Donnerstag, 23. Mai 2013

EU: Zugriff auf deutsche Sparer ist nach geltendem Recht möglich

EU-Kommissar Barnier will zügig eine erste Bankenunion schaffen. Dann kann schnell auf das Geld der Sparer zurückgegriffen werden, um Banken zu retten. Eine Änderung der EU-Verträge brauche es dazu erst einmal nicht. Über den ESM sollen auch die europäischen Steuerzahler an Banken-Rettungen beteiligt werden.
 


EU-Kommissar Barnier: Erst zahlen die Sparer, dann der Staat oder der ESM (Foto: EU-Commission)
Die EU drängt darauf, so rasch als möglich die Voraussetzungen zu schaffen, damit
der Zugriff auf die deutschen Sparguthabeneine gemeinsame europäische Einlagensicherung möglich wird. Zwar fordert Finanzminister Schäuble hierfür eine Änderung der EU-Verträge. Doch für die EU-Kommission ist eine Vertragsänderung nicht notwendig.

Eine Banken-Union ist das Mittel der Wahl für die EU, um die Sparer zukünftig an der Abwicklung von Banken zu beteiligen. Dies soll zunächst ohne Änderung der Verträge durchgeführt werden (hier). „Meiner Überzeugung nach können wir den Vorschlag zur Abwicklung der Banken in den kommenden Wochen auch innerhalb des bestehenden Vertrages umsetzen“, sagte EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier der griechischen Zeitung Kathimerini. Dies bedeute aber nicht, dass es zukünftig keine Vertragsänderung geben wird, um den Mechanismus zu verbessern.

Zu der Art und Weise, wie Sparer in Zukunft zur Abwicklung von Banken enteignet werden, nahm Barnier ebenfalls Stellung. Größere Einleger sollten „nur als letztes Mittel herangezogen werden, also fast nie“, so Barnier. Aber sie hätten durch die Banken-Union immerhin den Vorteil, dass sie dann im Voraus wissen, was passieren wird. „Einleger mit weniger als 100.000 Euro werden aber immer und überall in Europa in vollem Umfang geschützt sein. Niemand sollte daran zweifeln“, so Barnier zunächst.

Aber nicht nur die Spareinlagen, auch die Steuerzahler sollen zur Rettung der Banken über den ESM herangezogen werden.

„Ich glaube, das erst, nachdem Aktionäre und alle anderen Gläubiger sowie nicht versicherte Einleger an einem Bail-In beteiligt wurden“, der ESM oder der Staat direkt eingreifen sollte. „Das wurde noch nicht offiziell vereinbart, aber es herrscht darüber ein breiter Konsens. Und das ist logisch“, so Barnier. Seit 2012 existiert dieser Plan bereits (hier).

Angst, dass bei Inkrafttreten dieser Regelung die Menschen ihre Einlagen von den Banken holen, habe er jedoch nicht. Schließlich seien die Menschen und ihr Geld dann noch geschützter. Sie kennen dann die Regeln des Spiels. „Und weil die Banken stärker, besser kapitalisiert und überwacht sein werde, werde die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld der Sparer genutzt wird, viel geringer sein.“

Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN

In diesem Zusammenhang sei noch einmal an den ESM (EU-Schuldenunion) erinnert und wärmstens empfohlen dieses Video anzuschauen:
Auch könnte man mal darüber nachdenken, warum einen der ESM vorher nicht interessiert hat und warum jedes Jammern jetzt zu spät ist.
Sie werden an unser Erspartes gehen! Garantiert!
Sie werden die Millionäre und Milliardäre nicht mit Steuern und Abgaben belästigen, auch wenn sie uns das sagen.
Nirgends wird auch nur annähernd so viel gelogen wie in der Politik.


Kommentare

cashca sagt:
Wenn der Zugriff rechtlich möglich ist, dann kommt er sicher.
Wäre er rechtlich nicht möglich, dann kommt er auch.
Was interessiert die das Gesetz von gestern.
In der Not gilt kein Gebot.

LinQ sagt:
Man beachte, das die Enteignung der Sparer parallel zum ESM stattfindet. Ergo wird der Bürger doppelt belastet. Danke für diesen Euro und diese EU.

fan sagt:
„Einleger mit weniger als 100.000 Euro werden aber immer und überall in Europa in vollem Umfang geschützt sein. Niemand sollte daran zweifeln“, so Barnier zunächst.
Wer den (angeblichen) Schutz von 100.000 €uro bestätigt oder (angeblich) zu garantieren versucht, will damit doch nur sagen, dass alles darüber hinaus NICHT dem Schutz unterliegt und jederzeit enteignet bzw. von Staats-wegen gestohlen werden kann..!
“EU: Zugriff auf deutsche Sparer ist nach geltendem Recht möglich.”
?! … Nach welchem Recht, bitte schön … !?

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