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Donnerstag, 8. März 2018

Rentenversicherung verzeichnet deutlich mehr Zuwanderer

Die Deutschen Rentenversicherung verzeichnet ein deutliches Plus bei den Zuwanderern: Die Zahl der Versicherten mit ausländischen Pass stieg von 4,88 Millionen im Jahr 2015 auf 5,46 Millionen im Jahr 2016, wie die Deutsche Rentenversicherung am Freitag mitteilte. Im Jahr 2006 waren es noch 3,16 Millionen gewesen.

Viele ausländische Versicherte haben die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates, darunter 459.000 Polen, 312.000 Italiener, 294.000 Rumänen und 173.000 Griechen. Die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in den Jahren 2011 und 2014 hat für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert und den Zuzug aus anderen EU-Staaten begünstigt.

Von den Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaften zahlen über 90 Prozent Beiträge zur Rentenversicherung. „Dies wirkt sich auch positiv auf die Einnahmesituation in der Rentenversicherung aus“, erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Quelle: DWN

» der Kommentar des Blogschreibers «

Das habe ich nicht gewusst, dass die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in den Jahren 2011 und 2014 für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert hat und sich Menschen mit ausländischem Pass in der deutschen Rentenversicherung versichern können.
Dann soll es wohl kein Wunder sein, dass sie einen gewaltigen Zuwachs verzeichnet.
Im Jahr 2015 waren es 4,88 Millionen Versicherte und die Anzahl stieg auf 5,46 Millionen im Jahr 2016. Im Jahr 2006 waren es noch 3,16 Millionen gewesen.
Es kommen Vericherte aus folgenden EU-Mitgliedstaaten
459.000 aus Polen
312.000 aus Italien
294.000 aus Rumänien
173.000 aus Griechenland
eine große Anzahl kommt aus einem Nicht-EU-Staat, nämlich aus der Türkei
* * *
Was ich aber gewusst habe und hier nur nochmal erwähnen möchte ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die Familienmitglieder der Versicherten auch aufkommt, wenn diese nicht in Deutschland wohnen.
Beispiel.
Achmed arbeitet in Deutschland und ist in Deutschland krankenversichert.
Ebenso sein Kollege Wolfgang. Beide wohnen in Duisburg.
Wolfgangs Frau und seine beiden Kinder wohnen auch in Duisburg.
Die beiden Frauen von Achmed und seine acht Kinder wohnen in Anatolien.
Sie sind genauso über den Familienvater krankenversichert wie Wolfgangs Familie.

Vielleicht sollte man mal einen Politclown auffordern, wenn er wiedermal in einer Talkshow darüber jammert, dass der größte Teil des Bundeshaushalts in die Sozialkassen wandert, die Ausgaben nach Renten, Beamten-, Bundespräsidenten- und Politiker-Pensionen und Gesundheitsausgaben aufzuschlüsseln.

und dann das:
aktualisiert: 2. Dezember 2017

Deutsche Krankenkassen zahlen für türkische Angehörige in der Türkei

Ulrich Siegmund (AfD) bringt das Thema wieder auf den Tisch: In der Türkei lebende Angehörige von hier krankenversicherten Türken sind kostenlos mitversichert - auch die Eltern. Diese Regelung gilt seit 50 Jahren lt. dem "Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen".

Nach dem „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“, das am 30.4.1964 in Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Bisher wurde das Abkommen nicht verändert oder außer Kraft gesetzt.

Anders formuliert: „In diesem Abkommen ist festgelegt, dass jeder türkische Mitbürger, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, alle seine Verwandten, lebend in der Türkei, mit versichert hat. (Es geht um die Krankenversicherung). Wer zu seinen Verwandten gehört, bestimmt die türkische Regierung. Und die sagt, auch die Eltern gehören dazu.“ (Quelle hier)

Auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro sind dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968). Ulrich Siegmund nennt auch Marokko, für das es ebenfalls gelten soll.

Video: Ulrich Siegmund (AfD) zu Kassenbeiträgen und anderen Zahlen


Seit 2003 wird leise nachgefragt – es ändert sich nichts

In einer Fragestunde des Bundestages (Drs 15/337) im Jahr 2003 fragte der Abgeordnete Martin Hohmann (CDU/CSU) die Bundesregierung:

„Wie viele Familienangehörige in Deutschland Krankenversicherter haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei als Leistungsempfänger nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen Leistungen von deutschen Krankenkassen erstattet bekommen, und wie hoch waren die jährlichen deutschen Erstattungsleistungen in den letzten vier Jahren?“

Antwort der Bundesregierung Nr. 1408/71: 1999 betraf das ca. 33 630 Familien

Originale Antwort: „Diese Regelung hat ihren Grund darin, dass die Beiträge eines Versicherten nicht nur der Abdeckung seines eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der Abdeckung des Schutzes seiner nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.“

„Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Erstattung der Kosten im Wege von kalenderjährlich zu vereinbarenden Monatspauschbeträgen je Familie. Diese Monatspauschbeträge basieren auf den Durchschnittskosten in der Türkei geschützter Personen nach türkischem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in der Türkei wohnenden Familienangehörigen.“

„Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind.“

„Nach Mitteilung der auf deutscher Seite für den Bereich der Krankenversicherung zuständigen Verbindungsstelle, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland in Bonn, wurden durch die deutsche Krankenversicherung im Durchschnitt für das Jahr 1998 für ca. 35 450 Familien und für 1999 für ca. 33 630 Familien pauschale Kostenerstattungen gegenüber der türkischen Krankenversicherung vorgenommen.“

Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen, Artikel 15a

Hier ein Auszug aus dem Abkommen:

„(2) … Soweit den Pauschalbeträgen Durchschnittsbeträge zugrunde liegen, die unter Einbeziehung der Ausgaben des Trägers des Aufenthaltsortes für anspruchsberechtigte Angehörige ermittelt sind, richtet sich der Kreis der zu berücksichtigenden Angehörigen abweichend von Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens nach den für den Träger des Aufenthaltsortes geltenden Rechtsvorschriften.“

Kommentierung:

(55) Der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen richtet sich nach türkischen Rechtsvorschriften.

(56) Zum Kreis der nach türkischen Rechtsvorschriften anspruchsberechtigten Familienangehörigen gehören: die Ehefrau, der nicht erwerbsfähige Ehemann über 55 Jahre, die ehelichen, für ehelich erklärten und adoptierten sowie die Kinder, für die die Vaterschaft anerkannt wurde, – im allgemeinen bis zum 18. Lebensjahr (Töchter ohne eigenen Leistungsanspruch oder Anspruch gegenüber einer anderen Person auch über das 18. Lebensjahr hinaus) – bei Schulausbildung bis zum 20. Lebensjahr – bei Hochschulausbildung bis zum 25. Lebensjahr – bei Gebrechlichkeit ohne Altersbeschränkung die Eltern des unterhaltspflichtig Versicherten (Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 120 Tagen).“

2011 griff der „Spiegel“ das Thema auf

„Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb – und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.“

„Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist. So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt: ‚Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen‘, “ schreibt der „Spiegel“ hier.

Historische Einordnung des Abkommens

Nach der Schließung der innerdeutschen Grenze am 13. August 1961 zwischen der DDR und der BRD verstärkte sich das Arbeitskräfteproblem in der BRD. Die Schließung der Grenze durch die DDR hatte durchaus einen ökonomischer Grund: Zu viele gut ausgebildete Menschen arbeiteten im „Westen“ und lebten im „Osten“, wo es billiger zu leben war.

„Von 1949 bis zum Mauerbau 1961 waren 2,7 Millionen Menschen von Ost- nach Westdeutschland übergesiedelt“ schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung. Wobei die Bevölkerungszahl auf dem Gebiet der DDR 1949 18,8 Millionen betrug.

Diese Arbeitskräfte fehlten nach der Grenzschließung, sodass die Bundesrepublik sich anderswo umsehen musste:

„Mit dem Wirtschaftswunder der Bundesrepublik wurden immer mehr Arbeitnehmer gesucht, die auf dem inländischen Markt nicht mehr zu finden waren. Und so schloss die Bundesrepublik am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab. Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem ehemaligen Jugoslawien (1968).“ (Quelle: planet wissen)

Und weiter: „Als mit dem Mauerbau der Zustrom von ostdeutschen Arbeitskräften endete, war die Anwerbung außerhalb Deutschlands noch dringlicher geworden. 1964 wurde der millionste Gastarbeiter – Armando Rodrigues aus Portugal – feierlich vom damaligen Bundesinnenminister begrüßt.“ (ks)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Dienstag, 21. November 2017

Die Rente mit Arbeit aufstocken, wie sinnvoll ist das?

Thema: Rente

Weil oftmals die Rente nicht reicht, müssen viele Menschen nebenbei arbeiten. Werden einige Grundsätze dabei nicht beachtet, kann das Folgen für die Auszahlung haben.

Der Durchschnittsbetrag einer monatlichen Rente für einen Rentner der gesetzlichen Rentenkasse beträgt 800 Euro. Die Zeiten, als eine Monatsrente für einen ruhigen Ruhestand reichten, scheinen vorbei zu sein. Viele setzen auf die zusätzliche private Altersvorsorge, etwa Riesterrente, oder versuchen, durch Nebenjobs die Rente aufzustocken.
Wie in letzter Zeit in verschiedenen Fernsehsendungen gezeigt wurde, kann man die Riesterrente vergessen. Die Einzigen die davon was haben, sind Banken und Versicherungen. Jedenfalls nicht der Rentner, der müsste mindestens 86 Jahre alt werden, um das raus zu bekommen, was er eingezahlt hat. Vererbbar ist die Riesterrente auch nicht.

Bleibt noch der Nebenjob. Dabei sollte man genau überlegen, wieviel man arbeitet, da das Rentenrecht jede Menge Fallstricke hat. Macht man was falsch, geht am Ende ein großer Teil für Steuern und Abgaben drauf. Auf jeden Fall sollte man die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Grenze ist gestaffelt, je nachdem, ob die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat und bereits Rente bekommt, sollte die Hinzuverdienstgrenze im jahr nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind dynamisch, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente gekürzt. Um wie viel, rechnet die Rentenversicherung aus. Faustregel: Alles über der Grenze wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Ein Beispiel: Markus B. bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro. Daneben verdient er aus einer Beschäftigimg noch 1.510 Euro monatlich dazu, im Jahr also 18.120 Euro. Dieser Betrag übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro um 11.820 Euro.

Ein Zwölftel davon beträgt 985 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent, also 394 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente von 950 Euro vermindert sich also um 394 Euro auf einen Betrag von 556 Euro.
Genaue Informationen, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, stehen im Rentenbescheid. Die individuelle Zuverdienstgrenze können Sie bei der Deutschen Rentenversichemng erfragen. Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 12
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr - Freitag: 7:30 bis 15:00 Uhr

Sehr viel leichter haben es Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Allerdings wird diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Grundsätzlich gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen.
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede. Bei Rentnem unter 65 Jahren müssen alle Sozialabgaben abgeführt werden wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit, nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.

Quelle: Westfalenpost, 18.11.2017

Freitag, 28. Oktober 2016

Es ist oben angekommen - Der große Renten-Alarm

Thema: Altersarmut

Eigene Vorsorge unerlässlich
Bundesregierung rechnet mit steigender Altersarmut

Ohne eigene Vorsorge droht vielen Bürgern in Zukunft Altersarmut. Das stellt die Bundesregierung im "Alterssicherungsbericht 2016" heraus, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) zitiert. Besonders betroffen sind demnach Frauen.

In der aktuellen Regierungsanalyse heißt es, das Versorgungsniveau der zukünftigen Rentner werde "ohne zusätzliche Altersvorsorge in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen". Ein erhebliches Risiko sieht die Bundesregierung für Geringverdiener. "Wird in diesem Einkommensbereich nicht zusätzlich für das Alter vorgesorgt, steigt das Risiko der Bedürftigkeit im Alter stark an", heißt es in dem Bericht.

Männer bekommen mehr als Frauen

Die Analyse dokumentiere aber auch große Einkommensunterschiede. So hätten Männer mit einem Alterseinkommen von netto durchschnittlich gut 1700 Euro fast 600 Euro mehr als Frauen. Auch Beamte hätten ein "überdurchschnittliches Alterseinkommen": Ihre Pensionen seien mit durchschnittlich 2300 Euro netto im Monat höher als die Leistungen anderer Versorgungssysteme. Fast die Hälfte der ehemals Selbständigen verfüge hingegen nur über ein Nettoeinkommen von weniger als 1000 Euro.

Den Alterssicherungsbericht erstellt das Bundesarbeitsministerium alle vier Jahre. Aus dem 258 Seiten starken Dokument geht laut SZ hervor, dass die gesetzliche Rente immer noch die größte Bedeutung für die Versorgung älterer Menschen hat. Anfang 2015 waren etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland 65 Jahre oder älter. Fast drei Viertel aller an diese Generation gezahlten Altersleistungen stammen demnach aus der Rentenkasse.

Heutige Rentner gut versorgt

Für das Zahlenwerk hat das Institut TNS Infratest Sozialforschung 2015 mehr als 30.000 Bürger befragt und deren Angaben auf die Bevölkerung hochgerechnet. Der Bericht zeigt, dass derzeit viele Rentner recht gut versorgt erscheinen, berichtet die SZ. Viele hätten Zusatzeinkünfte, knapp ein Drittel zum Beispiel aus der betrieblichen Altersvorsorge. Im Durchschnitt erhielten sie dadurch monatlich brutto 418 Euro.

Am häufigsten verfügten Senioren neben der Rente oder der Pension über Zinseinkünfte. Ehepaare kassierten so im Westen immerhin 282 Euro monatlich, Alleinstehende 178 Euro.

Deutlich höher seien die weniger verbreiteten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ehepaare im Rentenalter erzielen damit Einnahmen von 947 Euro pro Monat. "Personen mit Wohneigentum weisen ein deutlich höheres verfügbares Einkommen auf als Mieter", zitiert die SZ aus dem Bericht.

Quelle: t-online.de

» der Kommentar des Blogschreibers «

Dazu passt folgende Meldung:
Mindestlohn steigt 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde. Das Bundeskabinett billigte gestern die Anhebung der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro um 34 Cent. Der Mindestlohn gilt für vier Millionen Jobs Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, zwei Jahre nach seiner Einführung sei der Mindestlohn gelebter Alltag. Auch das Verfahren, nach dem er erhöht werde, habe sich bewährt. Die Erhöhung war im Juni von der Mindestlohnkommission empfohlen worden, die mit Vertretem der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie mit Wissenschaftlern besetzt ist. Der gesetzliche Mindestlohn richtet sich nach der Tarifentwicklung Der Kommission zufolge stiegen die Höhne und Einkommen im Zeitraum von Januar 2015 bis zum Stichtag 30. luni 2016 um vier Prozent.
Quelle: Westfalenpost, 27.10.2016
Da können es jetzt aber vier Millionen Menschen so richtig krachen lassen und privat vorsorgen.
Hat sich schon ein Namensgeber für die nächste Abzockrunde gefunden?
Riester war ja wohl ein Schuss in den Ofen!

Warum schreibt keine Zeitung über die Plünderung der Rentenkasse durch alle Politiker seit Beginn der BRD für versicherungsfremde Leistungen? Ist das Thema tabu?

Kommentare

Gazelle
Und diejenigen, die das verantworten, sonnen sich im Alter in fetten Pensionsbezügen. Oder erdreisten sich auch noch, bei Kaisers/Tengelmann als Schlichter aufzutreten.

susi-sorglos.1
Ach ja tun sie das? Dann sollten sie unser Geld nicht auf der ganzen Welt verschenken und mit den Steuergeldern so umgehen wie es der Steuerzahler auch verlangen kann.
Dideldum
Wovon soll ein Geringverdiener eine eigene Vorsorge bezahlen? Mal nicht die ganze Welt durch füttern, dann klappt es auch mit einer angemessenen Rente.

in_kognito58
Muppetshow. Geringverdiener sollen vorsorgen, Jahrzehntelangeinzahlern droht Armut..... irgendwas tickt da völlig falsch. Zahlt den Menschen die eingezahlten Beiträge aus und allen ginge es gut.

NICKMANN
Ist nicht die Bundesregierung verantwortlich für diese Situation? Niedrigzinsen zu Gunsten der Bankster und Zocker, Verlust bei Betriebsrenten, Versicherungen u.s.w.,
Niedriglohnsektor, Leiharbeit u.s.w. Es ist schon gelinde gesagt eine Frechheit so zu tun als wenn die Bürger jetzt noch mehr aus eigener Kraft vorsorgen sollen. Sparen?, damit die Bankster noch mehr Monopoly spielen können. Lebensversicherungen, die bei Ablauf nicht mal die Einlagen ausschütten? Dieser "Alterssicherungsbericht ist eine Bankrotterklärung. Hinzu kommen noch die 2,4 Millionen Kinder die von Armut bedroht sind. Und da stellt sich Merkel hin und erklärt den Deutschen geht es so gut wie nie. Oder sie meint nur die 10% Oberschicht, der Rest lebt wohl nicht mehr in ihrem Land?

WpunktFpunkt
Was (fast) ganz Deutschland schon weiß, scheint jetzt die Regierung auch begriffen zu haben. Was sie allerdings nicht kapiert zu haben scheint ist, das sie für die Altersarmut (unverschuldete meine ich, nicht wenn jemand sein ganzes Geld verzockt) verantwortlich ist. Aber sie hat ja ein grandioses Rezept: zusätzlich zu den Rentenbeiträgen auch noch selber Vorsorgen. Klasse. Wie soll ein zB Leiharbeiter, der ohnehin kaum über die Runden kommt, noch 'selber Vorsorgen'? Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Warum sind die, die in die Rentenkasse einzahlen, dann bei der Rente die Gelackmeierten? Die, die nichts einzahlen haben im Gegensatz dazu im Alter ein sorgenfreies Leben. Diese ungerechtigkeit muss endlich ein Ende haben und diese (oder nächstes Jahr eine andere) Regierung hat die Pflicht, dieses unsoziale Rentensystem gründlich zu reformieren und nicht nur Gebetsmühlenartig von Senkung des Rentenniveaus, erhöhung der Lebensarbeitszeit zu reden.

blinker9
Es ist reiner Sarkasmus, die am meisten gefährdete Gruppe der Geringverdiener, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht, sollen auch noch eine private Altersvorsorge treffen, das grenzt schon an Menschenverachtung. Der Staat sollte mal dafür Sorge tragen, dass keine Geringverdiener in diesem unterstem Segment gibt, dann würde das Problem schon erheblich kleiner. Weiterhin sollte der Staat nicht laufend an den Stellschrauben zur Reduzierung der Renten drehen. Das die heutigen Rentner alle gut versorgt sind, ist auch so eine Aussage, die keiner realen Hintergrund hat. Hier hat man wohl Befragungen in einer bevorzugten Wohngegend gemacht, denn repräsentativ kann diese Aussage auch nicht sein. In der heutigen Zeit werden für Neueinsteiger ins Berufsleben doch nur befristete Verträge abgeschlossen, die in keinster Weise dazu beitragen, das Alter zu sichern. Man geht wohl davon aus, das künftig beide Ehepartner arbeiten, um das Alter zu sichern.

Donnerstag, 16. Juni 2016

Studie des Gesamtverbands Deutsche Versicherungswirtschaft bestätigt: Rentenniveau sinkt rapide

Thema: Altersrente

Studie: Rentenniveau sinkt rapide
Deutsche müssen länger für stabile Rente arbeiten

Die Deutschen müssen deutlich länger arbeiten, sonst sinkt das Rentenniveau rapide. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Gesamtverbands Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) zur Zukunft der Rente.

Das zentrale Ergebnis der Studie: Eine effektive Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann einen deutlichen Beitrag leisten, um die gesetzliche Rente zu stabilisieren. Sonst drohen eine enorme Belastung der Steuerzahler und ein rapides Absinken des Rentenniveaus.

"Echte" Rente mit 67

Die Experten fordern deshalb eine "echte" Rente mit 67. "Wir brauchen keine Debatte über eine Rente mit 70. Wir sollten zunächst alles daran setzen, das gesetzliche Ziel von 67 Jahren auch real zu erreichen", erklärte GDV-Präsident Alexander Erdland.

Derzeit liege das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,2 Jahren. Im Tempo der derzeitigen Entwicklung steige es bis 2030 nur auf 65 Jahre, erklärte der GDV. Rentenniveau nur noch bei 41,7 Prozent

Steigt das tatsächliche Rentenalter von derzeit 64,2 Jahre bis 2040 nur leicht auf 65 Jahre, dann wäre ein gut 55 Milliarden Euro höherer Steuerzuschuss für die Rentenkasse als heute nötig, heißt es. Das Rentenniveau - das Verhältnis des Durchschnittsverdienstes zur Rente - würde von 48,1 auf 41,7 Prozent sinken.

Eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit brächte große Vorteile, sagte Studienautor Oliver Ehrentraut. Bei längerem Arbeiten wären demnach höhere Renten mit weniger Steuergeld zu erreichen. Gehen die Menschen künftig tatsächlich erst mit 67 in Rente, wie künftig für eine Rente ohne Abschläge auch vorgeschrieben, läge der Bundeszuschuss 2040 allerdings immer noch gut 51 Milliarden Euro über dem Stand heute. Das Rentenniveau sänke bis 2040 demnach auf 42,1 Prozent. Bei 67,6 Jahren wären es laut der Studie 42,2 Prozent.

Drei Säulen der Altersvorsorge

"Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten Rahmenbedingungen schaffen, dass Menschen auch in der Lage sind, so lange zu arbeiten", forderte Erdland.

Die Erhebung zeigt aber zugleich: Auch bei etwas längerem Arbeiten sieht die Lage angesichts der großen Zahl der Neurentner aus den Babyboomer-Jahrgängen nicht viel besser aus.

"Auch längeres Arbeiten kann kein Rentenniveau garantieren, wie wir es von früher kennen. Das geht nur, wenn wir alle drei Säulen der Altersvorsorge stärken. Also auch die betriebliche und private Vorsorge."

Politik muss handeln

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wandte ein: Trotz längerem Arbeiten bliebe das Rentenniveau auf Talfahrt." Das treffe insbesondere die Jüngeren, die stärker belastet würden.

Die Politik müsse "dringend handeln", forderte Buntenbach. "Wenn das Rentenniveau stabilisiert wird, werden auch im Jahr 2040 1000 Euro Rente noch 1000 Euro Rente sein - anstatt 880 Euro bei sinkendem Niveau und steigender Altersgrenze."

Quelle: t-online

Kommentare aus dem T-online-Forum

realist160270
Wir haben jetzt doch so viele Neubürger , plus die die noch kommen, warum sollte dann das Rentenniveau sinken? Ich verstehe das nicht! Man hat uns doch gesagt, das wir diese Menschen brauchen, wegen dem demografischen Wandel! Nun sind sie da, und es kommen immer neue Hiobsbotschaften bzgl. der Rente!

bert-moll
Länger arbeiten, damit fremde Kulturen finanziert werden können. Ich habe noch nie so Bundestagswahlen herbeigesehnt.

ZielDemokratie
Das wäre gerecht... Wann sinken die Pensionen von 71,25% auf 41,7%? Wann müssen Beamte mindesten 45 Jahre arbeiten und nicht nur 40 um den vollen Anspruch zu erreichen? Warum werden Pensionen nicht nach oben gedeckelt? Warum ist für die Pension alles Geld der Welt da, aber die Rentenkasse wird trotz drohender Altersarmut immer wieder für Wahlgeschenke z.B. geplündert? Wann kippen wir endlich die Dreiklassenrentensystemgesellschaft und schicken unsere Politeliten in die Wüste?