Nein zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat! Herr Bundespräsident, verweigern Sie bitte die Unterschrift!
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Am 20. November hat sich die Weltgemeinschaft in einer UN-Resolution
geschlossen gegen Maßnahmen zur Massenüberwachung der Bürger
ausgesprochen (Session 68, 2013). Die Vorratsdatenspeicherung ist eine solche menschenrechtswidrige Maßnahme:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten
(z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie
politische und unternehmerische Aktivitäten, die
Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer
freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
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