Im
Juni 2012 fing es an – ein Stalker wollte sich in mein Leben drängen.
Über Monate erhielt ich täglich SMS, E-Mails, Kommentare auf meinem
Blog, Postsendungen, Anrufe… Es gab zig Social-Media-Konten in meinem
Namen, unzählige Versuche meinen Ruf, meine Arbeit und mein Leben zu
zerstören. Zwei Anzeigen wurden eingestellt, Beratungsstellen wussten
keinen Rat, Anwälte gaben den Fall auf. Niemand konnte mir helfen, ich war mit dem Problem allein.
Bis
ich ein Jahr später alles, was mir der Stalker schickte, in einem Blog
veröffentlichte. Entgegen des oft gegebenen Ratschlag, auf keinen Fall
in irgend einer Art und Weise zu reagieren, richtete ich die
Aufmerksamkeit schlagartig auf seine Angriffe. Erst dann wurde es
weniger. Hörte aber nie auf.
Ich habe über diese Erfahrung ein Buch geschrieben, ein Buch gegen die Ohnmacht, gegen die Hilflosigkeit, gegen das Schweigen und Ignorieren – „An Jedem Einzelnen Tag" erzählt meine Geschichte, die aber nur eine von sehr sehr vielen ist. Hunderttausende Männer und Frauen werden in Deutschland gestalkt,
genaue Zahlen gibt es nicht. Und nicht nur ich hatte mit dem Versuch,
die Nachstellungen zur Anzeige zu bringen, keinen Erfolg. Jährlich geht
es zehntausenden Betroffenen so. Nur knapp 500 von jährlich ca. 25 000 Anzeigen führen zur gerichtlichen Verhandlung. Dieses Missverhältnis ist zu krass, um es zu ignorieren.
So aussichtslos wie die juristische Situation von Stalking-Betroffenen derzeit ist, kann sie nicht bleiben.
Eine
Gesetzesänderung, die Stalking vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt macht
ist eine kleine, aber längst überfällige Korrektur. Nach aktuellem
Gesetz sind es die Opfer, die schwerwiegende Beeinträchtigung der
eigenen Lebensgestaltung nachweisen müssen, damit es zur Anklage kommt!
Aus diesem Grund muss der Paragraf §238 des Strafgesetzbuches
umformuliert werden: Es muss ausreichen, dass die Taten der Nachstellung
durch Stalker dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu
beeinträchtigen.
Diese
Änderung würde Opfer entlasten und neuen und wichtigen
Handlungsspielraum bei der Ermittlung und Verfolgung von Stalking-Tätern
eröffnen. Diese Einsicht setzt sich so langsam auch in der
Politik durch - die Regierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben,
sich in dieser Legislaturperiode des Themas annehmen zu wollen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 238 StGB, der Stalking von einem
Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt machen würde, wurde am 23.05.2014 von
den Bundesländern Bayern und Hessen in den Bundesrat eingebracht und an
den Rechtsausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Familie und
Frauen sowie Inneres im Bundesrat überwiesen. Allerdings wurde die
Behandlung des Gesetzentwurfes seitdem immer wieder vertagt bzw.
verschleppt.
Jetzt
ist der richtige Zeitpunkt, um uns gemeinsam für eine Gesetzesänderung
stark zu machen. Die Reform darf nicht länger verzögert werden!
Am 06. November 2014
kommen alle Justizministerinnen und Justizminister der Länder zusammen.
Es wäre ein starkes Signal, wenn es uns gelänge, bis dahin 50.000 Unterschriften zu erreichen.
Bitte unterschreibt jetzt meine Petition an das Justizministerium und betreffende Ausschüsse: www.change.org/stalkingparagraf. Sobald Ihr unterschrieben habt, weist Freunde, Bekannte und Kollegen auf die Petition hin.
Weitere Informationen findet Ihr auf der Seite des Bundesrats.
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