Richter verbieten Filtersysteme bei sozialen Netzwerken
Weil ein Rechteverwerter die Nutzer eines sozialen
Netzwerks im Verdacht hat, illegal Inhalte zu tauschen, klagte er vor dem
Europäischen Gerichtshof. Das soziale Netzwerk Netlog sollte dazu verpflichtet
werden, ein Filtersystem einzuführen. Doch das Gericht untersagte das.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der
Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein
umfassendes Filtersystem für illegale Musik-Downloads einzurichten.
Netlog sollte zur Überprüfung der Nutzer gezwungen werden
Der belgische Musikrechte-Verwerter Sabam wollte ernst
machen mit der Durchsetzung der Interessen der ihm angeschlossenen Autoren und
Komponisten. Und so nahm Sabam die niederländische Internet-Plattform Netlog
ins Visier, ein soziales Netzwerk wie Facebook mit immerhin knapp 100 Millionen
Nutzern. Und etliche von ihnen, so der Verdacht, dürften die Plattform auch zum
illegalen Austausch von Musik und Filmen nutzen.
Per Gerichtsbeschluss und Androhung eines Zwangsgelds
wollten die Rechte-Verwerter die Plattform Netlog daher zwingen, mit einem
technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner Nutzer
durchzusetzen. Eine Regel, die für alle Nutzer gelten sollte, zeitlich
unbegrenzt und auch noch auf Kosten von Netlog.
Gericht entscheidet im Sinne der sozialen Netzwerke
Das höchste europäische Gericht machte den findigen
Rechteverwertern einen dicken Strich durch die Rechnung und führte dafür eine
ganze Reihe von Gründen an
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im Sinne der
Netzfreiheit entschieden. Die Einführung des geforderten Filtersystems gegen
Raubkopien, so Begründung Nummer eins, würde Netlog zu einer allgemeinen
Überwachung der bei ihm gespeicherten Informationen und zur Identifizierung der
Netzwerk-Nutzer verpflichten. Das werde von der EU-Richtlinie über den
elektronischen Geschäftsverkehr verboten.
Außerdem wiesen die Europarichter darauf hin, dass ein
angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz
der Grundrechte sicherzustellen sei. Ein solches präventives Überwachungssystem
verletze das Recht der Internet-Nutzer auf den Schutz personenbezogener Daten
und auf den freien Empfang und die freie Sendung von Informationen.
Freiheit von sozialen Netzwerken gestärkt
Und schließlich würde Netlog gezwungen, ein kompliziertes
und kostspieliges Informatik-System einzurichten. Dies stelle eine erhebliche
Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des sozialen Netzwerks dar. Der
Europäische Gerichtshof hat mit diesem Spruch die Freiheit sozialer Netzwerke
im Internet entscheidend gestärkt.
der komplette Beitrag stammt von Tagesschau.de
Keine Kommentare :
Kommentar veröffentlichen
Der Kommentar erscheint manchmal erst nach Freigabe