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TTIP 30.10.2014 - Abonnent/innen: 1.513.887 |
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Liebe Leser, endlich mal eine gute Nachricht: Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung. Viele Befürworter der EU-Handelsabkommen rudern gerade mächtig zurück. Die italienische EU-Ratspräsidentschaft schlug kürzlich vor, strittige Themen wie die Lebensmittelsicherheit bei TTIP komplett auszuklammern. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutete in einer Rede an, die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus TTIP auszunehmen. Dagegen legten 14 europäische Handelsminister prompt Einspruch ein. Der gefährliche Konzernklage-Mechanismus, das so genannte Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS, ist also noch nicht vom Tisch. Er könnte sogar schon bald kommen: Denn das EU-Kanada-Abkommen CETA steht zur Unterzeichnung an – mitsamt ISDS. „Unbedenklich“, lautet der Tenor eines Gutachtens, das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu in Auftrag gab. Der Autor des Gutachtens ist ein Mitglied der internationalen ISDS-Industrie, die mit Konzernklagen großes Geld verdient. Parteiischer geht es nicht. Unabhängige Experten kommen dagegen zu einer ganz anderen Einschätzung. Unser Video erklärt warum. Lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen – schauen Sie unser Video: Sprengstoff für die Demokratie verbirgt sich hinter den wohlklingenden, aber unverbindlichen Bekenntnissen in der CETA-Einleitung. Unabhängige Analysen des Textes zeigen, dass das staatliche „Recht auf Regulierung“ vom Vertrag weitgehend ausgehebelt wird. Das ist bedrohlich für Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards – die sind den Rechten von „Investoren“ klar untergeordnet. So einfach macht es CETA den Konzernen: Um als „Investor“ einen Staat vor das ISDS-Tribunal zerren zu können, reicht schon der Besitz eines kleinen Aktienpakets aus. Dies können auch US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada nutzen – etwa die weltgrößte Schattenbank Blackrock, die als Anteilseigner privater Klinikketten schon jetzt gegen öffentliche Krankenhäuser in Deutschland vorgeht. Dazu brauchen Konzerne sich nur auf seit langem berüchtigte Gummi-Paragraphen zu beziehen, wie den Anspruch auf „faire und gerechte Behandlung“. Sie sind in CETA noch dehnbarer als etwa im NAFTA-Abkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, das schon zu 75 Konzernklagen führte - und Millionen Arbeitsplätze vernichtete. Mit CETA kann Schadenersatz in unbegrenzter Höhe fällig werden, sobald ein Verwaltungsakt oder ein Parlamentsbeschluss die „berechtigte Erwartung“ eines Investors enttäuscht. Ob eine Erwartung „berechtigt“, eine öffentliche Maßnahme „notwendig“ oder eine Behandlung „fair und gerecht“ ist - das entscheiden allein konzernnahe ISDS-Anwälte. Diese Anwälte sollen zwar künftig einen – unverbindlichen – Verhaltenskodex beachten. Doch dieser ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Konzernen und ISDS-Industrie ein zahnloser Tiger. ISDS ist kein unabhängiges Rechtssystem. Es ist weder an Menschenrechte noch an demokratische Grundprinzipien gebunden. Warum es ISDS zwischen Rechtsstaaten überhaupt geben soll, bleibt das offene Geheimnis der Konzerne. Das Unrechts-System der Konzerne: Video jetzt anschauen und verbreiten... Herzliche Grüße Ihre Annette Sawatzki, Campaignerin PS: Wollen Sie tiefer einsteigen in die gut gehüteten Geheimnisse der ISDS-Industrie? Die Broschüre „Profit durch Un-Recht“ des Corporate Europe Observatory lüftet sie gründlich. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Konzerne mit ISDS weltweit gegen Umweltauflagen, gesetzlichen Mindestlohn und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorgehen. Ende November veröffentlichen wir die deutsche Fassung der Broschüre – für Sie schon jetzt exklusiv zum Download hier: http://bit.ly/profit-durch-un-recht |
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Sonntag, 2. November 2014
campact: Die Schattenjustiz der Konzerne - in 180 Sekunden erklärt
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