„Der
Westen“.de schreibt:
Beschneidung
Bahr will Legalisierung der Beschneidung im
Patientenrecht
14.07.2012
Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr (FDP) will eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen
durch die Verankerung im Patientenrecht prüfen.Foto: ap
Berlin. Nach der
Ankündigung der Bundesregierung, die rituelle Beschneidung von Jungen straffrei
zu halten, will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) prüfen, ob sich dies im
Patientenrecht verankern lässt. betonte, dass er die Beschneidung bei Juden und
Muslimen als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle.
Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr (FDP) will prüfen, ob sich eine Legalisierung religiös
begründeter Beschneidungen im Patientenrecht verankern lässt. "Wir
werden diskutieren, ob das im Patientenrecht geregelt werden kann", sagte
Bahr der Zeitung "Die Welt" vom Samstag. Es bleibe abzuwarten,
"ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist".
Bahr betonte, dass er
die Beschneidung bei Juden und Muslimen als Ausdruck religiöser
Selbstbestimmung straffrei halten wolle. "Für mich ist die freie Ausübung
der Religion ein ganz hohes Gut", sagte Bahr. "Deshalb ist die
Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Ich gehe davon
aus, dass uns bald Vorschläge der zuständigen Justizministerin vorliegen, wie
wir eine Straffreiheit der Beschneidung sicherstellen können."
Sagen Sie mal Herr
Bahr, haben Sie sie noch alle?
In Deutschland ist das Kupieren von Ohren bei Hunden verboten, Sie wollen aber die nicht rückgängig zu machende Verstümmelung von Kindern aus
religiösen Gründen erlauben?
Dann soll eine Beschneidung auch noch von der
Allgemeinheit der Versicherten über eine Krankenkasse bezahlt werden?
Sagen Sie mal, geht’s
noch?
Die Versuche von Politikerdarstellern das Grundgesetz auszuhebeln, werden immer
abenteuerlicher um nicht zu sagen dreister. Jetzt sollen sogar zu Gunsten religiöser Gruppen, Körperverletzungen
an unmündigen Kindern legalisiert werden. "Uralte religiöse Bräuche" heißt der Vorwand.
Werter Herr Bahr, von "Uralten religiösen Bräuchen" und dass es dafür Ausnahmen geben darf, steht im Grundgesetz nichts drin. Also lassen Sie die Finger davon.
Werter Herr Bahr, von "Uralten religiösen Bräuchen" und dass es dafür Ausnahmen geben darf, steht im Grundgesetz nichts drin. Also lassen Sie die Finger davon.
Die gedruckte „Westfalenpost“ schreibt:
Beschneidung soll straffrei bleiben
Regierung: „Uralte religiöse Bräuche dürfen nicht eingeschränkt werden“
Die Bundesregierung
will dafür sorgen, dass rituelle Beschneidungen in Deutschland weiterhin
straffrei bleiben.
Ja was soll das denn? Wie tief wollen die denn noch sinken?
Müssen wir uns damit abfinden, dass die "uralten Bräuche"
wie „Ehrenmord“, „Zwangsverheiratung“, „Steinigung“
bei uns dann auch nicht strafbar sind, wenn man einer entsprechenden Religion
angehört? Wollen Sie auch "Hand abhacken" erlauben, ist ja schließlich auch ein "uralter Brauch"?
In welchem Land leben
wir hier eigentlich?
Ich sage es mal mit
den Worten dieses Kommentarschreibers:
von schnurri23 | #24
Hoffentlich rutschen die Politiker auf ihrer eigenen Schleimspur aus
und fallen mal so richtig auf die Fr.. .
und ergänze: es wird höchste Zeit
dass wir, die Wähler, mal unsere Politikerdarsteller reformieren und ihnen deutlich machen wessen Willen sie zu vertreten haben, wer sie bezahlt und dass sie Angestellte mit Vierjahresvertrag sind und die vier Jahre sind Gottseidank 2013 wieder um.
Werter Herr Bahr, dann brauchen Sie und ihre Partei sich hierüber keine Sorgen mehr zu machen, Ihren Teil übernehmen dann andere, toll was?
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