Und wieder hat unserer Marionettenregierung eine Sauerei
ersten Ranges beschlossen.
Frei nach Brüderle:
Wer missachtet die Persönlichkeitsrechte? Wir missachten
die Persönlichkeitsrechte!
Focus
greift den Datenskandal ohnegleichen
auf, der ursprünglich bei Chip.de unter dem Titel:
Adressauskunft:
Widerspruchsrecht abgeschafft
04.07.2012, 17:20
erschienen ist. HIER
der Link zum Artikel bei Chip
Es war eine
Gesetzesänderung, die den Bundestag fast geräuschlos passiert hat: Künftig
dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten herausgeben, ohne dass Sie dagegen
widersprechen können. Ein dicker Datenskandal.
Bislang von der
Presse erstaunlich wenig kommentiert hat der Bundestag am vergangenen
Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt. Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen
Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können.
Danke
Klaus für den Tipp
Überall wo man bei dieser von Lobbyisten gesteuerten
Regierung hinschaut das Gleiche: Sie entscheiden gegen das Volk, sie handeln ausschließlich
für die Wirtschaft.
...und das Beste, sie streiten es auch noch ab, wenn sie damit konfrontiert werden
[…]
Widerspruch vergebens
Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten
beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom
November 2011: „[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die
Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen
Zweck eingewilligt.“
In der Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
In der Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Bitte lesen Sie auch die
Kommentare wie dieser:
19:13 Uhr
von thor2
über die Wahl der Piraten nachzudenken.
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