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Dienstag, 14. Juni 2016

Kinderehen in Deutschland laut OLG-Urteil legal

Thema: Kinderehe in Deutschland

Kinderehe in Deutschland laut OLG-Urteil legal
Justizminister fordern Verbot

Zwei Justizminister fordern eine Gesetzesänderung, damit Deutschland in Zukunft keine Kinderehen mehr anerkennt. Auslöser ist ein Gerichtsprozess, in dem das Oberlandesgericht Bamberg eine 15-jährige Syrerin als rechtmäßig mit ihrem 21-jährigen Cousin verheiratet ansah.

Minderjährige Mädchen sollen in Zukunft nicht mehr als Ehefrauen anerkannt oder zu solchen gemacht werden dürfen, finden Bayerns Justizminister Winfried Bauback (CSU) und sein Amtskollege aus NRW, Thomas Kutschaty (SPD). Sie wollen die Lücke schließen, durch die Deutschland immer wieder islamische Kinderehen nach Scharia-Recht anerkennt.

Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums bestätigte gegenüber der Mediengruppe „In Franken“: "Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf. Nun werden rechtstechnisch verschiedene mögliche Lösungen geprüft."

Die Stadt Aschaffenburg überprüft derzeit, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen, weil das Oberlandesgericht Bamberg eine Kinderehe von syrischen Flüchtlingen anerkannte.

Bausback (CSU) würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof eine Entscheidung trifft: "Der Minderjährigenschutz ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut und Verfassungsauftrag", sagt er. Ginge es nach ihm würde für die Frage, ab welchem Alter eine Ehe geschlossen werden kann, „künftig stets deutsches Recht gelten".

Was war passiert?

In Aschaffenburg trennte das Jugendamt eine 15-jährige Syrerin von ihrem 21-jährigen Cousin, der laut syrischem Recht mit ihr verheiratet war. Er klagte – und das Familiengericht Aschaffenburg deutete seine Klage auf Auslieferung der Ehefrau in eine Klage auf Umgangsrecht um. Es erlaubte dem Paar sich am Wochenende alleine zu sehen. Dagegen legte das Jugendamt Rechtsmittel ein und argumentierte dabei, dass die „Ehefrau“ noch ein Kind sei, sich wie ein Kind verhalte und nicht in der Lage sei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es bestünde die Gefahr, dass die beiden am Wochenende Geschlechtsverkehr hätten, nach deutschem Recht ein sexueller Missbrauch.

Das Oberlandesgericht Bamberg jedoch erklärte die Ehe für rechtskräftig. Sie verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland. Argumentiert wurde mit verschiedenen Aspekte des in Syrien verwendeten Scharia-Rechts. Das Mädchen war bei der Eheschließung 14 Jahre alt „ehelicher Verkehr hat bereits nach Eheschließung stattgefunden“, so das Gericht. Im syrisch-islamischem Eherecht gebe es zwar ein Ehemindestalter von 13 Jahren. Dieses gelte jedoch nicht, wenn die Ehe (Geschlechtsverkehr) bereits vollzogen wurde. („Demnach gibt es also eigentlich überhaupt kein Mindestalter“, folgerte der Blog Einwanderungskritik.de.)

Und auch beim Thema Kindeswohlbelange sieht das Gericht kein Problem, denn: „Die UN-Kinderrechtskonvention (CRC) enthält keine Altersgrenze, für die im Fall des Unterschreitens bei Eheschließung ein Verstoß gegen Kinderrechte zwangsläufig anzunehmen ist.“

Alles Auslegungssache?

Verhindern könnte man solche Zwangsehen potentiell durch das Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Denn in Ausnahmefällen dürfen in Deutschland auch 16-jährige heiraten, was genutzt wird: Allein im Jahr 2013 kam es zu 114 Ehen mit einem minderjährigen Partner, laut Terre des Femmes.

Bayern hofft, dass durch eine Gesetzesänderung die bestehende rechtliche Grauzone, die bis 14 oder 15 Jahre ausgelegt wird, endgültig beseitigt würde. Terres des Femmes sammelte bereits mehr als 100 000 Unterschriften für ein Heiratsalter ab 18. Die Sprecherin der Organisation, Myria Böhmecke, sagt laut RP, Deutschlands Umgang mit dem Problem sei komplett unterschiedlich und: „Die Behörden sind komplett überfordert."

"Wir fordern klare Gesetze ohne Schlupflöcher und ein Verbot von Ehen, bei denen einer oder beide Beteiligten jünger als 18 Jahre sind", sagt auch eine Sprecherin von „SOS-Kinderdörfer“ laut „InFranken“. Die Organisation rät von „Einzelfallentscheidungen“ ab: Selbst wenn ein Mädchen angebe, freiwillig geheiratet zu haben, sei das längst nicht bewiesen. Sozialer oder finanzieller Druck sei nicht auszuschließen.

Syrienkrieg produziert Kinderbräute

Wie viele Minderjährigenehen unter Flüchtlingen existieren, ist derzeit nicht klar. Für Bayern gibt es keine amtlichen Zahlen. In Nordrhein-Westfalen soll es 188 Fälle, in Baden-Württemberg 177 geben.

"SOS-Kinderdörfer weltweit" sagt, dass die Zahl der Kinderehen durch den Krieg in Syrien explodierte: Vorher seien es 13 Prozent aller Hochzeiten gewesen, mittlerweile mehr als 51 Prozent.

Erzwungene Ehen und Heiratshandel mit Minderjährigen dürften in Deutschland keine Anerkennung finden, sagt nun NRW-Justizminister Kutschaty (SPD). "Wir müssen deshalb gerade bei Ehen, die in Krisenregionen geschlossen worden sind, genauer hinsehen."

Auf der Justizministerkonferenz will er eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordern, welche die rechtlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Ehen mit minderjährigem Part auf den Prüfstand stellt. RP berichtete. (rf)

Mit freundlicher Genehmigung von EpochTimes.de

Mittwoch, 16. September 2015

change.org - „Vergewaltigung verurteilen“

Liebe Leser, dieser Aufruf wurde vor kurzem auch Change.org gestartet. Wir dachten, Sie möchten sich vielleicht engagieren?

@HeikoMaas Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. #Neinheisstnein


bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Berlin, Deutschland
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif! Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.
In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, ist sehr hoch und bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung. Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters.
Mit der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ fordern wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts auf. Es existiert ein aktueller, bisher unveröffentlichter Referentenentwurf aus dem Justizministerium, der jedoch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gewährleistet.
In Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.
Die Ausgestaltung des aktuellen Sexualstrafrechts ist dringend reformbedürftig. Die gravierenden Schutzlücken sind in folgender Fallanalyse beschrieben: Fallanalyse Schutzlücken im Sexualstrafrecht.
Derzeit kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von Deutschland nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.
Daher fordert der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF):
Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!
In einem ersten Schritt wollen wir 30.000 Stimmen sammeln, um unserem Anliegen Gewicht zu verleihen und die Unterschriften im Anschluss beim Ministerium zu übergeben.
Mehr Infos unter: www.frauen-gegen-gewalt.de
#neinheisstnein
Wir halten über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Mittwoch, 5. November 2014

change.org : "Justizminister - hört uns zu!"

Hallo liebe Leser, dieser Aufruf geht am Donnerstag in die entscheidende Phase. Dann treffen sich sämtliche Justizminister der Länder in Berlin. Wir dachten, Sie möchten sich vielleicht engagieren?

Justizminister Maas: Änderung des Stalking-Paragrafen §238 vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt


Mary Scherpe
Berlin, Deutschland
Im Juni 2012 fing es an – ein Stalker wollte sich in mein Leben drängen. Über Monate erhielt ich täglich SMS, E-Mails, Kommentare auf meinem Blog, Postsendungen, Anrufe… Es gab zig Social-Media-Konten in meinem Namen, unzählige Versuche meinen Ruf, meine Arbeit und mein Leben zu zerstören. Zwei Anzeigen wurden eingestellt, Beratungsstellen wussten keinen Rat, Anwälte gaben den Fall auf. Niemand konnte mir helfen, ich war mit dem Problem allein. 
Bis ich ein Jahr später alles, was mir der Stalker schickte, in einem Blog veröffentlichte. Entgegen des oft gegebenen Ratschlag, auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise zu reagieren, richtete ich die Aufmerksamkeit schlagartig auf seine Angriffe. Erst dann wurde es weniger. Hörte aber nie auf.
Ich habe über diese Erfahrung ein Buch geschrieben, ein Buch gegen die Ohnmacht, gegen die Hilflosigkeit, gegen das Schweigen und Ignorieren – „An Jedem Einzelnen Tag" erzählt meine Geschichte, die aber nur eine von sehr sehr vielen ist. Hunderttausende Männer und Frauen werden in Deutschland gestalkt, genaue Zahlen gibt es nicht. Und nicht nur ich hatte mit dem Versuch, die Nachstellungen zur Anzeige zu bringen, keinen Erfolg. Jährlich geht es zehntausenden Betroffenen so. Nur knapp 500 von jährlich ca. 25 000 Anzeigen führen zur gerichtlichen Verhandlung. Dieses Missverhältnis ist zu krass, um es zu ignorieren.
So aussichtslos wie die juristische Situation von Stalking-Betroffenen derzeit ist, kann sie nicht bleiben.
Eine Gesetzesänderung, die Stalking vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt macht ist eine kleine, aber längst überfällige Korrektur. Nach aktuellem Gesetz sind es die Opfer, die schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Lebensgestaltung nachweisen müssen, damit es zur Anklage kommt! Aus diesem Grund muss der Paragraf §238 des Strafgesetzbuches umformuliert werden: Es muss ausreichen, dass die Taten der Nachstellung durch Stalker dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Diese Änderung würde Opfer entlasten und neuen und wichtigen Handlungsspielraum bei der Ermittlung und Verfolgung von Stalking-Tätern eröffnen. Diese Einsicht setzt sich so langsam auch in der Politik durch - die Regierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, sich in dieser Legislaturperiode des Themas annehmen zu wollen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 238 StGB, der Stalking von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt machen würde, wurde am 23.05.2014 von den Bundesländern Bayern und Hessen in den Bundesrat eingebracht und an den Rechtsausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Familie und Frauen sowie Inneres im Bundesrat überwiesen. Allerdings wurde die Behandlung des Gesetzentwurfes seitdem immer wieder vertagt bzw. verschleppt.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um uns gemeinsam für eine Gesetzesänderung stark zu machen. Die Reform darf nicht länger verzögert werden!
Am 06. November 2014 kommen alle Justizministerinnen und Justizminister der Länder zusammen. Es wäre ein starkes Signal, wenn es uns gelänge, bis dahin 50.000 Unterschriften zu erreichen.
Bitte unterschreibt jetzt meine Petition an das Justizministerium und betreffende Ausschüsse: www.change.org/stalkingparagraf. Sobald Ihr unterschrieben habt, weist Freunde, Bekannte und Kollegen auf die Petition hin.
Weitere Informationen findet Ihr auf der Seite des Bundesrats.