Auf Antrag des Polizeipräsidenten wurde eine Durchsuchung der Privaträume von Michael Fritsch verübt, der eine freie Rede privat um das Thema Corona in Dortmund am 9. August gehalten hatte.
Diese klare und bewegende Rede ist über eine Million Male bereits angesehen worden und sagt viel über den aktuellen Zustand im Lande aus. Beim Ansehen dieser Rede kann man sich auch ein eigenes Bild über den Redner machen (https://youtu.be/Sz7c8YC_wAg)
Der Redner ist Kriminalhauptkommissar und wurde am Tag darauf einerseits vom Dienst suspendiert. Anderseits wurden Gerüchte gestreut, er sei ein Spitzel. Damit nicht genug: Am 21.08.2020 hat im Disziplinarverfahren der Polizeidirektion Hannover gegen Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss 18 E 441/20 die vollständige Durchsuchung seiner Privatsphäre angeordnet. Genauer laut im Original vorliegenden Beschluss: Die Durchsuchung seiner Wohnräume und Nebenräume, seiner Telefone und Computer, seiner privaten Emails und Social Media-Accounts und sonstigen Daten. Begründung, wörtliches Zitat: „ Der von der Antragsstellerin gegenüber dem Antragsgegner gehegte Verdacht, er habe die Überzeugung eines „Reichsbürgers“ und dokumentiere das auch nach außen, ergäbe im Fall der Erweislichkeit ein schwerwiegendes Dienstvergehen“. Jeder beurteile selbst die Rede von Michael Fritsch: https://youtu.be/Sz7c8YC_wAg
Bei der Durchsuchung ging die Polizei bewaffnet vor und davon aus, dass ein gefährlicher Hund im Haushalt sei; tatsächlich gibt es im Haushalt von Michael Fritsch keinen Hund.
Die Lebensgefährtin wurde durch einen Polizeibeamten blutig am Arm verletzt. Zudem wurde sie psychisch traumatisiert durch das verstörende Staatsvorgehen während der Hausdurchsuchung. Beides ist ärztlich eindeutig festgestellt worden. Die ÄRZTE-FÜR-AUFKLÄRUNG kümmern sich persönlich um beide Menschen.
Anmerkung: Im Durchsuchungsbefehl stand als Begründung dieser seine (und die seiner Lebensgefährtin und die seines Geschäftspartners!!) Grundrechte verletzenden staatlichen Gewaltmaßnahme, daß die (im übrigen erfolgreiche!) ANTRAGSTELLUNG eines ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEISES einen "Verdacht" gegen den Kriminalbeamten rechtfertige...
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Sensitivity Normal - Content that is suitable for ages 16 and over
ACU 2020 International
Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss
in Deutsch, Englisch, Spanisch, Ungarisch, Portugiesisch,
zusätzliche Sprachen
Italienisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Holländisch, Hebräisch
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Bei der Durchsuchung ging die Polizei bewaffnet vor und davon aus, dass ein gefährlicher Hund im Haushalt sei; tatsächlich gibt es im Haushalt von Michael Fritsch keinen Hund.
Die Lebensgefährtin wurde durch einen Polizeibeamten blutig am Arm verletzt. Zudem wurde sie psychisch traumatisiert durch das verstörende Staatsvorgehen während der Hausdurchsuchung. Beides ist ärztlich eindeutig festgestellt worden. Die ÄRZTE-FÜR-AUFKLÄRUNG kümmern sich persönlich um beide Menschen.
Anmerkung: Im Durchsuchungsbefehl stand als Begründung dieser seine (und die seiner Lebensgefährtin und die seines Geschäftspartners!!) Grundrechte verletzenden staatlichen Gewaltmaßnahme, daß die (im übrigen erfolgreiche!) ANTRAGSTELLUNG eines ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEISES einen "Verdacht" gegen den Kriminalbeamten rechtfertige...
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