Dienstag, 16. Juni 2015

Wenn das so kommt, droht Whistleblowern Haft wegen Datenhehlerei

Thema: Vorratsdatenspeicherung

SWR.de
Gesetzentwurf Vorratsdatenspeicherung
Whistleblowern droht Haft wegen Datenhehlerei

Whistleblower decken Skandale und Mauscheleien auf. Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung enthält jedoch einen Passus, der solche Informanten kräftig ausbremsen könnte.

Von Evi Seibert, SWR-Hauptstadtstudio
Wenn Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die absichtlich unter dem Teppich gehalten werden, sind Whistleblower am Werk. Sie geben solche Fakten weiter. Das könnte jetzt verboten werden.

Im neuen Vorratsdaten-Gesetz ist nämlich ein Passus versteckt [Gesetzentwurf Seite 20], der eigentlich nicht hineingehört, aber große Auswirkungen haben könnte. Das befürchtet jedenfalls der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar: "Alle Whistleblower berichten aus internen Quellen und insofern wäre jeder, der sich solche Informationen beschafft oder bereitstellt - Stichwort WikiLeaks - zukünftig strafbar." Der Passus sieht bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor.

Datenhehlerei soll unterbunden werden

Das gelte sogar für Journalisten, sagt Schaar. Datenhehlerei heißt dieser Straftatbestand, der den Handel mit gestohlenen Informationen verbieten soll. Für den CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer ist das kein Problem. Er hat den Eindruck, die Bürger legten sehr großen Wert darauf, dass diejenigen, die mit personenbezogenen Daten Missbrauch treiben, zur Rechenschaft gezogen werden.

Allerdings gehe es nicht nur um solche Daten, kritisiert Schaar. Wenn es wirklich ausschließlich um den Schutz personenbezogener Daten ginge, hätte man das so in den Gesetzentwurf schreiben können, meint er. Tatsächlich seien alle Informationen betroffen, "also auch solche über illegale Aktivitäten von staatlichen Stellen, Unternehmen oder Organisationen wie der FIFA."

Netzpolitik.org befürchtet Gefährdung der Pressefreiheit

Für Blogger wie den Berliner Andre Meister, der für netzpolitik.org schreibt, ist das eine große Gefahr: "Wir fragen uns, wen genau man treffen will. Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst sind sehr unerfreut, wenn in 'Spiegel', 'Süddeutsche' oder ab und zu auf unserer Seite etwas zu lesen ist, was eigentlich geheim sein sollte. Wir befürchten einen Eingriff in die Pressefreiheit."

Ausnahmen für "dienstliche Zwecke"

Das Gesetz misst außerdem mit zwei Maßstäben. Ausgenommen sind nämlich Fälle, in denen die Daten für dienstliche Zwecke weitergegeben werden, also wenn der Staat zum Beispiel CDs mit Daten von Steuerhinterziehern kauft. "Das kann nicht sein, dass sich staatliche Stellen von einem neuen Straftatbestand der Datenhehlerei völlig freistellen, während sich Blogger, Whistleblower-Plattformen und in gewissem Umfang auch Journalisten strafbar machen, wenn sie illegale Aktivitäten aufdecken", moniert der frühere Datenschutzbeauftragte Schaar.

Für Journalisten ist das eine zweischneidige Sache, denn zu Beginn ihrer Recherchen wissen sie oft nicht, wohin sie genau führen.
Onlinefassung: Biggi Hoffmann

Danke Klaus für den Link

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung PDF
(der angesprochene Passus befindet sich auf Seite 20)

Kommentar
Eine Riesensauerei bahnt sich mal wieder an:
Wie beim großen Vorbild von jenseits der Atlantikbrücke sollen nicht die Verantwortlichen zum Täter gestempelt werden, sondern die, die ihre Schweinereien bekanntmachen.
Von was für hinterhältigen Luschen werden wir nur regiert?
Vom Überwachungsstaat über Polizeistaat zum Mafiastaat.
Erich Mielke wäre stolz auf euch!


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