Thema:
Bundeswehr
Syrien-Einsatz der Bundeswehr laut Gutachten rechtswidrig
Vergeltungsschlag wäre Grundgesetz-Verstoß
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Gutschtn zu einem möglichen Einsatz der Bundeswehr in Syrien erstellt.
Demnach würde eine Beteiligung der Bundeswehr an einem Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen.
„Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig“, heißt es in der zehnseitigen Expertise.
Es war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem vermutlichen Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt.
Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist indes neu. Nach Auffassung der Wssenschaftler des Bundestags dürfte die Bundesregierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen.
Quelle: dpa
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