Freitag, 24. Januar 2020

change.org - Beschränkung von Bürgerinitiativen im Eilverfahren!?

Im Eilverfahren soll zum 31.01.20 ein Gesetz veröffentlicht werden, wonach künftig bestimmte Großprojekte vom Bundestag per Gesetz erlassen werden können. Dies würde eine gesetzliche Beschränkung von Einwirkungsmöglichkeiten durch Bürgerinitiativen bedeuten. Silvia, die sich mit der Bürgerinitiative BI-Auetal gegen den Bau einer ICE-Trasse durch das Auetal einsetzt, will das nicht zulassen. Liebe Leser, helfen Sie mit?

NEIN zur gesetzlichen Beschränkung von Einwirkungsmöglichkeiten durch Bürgerinitiativen!
Silvia Baer & BI-Auetal e.V. hat diese Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel gestartet und hat nun 2.921 Unterstützer*innen
Unterschreiben Sie bitte diese Petition
Ich bin Aktivistin der Bürgerinitiative BI-Auetal, die sich gegen ein Neu-Bauvorhaben der Bundesregierung zur Wehr setzt: Eine ICE-Trasse soll quer durch das Auetal, ein landschaftlich wunderschön gelegenes kleines Tal im Schaumburger Land, gebaut werden, obwohl es eine ausbaufähige alternative Bestandsstrecke gibt. Jetzt wird uns die Pistole auf die Brust gesetzt. Es soll ein Maßnahmegesetz erlassen werden, das den Bau der ICE-Trasse gesetzlich durchsetzt. Bauen per Gesetz! Wir sind entsetzt über das Vorgehen der Bundesregierung! Verwirrung, Verunsicherung, Lähmung, Ohnmacht und Wut! Das ist, was dieses Vorgehen bei uns bewirkt!
Im Eilverfahren soll schon zum 31.1.2020 (!) das auf zwölf Bauvorhaben bezogene Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz, kurz MgvG, vom Bundestag verabschiedet werden, was viele Bürgerinitiativen zunichte machen wird. In §5(1) des MgvGs heißt es dort, dass die betroffene Öffentlichkeit nur noch unterrichtet und angehört werden muss! Für ein Ja oder Nein ist es dann zu spät! Es wird keine Einwandmöglichkeiten mehr geben! Nicht von Bürgern, nicht von betroffenen Institutionen, nicht von großen Verbänden! So wird z.B. das Umweltverbandsklagerecht außer Kraft gesetzt.
Bitte helft uns, damit wir alle weiter für sinnvolle Lösungen kämpfen dürfen! Denn, wenn dieses Gesetz erst inkraft tritt, ist unser demokratisches Recht auf Bürgerbeteiligung ausgehebelt. Wenn dieses Gesetz inkraft tritt, kann dieser Weg für die Zukunft und andere Projekte Schule machen und zum Regelfall werden!
Wir fordern die Ablehnung des MgvG am 31.Januar 2020!
Schneller, Höher, Weiter, Mehr ist Besser?! Leider sind diese Faktoren wider besseren Wissens immer noch das Credo für viele Entscheidungsträger. Genau diese Entscheidungsträger sind bereit, dafür das Mitspracherecht der Bürger mittels des Maßnahmegesetzes MgvG auszuhöhlen!
Unterschreibe diese Petition zur Stärkung der Demokratie und des Bürgerbeteiligungsrechts!
12 Bauvorhaben sind vom MgvG betroffen. Vordergründig werden diese Bauvorhaben als Klimaprojekte erklärt, bei genauer Betrachtung entpuppen die Projekte sich jedoch teilweise als fragwürdig und unbedingt schärfer zu prüfen. Denn es gibt oft alternative umweltverträglichere Möglichkeiten.
Die durch das MgvG betroffenen Bauvorhaben sind:
  1. Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
  2. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
  3. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
  4. Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
  5. Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
  6. Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
  7. Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
  8. Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
  9. Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
  10. Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
  11. Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
  12. Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung 579/19: „Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmegesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)“ ist 34 Seiten lang und auf dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2552/255234html in einer Fassung vom 8.11.2019 nachlesbar. Für Laien alles schwer verständlich.
Doch wir haben Rückenwind vom Deutschen Anwaltverein (DAV), Ausschuss Verwaltungsrecht. Der Deutsche Anwaltverein lehnt in einer Stellungnahme aus November 2019 – Nachzulesen im Newsroom auf anwaltverein.de - SN 47/19 – die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Richtungsentscheidung definitiv ab - hier heißt es übrigens noch Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GbG). Verwirrung pur! Mit Bearbeitungsstand vom 16.10.2019 wurde dem Anwaltverein ein Referentenentwurf vorgelegt mit Bitte um Stellungnahme zum 17.10.2019. Einen Tag später? Echt jetzt? Diese Tatsache macht schon - wohlwollend ausgedrückt - misstrauisch.
Doch - und wir bedanken uns an dieser Stelle für die Wachsamkeit der Mitarbeiter des DAV - kluge Leute haben dort schnell erkannt und verständlich auf den Punkt gebracht, was hier für ein Brei zusammengebraut wurde. Laut Stellungnahme hält der Anwaltverein den Referentenentwurf für verfassungsrechtlich problematisch und rechtsschutzeinschränkend. Leider muss eine solche Stellungnahme bei der endgültigen Entscheidung Ende Januar nicht berücksichtigt werden. Deshalb brauchen wir ein klares NEIN von vielen Bürgern!
Bitte seid achtsam! Unterschreibt diese Petition, um dem Würgegriff von Maßnahmegesetzen vorzubeugen!
Was ist da los? Wieso soll ein Gesetz in einem Zeitrahmen durchgesetzt werden, in dem eine realistische Prüfung und Einschätzung aller Beteiligten schlichtweg nicht möglich ist? Und das über Weihnachten und Neujahr, wo anzunehmen ist, dass wir alle sehr beschäftigt sind? Wie kommen die also darauf, jetzt plötzlich dieses Vorbereitungsgesetz (MgvG) vorzulegen? Was soll denn da angeschoben werden? Wird dort mit Gegenwind gerechnet und warum? Wir sagen deutlich NEIN zu solchen Praktiken!
Die Regierung steht unter Druck. Jetzt sollen klimaschonende Projekte angestoßen werden. Doch bitte gebt nicht das ganze schöne Geld für ein paar Großprojekte aus! Wir alle wollen die Richtung ändern. Weg von Raubbau und Zerstörung – hin zu naturnaher wertvoller Lebensweise. Das beinhaltet auch eine ausbalancierte Verteilung! Oft ist es das Kleine, das Veränderung bewirkt. Lasst uns pflegen, was wir haben!
Ja – es sollen möglichst schnell sinnvolle Klimaprojekte angestoßen werden! Ja – es sollen kreative, sinnvolle Lösungen für die Nutzung der Verkehrswege gefunden werden! Doch nein – ein Hochgeschwindigkeits ICE, der mit 300 Sachen durch das Land schießt, ist nicht umweltverträglich! So ein Hochgeschwindigkeitszug hält auch nicht an den vielen kleinen Orten, wo eine ökologisch wertvolle Verbindung sinnvoll wäre. Und hier wird es Zeit, sich an etwas zu erinnern: Weniger ist mehr! Langsam ist Achtsam! Es gibt Alternativen!
Helft uns, ökologisch wichtige Sachverhalte darzustellen und prüfen zu lassen! Helft uns demokratische Entscheidungsprozesse zu erhalten!
Ein Beispiel: Das Auetal ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Schaumburg und liegt in einer kleinen Talsohle zwischen dem Süntel, dem Wesergebirge und dem Bückeberg. Eines der Projekte, die durch das MgvG betroffen sind, ist eine Neubautrasse für den 300 Sachen ICE mitten durch dieses kleine Auetal. Hintergrund ist die Idee, von Bielefeld nach Hannover in 30 Minuten zu gelangen! Das ist das eigentliche und einzige Argument für den Neubau. Aber: Es gibt bereits eine vorhandene, funktionierende Strecke, die vielleicht nicht ganz so schnell, jedoch ausbaubar ist.
Konsequenzen wie Landschaftsveränderungen, Artenschwinden, wirtschaftliche und somit auch demographische Negativkonsequenzen mit der damit verbundenen Zerstörung von Existenzen werden als Kollateralschäden gesehen!
So gibt es in Auetal ein durch den NABU über Jahre gewachsenes, mit immensen finanziellen Mitteln gefördertes EU-Projekt zur Erhaltung z.B. der Gelbbauchunke. Durch eine ICE-Trasse quer durch Auetal ist dieses Projekt stark gefährdet, wenn nicht sogar zerstört. Nicht mit uns! Wir sind bereit, für die schonende Verwendung von Ressourcen zu kämpfen. Helft uns, den demokratischen Entscheidungsweg zu erhalten!
Stimmt gegen die Durchsetzung des MgvG ! Unterschreibt diese Petition gegen Willkür und Verschleierung!
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist der Ermächtigungsparagraf des MgvG. Dort heißt es: §11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes. Das bedeutet, Teile des bereits erfassten Bauvorhabens können ohne Weiteres geändert werden:
Zitat §11 (1): „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Maßnahmengesetz zu ändern, wenn nach Inkrafttreten des Maßnahmengesetzes Tatsachen bekannt werden, die der Ausführung des Verkehrsinfrastrukturprojektes oder von Teilen des Verkehrsinfrastrukturprojektes nach den getroffenen Festsetzungen entgegenstehen. Die hiervon betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Die Grundzüge des Maßnahmengesetzes dürfen nicht geändert werden.“
Wir lesen hier zwischen den Zeilen! Man könnte uns also zunächst glauben lassen, es handele sich um einen Ausbau der bestehenden Strecke. Im Nachhinein jedoch kann das Bauvorhaben willkürlich in einen Neubau verändert werden. Hier sehen wir die Macht zur Willkür. Wir sehen die Gefahr für unsere Demokratie! Doch es geht noch weiter.
Was, wenn das Schule macht! Es ist so einfach, Maßnahmegesetze und Ermächtigungsgesetze zu erlassen, wenn der Bürger sich nicht wehrt, wenn der Bürger nicht Bescheid weiß, wenn scheinbar im Interesse des Gemeinwohls gehandelt wird.
In der bereits erwähnten Stellungnahme des Deutsche Anwaltvereins heißt es:
Zitat sn_47-19: „Der Deutsche Anwaltverein hält das Gesetz – würde es so zustande kommen wie im Referentenentwurf vorgesehen – für verfassungsrechtlich problematisch. Angelehnt an die bisherige Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 17.07.1996 – 2 BvF 2/93 – juris wird aus einem historisch bedingten einmaligen Vorgehen die Vorbereitung eines Regelfalls. ...“
Ein Regelfall? Einzelne Landesverkehrsminister haben bereits angefragt mit folgenden Projekten in das MgvG mitaufgenommen zu werden:
  1. Marschbahn Sylt (Schleswig-Holstein)
  2. Ausweitung auch auf Stromtrassen, d.h. Südlink,
  3. Fahrrinnenanpassung Unterweser (Niedersachsen)
  4. sowie Außenems (Niedersachsen)
  5. Metropolregion FrankfurtRheinMain (Hessen)
Das sind nur 5 Projekte, die Liste ist sicherlich nicht vollständig! Werden also in Zukunft die Bürger regelmäßig von dieser Vorgehensweise betroffen sein? Haben Bürgerinitiativen dann noch eine Chance? Lasst es nicht soweit kommen!
Aus dem Engagement um unseren Lebensraum ist nun ein Engagement für unsere Demokratie geworden! Macht mit! Lehnt das MgvG ab!
Unterschreibt hier für den Erhalt der Demokratie – für den Erhalt demokratischer Entscheidungsprozesse!   
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Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrter Herr Scheuer!
Stehen Sie zur Demokratie! Ändern Sie vertrauensvoll die Richtung! Lehnen Sie das MgvG ab!
Bestandteil einer sinnvollen Lösungsfindung auf umweltschonender Ebene ist immer die direkte Verbindung zwischen Mensch und Umwelt vor Ort. Gesundes Wachstum braucht Zeit! Lassen Sie sich darauf ein, ressourcenschonende Wege auf demokratischem Weg zu entdecken! Zeigen Sie uns, dass Sie Demokraten sind!

Weiterführende Links:
Gesetzentwurf MgvG / ID:19-255234
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins SN 47/19 vom 25.11.2019
Analyse des Online-Rechtsportals juris vom 12.12.2019
Bürgerinitiative Bi-Auetal e.V.
Unterschreiben Sie bitte diese Petition


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