Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22. Dezember 2020 habe ich gegen die „Corona-Verordnung Absonderung“ des Landes Baden-Württemberg einen Eilantrag beim VGH Baden-Württemberg eingereicht. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele hunderttausend gesunde Menschen „abgesondert“ bzw. in Quarantäne gesteckt werden. Dreh- und Angelpunkt ist – wie bei allen Corona-Maßnahmen – der untaugliche PCR-Test. Lesen Sie mehr in meinem beigefügten Antrag (ohne Anlagen).
Gegen die Beschränkung unserer Grundrechte haben wir Anwälte für Aufklärung am 19. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht demonstriert.
Hier das Video dazu unter: https://www.mediarebell.com/watch/1kd38c34xdivqzH
Mit besten Grüßen, Ihre
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
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