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Sonntag, 14. Juni 2020

Demonstrationen in Frankfurt - die Antwort ist eingetroffen

Liebe Leser,
am 7. Juni habe ich die Email einer Foristin an die Polizei Frankfurt hier veröffentlicht. "Demonstrationen in Frankfurt - sind je nach Veranstalter Abstandsregeln und Mundschutzpflicht unterschiedlich?" war das Thema.
Sie hat Antwort erhalten und mir, wie auch den weiteren Schriftverkehr, mit der Bitte um Veröffentlichung, zugesandt.

Antwort von der Polizei


Von: xxxxx.xxxxxx@polizei.hessen.de
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 15:30
An: Agnes Ster
Betreff: AW: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Frau Ster,

mein Name ist xxxxx xxxxxx. Ich war der Gesamteinsatzleiter für die Einsatzlagen am 06.06.2020 und bin über den Verlauf der Versammlungen am 05.06.2020 ebenfalls informiert.

Ich wurde gebeten, Ihre Anfrage direkt zu beantworten, denn aus meiner Funktion ergibt sich u.a. die Beurteilung, ob und mit welchen Mitteln Regelungen durchgesetzt werden.

Ich danke für Ihr Schreiben, denn es gibt mir die Gelegenheit, Stellung zu den darin aufgeworfenen Fragen sowie den beschriebenen Situationen zu nehmen und die Lage aus Sicht der Polizei zu schildern.

Um Ihre Fragen zu beantworten, habe ich mit dem am Roßmarkt verantwortlichen Einsatzleiter, der mir unterstellt war, gesprochen.

Am 06.06.2020 war ich nicht selbst am Roßmarkt vor Ort, aber selbstverständlich über Funk und andere Kommunikationsmittel darüber informiert, wie die Lage dort war.

Auf dem Roßmarkt war am 06.06.2020 eine Kundgebung gegen die Coronaverordnung mit über 500 Teilnehmern angemeldet. Am Ende waren es aber nur 30. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich überwiegend an die Auflagen (Abstandsregelung und Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung) gehalten. Hinsichtlich der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung verhält es sich so, dass diese mit einer Verfügung der Versammlungsbehörde angeordnet war. Es bestand – in der Versammlung – also tatsächlich eine rechtsverbindliche Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Außerhalb der Absperrung hatte sich eine Personengruppe von einer Mahnwache auf dem Goetheplatz abgespalten, um gegen die Kundgebung auf dem Roßmarkt zu protestieren. In Bezug auf die Mahnwache auf dem Goetheplatz gab es keine versammlungsrechtliche Auflage. Der Verantwortliche hatte bei der Anmeldung schon zugesagt, dass er und seine Teilnehmer sich an die Regeln halten werden.

Der Platz für den Gegenprotest war nun faktisch sehr begrenzt. Auf der einen Seite war die Mahnwache, auf der anderen Seite waren die Absperrgitter. Es ist versammlungsrechtlich so, dass der Gegenprotest in Hör- und Sichtweite der Kundgebung stattfinden darf, gegen die er sich richtet. Ebenso ist es zulässig, dass Gegendemonstranten durch laute Sprechchöre ihre Ablehnung kundtun, solange keine strafrechtlichen Inhalte skandiert werden und die ursprüngliche Kundgebung nicht vollständig unmöglich gemacht wird. Im Gegensatz zu dem Gegenprotest hatte die Anmelderin eine Lautsprecheranlage, mit der sie sich bei den 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut Gehör verschaffen konnte. Zwischen der Kundgebung und dem Gegenprotest waren zudem einige Meter Abstand, so dass aus Sicht der Polizei die Abwägung der konkurrierenden Grundrechtspositionen gut gelungen ist. Selbstverständlich akzeptiere ich Ihre – gegensätzliche – Meinung dazu und nehme diese im Hinblick auf zukünftige Einsatzlagen auch sehr ernst.

Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Sturmhaube bei einem Teilnehmer des Gegenprotests sind mir keine Meldungen der Einsatzkräfte bekannt geworden. Eine Vermummung als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hätten wir ganz sicher verfolgt.

In Bezug auf die Nichteinhaltung der Distanzregelungen am 06.06.2020 auf dem Römerberg kann ich meine eigenen Eindrücke schildern, denn dort war ich im Einsatz.

Die Teilnehmerzahl überschritt mit ca. 8.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die angemeldete Zahl um das 10fache. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich in der Zulaufphase vor Beginn der Versammlung zunächst an die Auflagen gehalten, bis es durch die steigende Personenanzahl an der angemeldeten Örtlichkeit faktisch nicht mehr möglich war, die Distanz zu halten. Es ist hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein großer Unterschied, ob bei einer Versammlung die Demonstranten die Auflagen nicht einhalten wollen oder aufgrund von äußeren Umständen nicht einhalten können.

Auf meine Anordnung hin haben wir die Flächen der Braubachstraße und des Paulsplatzes noch vor Beginn der Versammlung hinzugenommen, so dass wenigstens eine gewisse Entlastung eintrat. Dass sich so viele Menschen mit dem Thema der Versammlung auf dem Römerberg identifizierten, war weder für die Versammlungsleiterin noch für die Polizei konkret absehbar. Ja, auch am 05.06.2020 waren ca. 3.000 auf die Straße gegangen, um dem zu Tode gekommenen George Floyd zu gedenken und Rassismus zu verurteilten, aber 3.000 Personen wären auf dem Römerberg unter weitgehender Einhaltung der Distanzregeln schon unterzubringen gewesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen einer begründungslosen Ungleichbehandlung nehmen und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Leiter der Polizeidirektion Mitte
xxxxx.xxxxxx@polizei.hessen.de

Rückantwort an die Polizei

Von: Agnes Ster
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 20:05
An: xxx.xxxxxx@polizei.hessen.de
Betreff: AW: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider beantwortet Ihre Antwort meine Fragen bezüglich der unterschiedlichen Handhabung von Protesten betreffend die Einhaltung von angeblich für den Gesundheitsschutz zwingend erforderlichen Abstandsregeln und Mundschutzpflichten nicht zufriedenstellend, sondern macht deutlich, dass die angeblich dem Gesundheitsschutz dienenden „Regeln“ offensichtlich politisch motiviert sind und nichts mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu tun haben.

Mir ist nicht bekannt, dass Viren speziell Menschen befallen, die die Abstandgebote einhalten aber sich in einzelnen, wenigen Ausnahmen nicht an die von der Stadt Frankfurt speziell für missliebige Demonstrationen verordnete Mundschutzpflicht für kleine Veranstaltungen im Freien halten - aber dicht gedrängte Menschenmassen in großer Zahl bei politisch erwünschten Demonstrationen vor der Ansteckung verschonen.

Des Weiteren hat es bei der – im Vergleich mit den dicht gedrängten riesigen Menschenmassen auf dem Römerberg und am Rossmarkt – winzigen Minidemo von Hajo Köhn sogar Fälle gegeben, wo nach meinen Informationen die Polizei auch die Befreiung von der Mundschutzpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptiert hat und so m. E. gegen die diesbezügliche Verordnung des Landes Hessen verstieß.

Ich werde am Samstag wieder an der Demonstration von Hajo Köhn teilnehmen und mache darauf aufmerksam, dass ich mich ggf. nicht zum Tragen eines Mundschutzes nötigen lassen werde, da ich aus gesundheitlichen Gründen von der Mundschutzpflicht in Geschäften und dem ÖPNV befreit bin. Ich würde allerdings auch dann keinen Mundschutz tragen, wenn das nicht der Fall wäre, da es ich aufgrund der Massenveranstaltungen am 05./06.06. zweifelsfrei herausgestellt hat, dass selbst bei dicht gedrängten Massenveranstaltungen ein Mundschutz nicht erforderlich ist und Verstöße gegen die Mundschutzpflicht nicht geahndet wurden.

Bei den dicht gedrängten Massenveranstaltungen am 05./06.06. wurden seitens der Polizei auch keine ständigen Drohansagen gemacht und es wurde kein einziger Mensch ohne Mundschutz verhaftet. Entgegen der Aussagen der Polizei wurden auch am 05.06. die Abstände nicht eingehalten, wie Pressefotos zweifelsfrei belegen.

Da von den Massenveranstaltungen am 05. und 06.2020 eine – im Vergleich mit den Minidemos von Hajo Köhn unter Einhaltung der Abstandsgebote – vergleichsweise geradezu gigantische Infektionsgefahr ausging, (jedenfalls, wenn man der Begründung für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei missliebigen Demonstrationen für das GG und gegen die Maßnahmen der Regierung folgt) wäre es die Pflicht der Stadt Frankfurt gewesen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, entsprechende Auflagen zu erteilen, die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen und die Pflicht der Polizei, für die Einhaltung der Abstandsregeln und die Einhaltung der angeblich aus gesundheitlichen Gründen zusätzlich erforderliche Mundschutzpflicht im Freien zu sorgen. Da all dies nicht geschehen ist, ist offensichtlich geworden, dass die repressiven Auflagen gegen die Minidemos von Hajo Köhn und die vorübergehenden Festnahmen nicht dem Gesundheitsschutz dienen, sondern politisch motiviert sind.

Ich fordere die Stadt Frankfurt und die Polizei hiermit auf, die repressiven und unverhältnismäßigen Auflagen für missliebige Demonstrationen, Mahn- und Strafbescheide gegen missliebige Demonstranten unverzüglich zu beenden, die, wie es sich unzweifelhaft bei den Geschehnissen am 05. und 06.06.2020 herausgestellt hat, für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich sind. Viren verbreiten sich jedenfalls nicht nach politischer Gesinnung und verschonen dicht gedrängte Massenveranstaltungen, bei denen die Demoteilnehmer nach Ansicht der Stadt Frankfurt, Ihres Oberbürgermeisters und der Polizei die „richtige“ Gesinnung haben. Wenn bei riesigen Massenveranstaltungen Abstandsregeln und Mundschutz entbehrlich sind, sind sie das erst recht bei kleinen Versammlungen und die politische Gesinnung darf hierbei keine Rolle spielen.

Eine Kopie dieser Nachricht und Ihres Antwortschreibens geht an den Frankfurter Oberbürgermeister, Herrn Feldmann.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster


Kopie an den Oberbürgermeister


Von: Agnes Ster
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2020 20:47
An: amt-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de
Betreff: WG: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann,

anbei übersende ich die Antwort der Frankfurter Polizei (Gesamteinsatzleiter für die Einsatzlagen am 06.06.2020) und meine Antwort vom heutigen Tage. Ich fordere die Stadt Frankfurt hiermit auf, die einseitigen repressiven und unverhältnismäßigen Auflagen für missliebige Demonstrationen, Mahn- und Strafbescheide gegen missliebige Demonstranten unverzüglich zu beenden. Näheres und die Begründung entnehmen Sie bitte meinem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster

Sonntag, 7. Juni 2020

Demonstrationen in Frankfurt - sind je nach Veranstalter Abstandsregeln und Mundschutzpflicht unterschiedlich?

Liebe Leser,
ich erhielt folgende Email zur veröffentlichung:

Von: Agnes Ster
Gesendet: Sonntag, 7. Juni 2020 00:52
An: amt-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de; ppffm@polizei.hessen.de
Betreff: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann, sehr geehrter Herr Polizeipräsident Bereswill, sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.06. wollte ich an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen und für das Grundgesetz (Anmelder Hajo Köhn) teilnehmen, wie schon 2 Wochen davor, am 23.05.; diese Demonstration hatte damals am Main stattgefunden.

Ich war aufgrund einer Liste, die ich im Internet gefunden hatte, davon ausgegangen, dass die von Hajo Köhn angemeldete Demonstration am 06.06. am Roßberg stattfindet, hatte jedoch Mühe, angesichts zahlreicher Gegendemonstranten die Demonstration zu finden und habe mich schließlich an die dortigen Einsatzkräfte gewendet, um zu erfahren, wo die Demonstration für das Grundgesetz und gegen die Coronamaßnahmen von Hajo Köhn stattfindet.

Daraufhin haben mich die dortigen Einsatzkräfte zu einem ringsum abgesperrten Platz am Roßmarkt mit einem kleinen Häuflein Demonstranten verwiesen und es hat sich dann nach einiger Zeit herausgestellt, dass auf dieser kleinen Demo mehrere Redner der AfD sprachen und ich habe mich entschieden, mir die Reden anzuhören – da ich die Demo, an der ich eigentlich teilnehmen wollte, leider nicht gefunden hatte. Soviel zur Vorgeschichte.

Rings um die Absperrgitter befanden sich eine große Zahl von Gegendemonstranten, die Abstandsregeln wurden von den Gegendemonstranten überhaupt nicht eingehalten, die Gegendemonstranten standen alle dicht gedrängt ohne den geringsten Abstand und die Stimmung war extrem aufgeheizt, laut und sehr aggressiv. Halts Maul, Nazis raus, Nazi-Schweine usw. waren u.a. die Schreichöre.

Ich sprach deshalb den Einsatzleiter an, um nachzufragen, ob die Abstandsregeln für die Gegendemonstranten nicht gelten und dass das extrem laute Nazi-Gebrüll die angemeldete Demo störe. Ich wollte vom Einsatzleiter, der sich mir namentlich leider nicht vorgestellt hat, wissen, ob die Gegendemonstration angemeldet war und wenn ja, mit wie vielen Teilnehmern und mit welchen Auflagen und weshalb die Polizei nicht gegen die massiven Verstöße gegen die Corona-Abstandsregeln vorgehe, wie vor zwei Wochen bei der Demo von Hajo Köhn, wo wegen angeblich nicht eingehaltener Corona-Auflagen die Polizei mehrfach die Rede von Köhn mit Lautsprecherdurchsagen unterbrach und schließlich einige Personen zur Feststellung der Personalien und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abführte; eine dieser Personen habe angeblich eine Sturmhaube getragen, was definitiv nicht der Fall war, die übrigen hatten gegen die Mundschutzpflicht verstoßen, obwohl die Coronaregeln im Freien gar keine Mundschutzpflicht vorsehen, sondern die Einhaltung der Abstandsregeln.

Zu meinem Erstaunen wurde gegen die Gegendemonstranten wegen der in der Tat massiven Verstöße gegen die Abstandsregeln nicht durchgegriffen, es gab hierzu auch keine Lautsprecherdurchsagen; auch gegen zahlreich sichtbare Sturmhauben der Gegendemonstranten wurde nicht vorgegangen. Auch die total aggressive Stimmung und das unablässige, extrem laute Nazi-Gebrüll hat die Einsatzkräfte offensichtlich nicht gestört. Ich fühlte mich massiv bedroht und zum Schluss hat die Polizei den Demoteilnehmern geraten, den Platz besser erst zu verlassen, wenn sich die Gegendemonstranten verflüchtigt haben, um kein Risiko einzugehen und ja, ich hatte Angst. Eine Auskunft, weshalb für die Gegendemo die Abstandsregeln nicht gelten, weshalb gegen die Störer nichts unternommen werde, habe ich vom Einsatzleiter nicht erhalten, auch konnte ich nicht in Erfahrung bringen, mit wie vielen Teilnehmern und welchen Auflagen die Gegendemo angemeldet und genehmigt worden war.

Um Missverständnisse auszuschließen – ich bin keine AfD-Anhängerin; allerdings bin ich der Meinung, dass in einem Rechtsstaat die Abstandregeln auch für Gegendemonstranten zu gelten haben und nicht nur für Demonstrationsteilnehmer an Demonstrationen für das Grundgesetz und gegen die Coronaregeln, unabhängig davon, wer sie veranstaltet, solange sich die Teilnehmer und die Redner auf dem Boden der Verfassung und der geltenden Gesetze bewegen.

Am 05. und 06.06. fanden auch mehrere große Demonstrationen unter dem Motto „BlackLifesMatter“ gegen Rassismus statt, ein Anliegen, das ich durchaus unterstütze; allerdings wurden auch bei diesen Demonstrationen die „Coronaregeln“ nicht einmal ansatzweise eingehalten, wie auf den Pressefotos unschwer zu erkennen ist, standen die Demoteilnehmer massenweise dicht gedrängt ohne einen auch nur minimalen Abstand.

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-am-main-ort28687/frankfurt-blacklivesmatter-tausende-demonstrieren-gegen-polizeigewalt-zr-13785875.html

Auf mehreren Pressefotos beider Demos (am 05.06. und am 06.06.) ist das sehr deutlich und unzweifelhaft zu erkennen. Trotzdem ließ die Polizei, die bei einer kleinen Demo am Main wegen angeblicher Coronaverstöße hart durchgegriffen hatte, verlauten, die Demonstrationen am 05. und 06.06. seien in Bezug auf die „Coronaregeln“ ordnungsgemäß verlaufen, wie der Presse zu entnehmen war: „Die Demo in Frankfurt verlaufe friedlich, sagte eine Polizeisprecherin. Die Teilnehmer würden sich auf dem Römerberg an die coronabedingten Abstands- und Mundschutzregeln halten.“

Zu diesen Vorgängen habe ich als Staatsbürgerin der BRD, der die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Gleichbehandlung vor dem Gesetz am Herzen liegen, als Bürgerin des Landes Hessen und als ehemalige langjährige Einwohnerin Frankfurts, seit rd. 1,5 Jahren Einwohnerin der Stadt Eschborn, folgende Fragen an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, den Polizeipräsidenten und ggf. weitere zuständige Stellen, an die ich Sie ggf. bitte, mein Auskunftsersuchen weiterzuleiten:
  1. War die abgesperrte Versammlung gegen die Coronamaßnahmen am Roßberg angemeldet, genehmigt und wenn ja, mit welchen Auflagen?
  2. War die Gegendemonstration am Roßberg rings um die Absperrgitter angemeldet, genehmigt, und wenn ja, in welcher Teilnehmerzahl und mit welchen Auflagen?
  3. Waren die Demonstrationen gegen Rassismus am 05. und 06.06. angemeldet, mit welcher Teilnehmerzahl genehmigt und unter welchen Auflagen?
  4. Da sowohl bei der Gegendemonstration, als auch bei der Demonstration gegen Rassismus massiv gegen die Corona-Abstandsregeln verstoßen wurde, ebenso, wie an diesem Tag (06.06.) in der gesamten Innenstadt, wo große Menschenmassen sich versammelten oder unterwegs waren (auf der Zeil z.B. und neben dem Cafe am Liebfrauenberg vor der Kleinmarkthalle, wo Alkohol ausgeschenkt wurde und eine große Zahl von Menschen dicht gedrängt gestanden hat) schließt sich daran an meine Frage: Weshalb wurde seitens der Polizei bei diesen Demonstrationen und auch im Rest der Innenstadt nicht gegen die massenweisen Coronaverstöße und die zumindest bei der Gegendemo zahlreich erkennbaren Sturmhauben der sogenannten Antifa eingegriffen, aber bei der Demonstration vor 2 Wochen, die sich gegen die Coronamaßnahmen gerichtet hat, mindestens 4 (nach meiner Erinnerung) Teilnehmer vorübergehend in Gewahrsam genommen, weil sie bei Einhaltung der geltenden Abstandsregeln im Freien!! keine Maske trugen und angeblich in einem Fall wegen einer angeblichen „Sturmhaube“?
  5. Wer ist für die völlig unterschiedliche Handhabung der Coronaregeln verantwortlich?
  6. Stellen Bürger, die (in vergleichsweise kleiner Zahl) gegen die Coronaregeln und für das Grundgesetz demonstrieren, eine größere Ansteckungsgefahr dar, als Gegendemonstranten gegen eine (wie ich vermute) von der AfD angemeldeten Demonstration gegen die Coronaregeln oder Bürger, die gegen Rassismus demonstrieren und wenn ja, warum sind Demonstranten gegen Rassismus und gegen die AfD weniger ansteckend, als Bürger, die für das Grundgesetz und gegen die Coronamaßnahmen demonstrieren?
Dies ist ein Auskunftsverlangen - ich ersuche Sie, mir detailliert Antwort auf mein Auskunftsverlangen betreffend die Fragen 1-6 zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster

Donnerstag, 1. August 2019

Zum Tod des 8jährigen Kindes - Frau Merkel,...wie schaffen Sie es?



Gerald Grosz
Am 29.07.2019 veröffentlicht


Frau Merkel,

Deutschland, ein Land in dem man gut und gerne lebt. Diesen Satz hätte der umgekommene 8jährige Bub vielleicht auch gerne formuliert. Nun kommt es nicht mehr dazu, wie so oft. Ein weiterer dramatischer Einzelfall in der langen Serie des „Wir schaffen das-Wahnsinns“, der einen Menschen tötet, eine Familie zerstört, ein Land erschüttert, Niemanden kalt lässt. Der Tod des Kindes, ein niemals überwindbarer Schmerz, der die am Boden zerstörten und traumatisierten Eltern und Angehörigen ein Leben lang begleiten wird.

Und ich frage Sie unablässig und auch diesmal:

Wie schaffen Sie es, den Eltern jemals gegenüber zu treten und ihnen zu erklären, dass ihr geliebtes Kind ein unschuldiges Opfer des falsch verstandenen Toleranzbegriffs der politischen Eliten unter Ihrer Führung – Frau Merkel - wurde?

Und auch heute frage ich Sie:

Wie schaffen Sie es, sich täglich in den Spiegel zu blicken und dabei an Mia aus Kandel, Maria aus Freiburg und heute an diesen 8-jährigen Buben zu denken, die alle aus dem Leben gerissen wurde, weil Sie Frau Merkel, die staatlich geduldete Anarchie, das Chaos zum politischen Prinzip erhoben haben?

Die Lichter auf den Gräbern der Opfer Ihrer Politik könnten mittlerweile ganze europäische Großstädte Mitternachts erhellen.

In diesen Stunden beginnt sich das immer wiederkehrende Perpetuum mobile der Erregung zu drehen. Heute Bestürzung und Entrüstung samt vorgefertigter Beileidsbekundungen, morgen die politische Debatte darüber, in den nächsten Tagen die Mahnwachen und Demonstrationen zum tragischen Tod des Opfers und am Ende der Woche die Diskussion über eine politische Radikalisierung der Bevölkerung.

Man sagt: Verbrecher sind der Spiegel der Gesellschaft. Frau Merkel, diese Gesellschaft haben Sie geformt!

Kategorie Nachrichten & Politik

Kommentare

Inner Emigration
Gänsehaut ...danke, für diesen direkten und klaren Kommentar. Er ist mehr als nur notwendig!

Reinhard Rebentisch
Wo sind denn die Lichterketten und Demos gegen so eine grausame Tat. Wenn es anders herum gewesen wäre würde sich das grüne Pack schon gemeldet haben

Der ausgemerkelte Biodeutsche
Wäre es mein Kind und einer dieser kriminellen scheinheiligen Politiker würde mir sein Beileid aussprechen....ich würde ihn mit der Bullenpeitsche durch die Straßen jagen.

Sven K.
An alle Gutmenschen, auch ihr tragt die Mitverantwortung!!

sa massi
Naja und was wird es ändern ...nichts.
Von der Politik kommt die Standart Antwort "wir verurteilen dies aufs schärfste.... " und das war's. Die Gutmenschen schauen weg und der "Pöbel" wird als Rechtsextremist abgestempelt, wenn er sich über unser System und seine Folgen echauffiert


Dienstag, 15. Januar 2019

Newsletter 01_2019 - abrüsten statt aufrüsten | Zweite Einladung zur Aktionskonferenz 10. Februar 2019 in Frankfurt/M.


Newsletter 01 - Januar 2019 | 2. Aktionskonferenz 10. Februar 2019

2. konkretisierte Einladung zur Aktionskonferenz

am 10.02.2019

in Frankfurt/Main

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde,
125.000 Unterschriften, erfolgreiche Aktionstage vom 1.-4.11.2017, vielfältige gesellschaftliche Unterstützung sind eine gute Grundlage zu überlegen, wie es weitergehen soll mit unserer Kampagne „abrüsten statt aufrüsten“. Der „Verteidigungsetat“ mit einer Steigerung von über 12% und die weiter angekündigten Erhöhungen für die nächsten Jahre verlangen einen verstärkten Einsatz für Abrüstung.
Gemeinsam sollten wir überlegen, was wir planen und durchführen können. Was trauen wir uns zu, was ist gemeinsam möglich sind nur einige Fragen für eine intensive Diskussion. Was machen wir angesichts der Wahlen zum EU-Parlament, können wir insgesamt unseren Widerstand international stärker vernetzen?
Wir laden euch ein zur
2. Aktionskonferenz von
„abrüsten statt aufrüsten“
am 10.02.2019 nach Frankfurt/Main
Beginn 11.00 bis gegen 17.30 Uhr
Ort: DGB - Haus Frankfurt,
Wilhelm-Leuschner-Straße 69/77
(Nähe Hauptbahnhof)
Ablauf
Als Tagesordnung schlagen wir vor:
11.00 bis 11.15 Begrüßung und Moderation Kristine Karch und Willi van Ooyen
11.15 bis 12.15 „Abrüsten“ in gesellschaftlichen und sozialen Diskursen mit
• Stefan Körzell, stellvertretender Vorsitzender des DGB
• Alexander Lurz, Greenpeace Vorstand Deutschland
• Kate Hudson; Generalsekretärin der Campaign for Nuclear Disarmament (CND) Großbritanien
         Nachfragen und Diskussion
12.15 bis 12.35 Wo stehen wir mit unserer Kampagne und Gedanken zum „wie weiter“ Reiner Braun
12.35 bis 13.30 Diskussion
13.30 bis 14.30 Mittagspause
14.30 bis 16.00 Arbeitsgruppen
  • Bündnispolitik Moderation: Uwe Wötzel
  • Aktionen Moderation Willi van Ooyen
  • internationale Zusammenarbeit Moderation: Reiner Braun
  • Öffentlichkeitsarbeit Moderation: Kristine Karch
  • Graswurzel-Lobbying Moderation: Philipp Ingenleuf
16.15 bis 17.30 Berichte und Verabredungen.
      Diese können auch schon Überlegungen zu den Haushaltsdiskussionen im Deutschen Bundestag im Herbst 2019 einschließen
17.30 Schlusswort Michael Müller, Naturfreude
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsausschuss der Kampagne „abrüsten statt aufrüsten

Der Arbeitsausschuss der „Initiative abrüsten statt aufrüsten“ besteht aus Personen der folgenden Organisationen: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ver.di, der Naturfreunde Deutschlands, der Friedensbewegung u.a. aus der Kooperation für den Frieden und dem Bundesausschuss Friedensratschlag.

Statt Aufrüstung - Frieden sponsern
Bitte helft durch eine Spende mit, dass wir „abrüsten statt aufrüsten“, die die Friedensbewegung so zusammenführende Kampagne, die auf große Unterstützung in der Breite unserer Gesellschaft gestoßen ist, intensiv fortsetzen können. Jede – auch noch so kleine Spende hilft. Keine ist zu gering, um nicht etwas zu bewirken!

Bitte spendet auf das Konto:
Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V.
IBAN: DE20 5005 0201 0200 0813 90
BIC: HELADEF1822
Stichwort: Abrüsten jetzt
(Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.)

Unterschriftenlisten zurückschicken
Vielen Dank an die fleißigen Sammler*innen!
Wir bitten euch die Offline-Unterschriften nicht zu bunkern sondern umgehend zurückzusenden an das Netzwerk Friedenskooperative oder die Friedens- und Zukunftswerkstatt, damit wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Unterschriften behalten und über neue Erfolge informieren können. Danke!
Jetzt "abrüsten statt aufrüsten" unterschreiben (falls noch nicht geschehen).

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Dienstag, 11. Oktober 2016

Deutsche Behörden stehen offenem Drogenhandel hilflos gegenüber

Thema: Drogenhandel

Wendt über Intensivtäter an Bahnhöfen –
„Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz“

Deutsche Behörden stehen offenem Drogenhandel und dreisten Taschendiebe an Bahnhöfen hilflos gegenüber. Laut dem Chef der Polizeigewerkschaft Wendt seien solche „Hotspots“ kein Einzelfall. Vor allem sperre sich die Justiz.

Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat sich besorgt über die Drogenproblematik und die damit einhergehende Kriminalität an Bahnhöfen geäußert: „Frankfurt ist leider kein Einzelfall. Der Kölner Bahnhofsvorplatz und die Szene rund um den Hamburger oder Düsseldorfer Hauptbahnhof sind weitere negative `Hotspots`“, sagte er der „F.A.Z.-Woche“.

„Die Erscheinungsformen dieser Kriminalität haben sich seit Jahren verfestigt und der Täterkreis ist nahezu überall der gleiche.“

Täter weichen auf andere Parks aus

In Berlin, so Wendt weiter, wichen die Täter „auf andere Bereiche aus, `Görlitzer Park` oder neuerdings andere Parks in der Hauptstadt sind hier die Tatorte“. Bei den Tätern handele es sich häufig um aus Nordafrika stammende Intensivtäter.

Wendt verwies auf den „Casablanca-Bericht“, der die Szene rund um den Düsseldorfer Bahnhof dokumentierte und in dem von 2.244 nordafrikanischen Intensivtätern die Rede ist, die „seit etlichen Jahren dort sind“.

„Dies ist also längst kein Phänomen der aktuellen Flüchtlingsdebatte, wenngleich aus dem afrikanischen Raum natürlich jetzt reichlich `Verstärkung` für die vorhandene Szene eingetroffen ist“, sagte der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft.

Die Polizei tue alles, „was Polizei tun kann“, und zwar unter „Inkaufnahme eines hohen Einsatzrisikos für die Kräfte, denn der bekannte Täterkreis zeigt sich bei Festnahmen häufig ausgesprochen gewaltbereit“.

Verweigert sich die Justiz, kann die Polizei das Problem nicht lösen

Doch ende das erfolgreiche Vorgehen bei der Justiz: „Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wird, keine Haftstrafen verhängt werden und keinerlei Abschiebungen erfolgen, kann die Polizei so viele Festnahmen durchführen, wie sie will, die Täter bleiben unbehelligt. Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz.“

Wenn die Politik nicht die Voraussetzungen schaffe, „damit dauerhafte Intensivtäter wieder abgeschoben werden können und die Justiz sich ebenso verweigert, wird die Polizei dieses Problem nicht lösen“, so Wendt. (dts)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Sonntag, 18. September 2016

Umweltinstitut - Was für ein Erfolg: 320.000 gegen CETA und TTIP

Samstag, 17.09.2016
Newsletter


Was für ein Erfolg: 320.000 gegen CETA und TTIP
Pestizidausbringung per Flugzeug
Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
gleich in sieben deutschen Städten haben wir der Politik heute gezeigt, was wir von den Freihandelsabkommen CETA und TTIP halten: nämlich nichts!
Über 320.000 Bürgerinnen und Bürger haben in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln, Leipzig, München und Stuttgart dagegen demonstriert, dass Umweltschutzstandards gelockert, Arbeitnehmerrechte aufgeweicht und demokratische Entscheidungen durch Konzernklagen angefochten werden.
Das heutige Datum für die Proteste haben wir nicht zufällig gewählt. Denn am kommenden Montag stimmt die SPD über ihren Kurs bei CETA ab. Mit einem Nein kann die Partei das Abkommen verhindern. Und am nächsten Donnerstag soll in Bratislava über die Ratifizierung von CETA abgestimmt werden. Auch dort werden wir vor Ort sein und protestieren, denn noch können wir CETA kippen!
Damit uns das gelingt, brauchen wir Sie! Die heutigen Großdemonstrationen wurden auch durch Ihre Spenden und Förderbeiträge finanziert. Helfen Sie uns weiter dabei, für einen gerechten Welthandel zu kämpfen. Ihr Beitrag garantiert unsere Unabhängigkeit. Herzlichen Dank!
Jetzt spenden
Oder spenden Sie mit Jetzt mit PayPal spenden

Demo gegen TTIP und CETA
Um 12 Uhr startete die Demo zeitgleich in sieben Städten
TTIP und CETA Demo
In München zeigten wir CETA tausendfach die rote Karte
Demo gegen CETA und TTIP
Als erster Redner in München empörte sich unser Freihandelsexperte Karl Bär: "Für internationale Konzerne gibt es Sonderrechte, für die Umwelt, die Arbeitnehmer und die Ärmsten der Erde nur heiße Luft!"
Demo gegen CETA und TTIP
40.000 Menschen forderten in Stuttgart eine Politik, die das Gemeinwohl über die Interessen der Großkonzerne stellt
CETA und TTIP stoppen
Gib TTIP keine Chance!

Auf Ihren Beitrag kommt es an!
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Unterschrift Harald Nestler
Harald Nestler
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BIC: BFSWDE33MUE
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Freitag, 9. September 2016

campact - Flyer-Verteiltag: Hier die letzten Infos

 


 
Wenn hier kein Bild angezeigt wird, müssen Sie die Anzeige von Bildern freischalten!
Liebe Leser,

über 6000 Campact-Aktive verteilen an diesem Samstag, den 10. September Flugblätter für die sieben Großdemos gegen CETA und TTIP. Ihr Einsatz ist sehr wichtig! Eine Woche später, am Samstag, den 17. September wollen wir mit Hunderttausenden auf die Straße gehen – in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Leipzig, Frankfurt und Köln.

Haben Sie schon überlegt, wann und wo Sie am Samstag Ihre Flyer verteilen? Viele Orte bieten sich an: Ihr Wochenmarkt, eine Bahn- oder Bushaltestelle, eine belebte Straßenecke oder der Eingang vom Supermarkt. Lassen Sie Ihrer Phantasie freien Lauf. Vielen Dank, dass Sie an diesem Samstag aktiv werden!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Bautz, Campact-Vorstand

PS: Es könnte ja sein, Sie werden Ihre Flyer ganz schnell los, wollen aber noch weiter verteilen? Im ganzen Land sind rund 100 Abholstellen eingerichtet, an denen weitere Handzettel bereitliegen:

Berlin: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/berlin/abholstellen/
Frankfurt: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/frankfurtmain/abholstellen/
Hamburg: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/hamburg/abholstellen/
Köln: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/koeln/abholstellen/
Leipzig: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/leipzig/abholstellen/
München: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/muenchen/abholstellen/
Stuttgart: http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/stuttgart/abholstellen/
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