Dienstag, 21. Februar 2012

Urteil des Europäischen Gerichtshofs


Richter verbieten Filtersysteme bei sozialen Netzwerken
Weil ein Rechteverwerter die Nutzer eines sozialen Netzwerks im Verdacht hat, illegal Inhalte zu tauschen, klagte er vor dem Europäischen Gerichtshof. Das soziale Netzwerk Netlog sollte dazu verpflichtet werden, ein Filtersystem einzuführen. Doch das Gericht untersagte das.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein umfassendes Filtersystem für illegale Musik-Downloads einzurichten.

Netlog sollte zur Überprüfung der Nutzer gezwungen werden
Der belgische Musikrechte-Verwerter Sabam wollte ernst machen mit der Durchsetzung der Interessen der ihm angeschlossenen Autoren und Komponisten. Und so nahm Sabam die niederländische Internet-Plattform Netlog ins Visier, ein soziales Netzwerk wie Facebook mit immerhin knapp 100 Millionen Nutzern. Und etliche von ihnen, so der Verdacht, dürften die Plattform auch zum illegalen Austausch von Musik und Filmen nutzen.
Per Gerichtsbeschluss und Androhung eines Zwangsgelds wollten die Rechte-Verwerter die Plattform Netlog daher zwingen, mit einem technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner Nutzer durchzusetzen. Eine Regel, die für alle Nutzer gelten sollte, zeitlich unbegrenzt und auch noch auf Kosten von Netlog.
Gericht entscheidet im Sinne der sozialen Netzwerke
Das höchste europäische Gericht machte den findigen Rechteverwertern einen dicken Strich durch die Rechnung und führte dafür eine ganze Reihe von Gründen an

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im Sinne der Netzfreiheit entschieden. Die Einführung des geforderten Filtersystems gegen Raubkopien, so Begründung Nummer eins, würde Netlog zu einer allgemeinen Überwachung der bei ihm gespeicherten Informationen und zur Identifizierung der Netzwerk-Nutzer verpflichten. Das werde von der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verboten.
Außerdem wiesen die Europarichter darauf hin, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz der Grundrechte sicherzustellen sei. Ein solches präventives Überwachungssystem verletze das Recht der Internet-Nutzer auf den Schutz personenbezogener Daten und auf den freien Empfang und die freie Sendung von Informationen.
Freiheit von sozialen Netzwerken gestärkt
Und schließlich würde Netlog gezwungen, ein kompliziertes und kostspieliges Informatik-System einzurichten. Dies stelle eine erhebliche Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des sozialen Netzwerks dar. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Spruch die Freiheit sozialer Netzwerke im Internet entscheidend gestärkt.

der komplette Beitrag stammt von Tagesschau.de

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