiftungen, Verseuchungen und Verstrahlungen zur normalen Tätigkeit von Pathologen.
Nicht nur die Bundestagsabgeordneten müssen ein Interesse an belastbaren Beweisen hinsichtlich der wahren Gefährlichkeit des Virus SARS Cov2 haben. Darüber hinaus sind zwei Gruppen interessiert:
Alle, die bezweifeln, dass es überhaupt Tote durch SARS Cov2 gibt, und die ein sofortiges Ende aller Maßnahmen fordern, sowie alle, die von der Gefahr von SARS Cov2 überzeugt sind. Beweisen die Obduktionen die Gefahr, sind alle Kritiker widerlegt.
Nur eine Gruppe kann nicht an Beweisen durch Obduktionen interessiert sein: Profiteure der Angst. Siehe hierzu die Arte/NDR Dokumentation „Profiteure der Angst“ von 2009 anlässlich der maßlos überschätzten Schweinegrippe.
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