Thema:
Nationalversammlung 1848
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Die Frankfurter Nationalversammlung verkündete in der Paulskirche "Die
Grundrechte des Deutschen Volkes". Die Grundrechte Freiheit der Person,
der Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs- und
Koalitionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Freizügigkeit,
Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums wurden als Bestandteil
in die Verfassung aufgenommen.
Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sollte die Exekutive beim Kaiser und dem von ihm ernannten Ministern liegen, die Legislative dagegen beim Reichstag, der aus zwei Kammern bestehen sollte: dem Volkshaus mit gewählten Abgeordneten und dem Staatenhaus, je zur Hälfte von den Regierungen und von den Landtagen der Einzelstaaten gebildet.
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Zur Erinnerung:
Am 27. Dezember 1848, also heute vor 170 Jahren, wurden von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die Grundrechte verkündet.
Heutige Grundrechte bei Wikipedia
Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sollte die Exekutive beim Kaiser und dem von ihm ernannten Ministern liegen, die Legislative dagegen beim Reichstag, der aus zwei Kammern bestehen sollte: dem Volkshaus mit gewählten Abgeordneten und dem Staatenhaus, je zur Hälfte von den Regierungen und von den Landtagen der Einzelstaaten gebildet.
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