11.01.16: bff öffnet aus aktuellem Anlass erneut die Petition.
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif! Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.
In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt.
Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der
Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, ist sehr hoch
und bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung.
Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. In 2012 erlebten nur
8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des
Täters.
Mit
der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ fordern
wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des
Sexualstrafrechts auf. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem
Justizministerium gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz der
sexuellen Selbstbestimmung.
In
Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen
gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar.
Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit
Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht
ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint
und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den
meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht
möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen
Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der
Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.
Derzeit
kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von Deutschland
nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen
sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung
für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in
Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die
bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen
aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.
Daher
fordert der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat,
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis
gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle
autonomer Frauenhäuser (ZIF):
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!
#neinheisstnein
Wir halten über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
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