Dienstag, 17. November 2020

Abstimmung zur Veränderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020

Abstimmung zur Veränderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020
Liebe Leser,
am 18.11.2020 entscheiden die Volksvertreter ob zukünftig weiterhin eine Art "Demokratie" die Regierungsform in Deutschland sein wird oder ob wir zukünftig in einer Diktatur, mit einer Staatsratsvorsitzenden und einem allmächtigen Bankkaufmann in der Rolle als "Gesundheitsminister", leben müssen.

Was zur Abstimmung gebracht wird, übertifft das Ermächtigungsgesetz von 1933 bei Weitem und lässt die DDR geradezu als demokratischen Rechtstaat erscheinen.
Wer das nicht glaubt, kann sich hier Drucksache19/23944 überzeugen.

Den Abgeordneten des hiesigen Wahlkreises habe ich folgende Email gesandt:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

seit März 2020 erleben wir Grundrechtsbeschränkungen, wie sie seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgekommen sind. Als Grund wird hierfür das SARS-CoV-2-Virus angegeben, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen.
Einzelheiten zur tatsächlichen Gefährlichkeit, weshalb es zu der Feststellung kommen konnte und was die Welt-Gesundheits-Organisation damit zu tun hat, erspare ich hier darzulegen. Das sollte Ihnen bekannt sein.

Nun wollen am Mittwoch, den 18.11.2020 Bundestag und Bundesrat über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten, abstimmen und anschließend das Gesetz sofort vom Bundespräsidenten unterschreiben lassen.

Warum die plötzliche Eile?

Haben die Volksvertreter Angst vor einem Proteststurm des Volkes, dem sie sich gegenüber verpflichtet haben die demokratischen Grundrechte zu schützen, so wahr ihnen Gott helfe?

Es sollte ihnen bekannt sein, wie Verfassungsrichter gegenüber dem Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form, die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Pandemie rechtfertigen soll, eingestellt sind.
Ich setze voraus dass Ihnen bekannt ist, das die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf ein Ermächtigungsgesetz hinausläuft, das es in der Form nicht mal nach 1933 gegeben hat und dem gegenüber die DDR ein freiheitlicher Rechtstaat war.

Dass es sich bei "Corona" wirklich um eine so gefährliche Pandemie handelt, wie uns aus allen Rohren der medialen Welt entgegenschallt, wird von etlichen nationalen und internationalen Kapazitäten der Wissenschaft angezweifelt. Nur deren Meinung findet kein Gehör bei unseren Regierungsmitgliedern, weil sie nicht zu deren Strategie der Grundrechte-Einschränkung passt.

Ich fordere Sie hiermit auf, der geplanten Änderung des Ermächtigungsgesetzes nicht zuzustimmen. Andernfalls beteiligen Sie sich nicht nur am Verrat der Demokratie sondern geben sich auch als Befürworter einer Corona-Diktatur zu erkennen.
Handeln sie nach GG Artikel 38 und vergessen sie die Fraktionsdisziplin. Sie sind nicht ihrer Partei sondern ihren Wählern und dem deutschen Volk verpflichtet, besonders in diesem Fall.


Mit freundlichen Grüßen
Ergänzung 18.11.2020 | 18:00 Uhr

Hat leider nichts genutzt.
Mit 415 Ja-Stimmen gegen 236 Nein-Stimmen wurde eine Änderung im Infektionsschutzgesetz beschlossen. 8 Abgeordnete enthielten sich.

Ich werde die hiesigen Abgeordneten persönlich fragen wie sie abgestimmt haben und dementsprechend entscheiden, ob einer von denen, oder auch deren Partei, bei Wahlen nochmal meine Stimme bekommt. Ich werde auch Freunde und Bekannte darüber aufklären, wem sie die kommenden Einschränkungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu verdanken haben.

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