Liebe Leser, es ist ernst:
"Wir verlieren unsere Gemeinnützigkeit!" Mit
diesen Worten könnte unsere nächste Nachricht beginnen. Weil wir uns für
das Gemeinwohl Aller einsetzen, mit Petitionen Debatten anstoßen und
Veränderung schaffen, sind wir als gemeinnützig anerkannt. Doch der Bundesgerichtshof
hat geurteilt, dass sich gemeinnützige Organisationen nicht politisch
äußern dürfen. [1] Problem: Alle Themen auf unserer Plattform sind
politisch!
Sollte openPetition einem einzelnen Menschen einmal zu viel
helfen oder einem Thema nur einmal zu viel Aufmerksamkeit widmen, dann droht auch uns die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Während Profitunternehmen weiterhin jede Ausgabe für ihre
Lobbyarbeit von der Steuer absetzen dürfen, stehen
Non-Profit-Organisationen Schritt für Schritt vor dem Aus. [2] Sollte es
nicht bald eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geben, werden laut
Experten noch hunderte Organisationen ihren Status als gemeinnützige Organisation verlieren
[3] [4] - und damit: Steuervergünstigungen, Fördermittel, Spenden und
schließlich ihre Existenz. Deshalb fordert das zivilgesellschaftliche
Bündnis “Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, dem
wir auch angehören, ein neues Gemeinnützigkeitsrecht:
9 Millionen Menschen nutzen unsere Plattform, doch nur 0,3 Prozent fördern uns - das wird in Zukunft nicht reichen. Wenn es schon keine Rechtssicherheit gibt, brauchen wir umso dringender finanzielle Sicherheit, damit openPetition weiterhin unabhängig von Werbung und staatlichen Mitteln bleiben kann. Liebe Leser, helfen Sie unsere Existenz zu schützen?
Eine widerstandsfähige Demokratie braucht politisch engagierte Menschen - mit und ohne Parteibuch.
Politische Arbeit stärkt die politische Willensbildung und schafft Kontrolle der Politik durch die Wählerschaft.
Unsere Mission ist es, möglichst vielen Menschen politische Teilhabe zu ermöglichen.
Danke für Ihr Engagement und dass auch Sie zu einer lebendigen Zivilgesellschaft und Demokratie beitragen.
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Jörg Mitzlaff, Gründer von openPetition
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PS: Als gemeinnützige GmbH dürfen wir keinen Profit machen,
sondern müssen alle Einnahmen sinnstiftend zur “Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements” verwenden. Solange wir als gemeinnützig
anerkannt sind, können Spenden an uns von der Steuer abgesetzt werden.
[1] “Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit”, BFH-Urteil (Az. V R 60/17), 10.01.2019
[2] “Attac-Urteil zu Gemeinnützigkeit: Schlechte Nachrichten für die Demokratie”, LobbyControl, 28.02.2019
[3] “Gericht entscheidet: Ist Attac gemeinnützig?”, Redaktionsnetzwerk Deutschland, 26.02.2020
[4] “Erlass mildert Wirkung des Attac-Urteils – wem nutzt
es?”, Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”,
02.03.2020
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