Sonntag, 14. Juni 2020

Demonstrationen in Frankfurt - die Antwort ist eingetroffen

Liebe Leser,
am 7. Juni habe ich die Email einer Foristin an die Polizei Frankfurt hier veröffentlicht. "Demonstrationen in Frankfurt - sind je nach Veranstalter Abstandsregeln und Mundschutzpflicht unterschiedlich?" war das Thema.
Sie hat Antwort erhalten und mir, wie auch den weiteren Schriftverkehr, mit der Bitte um Veröffentlichung, zugesandt.

Antwort von der Polizei


Von: xxxxx.xxxxxx@polizei.hessen.de
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 15:30
An: Agnes Ster
Betreff: AW: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Frau Ster,

mein Name ist xxxxx xxxxxx. Ich war der Gesamteinsatzleiter für die Einsatzlagen am 06.06.2020 und bin über den Verlauf der Versammlungen am 05.06.2020 ebenfalls informiert.

Ich wurde gebeten, Ihre Anfrage direkt zu beantworten, denn aus meiner Funktion ergibt sich u.a. die Beurteilung, ob und mit welchen Mitteln Regelungen durchgesetzt werden.

Ich danke für Ihr Schreiben, denn es gibt mir die Gelegenheit, Stellung zu den darin aufgeworfenen Fragen sowie den beschriebenen Situationen zu nehmen und die Lage aus Sicht der Polizei zu schildern.

Um Ihre Fragen zu beantworten, habe ich mit dem am Roßmarkt verantwortlichen Einsatzleiter, der mir unterstellt war, gesprochen.

Am 06.06.2020 war ich nicht selbst am Roßmarkt vor Ort, aber selbstverständlich über Funk und andere Kommunikationsmittel darüber informiert, wie die Lage dort war.

Auf dem Roßmarkt war am 06.06.2020 eine Kundgebung gegen die Coronaverordnung mit über 500 Teilnehmern angemeldet. Am Ende waren es aber nur 30. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich überwiegend an die Auflagen (Abstandsregelung und Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung) gehalten. Hinsichtlich der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung verhält es sich so, dass diese mit einer Verfügung der Versammlungsbehörde angeordnet war. Es bestand – in der Versammlung – also tatsächlich eine rechtsverbindliche Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Außerhalb der Absperrung hatte sich eine Personengruppe von einer Mahnwache auf dem Goetheplatz abgespalten, um gegen die Kundgebung auf dem Roßmarkt zu protestieren. In Bezug auf die Mahnwache auf dem Goetheplatz gab es keine versammlungsrechtliche Auflage. Der Verantwortliche hatte bei der Anmeldung schon zugesagt, dass er und seine Teilnehmer sich an die Regeln halten werden.

Der Platz für den Gegenprotest war nun faktisch sehr begrenzt. Auf der einen Seite war die Mahnwache, auf der anderen Seite waren die Absperrgitter. Es ist versammlungsrechtlich so, dass der Gegenprotest in Hör- und Sichtweite der Kundgebung stattfinden darf, gegen die er sich richtet. Ebenso ist es zulässig, dass Gegendemonstranten durch laute Sprechchöre ihre Ablehnung kundtun, solange keine strafrechtlichen Inhalte skandiert werden und die ursprüngliche Kundgebung nicht vollständig unmöglich gemacht wird. Im Gegensatz zu dem Gegenprotest hatte die Anmelderin eine Lautsprecheranlage, mit der sie sich bei den 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut Gehör verschaffen konnte. Zwischen der Kundgebung und dem Gegenprotest waren zudem einige Meter Abstand, so dass aus Sicht der Polizei die Abwägung der konkurrierenden Grundrechtspositionen gut gelungen ist. Selbstverständlich akzeptiere ich Ihre – gegensätzliche – Meinung dazu und nehme diese im Hinblick auf zukünftige Einsatzlagen auch sehr ernst.

Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Sturmhaube bei einem Teilnehmer des Gegenprotests sind mir keine Meldungen der Einsatzkräfte bekannt geworden. Eine Vermummung als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hätten wir ganz sicher verfolgt.

In Bezug auf die Nichteinhaltung der Distanzregelungen am 06.06.2020 auf dem Römerberg kann ich meine eigenen Eindrücke schildern, denn dort war ich im Einsatz.

Die Teilnehmerzahl überschritt mit ca. 8.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die angemeldete Zahl um das 10fache. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich in der Zulaufphase vor Beginn der Versammlung zunächst an die Auflagen gehalten, bis es durch die steigende Personenanzahl an der angemeldeten Örtlichkeit faktisch nicht mehr möglich war, die Distanz zu halten. Es ist hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein großer Unterschied, ob bei einer Versammlung die Demonstranten die Auflagen nicht einhalten wollen oder aufgrund von äußeren Umständen nicht einhalten können.

Auf meine Anordnung hin haben wir die Flächen der Braubachstraße und des Paulsplatzes noch vor Beginn der Versammlung hinzugenommen, so dass wenigstens eine gewisse Entlastung eintrat. Dass sich so viele Menschen mit dem Thema der Versammlung auf dem Römerberg identifizierten, war weder für die Versammlungsleiterin noch für die Polizei konkret absehbar. Ja, auch am 05.06.2020 waren ca. 3.000 auf die Straße gegangen, um dem zu Tode gekommenen George Floyd zu gedenken und Rassismus zu verurteilten, aber 3.000 Personen wären auf dem Römerberg unter weitgehender Einhaltung der Distanzregeln schon unterzubringen gewesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen einer begründungslosen Ungleichbehandlung nehmen und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Leiter der Polizeidirektion Mitte
xxxxx.xxxxxx@polizei.hessen.de

Rückantwort an die Polizei

Von: Agnes Ster
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 20:05
An: xxx.xxxxxx@polizei.hessen.de
Betreff: AW: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider beantwortet Ihre Antwort meine Fragen bezüglich der unterschiedlichen Handhabung von Protesten betreffend die Einhaltung von angeblich für den Gesundheitsschutz zwingend erforderlichen Abstandsregeln und Mundschutzpflichten nicht zufriedenstellend, sondern macht deutlich, dass die angeblich dem Gesundheitsschutz dienenden „Regeln“ offensichtlich politisch motiviert sind und nichts mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu tun haben.

Mir ist nicht bekannt, dass Viren speziell Menschen befallen, die die Abstandgebote einhalten aber sich in einzelnen, wenigen Ausnahmen nicht an die von der Stadt Frankfurt speziell für missliebige Demonstrationen verordnete Mundschutzpflicht für kleine Veranstaltungen im Freien halten - aber dicht gedrängte Menschenmassen in großer Zahl bei politisch erwünschten Demonstrationen vor der Ansteckung verschonen.

Des Weiteren hat es bei der – im Vergleich mit den dicht gedrängten riesigen Menschenmassen auf dem Römerberg und am Rossmarkt – winzigen Minidemo von Hajo Köhn sogar Fälle gegeben, wo nach meinen Informationen die Polizei auch die Befreiung von der Mundschutzpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptiert hat und so m. E. gegen die diesbezügliche Verordnung des Landes Hessen verstieß.

Ich werde am Samstag wieder an der Demonstration von Hajo Köhn teilnehmen und mache darauf aufmerksam, dass ich mich ggf. nicht zum Tragen eines Mundschutzes nötigen lassen werde, da ich aus gesundheitlichen Gründen von der Mundschutzpflicht in Geschäften und dem ÖPNV befreit bin. Ich würde allerdings auch dann keinen Mundschutz tragen, wenn das nicht der Fall wäre, da es ich aufgrund der Massenveranstaltungen am 05./06.06. zweifelsfrei herausgestellt hat, dass selbst bei dicht gedrängten Massenveranstaltungen ein Mundschutz nicht erforderlich ist und Verstöße gegen die Mundschutzpflicht nicht geahndet wurden.

Bei den dicht gedrängten Massenveranstaltungen am 05./06.06. wurden seitens der Polizei auch keine ständigen Drohansagen gemacht und es wurde kein einziger Mensch ohne Mundschutz verhaftet. Entgegen der Aussagen der Polizei wurden auch am 05.06. die Abstände nicht eingehalten, wie Pressefotos zweifelsfrei belegen.

Da von den Massenveranstaltungen am 05. und 06.2020 eine – im Vergleich mit den Minidemos von Hajo Köhn unter Einhaltung der Abstandsgebote – vergleichsweise geradezu gigantische Infektionsgefahr ausging, (jedenfalls, wenn man der Begründung für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei missliebigen Demonstrationen für das GG und gegen die Maßnahmen der Regierung folgt) wäre es die Pflicht der Stadt Frankfurt gewesen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, entsprechende Auflagen zu erteilen, die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen und die Pflicht der Polizei, für die Einhaltung der Abstandsregeln und die Einhaltung der angeblich aus gesundheitlichen Gründen zusätzlich erforderliche Mundschutzpflicht im Freien zu sorgen. Da all dies nicht geschehen ist, ist offensichtlich geworden, dass die repressiven Auflagen gegen die Minidemos von Hajo Köhn und die vorübergehenden Festnahmen nicht dem Gesundheitsschutz dienen, sondern politisch motiviert sind.

Ich fordere die Stadt Frankfurt und die Polizei hiermit auf, die repressiven und unverhältnismäßigen Auflagen für missliebige Demonstrationen, Mahn- und Strafbescheide gegen missliebige Demonstranten unverzüglich zu beenden, die, wie es sich unzweifelhaft bei den Geschehnissen am 05. und 06.06.2020 herausgestellt hat, für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich sind. Viren verbreiten sich jedenfalls nicht nach politischer Gesinnung und verschonen dicht gedrängte Massenveranstaltungen, bei denen die Demoteilnehmer nach Ansicht der Stadt Frankfurt, Ihres Oberbürgermeisters und der Polizei die „richtige“ Gesinnung haben. Wenn bei riesigen Massenveranstaltungen Abstandsregeln und Mundschutz entbehrlich sind, sind sie das erst recht bei kleinen Versammlungen und die politische Gesinnung darf hierbei keine Rolle spielen.

Eine Kopie dieser Nachricht und Ihres Antwortschreibens geht an den Frankfurter Oberbürgermeister, Herrn Feldmann.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster


Kopie an den Oberbürgermeister


Von: Agnes Ster
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 20:47
An: amt-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de
Betreff: WG: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann,

anbei übersende ich die Antwort der Frankfurter Polizei (Gesamteinsatzleiter für die Einsatzlagen am 06.06.2020) und meine Antwort vom heutigen Tage. Ich fordere die Stadt Frankfurt hiermit auf, die einseitigen repressiven und unverhältnismäßigen Auflagen für missliebige Demonstrationen, Mahn- und Strafbescheide gegen missliebige Demonstranten unverzüglich zu beenden. Näheres und die Begründung entnehmen Sie bitte meinem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster

3 Kommentare :

  1. Sehr interessant die Aussage des Einsatzleiters der Polizei:
    "Die Teilnehmerzahl überschritt mit ca. 8.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die angemeldete Zahl um das 10fache."
    und weiter:
    "Es ist hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein großer Unterschied, ob bei einer Versammlung die Demonstranten die Auflagen nicht einhalten wollen oder aufgrund von äußeren Umständen nicht einhalten können."

    D.h. wenn die Teilnehmerzahl einer gewünschten Demonstration "zu groß" wird, dann ist die Polizei machtlos.
    Bei einer unliebsamen Demonstration, z.B. "gegen Maskentragen" oder "für das Grundgesetz" spielt die Teilnehmerzahl keine Rolle, da wird auf Auflagen geachtet, beim kleinsten Anlass geknüppelt und vorläufig festgenommen, da wird der kleinste Beamte plötzlich riesengroß, allerdings nie als Einzelner, immer nur, wenn noch Kollegen in unmittelbarer Nähe sind.

    Wie fühlt man sich als Polizist wenn man merkt, dass man als Handlanger für eine politische Sache benutzt wird, bei der die Mitmensehen des eigenen Landes derartig belogen und verarscht werden?
    Glauben die Polizisten sie täten es für eine gute Sache, im Endeffekt nämlich für das Wohl der Menschheit?
    Wird ihnen in der Ausbildung das eigene Denken abtrainiert? Denkt für sie der Einsatzleiter und sie müssen nur funktionieren?
    Sowas hatte ich für China und Nordkorea für realistisch gehalten, nicht mal für die USA.

    Es werden im Land schon Strassen und Plätze umbenannt, Bilder abgehängt, alte Erinnerungen gelöscht.
    Das gab es schon mal in Deutschland. Ist die Zeit wieder günstig für einen großen Umbruch?
    Es gibt Forderungen aus einigen Parteien Texte im Grundgesetz und in der Nationalhymne zu ändern.
    Will man die jahrzehntelange Manipulation durch die Medien am Volk jetzt nutzen?
    Ein Leser des Blogs

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  2. Sehr geehrte Frau Ster „Marie“,

    genau die ist m. E. der richtige Weg um die Widersprüchlichkeiten der Herrschenden deutlich zu machen. Damit sind auch die Richtigen angesprochen. Hier treffen Sie auch die richtige Wortwahl und Tonart um sich mit der „Sache“ an sich auseinanderzusetzen.
    Diese Tonart und Wortwahl wünschte ich mir auch bei den Auseinandersetzungen bei gegenteiligen Kommentaren Andersdenkender in diversen Foren.
    Ich glaube nur dann lässt sich deutlich machen, dass „wir“, die von der politisch gewollten Gängelei Betroffenen etwas mehr zusammenrücken sollten und müssten. Dass „wir“ um die Sache streiten und deutlich machen können, wo die Ursache der Probleme liegt. Selbst wenn man nicht immer einer Meinung ist.
    Ich jedenfalls finde Ihre Briefe großartig und freue mich darüber, dass Sie sich mit den entsprechenden „Handlangern“ in der Sache auseinandersetzen.

    Mit freundlichem Gruß

    Robert Kroiß

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  3. Hallo, Leser des Blogs,
    ich fand die Aussagen des Einsatzleiters auch sehr interessant. Besonders auch die, dass es für die "Mahnwache" gar keine Auflagen gab, somit auch keine "rechtsverbindliche Pflicht, einen Mundschutz zu tragen" oder Abstand zu halten und dass sich von der "Mahnwache", die keinerlei Auflagen hatte, eine "Personengruppe" abgespalten hatte, um gegen die AFD-Demo zu protestieren.

    Von einer "Personengruppe" konnte allerdings keine Rede sein, das waren hunderte, die sich von der "Mahnwache" ohne Auflagen "abgespalten" hatten; der Gegenprotest war nicht angemeldet (angemeldet war eine Mahnwache ohne Auflagen) und die Polizei ließ es geschehen, dass hunderte Gegenprotestanten dicht gedrängt und teilweise ohne Mundschutz auf einer nicht angemeldeten Protestkundgebung, die alles andere als eine "Mahnwache" war, gegen die Minikundgebung der AFD protestierten.

    Dass die angemeldete Teilnehmerzahl am Römer um das 10fache!!! überschritten wurde, obwohl doch das Virus angeblich so hochgefährlich sei.
    Gestern sind dann bei der Demo gegen die Coronamaßnahmen an der Weseler Werft Durchsagen mit Androhung von Festnahmen und Festnahmen vollständig ausgeblieben, obwohl gestern sehr viele keinen Mundschutz trugen. Geht doch.

    Ich hätte allerdings auch nichts dagegen gehabt, hätte man mich gestern wegen fehlendem Mundschutz zwecks Bußgeldbescheid festgenommen und wäre ohne Gegenwehr freiwillig ganz gehorsam mitgegangen. Das Märchen vom Gesundheitsschutz können die Verantwortlichen für die "Maßnahmen" nach den bundesweiten Massenprotesten gegen Rasissmus nun nämlich nicht mehr aufrechterhalten und gegen diesen Mahnbescheid wäre ich ggf. bis vors BVerfG gezogen.
    Darauf wollte man es anscheinend aber lieber nicht ankommen lassen. Es laufen allerdings immer noch Klagen gegen die Maulkorbpflicht - und wenn die entsprechenden Anwälte so klug sind, diese Massenveranstaltungen am letzten Wochenende ohne Abstand und ohne Mundschutzkontrolle in die Wagschale zu werfen, wird der Maulkorbzwang m. E. fallen. Dass der Gesundheitsschutz ein Vorwand ist, ist durch die nicht nur geduldeten, sondern regelrecht begrüßten Massenversammlungen gegen Rassismus nun zweifelsfrei nachgewiesen. Und ich bin sicher, das haben neben der Frankfurter Polizei nun auch die Stadt Frankfurt und ihr Oberbürgermeister verstanden.
    Gruß
    Marie

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