CETA ist das TTIP für Kanada.
Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs
von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada
durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der
CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und
kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen
im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines
Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für
Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches
Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen
Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt.
Mein
Name ist Marianne Grimmenstein. Ich bin Musiklehrerin aus Lüdenscheid
und engagiere mich seit Jahren in verschiedenen Bürgerinitiativen z.B.
für bundesweite Volksentscheide und den Erhalt unserer Volkshochschule
in der Stadtmitte. Ich möchte TTIP und CETA stoppen, weil die Abkommen
unsere Gesellschaft und viele soziale und ökologische Errungenschaften
bedrohen.
Daher
hatte ich 25. August 2014 beim Bundesverfassungsgericht eine eigene
selbstformulierte Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Diese
wurde leider nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abweisung wurde
damit begründet, dass meine Verfassungsbeschwerde die mögliche
Verletzung meiner eigenen Grundrechte nicht genügend mit Tatsachen
untermauert.
Doch ich gebe nicht auf! Da
der CETA-Text am 26. September 2014 veröffentlicht wurde, habe ich
mehrere Juristen zu Rate gezogen, um die weitere Vorgehensweise zu
klären. Die einzige Möglichkeit CETA rechtsverbindlich zu kippen, ist
eine neue, gut begründete Verfassungsbeschwerde, die von einem
renommierten Rechtsprofessor ausgearbeitet wird. Prof. Dr. Andreas
Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue
Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu
übernehmen. Lesen Sie dazu auch die Rechtseinschätzung von Prof. Dr. Andreas Fisahn
Das können Sie jetzt tun! Unterschreiben Sie diese Petition!
Die gesammelten Unterschriften werden nach der Einreichung der Klage dem Bundesverfassungsgericht überreicht.
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