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Sonntag, 7. Juni 2020

Demonstrationen in Frankfurt - sind je nach Veranstalter Abstandsregeln und Mundschutzpflicht unterschiedlich?

Liebe Leser,
ich erhielt folgende Email zur veröffentlichung:

Von: Agnes Ster
Gesendet: Sonntag, 7. Juni 2020 00:52
An: amt-oberbuergermeister@stadt-frankfurt.de; ppffm@polizei.hessen.de
Betreff: Demonstrationen in Frankfurt am 05. und 06. Juni, Demonstration am 23. Mai, Corona-Abstandsregeln, Mundschutzpflicht bei Demonstrationen im Freien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann, sehr geehrter Herr Polizeipräsident Bereswill, sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.06. wollte ich an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen und für das Grundgesetz (Anmelder Hajo Köhn) teilnehmen, wie schon 2 Wochen davor, am 23.05.; diese Demonstration hatte damals am Main stattgefunden.

Ich war aufgrund einer Liste, die ich im Internet gefunden hatte, davon ausgegangen, dass die von Hajo Köhn angemeldete Demonstration am 06.06. am Roßberg stattfindet, hatte jedoch Mühe, angesichts zahlreicher Gegendemonstranten die Demonstration zu finden und habe mich schließlich an die dortigen Einsatzkräfte gewendet, um zu erfahren, wo die Demonstration für das Grundgesetz und gegen die Coronamaßnahmen von Hajo Köhn stattfindet.

Daraufhin haben mich die dortigen Einsatzkräfte zu einem ringsum abgesperrten Platz am Roßmarkt mit einem kleinen Häuflein Demonstranten verwiesen und es hat sich dann nach einiger Zeit herausgestellt, dass auf dieser kleinen Demo mehrere Redner der AfD sprachen und ich habe mich entschieden, mir die Reden anzuhören – da ich die Demo, an der ich eigentlich teilnehmen wollte, leider nicht gefunden hatte. Soviel zur Vorgeschichte.

Rings um die Absperrgitter befanden sich eine große Zahl von Gegendemonstranten, die Abstandsregeln wurden von den Gegendemonstranten überhaupt nicht eingehalten, die Gegendemonstranten standen alle dicht gedrängt ohne den geringsten Abstand und die Stimmung war extrem aufgeheizt, laut und sehr aggressiv. Halts Maul, Nazis raus, Nazi-Schweine usw. waren u.a. die Schreichöre.

Ich sprach deshalb den Einsatzleiter an, um nachzufragen, ob die Abstandsregeln für die Gegendemonstranten nicht gelten und dass das extrem laute Nazi-Gebrüll die angemeldete Demo störe. Ich wollte vom Einsatzleiter, der sich mir namentlich leider nicht vorgestellt hat, wissen, ob die Gegendemonstration angemeldet war und wenn ja, mit wie vielen Teilnehmern und mit welchen Auflagen und weshalb die Polizei nicht gegen die massiven Verstöße gegen die Corona-Abstandsregeln vorgehe, wie vor zwei Wochen bei der Demo von Hajo Köhn, wo wegen angeblich nicht eingehaltener Corona-Auflagen die Polizei mehrfach die Rede von Köhn mit Lautsprecherdurchsagen unterbrach und schließlich einige Personen zur Feststellung der Personalien und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abführte; eine dieser Personen habe angeblich eine Sturmhaube getragen, was definitiv nicht der Fall war, die übrigen hatten gegen die Mundschutzpflicht verstoßen, obwohl die Coronaregeln im Freien gar keine Mundschutzpflicht vorsehen, sondern die Einhaltung der Abstandsregeln.

Zu meinem Erstaunen wurde gegen die Gegendemonstranten wegen der in der Tat massiven Verstöße gegen die Abstandsregeln nicht durchgegriffen, es gab hierzu auch keine Lautsprecherdurchsagen; auch gegen zahlreich sichtbare Sturmhauben der Gegendemonstranten wurde nicht vorgegangen. Auch die total aggressive Stimmung und das unablässige, extrem laute Nazi-Gebrüll hat die Einsatzkräfte offensichtlich nicht gestört. Ich fühlte mich massiv bedroht und zum Schluss hat die Polizei den Demoteilnehmern geraten, den Platz besser erst zu verlassen, wenn sich die Gegendemonstranten verflüchtigt haben, um kein Risiko einzugehen und ja, ich hatte Angst. Eine Auskunft, weshalb für die Gegendemo die Abstandsregeln nicht gelten, weshalb gegen die Störer nichts unternommen werde, habe ich vom Einsatzleiter nicht erhalten, auch konnte ich nicht in Erfahrung bringen, mit wie vielen Teilnehmern und welchen Auflagen die Gegendemo angemeldet und genehmigt worden war.

Um Missverständnisse auszuschließen – ich bin keine AfD-Anhängerin; allerdings bin ich der Meinung, dass in einem Rechtsstaat die Abstandregeln auch für Gegendemonstranten zu gelten haben und nicht nur für Demonstrationsteilnehmer an Demonstrationen für das Grundgesetz und gegen die Coronaregeln, unabhängig davon, wer sie veranstaltet, solange sich die Teilnehmer und die Redner auf dem Boden der Verfassung und der geltenden Gesetze bewegen.

Am 05. und 06.06. fanden auch mehrere große Demonstrationen unter dem Motto „BlackLifesMatter“ gegen Rassismus statt, ein Anliegen, das ich durchaus unterstütze; allerdings wurden auch bei diesen Demonstrationen die „Coronaregeln“ nicht einmal ansatzweise eingehalten, wie auf den Pressefotos unschwer zu erkennen ist, standen die Demoteilnehmer massenweise dicht gedrängt ohne einen auch nur minimalen Abstand.

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-am-main-ort28687/frankfurt-blacklivesmatter-tausende-demonstrieren-gegen-polizeigewalt-zr-13785875.html

Auf mehreren Pressefotos beider Demos (am 05.06. und am 06.06.) ist das sehr deutlich und unzweifelhaft zu erkennen. Trotzdem ließ die Polizei, die bei einer kleinen Demo am Main wegen angeblicher Coronaverstöße hart durchgegriffen hatte, verlauten, die Demonstrationen am 05. und 06.06. seien in Bezug auf die „Coronaregeln“ ordnungsgemäß verlaufen, wie der Presse zu entnehmen war: „Die Demo in Frankfurt verlaufe friedlich, sagte eine Polizeisprecherin. Die Teilnehmer würden sich auf dem Römerberg an die coronabedingten Abstands- und Mundschutzregeln halten.“

Zu diesen Vorgängen habe ich als Staatsbürgerin der BRD, der die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Gleichbehandlung vor dem Gesetz am Herzen liegen, als Bürgerin des Landes Hessen und als ehemalige langjährige Einwohnerin Frankfurts, seit rd. 1,5 Jahren Einwohnerin der Stadt Eschborn, folgende Fragen an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, den Polizeipräsidenten und ggf. weitere zuständige Stellen, an die ich Sie ggf. bitte, mein Auskunftsersuchen weiterzuleiten:
  1. War die abgesperrte Versammlung gegen die Coronamaßnahmen am Roßberg angemeldet, genehmigt und wenn ja, mit welchen Auflagen?
  2. War die Gegendemonstration am Roßberg rings um die Absperrgitter angemeldet, genehmigt, und wenn ja, in welcher Teilnehmerzahl und mit welchen Auflagen?
  3. Waren die Demonstrationen gegen Rassismus am 05. und 06.06. angemeldet, mit welcher Teilnehmerzahl genehmigt und unter welchen Auflagen?
  4. Da sowohl bei der Gegendemonstration, als auch bei der Demonstration gegen Rassismus massiv gegen die Corona-Abstandsregeln verstoßen wurde, ebenso, wie an diesem Tag (06.06.) in der gesamten Innenstadt, wo große Menschenmassen sich versammelten oder unterwegs waren (auf der Zeil z.B. und neben dem Cafe am Liebfrauenberg vor der Kleinmarkthalle, wo Alkohol ausgeschenkt wurde und eine große Zahl von Menschen dicht gedrängt gestanden hat) schließt sich daran an meine Frage: Weshalb wurde seitens der Polizei bei diesen Demonstrationen und auch im Rest der Innenstadt nicht gegen die massenweisen Coronaverstöße und die zumindest bei der Gegendemo zahlreich erkennbaren Sturmhauben der sogenannten Antifa eingegriffen, aber bei der Demonstration vor 2 Wochen, die sich gegen die Coronamaßnahmen gerichtet hat, mindestens 4 (nach meiner Erinnerung) Teilnehmer vorübergehend in Gewahrsam genommen, weil sie bei Einhaltung der geltenden Abstandsregeln im Freien!! keine Maske trugen und angeblich in einem Fall wegen einer angeblichen „Sturmhaube“?
  5. Wer ist für die völlig unterschiedliche Handhabung der Coronaregeln verantwortlich?
  6. Stellen Bürger, die (in vergleichsweise kleiner Zahl) gegen die Coronaregeln und für das Grundgesetz demonstrieren, eine größere Ansteckungsgefahr dar, als Gegendemonstranten gegen eine (wie ich vermute) von der AfD angemeldeten Demonstration gegen die Coronaregeln oder Bürger, die gegen Rassismus demonstrieren und wenn ja, warum sind Demonstranten gegen Rassismus und gegen die AfD weniger ansteckend, als Bürger, die für das Grundgesetz und gegen die Coronamaßnahmen demonstrieren?
Dies ist ein Auskunftsverlangen - ich ersuche Sie, mir detailliert Antwort auf mein Auskunftsverlangen betreffend die Fragen 1-6 zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ster

Donnerstag, 23. April 2020

Eine Email an die Bundeskanzlerin als Anfrage zum Shutdown

Liebe Leser,
"Marie" hat eine Email an die Bundeskanzlerin geschickt und mir erlaubt diese hier zu veröffentlichen.

An: poststelle@bk.bund.de
Betreff: Anfrage zu Shutdown

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren,

aus den vom RKI im Epidemiologischen Bulletin 17/2120 festgehaltenen Daten, die in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert werden, ergibt sich zweifelsfrei:

Die Reproduktionszahl ist wenige Tage nach dem Verbot von Massenveranstaltungen (9. März) kontinuierlich immer weiter zurück gegangen Abbildung 4); dies war mit einem kontinuierlichen Rückgang der „neuen Fälle“ verbunden (Abbildung 2). Am 21.03.2020 war das in der Öffentlichkeit kommunizierte Ziel, die Reproduktionsrate auf unter 1 zu senken, erreicht. Die Schulschließungen am 16.März hatten keinen Einfluss auf den Verlauf der Kurve, betreffend die Reproduktionszahl. Ein steileres Absinken ist ausgeblieben. Seit dem 21. März liegt die Reproduktionszahl mit kleinen Zacken durchgehend unter 1. Das vorgebliche Ziel war seit dem 21. März erreicht und der Shutdown vom 23. März hat keine erkennbare Wirkung gezeigt.

Trotzdem wurden, obwohl das kommunizierte Ziel (Reproduktionszahl unter 1, um das Gesundheitswesen nicht zu überlasten) bereits erreicht war, am 23. März die Grundrechte weitgehend ausgesetzt. Die Menschen in diesem Land dürfen sich nicht mehr frei bewegen, Demonstrationen gegen die repressiven Maßnahmen wurden verboten, die Polizei geht in aller Härte gegen Menschen vor, die gegen die „Regeln“ angeblich verstoßen; es kam bereits zu mehreren Verhaftungen und manche Beamte verteilen Bußgelder, wenn Einzelpersonen auf einer Parkbank ein Buch lesen oder sich in dem verlangten Abstand im Freien sonnen. In Frankfurt wurden die Menschen mit Drohnen überwacht. Eine Rechtsanwältin, die vor dem BVerfG gegen die „Regeln“ Klage erhob, wurde wenig später rechtswidrig ohne richterlichen Beschluss in der Psychiatrie eingesperrt, angeblich, weil sie einen „verwirrten“ Eindruck machte und erst nach 2 Tagen wieder freigelassen.

Unzählige in ihren Wohnungen eingesperrte Menschen leiden an Depressionen, es ist mit steigenden Suizidraten zu rechnen, unzähligen Menschen wurde die Existenzgrundlage genommen, Menschen ohne Corona werden nicht mehr angemessen behandelt, die Gewalt in den Familien steigt, unsere Kinder dürfen nicht mehr spielen, sondern werden in beengten Verhältnissen seit Wochen eingesperrt. Sie erhalten keine Bildung, was in erster Linie die sozial benachteiligten trifft. Mütter, die keinen Homeofficeplatz haben, können nicht mehr arbeiten und den Lebensunterhalt verdienen; das trifft insbesondere sozial Schwache und v.a. auch Alleinerziehende. Alte, schwer kranke Menschen dürfen nicht mehr menschenwürdig sterben, werden seit Wochen von ihren Verwandten isoliert, in Depression und Krankheit getrieben, an Geräte angeschlossen und wenn sie sterben, als „Coronatote“ gezählt, wenn sie den Erreger in sich tragen. Das verstößt in beispielloser Weise gegen die Menschenwürde, der die Regierung nach der Verfassung verpflichtet ist.

Aus der Beantwortung einer Anfrage an das RKI vom 6. April, 9.29 Uhr, GrippeWeb Team geht hervor, dass Covid 19 Geschehen läge derzeit noch „weit unter dem Radar“ bzw. „deutlich unter dem Promillebereich“, das Gesamt-ARE-Geschehen sei dadurch kaum beeinflusst. Weil sich das Covid 19 Geschehen etwas träger verhalte (längere Inkubationszeit, Ausbrüche in Altenheimen) seien die Covid 19 Zahlen noch nicht so dramatisch abgefallen, wie die Gesamt-ARE-Rate, der Abfall der Gesamt-ARE-Geschehens sei jedoch ein Hinweis, dass die Covid-19-Rate auch sinken werde. Genauso, wie das derzeit beobachtet werden kann – genauso, wie in jedem Jahr. Wegen der Meldeverzögerung und der Inkubationszeit des zum Killervirus hochstilisierten Coronavirus etwas verzögert, was diesen Erreger betrifft.

Entgegen dieser Tatsachen schüren Kanzlerin Merkel, die Ministerpräsidenten, Institute/Virologen, von denen sich die Regierung beraten lässt, jedoch Panik in der Öffentlichkeit, behaupten gar, das Schlimmste stehe unmittelbar bevor, wenn wir alle uns nicht weiter einsperren, unserer Freiheit und unserer Gesundheit berauben lassen sowie die wirtschaftliche Existenz von unzähligen Menschen vernichten lassen – Hauptbetroffene, wie immer die sozial Schwachen, Soloselbständige, kleine Mittelständler, Alleinerziehende, Geringverdiener, die ihre Arbeitsplätze/Einnahmequellen verlieren. Kanzlerin Merkel will jeden gesellschaftlichen Diskurs über die Polizeistaatsregeln unterbinden und warnt vor einer „Lockerungsorgie“, wenn die Repressionsregeln in Frage gestellt/kritisiert werden. Das, mit Verlaub, sind die Zustände in einer Diktatur/Polizeistaat.

Da es sich aufgrund des Epidemiologischen Bulletins 17/2020 des RKI herausgestellt hat, dass die Repressionsmaßnahmen nicht nur unnötig, sondern auch völlig wirkungslos waren (gewirkt hat das Verbot von Massenveranstaltungen und die Kommunikation der Hygieneregeln) und das den Bürgern kommunizierte Ziel schon am 21. März erreicht war, frage ich an:

Weshalb wurde der wirkungslose Shutdown noch immer nicht beendet und welchem Ziel dienen diese Repressionsmaßnahmen, die das Land in einen Polizeistaat verwandelt und zur Aussetzung/schweren Einschränkung der elementarsten Grundrechte geführt haben? Dass uns das Schlimmste erst bevorsteht, die Corona-Pandemie betreffend, können Sie mir nicht erzählen. Für diese medial durch die Regierung und deren Berater verbreitete Szenario liegen keinerlei Hinweise vor.

Mit freundlichen Grüßen