Bundesregierung besteht auf Geheimhaltung von Funksprüchen
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage der Links-Partei eine Aussage zu den Hintergründen über den Abschuss von Flug MH17 verweigert. Obwohl der Bundesregierung der Inhalt der Funksprüche bekannt ist, wird die Angelegenheit als „Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad ,Geheim‘ eingestuft“. Die Behauptung der USA und der EU, die Russen seien für den Abschuss verantwortlich, ist die Grundlage für die Sanktionen gegen Russland. Das Schweigen ist interessant: Hätte die Bundesregierung einen Beleg für die Täterschaft der Russen, würde sie die Ergebnisse vermutlich bekanntgeben.
dass nicht die Russen, sondern möglicherweise ukrainische Kämpfer die Maschine abgeschossen haben. Die Russen hatten Belege vorgelegt, denen zufolge sich ein ukrainischer Kampfjet in der Nähe der Boeing 777 befunden habe.
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„Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zeigen ganz deutlich: Die Bundesregierung verfügt über keinerlei Kenntnisse, ob die MH17 in der Ukraine abgeschossen wurde und vor allem von welcher Kriegspartei sie abgeschossen wurde. Diese Aussagen kontrastieren enorm mit den Vorwürfen der Bundesregierung und ihren westlichen Partnern gegen die Aufständischen und gegen Russland, sie seien für den Abschuss verantwortlich, so Alexander Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss.
Neu weiter: „Es findet somit eine Schuldzuweisung auf der Grundlage wilder Spekulationen, von Wunschdenken und vor allem aufgrund politischer Interessen gegenüber Russland statt, die jeglichen rechtsstaatlichen Ansprüchen auf hinreichende Beweislagen widersprechen. Und mit diesen bislang nicht bewiesenen Beschuldigungen wird die Sanktionsspirale gegen Russland hochgedreht. Die Bundesregierung beteiligt sich bewusst an der Eskalation des Ukraine-Konfliktes, anstatt zur De-Eskalation beizutragen. Eine verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik sieht anders aus.“
Konkret wollten die Abgeordneten wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Radaraktivitäten oder sonstigen Aktivitäten von Raketenstellungen vorliegen. Das Fazit der Bundesregierung: „Aus der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug (MH-17) ableiten.“
Diese Aussage ist ebenso bemerkenswert wie die Geheimhaltung: Denn der angebliche Abschuss durch die Russen ist die Begründung für die Sanktionen, die die USA und die EU gegen Russland verhängt haben.
Die Anfrage der Linken und die Antworten der Bundesregierung im Wortlaut:
1. Welche Funksprüche oder (sonstige) Telekommunikation bzw. (sonstiger) Datenaustausch mit Bezug zum Absturz des Fluges MH 17 am 17. Juli 2014 wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen von welchen in- oder ausländischen Stellen abgehört oder auf andere Art abgefangen, und welchen Inhalt hatten diese Kommunikationsvorgänge?
Die niederländische Flugunfalluntersuchungsbehörde ist von der Ukraine mit einer Untersuchung über die Umstände des Absturzes beauftragt worden. Der Bundesregierung liegen Informationen zur möglichen Aufzeichnung des Flugfunkverkehrs vor. Die Inhalte der Flugunfalluntersuchung unterliegen nach Annex 13 der Chicagoer Konvention der International Civil Aviation Organisation und laut EU-Verordnung Nr. 996/2010 jedoch dezidierten Verschwiegenheitsverpflichtungen. Die Chicagoer Konvention (Annex 13) schreibt vor, dass Staaten keine Zwischenberichte oder auch nur Teile davon weitergeben dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des die Untersuchung leitenden Staates. Ausnahmen gelten nur für bereits durch den die Untersuchung leitenden Staat veröffentlichte Informationen. Etwaige Auskünfte zum Inhalt möglicher Aufzeichnungen des Flugverkehrs können daher nur von der niederländischen Flugunfalluntersuchungsbehörde erteilt werden (Anmerkung der Redaktion: Diese Veröffentlichung soll am Dienstag Vormittag stattfinden.)
Der Bundesregierung ist auch ein in den Medien veröffentlichter Telefonmitschnitt des ukrainischen Geheimdienstes bekannt. Dessen Authentizität konnte nicht verifiziert werden.
2. Kann die Bundesregierung – bzw. können deren nachgeordnete Stellen – die u. a. vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion für die Themen Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Dr. Andreas Schockenhoff getätigte Äußerung bestätigen, der russische Präsident Wladimir Putin habe „unmittelbaren Einfluss“ auf die Aufständischen im Osten der Ukraine, die Aufständischen würden von Russland, d. h. staatlichen russischen Stellen, mit „schwerem Kriegsgerät“ unterstützt, „von russischen Spezialkräften geführt“, und der Abschuss des Fluges MH 17 sei durch Aufständische in der Ostukraine mit Flugabwehrsystemen, „angeleitet“ durch russische Spezialkräfte, erfolgt?
Hinsichtlich der Frage nach Erkenntnissen für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Die Bundesregierung appelliert an Russland, auf die Separatisten einzuwirken, um zu einem beiderseitigen Waffenstillstand zu gelangen. Durch effektive und umfassende Grenzkontrollen muss der Nachschub von Kämpfern und Waffen aus Russland für die Separatisten unterbunden werden. Die Bundesregierung erwartet Aufklärung von Russland zu Berichten über die wiederholte Verletzung der ukrainischen Grenzen durch russische Truppen und russisches Kriegsmaterial. Dies stellt eine sehr ernste und durch nichts gerechtfertigte Entwicklung dar. Die Bundesregierung hat Russland aufgefordert, alles zu unterlassen, was einer weiteren Eskalation Vorschub leistet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Liegen dem ggf. abgehörte oder auf andere Art abgefangene Funksprüche zu Grunde?
4. Woher stammten die ggf. abgehörten oder auf andere Art abgefangenen Funksprüche, und wer zeichnete diese wo, wann, und wie auf?
5. Welchen (weiteren) Inhalt hatten ggf. diese Funksprüche?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 verwiesen.
6. Verfügen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen darüber hinaus über eindeutige Belege für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen?
Der Bundesregierung sind dazu Aussagen von Separatisten und russischen Soldaten bekannt, die allerdings von Russland dementiert werden. Die Bundesregierung hat zudem Kenntnis von Berichten über den Zustrom von russischen Soldaten und russischen Waffen in die Ostukraine über die von Separatisten kontrollierten Grenzabschnitte. So hat die ukrainische Regierung beispielsweise am 26. August 2014 die Verhaftung von zehn russischen Soldaten der Militäreinheit Nr. 71211 des Regiments Nr. 331 der 98. Division auf ukrainischem Territorium nahe des Dorfes Dzerkalne im Gebiet Donezk bekannt gegeben. Am 27. August 2014 veröffentlichte die NATO umfangreiches Dokumentationsmaterial, das den Einsatz von mindestens 1000 russischen Soldaten in der Ostukraine festhält.
Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Diensten entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage verwiesen.
7. Um welche Belege bzw. Erkenntnisse handelt es sich hierbei im Einzelnen, und welchen Inhalt haben diese ggf. im Weiteren?
Eine offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Diensten entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage verwiesen.
8. Wann werden die zu den Fragen 1 bis 7 in Bezug genommenen Belege bzw. Erkenntnisse den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht?
9. Warum wurden die zu den Fragen 1 bis 7 in Bezug genommenen Belege bzw. Erkenntnisse den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit bislang vorenthalten?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
10. Welche von Aufklärungssatelliten, u. a. der USA und der russischen Föderation, gesammelten Erkenntnisse zu möglichen Ursachen bzw. Auslösern des Absturzes des Fluges MH 17 am 17. Juli 2014 liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen vor?
Der stellvertretende Generalstabschef der Streitkräfte Russlands, General Kartapolov, präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz am 21. Juli 2014 russische Satellitenbilder, auf welchen zu sehen sein soll, welche ukrainischen Luftverteidigungssysteme zum Zeitpunkt des Absturzes von MH-17 im Raum disloziert und in Reichweite gewesen wären. Deren Authentizität kann hier nicht bestätigt werden.
Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Diensten entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Anlage verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen bezüglich der am 17. Juli 2014 aufgezeichneten bzw. erfassten Radar- oder sonstigen Aktivitäten von Raketenstellungen vor?
Aus der Bundesregierung verliegenden Informationen lassen sich keine gesicherten Erkenntnisse auf etwaige Einsätze von Flugabwehrlenkflugkörpern gegen das Luftfahrzeug (MH-17) ableiten. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
12. Liegen die Erkenntnisse aus der am 18. Juli 2014 veranlassten Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen am 17. Juli 2014 inzwischen vor?
Ja.
13. Was hat die Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen erbracht?
Der Flug MH-17 wurde von den zwei AWACS-Luftfahrzeugen, die sich im Rahmen der vom Nordatlantikrat beauftragten Rückversicherungsmaßnahmen der östlichen Alliierten (NATO Re-Assurance Measures) zur Lageverdichtung und Rückversicherung in ihren sogenannten Orbits, d.h. ihrem jeweiligen Flugbereich über polnischem bzw. rumänischem Staatsgebiet befanden, sowohl durch Radar wie auch durch die Ausstrahlung des MH-17 Luftfahrzeugtransponders erfasst. Die Radaraufzeichnungen des Fluges MH-17 verlieren sich um 14.52 Uhr MEZ mit Verlassen der MH-17 aus dem Aufklärungsbereich der AWACS Luftfahrzeuge.
14. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen bezüglich der Aktivität von Flugabwehrsystemen, Boden-Luft- und Luft-Luft-Raketensystemen, in einem Aktionsradius, aus dem heraus Flug MH 17 hätte getroffen werden können, und welche weiteren Signale zeichneten die AWACS auf?
Die AWACS erfassten in ihrem Auffassungsbereich Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres durch AWACS nicht zuzuordnendes Radarsignal. Das Flugabwehrsystem wurde durch AWACS automatisiert als „Surface to Air-Missile“ SA-3 klassifiziert, ein in der gesamten Region routinemäßig erfasstes Signal.
15. Falls bislang noch keine Erkenntnisse aus der Auswertung der von den AWACS-Flugzeugen aufgezeichneten Daten vorliegen, wann ist damit zu rechnen?
Auf die Antworten zu Fragen 13 und 14 wird verwiesen.
16. Falls Erkenntnisse aus der Auswertung der von den AWACS-Flugzeugen aufgezeichneten Daten vorliegen, die Bundesregierung und nachgeordnete Stellen darauf aber noch keinen Zugriff haben,
a) warum besteht bislang kein Zugriff,
b) wann wird eine Zugriffsmöglichkeit voraussichtlich bestehen,
c) was wurde wann von welcher deutschen Stelle unternommen, um welchen Zugriff auf die Daten zu erhalten?
Die Daten der AWACS werden in das NATO-Luftbild eingegeben. Dieses wird zu einem Gesamtlagebild zusammengefasst und bewertet und so den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
Auf die Antworten zu Fragen 13 und 14 wird verwiesen.
17. An welchen Tagen zwischen dem 1. April 2014 und dem 31. Juli 2014 erfolgten keine Aufklärungsflüge der entsandten NATO-AWACS bzw. keine Aufklärungsflüge, bei denen das Gebiet der Ukraine überwacht wurde, und welche Gründe gab es hierfür?
In dem genannten Zeitraum wurden täglich zwei AWACS Flüge im Rahmen der Russland-Ukraine-Krise zur Lageverdichtung und Rückversicherung in einem sogenannten Orbit, d.h. einem jeweiligen Flugbereich über polnischem bzw. rumänischem Staatsgebiet beauftragt. Mehr als 95 Prozent dieser Flüge wurden durchgeführt. Ausfälle waren in der Mehrheit ungeeignetem Flugwetter am Start- und/oder Landeplatz geschuldet.
18. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Satelliten- und Radardaten und ggf. deren Auswertung durch die russische Regierung im Kontext des Absturzes des Fluges MH 17, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat die durch die Russische Botschaft Berlin am 4. August 2014 versandte „Information des Verteidigungsministeriums zum Absturz des malaysischen Flugzeugs in der Ukraine“ zur Kenntnis genommen. Über die Validität der getroffenen Aussagen und Bewertungen, sowie eine detailliertere Auswertung liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
19. Hat die russische Regierung die Satelliten- und Radardaten der Bundesrepublik Deutschland, der NATO oder nach Kenntnis der Bundesregierung einer anderen internationalen Organisation zwecks Überprüfung der Daten zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, warum dies nicht erfolgt ist?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 18 wird verwiesen.
20. Wird die Bundesregierung diese Daten bei der russischen Regierung erbitten, um die Daten zu prüfen? Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 18 wird verwiesen.
21. Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen bezüglich einer operativen, logistischen oder finanziellen Ausstattung bzw. Unterstützung der ukrainischen De-facto-Regierung oder der ukrainischen Armee mit Blick auf deren Einsatz in der Ostukraine durch die EU bzw. Stellen in NATO-, EU- oder sonstigen Staaten?
Im NATO- und im EU-Rahmen ist vereinbart, dass derartige Unterstützungsanfragen, selbst wenn sie dort anhängig gemacht werden, rein bilateral zu behandeln sind. NATO und Europäische Union haben zudem keine so genannte „Clearinghouse“-Funktion für Ausrüstunghilfen oder sonstige Unterstüzungsmaßnahmen, die der Ukraine von EU- oder NATO-Partnern zur Verfügung gestellt werden. Daher liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen über die bilateralen Lieferungen einzelner NATO oder EU-Partner vor. Die Bundesregierung hat aber beispielsweise Kenntnis davon, dass Litauen die Lieferung nicht-letaler Ausrüstungsgüter wie Schutzwesten oder Schlafsäcke an die Ukraine angekündigt hat.
Die Bundesregierung hat deutschen Unternehmern Ausfuhrgenehmigungen für nicht-letale und defensive Güter zum persönlichen Schutz von Soldaten erteilt.
Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
Kommentare
wirtschaftswunder sagt:
Das zeigt doch mal wieder die Arroganz und Überheblichkeit mit der die Merkelsche Regierung ihr Volk führt.
Das Volk wird beformundet, und Nachrichten werden zensiert, Demokratie und freie Meinungsbildung kann so nicht stattfinden. Aber die Mehrzahl der Bürger nimmt es hin sei es aus mangelndem Interesse oder Bequemlichkeit. Das hat Tradition in Deutschland … denn später will wieder keiner etwas gewusst haben…
Ekkehardt Fritz Beyer sagt:
„Die Behauptung der USA und der EU, die Russen seien für den Abschuss verantwortlich, ist die Grundlage für die Sanktionen gegen Russland. Das Schweigen ist interessant: Hätte die Bundesregierung einen Beleg für die Täterschaft der Russen, würde sie die Ergebnisse vermutlich bekanntgeben.“
Das ist auch aus meiner Sicht „der springende Punkt“!!! Solange man die Wahrheit wie auch beim WTC(?) geheim hält, kann man alle gegenteiligen Überlegungen als Verschwörungstheorien abtun!?
Allerdings liegt bei MH 17 die Wahrheit nun auch offiziell vor! Könnte bei bekanntwerden etwa das gesamte westliche System auseinanderbrechen? Doch haben wir nicht ein Recht auf Wahrheit?
https://wissenschaft3000.wordpress.com/category/recht-auf-wahrheit/
Ist der sich ankündigende Krieg wirklich alternativlos?
Rundherum sagt:
Wenn es tatsächlich Beweise geben würde, dass die Russen für den Abschuss der Maschine verantwortlich sind, dann würde gar nichts geheim gehalten werden.
Da der Russe aber so gar nichts mit dieser Tragödie zu tun hat, sondern diese faschistischen EU-Ganoven mit ihren amerigaunischen Freunden, welche mit der Hilfe des Naziregimes in Kiew Völkermord begehen, ist die Sache natürlich streng geheim.
Dieser ganze kriminelle EU-Haufen ist schon sowas von durchschaubar, dass einem nur mehr schlecht werden kann und man sich fragt, warum sich die Völker Eruopas das überhaupt noch gefallen lassen und diese Bande nicht dahin schicken, wo sie hingehört.
Die Menschen in Europa sollten aber nicht mehr lange damit warten aufzustehen, da es ansonsten zu spät sein wird. Diese machtgeile, kriminelle, verlogene Bagage wird noch ganz andere Sachen aus dem Hut zaubern und dann wird es für einen Wiederstand zu spät sein.
Sie werden keine Sekunde davor zurückschrecken, auch mitten in Europa Völker abzuschlachten, wie sie es zur Zeit in der Ostukraine machen.
Wacht auf und seid achtsam, denn ihr werdet von vorne bis hinten belogen, während ihr als Konsum- und Arbeitssklaven gehalten werdet.
Ihr glaubt ihr seid frei, aber das stimmt nicht!
Quichote243 sagt:
Habe vor kurzem von einem sehr einfach durchzuführenden und gleichzeitig interessanten Hinweis gelesen: Einfach mal in der Google Bildersuche zwei Suchen starten:
“MH17 family”
“MH370 family”
Ein Unterschied, der einem mit der Keule umhaut, nicht wahr? Für MH17 scheint es gar keine trauernden Familien zu geben. Trotz 298 Toten nur lachende Gesichter?
1. MH17
https://www.google.de/search?q=%22MH17+family%22&hl=de&gbv=2&um=1&tbm=isch
2. MH370
https://www.google.de/search?q=%22MH370+family%22&hl=de&gbv=2&um=1&tbm=isch
Archiv (Screenshoots) zum 09.09.2014:
1. MH17
http://s28.postimg.org/7wffze7el/01_MH17_family.jpg
2. MH370
http://s29.postimg.org/th0rhtgcn/01_MH370_family.jpg
Eine Meinung sagt:
Wären die Beweise, dass Russland die MH17 abgeschossen hat, eindeutig, so würden sie uns von morgens bis abends im Dauerfeuer alle 10 Minuten in den Nachrichten präsentiert.
Sapperlot sagt:
Fassen wir einmal kurz zusammen:
Man drängt Russland mit Sanktionen dazu, zur Aufklärung eines Flugzeugabschusses, der weder über russischem Gebiet stattfand, noch Anhaltspunkte anderer Art über irgendeine, wie auch immer gearteten russiszchen Beteiligung an diesem bietet, beizutragen.
Gleichzeitig verweigert man Auskünfte und Informationen, welche einem selbst zu Verfügung stehen, und die eigentlich für oben erwähntes Vorgehen als öffentliche Begründung dienen müssten, insbesondere dann, wenn man die möglichen schwerwiegenden wirtschaftlichen und friedenspolitischen Folgen für Europa und hier insbesondere Deutschland mit einbezieht.
Kurzum, es wird deutlich, dass die gewünschten Sanktionen eine Begründung brauchten, und nicht als Folge eines Ereignisses zu werten sind.
der Nonkonformist sagt:
Die Raketen auf KUBA wurden der ganzen Welt gezeigt.
Die gefaketen Massenvernichtungswaffen Saddams auch.
Gaebe es irgendwelche stichhaltigen Beweise, seien es Funksprueche oder Sateliten- oder Radarbilder, sie wuerden ganzseitig in der BILD abgedruckt.
Das sind Maerchen, wie im Falle Irak oder Vietnam.
Sie haben NICHTS in der Hand!
DAS muss man allerdings geheim halten.
Jürgen Blim sagt:
Hier handelt es sich um ein untragbares Verhalten einer Regierung. Diese müsste im Anbetracht der aktuellen Situation die Niederländische Regierung darauf drängen, die Untersuchungsergebnisse öffentlich zu machen.
Dass nicht einmal eine Stellungnahme zu den von Russland vorgelegten Daten “vorhanden” sind ist einfach nicht glaubhaft oder “Stümperei”.
Darum stellt sich die Frage, kann sich das Deutsche Volk sich eine Regierung leisten, welche wie anzunehmen ist, absichtlich das Volkswohl gefährdet?
Hacker diese Welt vereinigt euch und holt diese Daten und macht sie öffentlich!
(Bitte verwendet keine Russischen Proxys)
Gast sagt:
“keine gesicherten Erkenntnisse” …. Na dann sanktionieren wir mal alternativlos und beschuldigen die Russen ohne Erkenntnisse darüber. Echte Lügenpolitiker!
“Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.”
Interessant!! In wie weit könnte dies so sein wenn die Bundesregierung Merkel nicht aktiv an den Vorgängen in der Ukraine mitgewirkt hat. Da dies weder bestätigt noch geleugnet wird, KANN keine Gefahr bestehen. Laut Aussage der Bundesregierung Merkel besteht jedoch eine Gefahr, woraus schliessen läßt daß die Bundespolitik aktiv an den Vorgängen in der Ukraine beteiligt war und den deutschen Staat somit vorsätzlich gefährdet hat.
Verfassungswidriges Verhalten.
Wolfgang Press sagt:
Warum denn diese Geheimhaltung? Wenn es doch so ist wie der Westen behauptet dass es die Separatisten und/oder Russland waren welche die Maschine abgeschossen haben, dann würde eine Veröffentlichung das doch nur bestätigen.
Durch die Geheimhaltung bekommen aber all jene Recht welche den Verdacht hegen, dass es die vom Westen unterstützt Ukraine war, vielleicht sogar nur die USA welche die Maschine abgeschossen haben. Hier deckt die Bundesregierung ein schweres Verbrechen, ein Verbrechen gegen das Völkerrecht.
alfons sagt:
Es ist längst klar, dass das Flugzeug von einer ukrainischen SU-25 abgeschossen wurde; einen anderen Schluss lässt das Agieren der “westlichen Wertegemeinschaft” nicht zu.
Da der Befehl zum Abschuss mindestens 2 Tage vor dem Abschuss gegeben worden sein muss und die CIA direkt beim ukrainischen Geheimdienst 2 Etagen besetzt, MUSS auch die CIA von diesem Befehl gewußt haben und diese Nachricht nach Washington weitergegeben haben.
Es gibt deshalb nur 2 Möglichkeiten:
- der Flieger wurde mit stillschweigender Zustimmung Washingtons abgeschossen.
- der Flieger wurde auf BEFEHL Washingtons abgeschossen.
Fragte man sich bereits unmittelbar nach dem Abschuss, wem dieser alleinig nützt, so waren das Putschisten-Regime und seine Unterstützer und Installateure offenkundig einzige Nutznießer.
hp sagt:
Im Klartext bedeutet dies, dass die BRD direkt und unmittelbar am Abschuss der MH17 BETEILIGT ist! Und zwar mit ihren AWACS Maschinen, die die Positionsbestimmungen an die kampfjets der Ukraine mitgeteilt haben und so den Abschuss erst ermöglichten.
ES gibt keine Begründung für ein Verschweigen, ausser das die BRD sich aktiv an den Kriegshandlungen beteiligt hatte. NUN hat Frau Merkel weder einen Grund, Sanktionen zu verhängen noch einen Grund, die deutsche Bevölkerung zu belügen.
Hier wird ein Riesen-Fass aufgemacht: Deutschland ist mit der NATO und den USA im Krieg mit der Ukraine!
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