von Gunther Schwarz
Es ist ja bei längeren Zugreisen schlimm genug. Im Gegensatz zu den meisten Einkäufen und U-Bahn-Fahrten führt das Stunden lange Maskentragen dort zu Atemproblemen, Schwitzen, einer beschlagenen Brille, die einen am Lesen hindert, und anderen lästigen Begleiterscheinungen. Bei Flugreisen kommt hinzu, dass sie dem menschlichen Körper ohnehin viel abverlangen. Noch mehr Enge, weniger Bewegungsmöglichkeiten, veränderter Luftdruck — auch Ängste können über den Wolken aktiviert werden. Die Maske, die auch unter normalen Umständen ein Gesundheitsrisiko ist, wirkt sich hier doppelt schädlich aus. Noch viel schlimmer ist jedoch die Situation der Crew, die maskiert eine schwierige und verantwortungsvolle Arbeit bewältigen muss. Ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr besteht das Risiko von Ohnmachtsanfällen. In brenzligen Situationen kann es passieren, dass eine Stewardess nicht adäquat reagiert — mit gefährlichen Folgen. Der Autor, Dermatologe und Allergologe, läuft aus fachlicher und menschlicher Sicht gegen die unsinnige Vorschrift Sturm. Er hat einen offenen Brief an die Lufthansa verfasst.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es schreibt Ihnen Dr. Gunther Schwarz. Ich bin Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Allergologie und Facharzt für Allgemeinmedizin. Ich praktiziere in Spanien und in Deutschland.
Ich war am 8. Juni 2020 auf dem Flug LH1124 von FRA nach BCN. Alles hat reibungslos trotz der Corona-„Krise“ funktioniert.
Aus gegebenem Anlass wende ich mich als Facharzt und Fluggast an Sie mit der Bitte, mein Schreiben an „höhere Stellen“ im Management, an die für die LH zuständige Ärzteschaft — insbesondere an die Arbeitsmedizinische Abteilung (!) und gegebenenfalls auch an die für Sie zuständigen PolitikerInnen weiterzuleiten.
Aus ärztlicher Sicht ist es zwar verständlich, dass Sie sich wahrscheinlich Sorgen machen, verantwortlich und haftbar gemacht zu werden, sollte einer Ihrer Passagiere oder Mitarbeiter an Corona erkranken infolge einer potenziellen Infizierung während eines Fluges. Ebenso wäre es verständlich, wenn Sie Entscheidungen zum Schutze vor Ansteckung fällen, die Ihnen selber womöglich nicht verständlich sind und die Sie lediglich fällen, da es zur Zeit „allgemein üblich“ ist beziehungsweise da es Ihnen von anderer Stelle vorgeschrieben wird.
Bei der Fluggasteinweisung war mir aufgefallen, dass von einer Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken gesprochen wurde. Auf Nachfrage meinerseits war mir mitgeteilt worden, dass diese Verpflichtung in der Tat seit dem 8. Juni 2020 gelte — und zwar für das Personal und auch für die Passagiere. Inwieweit die Piloten davon betroffen sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich möchte Sie bitten, sich eingehend gegen das unsinnige Tragen dieser Masken während des Fluges bei den entsprechenden Stellen einzusetzen.
Aber auch für die Passagiere besteht womöglich ein Gesundheitsrisiko durch das Maskentragen. Die Menschen wurden höchstgradig in den letzten Wochen und Monaten bezüglich der angeblichen Gefährlichkeit des neuartigen Coronavirus verunsichert. Während des Fluges habe ich einen Passagier gesehen, der völlig angespannt und ruhig zugleich mit doppelter Maske (!!) auf seinem Sitz saß. Unter seiner blauen chirurgischen Maske trug er eine dickere weiße Maske (wahrscheinlich eine vom Typ FFP2!). Was ein Wahnsinn!
Nehmen wir an, der Passagier hat eine schwere Lungenkrankheit oder eine Krankheit der oberen Atemwege und will sich aus Angst vor Corona verstärkt schützen. Durch das Tragen einer doppelten Maskenschicht — und in seinem Fall dicht auf dem Gesicht sitzenden Maske — ist es nahezu sicher, dass es zur eingeschränkten Luftzirkulation in seinem Körper kommt und er sich dadurch eher schadet als nützt. Falls er Angst hat, kommen gesundheitliche Einschränkungen infolge der Angst noch hinzu.
Sollte dieser Passagier aber völlig gesund gewesen sein, schadet ihm dennoch das Tragen der Maske(n) wie oben beschrieben. Zudem war eine Infektionsgefahr speziell in seinem Fall meines Erachtens extrem gering wenn nicht sogar nicht möglich, da er alleine in einer Dreierreihe am Fensterplatz saß (Reihe 5) und das Flugzeug ohnehin geschätzt lediglich mit 30 Passagieren belegt war.
Aber dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Laut aktueller Erklärung des Chefingenieurs von Airbus, Jean-Brice Dumont, gegenüber dem Handelsblatt sei selbst bei voll besetztem Flugzeug, die Befürchtung, sich in einem Passagierflugzeug durch Viren in der Luft anzustecken, unbegründet. Ich verweise hierzu auch auf das kürzlich von Airbus gestartete Projekt „Keep Trust in Air Travel“.
Zudem verweise ich wie bereits oben erwähnt auf die schon 2004 veröffentlichte Dissertation einer ärztlichen Kollegin, die die Auswirkungen des Tragens von Mund-Nase-Masken bei medizinischem Personal untersucht hat. Einen Ausschnitt aus dieser Dissertation möchte ich hier zitieren:
„Klinische Relevanz der Ergebnisse: In der vorliegenden Studie wurde die Hypothese der Akkumulation von CO2 bei der Verwendung von chirurgischen Operationsmasken bewiesen. Die Akkumulation führte zu einer verstärkten Rückatmung von CO2 und dies führte wiederum zu einem signifikanten Anstieg von CO2 im Blut der getesteten Probanden. Die Messzeit von 30 Minuten und der bestehende Versuchsaufbau führten zu keiner signifikanten Steigerung der Atmung im Sinne einer kompensatorischen Hyperventilation.
Es darf jedoch angenommen werden, dass die Effekte in der täglichen Klinikroutine ausgeprägter ausfallen würden: Die Operationsmasken werden häufig sehr viel länger getragen, als dies in der vorliegenden Studie geschah. Des Weiteren wurde die Studie an normal atmenden Personen im Ruhezustand gemessen. Bei körperlicher Arbeit und psychischer Anspannung wird die Atmung aktiviert, was zu einer stärkeren Rückatmung von CO2 und wiederum zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration im Blut des OP-Personals führen könnte. Eine Änderung der Blutgase kann Ursache eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten sein.
Van der Post beschreibt eine Zunahme der Reaktionszeiten bei Hypoxämie (64). Noble, Jones und Davis untersuchten ebenfalls die kognitive Leistung unter moderater Hypoxämie und berichten von einer Abnahme psychomotorischer Fähigkeiten, einer Steigerung der Reaktionszeit und einer insgesamt eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit (48). Fothergill untersuchte den Effekt eines erhöhten CO2-Partialdruckes auf das Nervensystem und bewies eine Abnahme der Geschwindigkeit und der Genauigkeit beim Lösen von psychomotorischen Aufgaben (24). Es wäre denkbar, dass die gezeigten Effekte das chirurgische Ergebnis beeinflussen könnten.“
Zudem verweise ich auf einen Aufruf der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ vom 6. Juni 2020, die sich gegen das Tragen von Masken und auch gegen das übermäßige Desinfizieren von Händen insbesondere bei Kindern einsetzen:
Ein Aufruf an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen
Nach allen uns vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen werden seit einiger Zeit so gut wie keine echten Covid-19-Neuinfektionen im Bundesgebiet mehr nachgewiesen. Die aktuell nur noch äußerst geringe Zahl von positiven Ergebnissen bei Covid-19-PCR-Tests kann auch durch die von der Charité selbst eingeräumten mindestens 1,4 Prozent falsch-positiven Testergebnissen erklärt werden.
Nicht nur, dass die meisten Masken, was den Schutz vor Viren betrifft, völlig ineffektiv sind und deswegen auch selbst von der WHO nicht empfohlen werden. Es kommt beim Tragen von Gesichtsmasken sehr häufig auch zu gravierenden körperlichen und auch psychischen Belastungen, die sehr gesundheitsgefährdend sind.
Jeder von uns kennt Schilderungen von Benommenheit, Schwindel, Müdigkeitsgefühlen, Atemnot, bis hin zum Kreislaufkollaps, die vor allem durch die vermehrte Rückatmung von CO2 verursacht werden, die selbst bei einfacheren Maskentypen schon stattfindet.
Eltern und Kinder berichten auch über Angst und Panikzustände, gerade bei jüngeren Kindern. Lehrkräfte berichten von verändertem Sozialverhalten bei Schülern.
Wir als Ärzte sind hier aufgerufen, uns im Sinne unserer Verantwortung für die Gesundheit der sich uns anvertrauenden Menschen einzusetzen.
Wir bitten Sie, als unsere ärztlichen Kollegen, deshalb sorgfältig zu prüfen, ob sie nicht auch bei Ihren betroffenen Patienten in den genannten Fällen eine Befreiung von der Gesichtsschutzmaske attestieren können.
Eine unserer Einschätzung geeignete Formulierung „aus schwerwiegenden medizinischen Gründen ist .... von der Gesichtsmaskenpflicht befreit“ setzt aus unserer Sicht nicht unbedingt schon das Vorliegen einer Erkrankung voraus, sondern kann auch bedeuten, dass durch das Tragen einer solchen Maske eine körperliche oder psychische Erkrankung für den betroffenen Patienten konkret droht und durch das Befreiungs-Attest in ihrem Auftreten verhindert werden kann.
Aus unserer Sicht wäre es zudem auch sinnvoll, die Schul- und Kindergartenkinder von der Pflicht, sich in kurzen Abständen die Hände desinfizieren zu müssen, zu befreien.
Ein gründliches Waschen der Hände mit einer hautfreundlichen Seife, zum Beispiel nach dem Toilettengang, ist unseres Erachtens als Hygieneschutzmaßnahme vollkommen ausreichend und gefährdet nicht den bei Kindern besonders empfindlichen Hautschutzmantel. Viele Kinder entwickeln hier durch übermäßiges Waschen und Desinfizieren ja schmerzhafte Hautveränderungen, die es aus unserer Sicht zu verhindern gilt.
Eine geeignete Formulierung könnte im betreffenden Fall unseres Erachtens so aussehen:
„ebenso ist ... auch aus medizinischen Gründen davon befreit, sich mit Desinfektionsmitteln die Hände desinfizieren zu müssen.“
Wir bitten Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich an unserer Aktion zu beteiligen und hier ab sofort ganz besonders genau im Sinne des Schutzes der Gesundheit der uns anvertrauten Patienten zu prüfen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Ihre ärztlichen Kollegen von der MWGFD e.V. Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Andreas Diemer, Dr. Gertraud Scherz-Willeitner, Dr. Bodo Schiffmann, Heiko Schöning, Dr. Ronald Weikl, Dr. Wolfgang Wodarg in solidarischer Zusammenarbeit mit der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ und ihren über Tausend namentlich bekannten, zumeist den Arztberuf ausübenden Unterstützern.
P.S. Wir dürfen noch daran erinnern, dass Österreich bereits am 15. Juni 2020 die Maskenpflicht generell beendet.
V.i.S.P.: MWGFD e.V., Vorsitzende Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Ronald Weikl
Unabhängig von den potenziellen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und auf die Gesundheit durch das Tragen der Masken durch Erhöhung der CO2-Belastung des Organismus sehe ich als Hautarzt zunehmend Patienten in meiner Praxis, die durch die Masken eine periorale Dermatitis entwickeln. Diese Hautkrankheit ist Ihnen sicherlich nicht unbekannt, da infolge der besonderen Arbeitsbedingungen in der Kabine auch ohne das Tragen von Masken infolge der trockenen Kabinenluft nicht umsonst diese Krankheit die „Stewardessenkrankheit“ genannt wird. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass sich der Krankenstand Ihrer MitarbeiterInnen womöglich erhöhen wird.
Aufgrund der aufgeführten Argumente möchte ich Sie als bisheriger Fan der Lufthansa aber vor allem als Doppelfacharzt ermutigen, sich auf die Aussagen der Mehrheit der Wissenschaftler (und nicht nur auf einige wenige, die sich in den Medien für das Tragen von Masken einsetzen) zu verlassen. Insbesondere wäre es sicherlich auch hilfreich, wie bisher der bewährten Luftfahrttechnik zu vertrauen und die Aussagen der Flugzeugingenieure wahr- und ernst zunehmen (sofern nicht schon geschehen).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dr. med. Gunther Schwarz
Quellen und Anmerkungen:
Unter anderem das Buch von Bhakdi/Reiss „Corona: Fehlalarm? Zahlen, Daten, Hintergründe“.
Der Artikel ist erschienen bei :Rubikon-News
Sehr geehrte Damen und Herren,
es schreibt Ihnen Dr. Gunther Schwarz. Ich bin Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Allergologie und Facharzt für Allgemeinmedizin. Ich praktiziere in Spanien und in Deutschland.
Ich war am 8. Juni 2020 auf dem Flug LH1124 von FRA nach BCN. Alles hat reibungslos trotz der Corona-„Krise“ funktioniert.
Aus gegebenem Anlass wende ich mich als Facharzt und Fluggast an Sie mit der Bitte, mein Schreiben an „höhere Stellen“ im Management, an die für die LH zuständige Ärzteschaft — insbesondere an die Arbeitsmedizinische Abteilung (!) und gegebenenfalls auch an die für Sie zuständigen PolitikerInnen weiterzuleiten.
Aus ärztlicher Sicht ist es zwar verständlich, dass Sie sich wahrscheinlich Sorgen machen, verantwortlich und haftbar gemacht zu werden, sollte einer Ihrer Passagiere oder Mitarbeiter an Corona erkranken infolge einer potenziellen Infizierung während eines Fluges. Ebenso wäre es verständlich, wenn Sie Entscheidungen zum Schutze vor Ansteckung fällen, die Ihnen selber womöglich nicht verständlich sind und die Sie lediglich fällen, da es zur Zeit „allgemein üblich“ ist beziehungsweise da es Ihnen von anderer Stelle vorgeschrieben wird.
Bei der Fluggasteinweisung war mir aufgefallen, dass von einer Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken gesprochen wurde. Auf Nachfrage meinerseits war mir mitgeteilt worden, dass diese Verpflichtung in der Tat seit dem 8. Juni 2020 gelte — und zwar für das Personal und auch für die Passagiere. Inwieweit die Piloten davon betroffen sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich möchte Sie bitten, sich eingehend gegen das unsinnige Tragen dieser Masken während des Fluges bei den entsprechenden Stellen einzusetzen.
Es ist längst hinreichend bekannt, dass das längere Tragen von Masken gesundheitsschädlich sein kann.Insbesondere für das Personal können womöglich gefährliche Einschränkungen infolge einer durch das Tragen der Masken und der damit möglichen Erhöhung der CO2-Last des Organismus resultieren und es somit zu einer eingeschränkten Konzentrations- und Belastungsfähigkeit kommen kann. Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Crew ist selbstredend tunlichst zu vermeiden! Insbesondere in einer Notsituation während des Fluges muss die Crew zu 100 Prozent kognitiv und physisch leistungs- und einsatzfähig sein! Eine psychomotorische Einschränkung der Leistungsfähigkeit infolge einer stärkeren Rückatmung von CO2 und damit erhöhten CO2-Konzentration im Blut der Crewmitglieder darf sich keine Fluggesellschaft erlauben! Siehe hierzu weiter unten den Verweis auf eine Dissertation aus dem Jahr 2004.
Aber auch für die Passagiere besteht womöglich ein Gesundheitsrisiko durch das Maskentragen. Die Menschen wurden höchstgradig in den letzten Wochen und Monaten bezüglich der angeblichen Gefährlichkeit des neuartigen Coronavirus verunsichert. Während des Fluges habe ich einen Passagier gesehen, der völlig angespannt und ruhig zugleich mit doppelter Maske (!!) auf seinem Sitz saß. Unter seiner blauen chirurgischen Maske trug er eine dickere weiße Maske (wahrscheinlich eine vom Typ FFP2!). Was ein Wahnsinn!
Nehmen wir an, der Passagier hat eine schwere Lungenkrankheit oder eine Krankheit der oberen Atemwege und will sich aus Angst vor Corona verstärkt schützen. Durch das Tragen einer doppelten Maskenschicht — und in seinem Fall dicht auf dem Gesicht sitzenden Maske — ist es nahezu sicher, dass es zur eingeschränkten Luftzirkulation in seinem Körper kommt und er sich dadurch eher schadet als nützt. Falls er Angst hat, kommen gesundheitliche Einschränkungen infolge der Angst noch hinzu.
Sollte dieser Passagier aber völlig gesund gewesen sein, schadet ihm dennoch das Tragen der Maske(n) wie oben beschrieben. Zudem war eine Infektionsgefahr speziell in seinem Fall meines Erachtens extrem gering wenn nicht sogar nicht möglich, da er alleine in einer Dreierreihe am Fensterplatz saß (Reihe 5) und das Flugzeug ohnehin geschätzt lediglich mit 30 Passagieren belegt war.
Aber dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Laut aktueller Erklärung des Chefingenieurs von Airbus, Jean-Brice Dumont, gegenüber dem Handelsblatt sei selbst bei voll besetztem Flugzeug, die Befürchtung, sich in einem Passagierflugzeug durch Viren in der Luft anzustecken, unbegründet. Ich verweise hierzu auch auf das kürzlich von Airbus gestartete Projekt „Keep Trust in Air Travel“.
Zudem verweise ich wie bereits oben erwähnt auf die schon 2004 veröffentlichte Dissertation einer ärztlichen Kollegin, die die Auswirkungen des Tragens von Mund-Nase-Masken bei medizinischem Personal untersucht hat. Einen Ausschnitt aus dieser Dissertation möchte ich hier zitieren:
„Klinische Relevanz der Ergebnisse: In der vorliegenden Studie wurde die Hypothese der Akkumulation von CO2 bei der Verwendung von chirurgischen Operationsmasken bewiesen. Die Akkumulation führte zu einer verstärkten Rückatmung von CO2 und dies führte wiederum zu einem signifikanten Anstieg von CO2 im Blut der getesteten Probanden. Die Messzeit von 30 Minuten und der bestehende Versuchsaufbau führten zu keiner signifikanten Steigerung der Atmung im Sinne einer kompensatorischen Hyperventilation.
Es darf jedoch angenommen werden, dass die Effekte in der täglichen Klinikroutine ausgeprägter ausfallen würden: Die Operationsmasken werden häufig sehr viel länger getragen, als dies in der vorliegenden Studie geschah. Des Weiteren wurde die Studie an normal atmenden Personen im Ruhezustand gemessen. Bei körperlicher Arbeit und psychischer Anspannung wird die Atmung aktiviert, was zu einer stärkeren Rückatmung von CO2 und wiederum zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration im Blut des OP-Personals führen könnte. Eine Änderung der Blutgase kann Ursache eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten sein.
Van der Post beschreibt eine Zunahme der Reaktionszeiten bei Hypoxämie (64). Noble, Jones und Davis untersuchten ebenfalls die kognitive Leistung unter moderater Hypoxämie und berichten von einer Abnahme psychomotorischer Fähigkeiten, einer Steigerung der Reaktionszeit und einer insgesamt eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit (48). Fothergill untersuchte den Effekt eines erhöhten CO2-Partialdruckes auf das Nervensystem und bewies eine Abnahme der Geschwindigkeit und der Genauigkeit beim Lösen von psychomotorischen Aufgaben (24). Es wäre denkbar, dass die gezeigten Effekte das chirurgische Ergebnis beeinflussen könnten.“
Zudem verweise ich auf einen Aufruf der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ vom 6. Juni 2020, die sich gegen das Tragen von Masken und auch gegen das übermäßige Desinfizieren von Händen insbesondere bei Kindern einsetzen:
Ein Aufruf an alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen
Nach allen uns vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen werden seit einiger Zeit so gut wie keine echten Covid-19-Neuinfektionen im Bundesgebiet mehr nachgewiesen. Die aktuell nur noch äußerst geringe Zahl von positiven Ergebnissen bei Covid-19-PCR-Tests kann auch durch die von der Charité selbst eingeräumten mindestens 1,4 Prozent falsch-positiven Testergebnissen erklärt werden.
Trotz dieser Fakten werden weiterhin Maßnahmen aufrechterhalten, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren.Ganz besonders belastend und gesundheitsgefährdend ist für viele Menschen, insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere und insbesondere auch Kinder die sogenannte Maskenpflicht im öffentlichen Raum, zum Beispiel auch in den Schulen und Kindergärten.
Nicht nur, dass die meisten Masken, was den Schutz vor Viren betrifft, völlig ineffektiv sind und deswegen auch selbst von der WHO nicht empfohlen werden. Es kommt beim Tragen von Gesichtsmasken sehr häufig auch zu gravierenden körperlichen und auch psychischen Belastungen, die sehr gesundheitsgefährdend sind.
Jeder von uns kennt Schilderungen von Benommenheit, Schwindel, Müdigkeitsgefühlen, Atemnot, bis hin zum Kreislaufkollaps, die vor allem durch die vermehrte Rückatmung von CO2 verursacht werden, die selbst bei einfacheren Maskentypen schon stattfindet.
Eltern und Kinder berichten auch über Angst und Panikzustände, gerade bei jüngeren Kindern. Lehrkräfte berichten von verändertem Sozialverhalten bei Schülern.
Wir als Ärzte sind hier aufgerufen, uns im Sinne unserer Verantwortung für die Gesundheit der sich uns anvertrauenden Menschen einzusetzen.
Wir bitten Sie, als unsere ärztlichen Kollegen, deshalb sorgfältig zu prüfen, ob sie nicht auch bei Ihren betroffenen Patienten in den genannten Fällen eine Befreiung von der Gesichtsschutzmaske attestieren können.
Eine unserer Einschätzung geeignete Formulierung „aus schwerwiegenden medizinischen Gründen ist .... von der Gesichtsmaskenpflicht befreit“ setzt aus unserer Sicht nicht unbedingt schon das Vorliegen einer Erkrankung voraus, sondern kann auch bedeuten, dass durch das Tragen einer solchen Maske eine körperliche oder psychische Erkrankung für den betroffenen Patienten konkret droht und durch das Befreiungs-Attest in ihrem Auftreten verhindert werden kann.
Aus unserer Sicht wäre es zudem auch sinnvoll, die Schul- und Kindergartenkinder von der Pflicht, sich in kurzen Abständen die Hände desinfizieren zu müssen, zu befreien.
Ein gründliches Waschen der Hände mit einer hautfreundlichen Seife, zum Beispiel nach dem Toilettengang, ist unseres Erachtens als Hygieneschutzmaßnahme vollkommen ausreichend und gefährdet nicht den bei Kindern besonders empfindlichen Hautschutzmantel. Viele Kinder entwickeln hier durch übermäßiges Waschen und Desinfizieren ja schmerzhafte Hautveränderungen, die es aus unserer Sicht zu verhindern gilt.
Eine geeignete Formulierung könnte im betreffenden Fall unseres Erachtens so aussehen:
„ebenso ist ... auch aus medizinischen Gründen davon befreit, sich mit Desinfektionsmitteln die Hände desinfizieren zu müssen.“
Wir bitten Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich an unserer Aktion zu beteiligen und hier ab sofort ganz besonders genau im Sinne des Schutzes der Gesundheit der uns anvertrauten Patienten zu prüfen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Ihre ärztlichen Kollegen von der MWGFD e.V. Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Andreas Diemer, Dr. Gertraud Scherz-Willeitner, Dr. Bodo Schiffmann, Heiko Schöning, Dr. Ronald Weikl, Dr. Wolfgang Wodarg in solidarischer Zusammenarbeit mit der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ und ihren über Tausend namentlich bekannten, zumeist den Arztberuf ausübenden Unterstützern.
P.S. Wir dürfen noch daran erinnern, dass Österreich bereits am 15. Juni 2020 die Maskenpflicht generell beendet.
V.i.S.P.: MWGFD e.V., Vorsitzende Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Ronald Weikl
Unabhängig von den potenziellen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und auf die Gesundheit durch das Tragen der Masken durch Erhöhung der CO2-Belastung des Organismus sehe ich als Hautarzt zunehmend Patienten in meiner Praxis, die durch die Masken eine periorale Dermatitis entwickeln. Diese Hautkrankheit ist Ihnen sicherlich nicht unbekannt, da infolge der besonderen Arbeitsbedingungen in der Kabine auch ohne das Tragen von Masken infolge der trockenen Kabinenluft nicht umsonst diese Krankheit die „Stewardessenkrankheit“ genannt wird. Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass sich der Krankenstand Ihrer MitarbeiterInnen womöglich erhöhen wird.
Aufgrund der aufgeführten Argumente möchte ich Sie als bisheriger Fan der Lufthansa aber vor allem als Doppelfacharzt ermutigen, sich auf die Aussagen der Mehrheit der Wissenschaftler (und nicht nur auf einige wenige, die sich in den Medien für das Tragen von Masken einsetzen) zu verlassen. Insbesondere wäre es sicherlich auch hilfreich, wie bisher der bewährten Luftfahrttechnik zu vertrauen und die Aussagen der Flugzeugingenieure wahr- und ernst zunehmen (sofern nicht schon geschehen).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dr. med. Gunther Schwarz
Quellen und Anmerkungen:
Unter anderem das Buch von Bhakdi/Reiss „Corona: Fehlalarm? Zahlen, Daten, Hintergründe“.
|