Mit
Sorge Blicken wir auf den Konflikt in Syrien. Nach dem Giftgasangriff
mit Sarin auf Ghouta vom 21.8.2013 hatte US-Präsident Obama einen
Großangriff auf Assad vorbereitet, der nur durch den Beitritt Syriens
zur Chemiewaffenkonvention und die Vernichtung der syrischen Bestände
und Produktionseinrichtungen unter Kontrolle der Organisation für das
Verbot von Chemiewaffen (OPCW) abgewendet werden konnte. Allerdings
kommt es seit dem in Syrien weiterhin zu Einsätzen von Chemiewaffen. Die
Kriegsparteien schieben sich regelmäßig gegenseitig die Verantwortung
hierfür zu. Im April 2017 nahm die Regierung der USA einen solchen
Chemiewaffeneinsatz zum Anlass für einen massiven Luftangriff auf
Stellungen und Einrichtungen der Syrischen Nationalarmee ohne die
Ergebnisse der angelaufenen Untersuchungen abzuwarten. Schon im Vorfeld
der angekündigten Rückeroberung von Idlib, der letzten großen von
islamistischen Kräften gehaltenen Region durch die Syrische Regierung
wurden auch im Deutschen Bundestag Optionen militärischen Eingreifens
erörtert, falls es dort erneut zum Einsatz von Chemiewaffen kommen
sollte. Dabei wird unterstellt, dass Urheber für eine solche
völkerrechtswidrige Kriegsführung allein die syrische Regierung sein
könne. Eine Eskalation des Konflikts mit deutscher militärischer
Beteiligung ist somit nicht ausgeschlossen.
Wir möchten aus diesem
Anlass der Frage nachgehen, welche Möglichkeiten der Organisation für
das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) und der UNO zur Verfügung stehen, um
einen Chemiewaffeneinsatz zuverlässig zu untersuchen und welche
völkerrechtlichen Konsequenzen aus den Untersuchungs-ergebnissen zu
ziehen sind.
In unserer
öffentlichen Veranstaltung möchten wir einerseits auf die technische
Arbeit der OPCW und auf das Kontroll- und Sanktionsregime der
Chemiewaffenkonvention eingehen. Was ist die OPCW? Wie werden Fakten
ermittelt? Welche Rückschlüsse auf Täterschaft lassen sich anhand von
chemischen Stoffen herstellen? Andererseits wird eine rechtliche
Darstellung und Bewertung der Geschehnisse vorgenommen. In welchen
Rechtsrahmen ist die OPCW eingebunden? Was darf die internationale
Staatengemeinschaft tun, sobald die OPCW einen Einsatz giftiger
Chemikalien festgestellt hat? Zur Diskussion dieser Fragen haben wir
folgende Experten eingeladen:
Jan van Aken (ehem. UN Biowaffeninspekteur, DIE LINKE) ǀ Botschafterin Susanne Baumann,
Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle sowie Leiterin der Abteilung für internationale
Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle, Auswärtiges Amt ( angefragt) ǀ Gerhard Baisch (IALANA) ǀ NN (Amnesty International Deutschland) ( angefragt)
Moderation: Otto Jäckel (IALANA)
Anmeldung bitte unter: info@ialana.de
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