Die Aushöhlung der deutschen Souveränität durch nicht demokratisch legitimierte Gremien in EU und EZB beschleunigt sich im Zuge der Euro-Krise. Immer mehr Provisorien treten an die Stelle von Gesetzen, Rechtsstaat und Demokratie verlieren an Bedeutung. Weil die EU jedoch selbst schwach ist, ist Europa bald nur noch eine Versammlung von Opportunisten und Taktierern. So sehen Weltmächte am Ende ihres Lebens-Zyklus aus.
Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen, wenn er getreten wird.“
(Immanuel Kant)
Im Jahr 1076 erdreistete sich Heinrich IV., sich mit Papst Gregor VII anzulegen. Er warf ihm vor, nur aus dem Munde des Pöbels die Zustimmung zu seinem Amt erhalten zu haben. Der Papst wurde darauf sehr böse, belegte den aufmüpfigen König mit einem Bann und entband auch seine Untertanen von Ihrem Treue-Eid auf den König. Als sich dann auch noch seine Bischöfe und Fürsten von ihm abwandten – niemand wollte es mit einem Exkommunizierten zu tun haben – machte sich der König im Büßergewand auf nach Canossa, um Abbitte zu tun.
Ganz so schlimm kann es um unsere fremdgesteuerten Staats- und Regierungschefs noch nicht stehen, meinte doch der EP-Präsident Martin Schulz, der den Staats- und Regierungschefs im Januar 2012 noch den Kampf angesagt hatte: „Die EU ist ein Verbund souveräner Staaten.“ Der Mann, der nur allzu gerne in der ersten Reihe und mit am Tisch der ganz Großen sitzen möchte, leidet offensichtlich, wie so manch anderer „Gestalter“ Europas, an Realitätsschwund. Schließlich müssen sich die Regierungschefs der Nationalstaaten ihren Segen immer häufiger aus Brüssel holen, bevor sie eigenständige Entscheidungen treffen können. Sie sind auf Mehrheitsbeschlüsse von EU-Kommission, EZB, EuGH oder EU-Parlament angewiesen. So oder so gilt EU-Recht vor nationalem Recht, ähnlich wie zu Zeiten Kaiser Karls V., als das Papst-Recht über dem Kaiser-Recht stand.
„Die EZB trifft mit ihrem Plan, Staatsanleihen zu kaufen, im Grunde politische Umverteilungsentscheidungen. Die EZB ist aber demokratisch nicht legitimiert, sie kann nicht kontrolliert werden, weil sie unabhängig ist. Sie ist politisch nicht verantwortlich und trifft dennoch weitreichende Entscheidungen. Das ist im Grunde für alle Akteure perfekt, bis auf die, die am Ende zahlen müssen“, sagte (fast wörtlich) der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, bei der Anhörung in Karlsruhe am 11.6.2013 zum ESM.
Nicht einmal ein halbes Jahr später: Die EZB bestimmt mehr denn je den politischen Kurs in Europa (hier), der IWF – auch ein undemokratischer Verein – sagt, wie die Vermögen der Europäer zu kapern sind (hier). Die Bundesregierung schaltet sich selbst aus (hier), das Bundesverfassungsgericht lässt sich alle Zeit der Welt mit der ESM-Entscheidung (hier).
„Ich habe kein Problem damit, Deutschlands Haushalts-Souveränität für die Umsetzung des ESM-Vertrages aufzugeben“, sagte Wolfgang Schäuble. Großartig. Aber Schäuble ist alt und alte Leute sind gefährlich. Sie haben ihre Zukunft hinter sich. Nun, auch Konrad Adenauer war alt, als Bundeskanzler sogar weit über achtzig, doch er blieb nüchterner Pragmatiker. Niemals hätte er sein Volk verkauft. Niemand in Europa ist derartig erpicht, weitere Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern, wie Deutschland.
Ein Volk muss schon ziemlich masochistisch veranlagt sein, um sich freiwillig dem Joch einer Fremdherrschaft (EU) zu unterwerfen. Das ist absolut neu und in der jüngeren Geschichte der Menschheit noch nie vorgekommen.
Doch der Tenor seitens einiger EU-Politiker ist eindeutig: „Daher darf ab sofort ohne EU-Parlament nichts mehr gehen. Wir müssen alles daran setzen, dass es keine Entscheidungen mehr ohne EU-Parlament gibt. Das EU-Parlament muss den Regierungschefs die Zügel anlegen. Der Kommissionspräsident muss de facto auch der Präsident der Regierungschefs sein.“ Das sagte der ÖVP-Delegationsleiter, einer von 14 Vizepräsidenten des EU-Parlaments, Othmar Karas (NEWS 4/12) und er meinte es ernst; er möchte die demokratisch gewählten Regierungschefs domestizieren, sieht die Regierungschefs heute schon als Büttel des EU-Kommissionspräsidenten Barroso.
„Die Souveränität der einzelnen Staaten findet ihre Grenzen an den Interessen der sozialistischen Gemeinschaft.“ Dieser Satz entspricht genau dem Glaubensbekenntnis der EU, entstammt jedoch der „Breschnew Doktrin“. Nur müsste sozialistisch mit europäisch ersetzt werden – oder vielleicht noch nicht einmal. Im Grunde könnte sozialistisch auch stehen bleiben, denn die auf Nivellierung beziehungsweise auf Angleichung nach unten ausgerichtete EU nimmt den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten fast alle Rechte … nein, stimmt wiederum nur bedingt: Es sind die nationalen Parlamente und Regierungschefs selbst, die ihre Hoheitsrechte an das undemokratisch zustande gekommene Politbüro (Kommission) in Brüssel abtreten und sich freiwillig unterjochen – so als wären sie nur noch Statthalter einer Kolonie oder abhängige Manager eines Subunternehmens der Europäischen Union. Die Geschichte lehrt uns jedoch, dass „Statthalter“ einer Kolonie nicht am Wohlstand eines Landes interessiert sind.
Die EU ist ein der Welt entrückter, gefährlicher Verein, in dem die Schuldner, auch durch die Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament, in der EU-Kommission und EZB, mehr Macht haben als die Gläubiger.
„Brüssel hat alles an sich gezogen, was möglich war. Dadurch haben wir dort Kompetenzen, die wirklich besser bei den Regionen oder den Ländern aufgehoben wären. Wir müssen das Prinzip der Subsidiarität ernst nehmen“, sagte selbst der tschechische Ex-Außenminister, Karl Fürst zu Schwarzenberg, ein überzeugter EU-Europäer, in einem Spiegel-Interview (9.1.2012). Doch über das in den Verträgen verankerte „Subsidiaritätsprinzip“ lächeln die Eurokraten in Brüssel nur. Was sind schon Verträge?
Man erinnert sich der Aussagen des EP-Präsidenten Martin Schulz, der so gerne Cäsar spielen möchte: „Ob das in den Verträgen steht oder nicht, ist mir egal.“ Dieser höchste Repräsentant der Europäischen Parlaments, wiederholte in einer ARD-Sendung, was er von rechtsverbindlichen Verträgen hält: „Verträge dürfen wir nicht so eng sehen.“ Bemerkenswert ist, dass Schulz‘ Äußerungen von maßgeblichen EU-Politikern unwidersprochen blieben. Da muss die Frage erlaubt sein: „Ist Brüssel ein Paralleluniversum mit eigenem Rechtsempfinden und eigener Moral, in dem Regeln nichts gelten, wo kein Recht mehr wahrgenommen wird?“ Doch schon Johann Wolfgang von Goethe sagte: „Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.“
Im Grunde sind EU-Verträge, ähnlich dem „Nichtangriffspakt“ zwischen Hitler und Stalin, nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen – taugen gerade noch zum Schiffchen-Falten. Möglicherweise liegen sie auch schon geschreddert in Brüsseler Papierkörben.
„Wer einmal die Freiheit, die Demokratie, die Rechtstaatlichkeit verloren habe, der wisse die rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes zu schätzen“, sagte der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck einmal. Aber da waren Merkel und Schäuble vielleicht abwesend oder haben nicht zugehört. Und dieses Grundgesetz, diese Demokratie, soll nun „Schritt für Schritt“ geopfert werden, für eine beinahe religiös erhöhte Ideologie, die einfach nicht funktionieren kann und die noch nicht einmal eine Verfassung besitzt.
Dieser Text ist ein Auszug aus dem eben erschienen Buch „Kurs halten, bis zum Untergang Europa. Unglaubliche Erfolgsgeschichten aus dem Brüsseler Tollhaus.“
Sven Kesch arbeitete viele Jahre als Top-Manager eines großen deutschen DAX-Unternehmens.
Das außerordentlich lesenswerte Buch kann hier bestellt werden.
Mit freundlicher Genehmigung von DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
Kommentare
» der Kommentar des Blogschreibers «
Schäuble ist der gefährlichste Mann von allen Regierungsdarstellern
In der FAZ war am 11.06.2013 zu lesen:
Schäuble an die Kandare
[...]
Ein „Feststellungsurteil“ könnte Schäuble an die Kandare nehmen.
Hoffen können die Rettungsgegner am ehesten auf das, was Juristen ein Feststellungsurteil nennen. Das heißt: Das Gericht verurteilt nicht die EZB dazu, Stützungskäufe zu unterlassen oder zumindest zu begrenzen. Sondern es knöpft sich die Bundesregierung vor und legt „rote Linien“ fest, an die sie sich in EU-Gremien halten muss. Kann sie sich dort nicht durchsetzen, müsste sie notfalls nachverhandeln - oder gar aus dem Euro austreten.
Dadurch ließe sich insbesondere Finanzminister Wolfgang Schäuble an die Kandare nehmen. Denn der euro-euphorische Ressortchef sitzt im Gouverneursrat des Rettungsfonds ESM. Dieser legt fest, ob und unter welchen Bedingungen ein Land Geld bekommt - und wie viel. Weil aber die Zentralbank nach eigenem Bekunden ihr Füllhorn nur öffnet, wenn ein Krisenland sich strengen Reformen unterzieht, könnte das Gericht damit indirekt sogar Einfluss auf die Kriterien der EZB für Stützungskäufe nehmen.
DWN schrieb am 8.5.13:
Schäuble: Deutschland fällt die Abgabe von Souveränität nicht schwer
Europablog.net schrieb:
Schäuble will neue deutsche Verfassung für Souveränitätsabgabe an die EU
Spiegel-online am 25.06.2012:
Debatte über Volksentscheid: Warum die Bürger über Europa abstimmen sollen
In der Euro-Krise wird immer mehr Macht von Berlin nach Brüssel verlagert. Finanzminister Schäuble erwartet, dass es deshalb einen Volksentscheid über die Europapolitik geben wird - auf Bundesebene wäre dies ein absolutes Novum. Wie realistisch ist der Vorstoß? Und wann könnte es so weit sein?
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht?
In Urteilen zum EU-Vertrag von Lissabon und zu Euro-Rettung hat das Bundesverfassungsgericht Hinweise darauf gegeben, dass die Kompetenzverlagerung irgendwann den Spielraum des Grundgesetzes überschreitet. Der europäische Einigungsprozess dürfe nur so weit gehen, wie den Mitgliedstaaten "ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleibt", heißt es im Lissabon-Urteil. Das Problem: Im Grundsatz hat Karlsruhe die Vorhaben der Regierung stets gebilligt, so dass die Grenzüberschreitung nicht klar auszumachen ist. Wann genau der "Geist der Verfassung" angetastet wird, bleibt also umstritten. Diese Frage wird das Gericht irgendwann klären müssen.
Bereits beim 2+4 Vertrag hat er versucht, dass Grundgesetz still und heimlich auszuhebeln und jetzt, wo es um weit mehr geht als nur um den ESM, sowieso.
Artikel 146 und Schäuble, 2plus4.de
Ist unser Wahlgesetz jetzt grundgesetzkonform?
könnte man in diesem Zusammenhang auch einmal fragen. Wir haben zwar ein Verfassungsgericht, aber keine Verfassung, ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ aber kein "Grundgesetzgericht für die Bundesrepublick Deutschland".
Man kann wirklich zum Nichtwähler werden, wenn man so etwas liest:
„Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. (Anm. Art. 146)
Er war es auch, der verhindert hat, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und er hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist!
Nach überprüfen des Links, der am 24.08.2013 noch funktionierte, erhielt ich diese Meldung: "Fehler 404, Leider ist die von Ihnen geklickte Verknüpfung ungültig."
Da wusste ich: na wenigstens die Internetzensur klappt in Deutschland ...
Ich frage mich: "Wie gültig war meine Stimme von 2009 wenn nach einem ungültigen, weil dem Grundgesetz widersprechendem, Wahlgesetz gewählt wurde? Wie gültig ist ein Wahlergebnis, dass nach illegalen Regeln zustande kam?"
zu Schäuble:
In der FAZ war am 11.06.2013 zu lesen:
Schäuble an die Kandare
[...]
Ein „Feststellungsurteil“ könnte Schäuble an die Kandare nehmen.
Hoffen können die Rettungsgegner am ehesten auf das, was Juristen ein Feststellungsurteil nennen. Das heißt: Das Gericht verurteilt nicht die EZB dazu, Stützungskäufe zu unterlassen oder zumindest zu begrenzen. Sondern es knöpft sich die Bundesregierung vor und legt „rote Linien“ fest, an die sie sich in EU-Gremien halten muss. Kann sie sich dort nicht durchsetzen, müsste sie notfalls nachverhandeln - oder gar aus dem Euro austreten.
Dadurch ließe sich insbesondere Finanzminister Wolfgang Schäuble an die Kandare nehmen. Denn der euro-euphorische Ressortchef sitzt im Gouverneursrat des Rettungsfonds ESM. Dieser legt fest, ob und unter welchen Bedingungen ein Land Geld bekommt - und wie viel. Weil aber die Zentralbank nach eigenem Bekunden ihr Füllhorn nur öffnet, wenn ein Krisenland sich strengen Reformen unterzieht, könnte das Gericht damit indirekt sogar Einfluss auf die Kriterien der EZB für Stützungskäufe nehmen.
DWN schrieb am 8.5.13:
Schäuble: Deutschland fällt die Abgabe von Souveränität nicht schwer
Europablog.net schrieb:
Schäuble will neue deutsche Verfassung für Souveränitätsabgabe an die EU
Spiegel-online am 25.06.2012:
Debatte über Volksentscheid: Warum die Bürger über Europa abstimmen sollen
In der Euro-Krise wird immer mehr Macht von Berlin nach Brüssel verlagert. Finanzminister Schäuble erwartet, dass es deshalb einen Volksentscheid über die Europapolitik geben wird - auf Bundesebene wäre dies ein absolutes Novum. Wie realistisch ist der Vorstoß? Und wann könnte es so weit sein?
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht?
In Urteilen zum EU-Vertrag von Lissabon und zu Euro-Rettung hat das Bundesverfassungsgericht Hinweise darauf gegeben, dass die Kompetenzverlagerung irgendwann den Spielraum des Grundgesetzes überschreitet. Der europäische Einigungsprozess dürfe nur so weit gehen, wie den Mitgliedstaaten "ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleibt", heißt es im Lissabon-Urteil. Das Problem: Im Grundsatz hat Karlsruhe die Vorhaben der Regierung stets gebilligt, so dass die Grenzüberschreitung nicht klar auszumachen ist. Wann genau der "Geist der Verfassung" angetastet wird, bleibt also umstritten. Diese Frage wird das Gericht irgendwann klären müssen.
Bereits beim 2+4 Vertrag hat er versucht, dass Grundgesetz still und heimlich auszuhebeln und jetzt, wo es um weit mehr geht als nur um den ESM, sowieso.
Artikel 146 und Schäuble, 2plus4.de
Ist unser Wahlgesetz jetzt grundgesetzkonform?
könnte man in diesem Zusammenhang auch einmal fragen. Wir haben zwar ein Verfassungsgericht, aber keine Verfassung, ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ aber kein "Grundgesetzgericht für die Bundesrepublick Deutschland".
Man kann wirklich zum Nichtwähler werden, wenn man so etwas liest:
„Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. (Anm. Art. 146)
Er war es auch, der verhindert hat, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und er hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist!
Nach überprüfen des Links, der am 24.08.2013 noch funktionierte, erhielt ich diese Meldung: "Fehler 404, Leider ist die von Ihnen geklickte Verknüpfung ungültig."
Da wusste ich: na wenigstens die Internetzensur klappt in Deutschland ...
Ich frage mich: "Wie gültig war meine Stimme von 2009 wenn nach einem ungültigen, weil dem Grundgesetz widersprechendem, Wahlgesetz gewählt wurde? Wie gültig ist ein Wahlergebnis, dass nach illegalen Regeln zustande kam?"
zu Schäuble:
Falkenauge sagt:
“Es sind die nationalen Parlamente und Regierungschefs selbst, die ihre Hoheitsrechte an das undemokratisch zustande gekommene Politbüro (Kommission) in Brüssel abtreten und sich freiwillig unterjochen – so als wären sie nur noch Statthalter einer Kolonie oder abhängige Manager eines Subunternehmens der Europäischen Union.”
Diese Leute sind ja auch eingebunden in die ganze “europäische Integrationsbewegtung”, die von Anfang einen europäischen Zentralstaat zum Ziel hat, in dem die europäischen Völker aufgehen sollen. Man kann die gegenwärtigen Ereignisse nur durchschauen, wenn man die Hintergünde dieser konspirativen Bewegung kennt.
Vgl.: http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/11/22/hintergrunde-der-europaischen-integrationsbewegung/
Omi sagt:
Wie kann man Verfassungsbruch begehen, wenn es gar keine gültige Verfassung gibt??!! Das soll mir bitte mal jemand erklären! Oder verstehe ich da etwas falsch!?
Nebenerwerbskanzler sagt:
Klasse Text.
Vielen Dank!
Zu den „ Rotkitteln“:
Mit der Wiedervereinigung (also mehr als 20! Jahre) soll ja laut GG dem “deutschen” Volk eine Verfassung zu Abstimmung vorgelegt werden.
Bis heute ist aber nichts gelaufen und es läuft auch nichts. Die Volkskammer ignoriert den Auftrag des GG, der ausgetauschte und nun stets unterschriftsbereite Herr Bundespräsident schwafelt was von Bürge(n,r)-Beteiligung und säuselt Rechts-Staats-Phrasen und die “hohen Verfassungsrichter ohne Verfassung” haben das offensichtlich auch noch nicht gemerkt bzw. es juckt sie einen Dreck?!
Was will man dann beim inländerfeindlichen ESM erwarten? Und wenn denn nun etwas gaaaaanz offensichtlich “Verfassungs“- bzw. GG-widrig ist (das Haushaltsrecht ist an Fremdstaaten verpfändet), dann gibt´s halt Rechtsbeugung durch Prozessverzögerung, bis die Fakten unumkehrbar sind. Die kriegen das hin, das ist deren Geschäft und die sagen das auch noch (es gibt hierzu ein Zitat von Voßkuhle).
Was ist diese BRiD doch für ein dämliches und rechtsfreies Gebilde und was für eine Despoten-Herrschaft braut sich da zusammen? Aber uns geht´s ja gut und wir sind Exportweltmeister.
suckertoo sagt:
“Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.”
Diesen Satz sollten wir auf unsere Fahnen schreiben!! Und zwar in ALLEN Belangen.
Inaltlich ist das für mich die Voraussetzung für Lösungen in allen Situationen.
WECKER sagt:
was ist nur mit den Deutschen passiert? Früher hatten alle Angst vor den Deutschen, heute hat Deutschland Angst vor allem. Selbst Ihre Freiheit sind sie nichtmehr bereit zu verteidigen.. schade.. TRAURIG..
Nina sagt:
Das Grundgesetz verkommt zu einem “not important paper”. Deutschlands staatliche Behörden platzen vor Rechtsbruch. Und Merkel? Naja, also wer meint, das Politiker Macht haben, der irrt. Merkel spielt ihre Rolle gut. Die Hochfinanz und die Wirtschaftslobbyisten sagen ihr wo s lang geht. Und so lange die Deutschen auf dem Sofa bleiben, wird sich daran auch nichts ändern.
doardi sagt:
So zu treffend der Buchauszug ist überrascht es mich immer wieder, dass Begriffe wie Verfassung und deutsche Souveränität erwähnt werden.
Die BRD hat keine Verfassung. Die BRD hat ein Grundgesetz das keine Verfassung ist. Kennen diese Menschen den Artikel 146 Grundgesetz nicht.
Und ignorieren sie den Schäuble: Die BRD war seit 1945 niemals vollständig souverän. Wobei mir der Unterschied zwischen ein bisschen Souverän und Vollsouverän unbekannt ist.
flunkengold sagt:
…@ doardi
Sehr gut auf den Punkt gekommen !
Hier Schäubles Vortrag zur Souveränität :
http://www.youtube.com/watch?v=aJns4dSTZR8
ein bischen schwanger = ein bischen souverän
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