Ich
bin Aktivistin der Bürgerinitiative BI-Auetal, die sich gegen ein
Neu-Bauvorhaben der Bundesregierung zur Wehr setzt: Eine ICE-Trasse soll
quer durch das Auetal, ein landschaftlich wunderschön gelegenes kleines
Tal im Schaumburger Land, gebaut werden, obwohl es eine ausbaufähige
alternative Bestandsstrecke gibt. Jetzt wird uns die Pistole auf die
Brust gesetzt. Es soll ein Maßnahmegesetz erlassen werden, das den Bau
der ICE-Trasse gesetzlich durchsetzt.
Bauen per Gesetz!
Wir sind entsetzt über das Vorgehen der Bundesregierung! Verwirrung,
Verunsicherung, Lähmung, Ohnmacht und Wut! Das ist, was dieses Vorgehen
bei uns bewirkt!
Im Eilverfahren soll schon zum
31.1.2020 (!) das auf zwölf Bauvorhaben bezogene
Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz, kurz MgvG,
vom Bundestag verabschiedet werden, was viele Bürgerinitiativen
zunichte machen wird. In §5(1) des MgvGs heißt es dort, dass die
betroffene Öffentlichkeit nur noch unterrichtet und angehört werden
muss! Für ein Ja oder Nein ist es dann zu spät! Es wird keine
Einwandmöglichkeiten mehr geben! Nicht von Bürgern, nicht von
betroffenen Institutionen, nicht von großen Verbänden! So wird z.B. das
Umweltverbandsklagerecht außer Kraft gesetzt.
Bitte helft uns,
damit wir alle weiter für sinnvolle Lösungen kämpfen dürfen! Denn, wenn
dieses Gesetz erst inkraft tritt, ist unser demokratisches Recht auf
Bürgerbeteiligung ausgehebelt. Wenn dieses Gesetz inkraft tritt, kann
dieser Weg für die Zukunft und andere Projekte Schule machen und zum
Regelfall werden!
Wir fordern die Ablehnung des MgvG am 31.Januar 2020!
Schneller,
Höher, Weiter, Mehr ist Besser?! Leider sind diese Faktoren wider
besseren Wissens immer noch das Credo für viele Entscheidungsträger.
Genau diese Entscheidungsträger sind bereit, dafür das Mitspracherecht
der Bürger mittels des Maßnahmegesetzes MgvG auszuhöhlen!
Unterschreibe diese Petition zur Stärkung der Demokratie und des Bürgerbeteiligungsrechts!
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Bauvorhaben sind vom MgvG betroffen. Vordergründig werden diese
Bauvorhaben als Klimaprojekte erklärt, bei genauer Betrachtung entpuppen
die Projekte sich jedoch teilweise als fragwürdig und unbedingt
schärfer zu prüfen. Denn es gibt oft alternative umweltverträglichere
Möglichkeiten.
Die durch das MgvG betroffenen Bauvorhaben sind:
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
- Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
- Elektrifizierung
der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus
der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
- Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
- Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
- Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
- Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
- Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
- Ausbau
des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen
Schleusen“ sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung 579/19: „Entwurf eines Gesetzes zur
Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmegesetz im
Verkehrsbereich (Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)“ ist 34
Seiten lang und auf
dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2552/255234html in einer Fassung vom 8.11.2019 nachlesbar. Für Laien alles schwer verständlich.
Doch
wir haben Rückenwind vom Deutschen Anwaltverein (DAV), Ausschuss
Verwaltungsrecht. Der Deutsche Anwaltverein lehnt in einer Stellungnahme
aus November 2019 – Nachzulesen im
Newsroom auf anwaltverein.de - SN 47/19
– die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene
Richtungsentscheidung definitiv ab - hier heißt es übrigens noch
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GbG). Verwirrung pur! Mit
Bearbeitungsstand vom 16.10.2019 wurde dem Anwaltverein ein
Referentenentwurf vorgelegt mit Bitte um Stellungnahme zum 17.10.2019.
Einen Tag später? Echt jetzt? Diese Tatsache macht schon - wohlwollend
ausgedrückt - misstrauisch.
Doch - und wir bedanken uns an dieser
Stelle für die Wachsamkeit der Mitarbeiter des DAV - kluge Leute haben
dort schnell erkannt und verständlich auf den Punkt gebracht, was hier
für ein Brei zusammengebraut wurde. Laut Stellungnahme hält der
Anwaltverein den Referentenentwurf für verfassungsrechtlich
problematisch und rechtsschutzeinschränkend. Leider muss eine solche
Stellungnahme bei der endgültigen Entscheidung Ende Januar nicht
berücksichtigt werden. Deshalb brauchen wir ein klares NEIN von vielen
Bürgern!
Bitte seid achtsam! Unterschreibt diese Petition, um dem Würgegriff von Maßnahmegesetzen vorzubeugen!
Was
ist da los? Wieso soll ein Gesetz in einem Zeitrahmen durchgesetzt
werden, in dem eine realistische Prüfung und Einschätzung aller
Beteiligten schlichtweg nicht möglich ist? Und das über Weihnachten und
Neujahr, wo anzunehmen ist, dass wir alle sehr beschäftigt sind? Wie
kommen die also darauf, jetzt plötzlich dieses Vorbereitungsgesetz
(MgvG) vorzulegen? Was soll denn da angeschoben werden? Wird dort mit
Gegenwind gerechnet und warum? Wir sagen deutlich NEIN zu solchen
Praktiken!
Die Regierung steht unter Druck. Jetzt sollen
klimaschonende Projekte angestoßen werden. Doch bitte gebt nicht das
ganze schöne Geld für ein paar Großprojekte aus! Wir alle wollen die
Richtung ändern. Weg von Raubbau und Zerstörung – hin zu naturnaher
wertvoller Lebensweise. Das beinhaltet auch eine ausbalancierte
Verteilung! Oft ist es das Kleine, das Veränderung bewirkt. Lasst uns
pflegen, was wir haben!
Ja – es sollen möglichst schnell sinnvolle
Klimaprojekte angestoßen werden! Ja – es sollen kreative, sinnvolle
Lösungen für die Nutzung der Verkehrswege gefunden werden! Doch nein –
ein Hochgeschwindigkeits ICE, der mit 300 Sachen durch das Land schießt,
ist nicht umweltverträglich! So ein Hochgeschwindigkeitszug hält auch
nicht an den vielen kleinen Orten, wo eine ökologisch wertvolle
Verbindung sinnvoll wäre. Und hier wird es Zeit, sich an etwas zu
erinnern: Weniger ist mehr! Langsam ist Achtsam! Es gibt Alternativen!
Helft
uns, ökologisch wichtige Sachverhalte darzustellen und prüfen zu
lassen! Helft uns demokratische Entscheidungsprozesse zu erhalten!
Ein
Beispiel: Das Auetal ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Schaumburg
und liegt in einer kleinen Talsohle zwischen dem Süntel, dem
Wesergebirge und dem Bückeberg. Eines der Projekte, die durch das MgvG
betroffen sind, ist eine Neubautrasse für den 300 Sachen ICE mitten
durch dieses kleine Auetal. Hintergrund ist die Idee, von Bielefeld nach
Hannover in 30 Minuten zu gelangen! Das ist das eigentliche und einzige
Argument für den Neubau.
Aber: Es gibt bereits eine vorhandene, funktionierende Strecke, die vielleicht nicht ganz so schnell, jedoch ausbaubar ist.
Konsequenzen
wie Landschaftsveränderungen, Artenschwinden, wirtschaftliche und somit
auch demographische Negativkonsequenzen mit der damit verbundenen
Zerstörung von Existenzen werden als Kollateralschäden gesehen!
So
gibt es in Auetal ein durch den NABU über Jahre gewachsenes, mit
immensen finanziellen Mitteln gefördertes EU-Projekt zur Erhaltung z.B.
der Gelbbauchunke. Durch eine ICE-Trasse quer durch Auetal ist dieses
Projekt stark gefährdet, wenn nicht sogar zerstört. Nicht mit uns! Wir
sind bereit, für die schonende Verwendung von Ressourcen zu kämpfen.
Helft uns, den demokratischen Entscheidungsweg zu erhalten!
Stimmt gegen die Durchsetzung des MgvG ! Unterschreibt diese Petition gegen Willkür und Verschleierung!
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist der Ermächtigungsparagraf des MgvG. Dort heißt es:
§11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes. Das bedeutet, Teile des bereits erfassten Bauvorhabens können ohne Weiteres geändert werden:
Zitat §11 (1):
„Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das
Maßnahmengesetz zu ändern, wenn nach Inkrafttreten des Maßnahmengesetzes
Tatsachen bekannt werden, die der Ausführung des
Verkehrsinfrastrukturprojektes oder von Teilen des
Verkehrsinfrastrukturprojektes nach den getroffenen Festsetzungen
entgegenstehen. Die hiervon betroffenen öffentlichen und privaten
Belange sind zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Die Grundzüge des
Maßnahmengesetzes dürfen nicht geändert werden.“
Wir lesen
hier zwischen den Zeilen! Man könnte uns also zunächst glauben lassen,
es handele sich um einen Ausbau der bestehenden Strecke. Im Nachhinein
jedoch kann das Bauvorhaben willkürlich in einen Neubau verändert
werden. Hier sehen wir die Macht zur Willkür. Wir sehen die Gefahr für
unsere Demokratie! Doch es geht noch weiter.
Was, wenn das Schule macht!
Es ist so einfach, Maßnahmegesetze und Ermächtigungsgesetze zu
erlassen, wenn der Bürger sich nicht wehrt, wenn der Bürger nicht
Bescheid weiß, wenn scheinbar im Interesse des Gemeinwohls gehandelt
wird.
In der bereits erwähnten
Stellungnahme des Deutsche Anwaltvereins heißt es:
Zitat sn_47-19:
„Der
Deutsche Anwaltverein hält das Gesetz – würde es so zustande kommen wie
im Referentenentwurf vorgesehen – für verfassungsrechtlich
problematisch. Angelehnt an die bisherige Rechtsprechung des BVerfG im
Beschluss vom 17.07.1996 – 2 BvF 2/93 – juris wird aus einem historisch
bedingten einmaligen Vorgehen die Vorbereitung eines Regelfalls. ...“
Ein
Regelfall? Einzelne Landesverkehrsminister haben bereits angefragt mit
folgenden Projekten in das MgvG mitaufgenommen zu werden:
- Marschbahn Sylt (Schleswig-Holstein)
- Ausweitung auch auf Stromtrassen, d.h. Südlink,
- Fahrrinnenanpassung Unterweser (Niedersachsen)
- sowie Außenems (Niedersachsen)
- Metropolregion FrankfurtRheinMain (Hessen)
Das
sind nur 5 Projekte, die Liste ist sicherlich nicht vollständig! Werden
also in Zukunft die Bürger regelmäßig von dieser Vorgehensweise
betroffen sein? Haben Bürgerinitiativen dann noch eine Chance? Lasst es
nicht soweit kommen!
Aus dem Engagement um unseren Lebensraum ist nun ein Engagement für unsere Demokratie geworden! Macht mit! Lehnt das MgvG ab!
Unterschreibt hier für den Erhalt der Demokratie – für den Erhalt demokratischer Entscheidungsprozesse!
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Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrter Herr Scheuer!
Stehen Sie zur Demokratie! Ändern Sie vertrauensvoll die Richtung! Lehnen Sie das MgvG ab!
Bestandteil
einer sinnvollen Lösungsfindung auf umweltschonender Ebene ist immer
die direkte Verbindung zwischen Mensch und Umwelt vor Ort. Gesundes
Wachstum braucht Zeit! Lassen Sie sich darauf ein, ressourcenschonende
Wege auf demokratischem Weg zu entdecken! Zeigen Sie uns, dass Sie
Demokraten sind!
Weiterführende Links:
Gesetzentwurf MgvG / ID:19-255234
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins SN 47/19 vom 25.11.2019
Analyse des Online-Rechtsportals juris vom 12.12.2019
Bürgerinitiative Bi-Auetal e.V.
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