Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
gestern
hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren darüber beraten, ob
CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns
stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch
anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu
klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir,
dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" von CETA verboten haben.
Trotzdem
- und das ist für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der
Bundesregierung, CETA und dessen "vorläufiger Anwendung" unter
bestimmten Auflagen zuzustimmen. Mit diesen Auflagen teilt das
Bundesverfassungsgericht zwar viele unserer Bedenken, doch vorerst
konnten wir das Abkommen über diesen Klageweg noch nicht stoppen. Wir
müssen also auf allen Ebenen weiterkämpfen, um das Abkommen ganz zu Fall
zu bringen.
Bei einer dieser Aktionen können Sie ganz konkret mitmachen: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Volksinitiative gegen CETA.
Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft hat sich in der SPD für CETA ausgesprochen. Doch wir
glauben nicht, dass Sie damit eine Mehrheit der Menschen in ihrem Land
oder auch nur die Mehrheit ihrer Regierungskoalition vertritt. Mit der
Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger selbst einen Antrag an
den Landtag stellen und die Ministerpräsidentin so in Bedrängnis
bringen. Denn wenn Deutschland CETA ratifiziert kommt es im Bundesrat
auch auf ihre Stimme an.
Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Volksinitiative mit einer der drei folgenden Möglichkeiten:
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