Thema:
Frei- oder Polizei-Staat Sachsen
Verhaltenskodex für Dresden:
Keine Kartoffeln, keine Rucksäcke – und auch keine Fotostative mitnehmen
Zu den Feierlichkeiten rund um den Tag der deutschen Einheit in Dresden (Twitter: #TdDE16) gibt es einen Verhaltenskodex. In bestimmten Bereichen kann die Polizei jederzeit Identitätsfeststellungen durchführen. Ansonsten gilt: Keine Tomaten oder Kartoffeln mitnehmen, keine Rucksäcke, keine Deos, keine Blasinstrumente und auch keine Fotostative (auch die Presse).
Im Vorfeld der Feiern zum Tag der deutschen Einheit in Dresden #TdDe16 wurde nun der Verhaltenskodex bekannt, der während dieses Zeitraums in Dresden gilt.
Während des Festes unterliegt der gesamte Bereich der Veranstaltungen den Regelungen eines polizeilichen Kontrollbereich gemäß § 19 Abs. 1 SächsPolG. Dieser ermächtigt die Polizei Identitätsfeststellungen durchzuführen.
Der Verhaltenskodex gilt für folgende Zeiten: 1. Oktober 2016 von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr, am 2. Oktober 2016 von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie am 3. Oktober 2016 von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Die Besucher und Anwohner werden auch gebeten, auf das Fahrrad fahren zu verzichten, vor den Veranstaltungen der Politiker und im Protokollbereich werden diese weggeräumt.
Hier können Sie sich überzeugen www.sachsen.de
Der Text der Präambel im Wortlaut
„1.1. Diese Verhaltensordnung gilt für die durch den Freistaat Sachsen als Veranstalter ausgerichteten Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2016 in Dresden.“
„1.2. Ziel der Verhaltensordnung ist es, die Sicherheit der Besucher und Anwohner zu gewährleisten, sowie einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu ermöglichen.“
„1.3. Die Veranstaltungsordnung besteht aus den folgenden drei Teilen:“
- „a) Verhaltenskodex auf dem Veranstaltungsgelände, als allgemeine Hinweise an alle Besucher und Anwohner;
- b) Zeltordnung in den Protokollveranstaltungen, als verbindliche Festsetzung (Hausrecht) des Veranstalters sowie
- c) Festlegungen zu den Zuschauerbereichen, als verbindliche Sicherheitsbestimmungen am 3. Oktober 2016.“
Zu den Veranstaltungen keinen Rucksack mitnehmen
Im Punkt 4.1 werden aus Gründen der Sicherheit die Besucher darum gebeten, auf das Mitführen der folgenden Gegenstände zu verzichten:
- „a) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge),
- b) Substanzen oder Flüssigkeiten, welche einen üblen oder unangenehmen Geruch verbreiten und dadurch das Wohlbefinden von Personen beeinträchtigen können,
- c) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle oder Kisten,
- d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und Rauchbomben oder jegliche anderen pyrotechnische Gegenstände,
- e) Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren, Handsirenen, Musikanlagen, jeglicher Art, Blas- und Schlaginstrumente, Rasseln oder Trillerpfeifen,
- f) größere Mengen von Papier oder auch einzelne Papierrollen,
- g) Glasflaschen sowie
- h) Rucksäcke, Reisekoffer und größere Taschen.“
Es werden noch weitere Gegenstände aufgeführt, die bei Veranstaltungen verboten sind
In den Veranstaltungslokalen haben die Verantwortlichen das Hausrecht, es wird durch den Ordnungsdienst umgesetzt.
„Besucher, welche die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern, die Anordnungen des Ordnungsdienstes nicht befolgen, erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder nicht gestattete Gegenstände mit sich führen, wird der Zutritt zum Veranstaltungslokal verweigert bzw. werden des Veranstaltungslokales verwiesen.“ (Punkt 7.2)
Zu den Veranstaltungen ist es verboten, folgende Gegenstände mitzunehmen (Punkt 8.2):
- „a) Lebensmittel, die als Wurfgegenstände verwendet werden können, wie z. B.: Eier, Tomaten, Kartoffeln o. ä.,
- b) Dosen, PET-Flaschen, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind,
- c) Schlaggegenstände, auch Fotostative (auch Presse),
- d) Tiere (außer Blinden- und Hilfshunde – zu Letzteren zählen die Assistenzhunde (früher: Rollstuhlhunde), aber auch Autismus-Begleithunde oder Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde) sowie
- e) Laserpointer.“
In weiteren Punkten ist geregelt, dass in die Sicherheitsbereiche anlässlich der protokollarischen Veranstaltungen nur akkreditierte Personen und Funktionspersonal Zutritt haben. Diese werden entsprechend gekennzeichnet und kontrolliert.
In den Sicherheits- und Zuschauerbereichen ist es zu den protokollarischen Veranstaltungen nicht gestattet, Fahrräder abzustellen. Dies gilt am 3. Oktober ab 00:00 Uhr bis zum Abschluss der jeweiligen Protokollveranstaltung. Abgestellte Fahrräder werden entfernt.
Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen – Pläne und Zufahrten
Im Zeitraum zwischen dem 20. September und dem 6. Oktober 2016 ist in der Dresdner Innenstadt mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
Das Veranstaltungsgelände umfasst die Dresdner Altstadt – zwischen Terrassenufer, Dr.-Külz-Ring, St.-Petersburger-Straße sowie dem Straßenverlauf der Devrientstraße, Am Zwingerteich, Ostraallee über den Postplatz – sowie die Pragerstraße und den Wienerplatz. Einen genauen Lageplan der Veranstaltungen findet man hier. Anlieger sollten diesen Plan als Zufahrt beachten.
Rund um das Bürgerfest gibt es folgende Kontaktmöglichkeit für Fragen: Telefon 0351-5641070, E-Mail: Buergerfest.TdDE2016@sk.sachsen.de
Quelle: www.sachsen.de
Mit freundlicher Genehmigung von http://www.epochtimes.de
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