Thema:
Rente
Weil oftmals die Rente nicht reicht, müssen viele Menschen nebenbei arbeiten. Werden einige Grundsätze dabei nicht beachtet, kann das Folgen für die Auszahlung haben.
Der Durchschnittsbetrag einer monatlichen Rente für einen Rentner der gesetzlichen Rentenkasse beträgt 800 Euro. Die Zeiten, als eine Monatsrente für einen ruhigen Ruhestand reichten, scheinen vorbei zu sein. Viele setzen auf die zusätzliche private Altersvorsorge, etwa Riesterrente, oder versuchen, durch Nebenjobs die Rente aufzustocken.
Wie in letzter Zeit in verschiedenen Fernsehsendungen gezeigt wurde, kann man die Riesterrente vergessen. Die Einzigen die davon was haben, sind Banken und Versicherungen. Jedenfalls nicht der Rentner, der müsste mindestens 86 Jahre alt werden, um das raus zu bekommen, was er eingezahlt hat. Vererbbar ist die Riesterrente auch nicht.
Bleibt noch der Nebenjob. Dabei sollte man genau überlegen, wieviel man arbeitet, da das Rentenrecht jede Menge Fallstricke hat. Macht man was falsch, geht am Ende ein großer Teil für Steuern und Abgaben drauf. Auf jeden Fall sollte man die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Grenze ist gestaffelt, je nachdem, ob die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat und bereits Rente bekommt, sollte die Hinzuverdienstgrenze im jahr nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind dynamisch, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente gekürzt. Um wie viel, rechnet die Rentenversicherung aus. Faustregel: Alles über der Grenze wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ein Beispiel: Markus B. bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro. Daneben verdient er aus einer Beschäftigimg noch 1.510 Euro monatlich dazu, im Jahr also 18.120 Euro. Dieser Betrag übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro um 11.820 Euro.
Ein Zwölftel davon beträgt 985 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent, also 394 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente von 950 Euro vermindert sich also um 394 Euro auf einen Betrag von 556 Euro.
Genaue Informationen, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, stehen im Rentenbescheid. Die individuelle Zuverdienstgrenze können Sie bei der Deutschen Rentenversichemng erfragen. Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 12
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr - Freitag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Sehr viel leichter haben es Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Allerdings wird diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Grundsätzlich gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen.
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede. Bei Rentnem unter 65 Jahren müssen alle Sozialabgaben abgeführt werden wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit, nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.
Quelle: Westfalenpost, 18.11.2017
Der Durchschnittsbetrag einer monatlichen Rente für einen Rentner der gesetzlichen Rentenkasse beträgt 800 Euro. Die Zeiten, als eine Monatsrente für einen ruhigen Ruhestand reichten, scheinen vorbei zu sein. Viele setzen auf die zusätzliche private Altersvorsorge, etwa Riesterrente, oder versuchen, durch Nebenjobs die Rente aufzustocken.
Wie in letzter Zeit in verschiedenen Fernsehsendungen gezeigt wurde, kann man die Riesterrente vergessen. Die Einzigen die davon was haben, sind Banken und Versicherungen. Jedenfalls nicht der Rentner, der müsste mindestens 86 Jahre alt werden, um das raus zu bekommen, was er eingezahlt hat. Vererbbar ist die Riesterrente auch nicht.
Bleibt noch der Nebenjob. Dabei sollte man genau überlegen, wieviel man arbeitet, da das Rentenrecht jede Menge Fallstricke hat. Macht man was falsch, geht am Ende ein großer Teil für Steuern und Abgaben drauf. Auf jeden Fall sollte man die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Grenze ist gestaffelt, je nachdem, ob die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat und bereits Rente bekommt, sollte die Hinzuverdienstgrenze im jahr nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind dynamisch, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente gekürzt. Um wie viel, rechnet die Rentenversicherung aus. Faustregel: Alles über der Grenze wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ein Beispiel: Markus B. bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro. Daneben verdient er aus einer Beschäftigimg noch 1.510 Euro monatlich dazu, im Jahr also 18.120 Euro. Dieser Betrag übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro um 11.820 Euro.
Ein Zwölftel davon beträgt 985 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent, also 394 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente von 950 Euro vermindert sich also um 394 Euro auf einen Betrag von 556 Euro.
Genaue Informationen, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, stehen im Rentenbescheid. Die individuelle Zuverdienstgrenze können Sie bei der Deutschen Rentenversichemng erfragen. Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 12
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr - Freitag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Sehr viel leichter haben es Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Allerdings wird diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Grundsätzlich gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen.
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede. Bei Rentnem unter 65 Jahren müssen alle Sozialabgaben abgeführt werden wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit, nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.
Quelle: Westfalenpost, 18.11.2017
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